Das geht, wenn es von Brüssel abgesegnet wird (wovon man ausgehen muss), sowieso vor's Bundesverfassungsgericht, weil weder ein selbsternanntes "Corona-Kabinett" noch ein um seine SEN-Kärtchen bangender Bundestag eine privatrechtlich wirksam begründete Forderung vernichten können (Art. 14 Abs. 1 GG) - schon gar nicht, wenn es für den Anlass bereits ein Gesetz gibt, nämlich die Insolvenzordnung. Nicht einmal im Insolvenzverfahren würde der Anspruch auf Erstattung in einen minderwertigen Gutschein ausgetauscht, sondern es würde - für die Dauer eines Sanierungsversuchs - nach Stundungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten gesucht oder - nach der Liquidation des Schuldnerunternehmens - die Insolvenzquote auf die Forderung gezahlt.
Wie ich hier schon zum Inkrafttreten des CORInsAG angemerkt habe - die Insolvenz ist ein wirtschaftlicher Zustand, der sich - im Unterschied zur Insolvenzantragspflicht - nicht per Gesetz aufheben lässt. Deshalb ist es völliger Blödsinn zu behaupten, ohne die Gutscheine drohe eine Insolvenz und die Gutscheine würden sie verhindern. Entweder LH ist zahlungsfähig oder nicht. Wenn Zahlungsunfähigkeit besteht, dann bietet das Insolvenzrecht reichlich Instrumentarien, um die Interessen des Schuldners (an einer Sanierung) und der Gläubiger (an der Befriedigung ihrer Forderungen, an ihren Arbeitsplätzen usw.) zum Ausgleich zu bringen. Was wir jetzt sehen, ist kalte Enteignung ohne Augenmaß und rechtsstaatliche Grundlage.
Wie dumm die Beteiligten an diesem europa- und verfassungswidrigen Rechtsakt sind, zeigt sich auch daran, dass das Pamphlet kein Wort zum BGB enthält. Soweit deutsches Recht Anwendung findet - aus Forensicht also in 99,999% der betroffenen Fälle - zwingt auch das BGB die LH zur Erstattung, soweit der Fluggast nicht - auch dazu kein Wort vom Praktikanten im Corona-Kabinett - an seinem Anspruch auf Beförderung festhält.
Letzteres ist übrigens, was ich jedem rate, dem ein günstiges Ticket storniert wurde. Alle anderen schicken am besten morgen noch einen Mahnbescheid an Casi. Wahnsinn.