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Wie ich dir schon zu AB mehr als einmal erklärt habe, ist Insolvenzrecht nicht so deins.![]()
Das wird sicher so sein und ist nicht nur bei Mitinsasse GoldenEye, sondern auch bei mir so. Umgekehrt bin ich mir in Ansehung deines Posts #1472 nicht so sicher, ob Verfassungsrecht so deins ist
Ich wäre mir jedenfalls nicht so sicher, dass dieses Gesetz verfassungswidrig ist. Dass ein Gesetz wegen Art. 14 Abs. 1 GG prinzipiell keine bestehende Forderung vernichten könnte, ist unzutreffend. Deine Erwägungen zur einfachrechtlichen Systematik des Insolvenzrechts sind sicher zutreffend, für die Auslegung der Verfassung aber ohne Bedeutung.
Die wesentliche verfassungsrechtliche Frage dürfte neben Fragen der Rückwirkung (bei denen niemlas vorhersehbar ist, wie ein Senat in Karlsruhe sie entscheiden wird, die Senate und zum Teil die einzelnen Kammern sind sich ja untereinander schon uneinig) sein, ob die dadurch bewirkte Inhalts- und Schrankenbestimmung noch verhältnismäßig ist.
Ich habe auch noch nie einen Praktiker im Verfassungsrecht getroffen (mich eingeschlossen
Unter Berücksichtigung all dieser Gesichtspunkte würde ich nach dem, was bisher über ein mögliche Gesetz bekannt ist, meinen, dass sich eine Verfassungsbeschwerde auf sehr gut vertretbare Gründe stützen lässt; das bedeutet in der Praxis, dass man bei der vor der Erhebung einer Verfassungsbeschwerde meist gewünschten Risikobewertung davon auszugehen hat, dass die Erfolgswahrscheinlichkeit unterdurchschnittlich ist. Dazu tritt noch das wirtschaftliche Problem, dass die Kosten für eine Verfassungsbeschwerde, die so begründet ist, dass sie überhaupt zur Entscheidung angenommen werden kann, die durchschnittliche Forderung weit übersteigen wird.
P.S.: Nur damit wir uns nicht missverstehen: Ich halte die politische Entscheidung, die diesem Gesetz zugrunde liegt, persönlich für falsch und zum Teil auch für gefährlich. Das hat aber für die verfassungsrechtliche Beurteilung keine Bedeutung.
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