Ein Kollege von mir fuhr rückwärts aus dem Parrkplatz und berührte das Auto eines Nachbarn. Er rief die Polizei, die sagte ihm , das hättest du nicht tun müssen. Das Verwarngeld haben sie trotzdem genommen.
... unbedingt die Polizei rufen, ...
Mal ne andere Frage, woher willst du wissen, dass der Fahrer nicht gekuckt hat ?
Hat er vielleicht einen Zettel hinterlassen, der aber nicht mehr auffindbar ist ?
Das sind alles Vorverurteilungen deinerseits.
Einfachste Erklärung ist weiterhin: Die Person hat es nicht bemerkt.
Bis zu 45 min sollte man natürlich warten. Aber in dem Fall ist das schwierig.En Zettel reicht aber nicht um die Fahrerflucht auszuschließen
Wenn er eine Werkstatt findet, die es billiger macht. Ja, dann nicht. Aber bei Vollkasko mit Selbstbehalt von 300 € kommt er damit günstiger weg.
[h=3]Unfallmeldung bei der Versicherung – wann und wie?[/h]Ist man in einen Unfall verwickelt, muss grundsätzlich die Kfz-Versicherung informiert werden. Die Schadensmeldung sollte möglichst sofort erfolgen, spätestens jedoch innerhalb einer Woche. Eine solche Informationspflicht steht in der Regel in den Versicherungsbedingungen. § 7 AKB (Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung) verpflichtet den Versicherungsnehmer, seiner Versicherung den Schaden zu melden und innerhalb einer Woche schriftlich anzuzeigen. Schwere Verletzungen oder sogar der Tod eines Unfallbeteiligten müssen sogar binnen 48 Stunden gemeldet werden. Nur bei kleinen Sachschäden – viele Versicherer nennen einen Betrag von maximal 500 Euro – darf sich der Versicherungsnehmer zunächst selbst um eine Schadenregulierung kümmern. Eine nachträgliche Meldung ist nach Angaben des AvD (Automobilclub von Deutschland) dann aber nur bis Ablauf des jeweiligen Kalenderjahres möglich.
Für den Unfallverursacher gilt: Ist man Schuld an einem Autounfall muss die Versicherung umgehend informiert werden. Sie kümmert sich dann um das weitere Vorgehen. Tipp: Schuldeingeständnisse am Unfallort vermeiden.
Für den Geschädigten gilt: In diesem Fall ist sowohl die eigene Kfz-Versicherung zu unterrichten, als auch die des Unfallverursachers, um sicher zu gehen, dass der Unfallgegner den Unfall nicht verschweigt, um seinen Schadenfreiheitsrabatt nicht zu gefährden. Das gegnerische Versicherungsunternehmen benennt dann die weiteren Schritte zur Regulierung des Schadens. Eine Meldefrist gibt es im Straßenverkehrsrecht nicht. Nach drei Jahren verjähren jedoch die Ansprüche des Geschädigten. Schon allein deswegen sollte man nicht zu lange warten. Mit fortschreitendem Abstand zum Schadensfall ist dieser auch schlechter nachweisbar. Die Haftpflichtversicherung kann noch stärker versuchen, bei der Schadensregulierung Geld zu sparen.
Bis zu 45 min sollte man natürlich warten. Aber in dem Fall ist das schwierig.
Und die haben es nötig selbst auf der Straße zu parken bzw selbst zu fahren?Spekulation: Das sieht nach der Berliner Strasse aus. Mietwagen einer arabischen Großfamilie, die Gast im Marriott oder Pullmann sind.
meistens müssen die eh ausgestauscht werden.
Wieso eigentlich?
"Die PKW's sind das Krebsgeschwür in der heutigen Gesellschaft." Zitat: Vollzeiturlauber
Mit dem Zettel hätte er aber wieder eine nachweisbare Fahrerflucht begangen, auch wenn das für dich vielleicht ok wäre, zumindest nach deutschem Recht. Da droht ihm die gleiche Strafe wie wenn er nichts hinterlässt, nur das er dabei evtl. Glück hat und ganz davon kommt.Das Leute immer unachtsamer werden und solche Parkrempler als "Bagatelle" abtun, ärgert mich immer mehr. Wir reden hier ja nicht einfach von Türen gegen Türen knallen (ist man ja schon gewohnt), sondern beim Parken ein anderes Fahrzeug touchieren. Und wenn man mal was sagt, heißt es: "eh, stell dich nicht so an; ist ja nur klein"Zweimal schon innert weniger Moante mit einem neuen Auto am Flughafen Zürich passiert, weit und breit keine Kameras in den Parkhäusern in Zürich (nur bei den Liften und bei den Ein/Ausfahrten!). Polizei geholt, alles aufgenommen mit dem Kommentar: kommt nun praktisch mehrmals in der Woche vor. Beim zweiten Mal wollten sie schon gar nicht mehr kommen
Und in beiden Fällen hat sich natürlich niemand bei der Polizei gemeldet, selbst ein Zettel wäre für mich okay gewesen. Und ja, solche Schäden an der Stoßstange können teuer werden heutzutage, meistens müssen die eh ausgestauscht werden. Und das kommt bei MB halt mal schnell über 1'000 EUR.
Mir persoenlich waere ja ziemlich wumpe, ob da noch irgendjemand 30 Tagessaetze an die Staatskasse abdruecken muss. Hauptsache ich bekomme meinen Schaden erstattet. Und das ist ja hier kein Problem, Halter/dessen Versicherung und fertig.
Wenn solche Schäden bloß nicht immer so übertrieben teuer wären in Deutschland. In anderen Ländern muss sich niemand wegen einem Kratzer ein Monatsgehalt aufwenden. Aber ja, schaden muss ersetzt werden.Mir persoenlich waere ja ziemlich wumpe, ob da noch irgendjemand 30 Tagessaetze an die Staatskasse abdruecken muss. Hauptsache ich bekomme meinen Schaden erstattet. Und das ist ja hier kein Problem, Halter/dessen Versicherung und fertig.
Was wäre jetzt wenn der Daimler Halter den Spieß umdreht und sagt, der Honda hätte den Schaden verursacht, wie kann man das beweisen, wer es verursacht hat?
Alles rein hypothetisch, ich will dem TE nichts, aber der Honda Fahrer ist vielleicht zum ersten mal mit dem unbekannten Auto ohne PDC gefahren,hat beim ausparken gewartet, dass es piepst, und dann "rumst" es plötzlich.
Was wäre jetzt, wenn der Mercedes Fahrer die Schuld von sich weißt und mit dem Finger auf den Honda zeigt?