Heute per Email erhalten:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Inhaber von Gutscheinen für Flüge mit der Lufthansa Ju 52,
bedauerlicherweise müssen wir Ihnen mitteilen, dass die Deutsche Lufthansa Berlin-Stiftung ab sofort keine Passagierflüge mit der Ju 52 mehr anbieten wird. Die Gründe dafür sind vielfältig – unter anderem ist die Deutsche Lufthansa AG nicht mehr bereit, wie in den letzten Jahrzehnten, die Flüge mit Passagieren finanziell zu unterstützen.
Wir werden weiter versuchen unsere Ju 52 bei besonderen Veranstaltungen in die Luft zu bringen. Die Lufthansa Ju 52 ist eine der wenigen noch flugfähigen Maschinen ihres Typs weltweit.
Für die Rückerstattung Ihres Gutscheinwerts bitten wir Sie um Zusendung Ihrer Kontoverbindung (IBAN) und Gutscheinnummer per E-Mail.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass die Rückerstattung aufgrund der besonderen Situation bis zu 21 Tage in Anspruch nehmen kann.
Wir würden uns freuen, wenn Sie alternativ zur Rückerstattung den Wert Ihres Gutscheins an die Deutsche Lufthansa Berlin-Stiftung spenden würden, um weiterhin den Erhalt historischer Flugzeuge und deren öffentliche Zurschaustellung zu ermöglichen. In diesem Fall antworten Sie uns auf diese Mail bitte mit dem folgenden Text „Hiermit spende ich den Wert meiner Gutscheinnummer

xxxxxx“. Bitte teilen Sie uns ebenfalls Ihren Name und Adresse mit, sodass wir eine entsprechende Zuwendungsbescheinigung ausstellen können, die Sie steuerlich geltend machen können.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Lufthansa Ju 52 Team"
Nachdem ich den Gutschein als Geschenk erhalten haben stehe ich nun vor der moralischen Frage der weiteren Vorgehensweise. Den Gutschein den schenkenden schicken zur weiteren Veranlassung oder das Geld entgegennehmen ....?