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Jetzt habe ich mal eine Frage zur Mietwagen Vollkasko:
Wenn ich die AGB richtig lese, gilt die Vollkasko nur bei Anmietungen im Ausland, oder aber im Heimatland, wenn ich einen Flug oder eine Hotelübernachtung vorweisen kann. Soweit korrekt?
- Bedeutet das für eine One Way Miete von zB Frankfurt nach München bringt diese Versicherung rein gar nichts?
- Oder was wenn ich ein Wochenende mit dem Mietwagen einen Städtetrip mache, aber bei Freunden anstelle im Hotel übernachte?
- Ebenso was wenn ich einen Trip ins Ausland mache (Anmietung und Rückgabe in DE) und der Schaden dann in Deutschland passiert?
Wie wird das in der Realität gehandhabt? Finde im Internet widersprüchliche Aussagen.
Danke euch,
Flieger_muc
Wenn ich die AGB richtig lese, gilt die Vollkasko nur bei Anmietungen im Ausland, oder aber im Heimatland, wenn ich einen Flug oder eine Hotelübernachtung vorweisen kann. Soweit korrekt?
- Bedeutet das für eine One Way Miete von zB Frankfurt nach München bringt diese Versicherung rein gar nichts?
- Oder was wenn ich ein Wochenende mit dem Mietwagen einen Städtetrip mache, aber bei Freunden anstelle im Hotel übernachte?
- Ebenso was wenn ich einen Trip ins Ausland mache (Anmietung und Rückgabe in DE) und der Schaden dann in Deutschland passiert?
Wie wird das in der Realität gehandhabt? Finde im Internet widersprüchliche Aussagen.
Danke euch,
Flieger_muc