Lufthansa Corona Spar (Spohr) Programm

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IzeQube

Neues Mitglied
16.06.2014
3
0
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Heute auch die die Stonierung für CGN-MUC-CLT am 25.04. bekommen (Rückflug noch nicht gestrichen). Innerhalb von 60 Sekunden durchgekommen, nach Refund wegen Annulierung gefragt ohne direkt mit Aussage "Kann ein paar Wochen dauern" bestätigt bekommen. Bestätigungsmail kam auch...

Dazu eine Frage: In der Mail steht eigentlich nichts anderes drin wie "Stornobestätigung", den Buchungscode, die Passagiere und der Text: Leider mussten wir ihre Buchung am 02. April 2020 streichen...

Ist das normal, dass da gar nicht wegen Refund oder so drin steht?
 

Isapapa

Reguläres Mitglied
30.03.2015
31
0
Jetzt muss das Geld nur auch noch kommen. Meine ersten Stornierungen waren vor gut ca. 3 Wochen, gleiches Prozedere und schnelle Mail-Bestätigung der Stornierung. Von der Rückerstattung allerdings noch keine Spur...

Ich warte jetzt einfach mal ab. Ein Gutschein wurde ja nichtmal angesprochen, bin also guter Dinge.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.150
365
MUC
Ansonsten bietet auch LX mittlerweile ebenfalls Vouchers über die Website an, im Text ist von 50 CHF die Rede, in den Bedingungen dann von 50 Euro (wohl von LH kopiert). Eventuell gilt ja auch die Währung des gebuchten Tickets (war zumindest bei mir bis jetzt bei Umbuchungen von Tickets ex-BRU so).

Es sind wohl, laut Bedingungen für die LH Group, 50 EUR/USD/CHF, je nach Währung des gebuchten Tickets. Klarer Sieg für die Euro-Zone. :LOL:
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Lufthansa verhandelt mit Bund über Staatsbeteiligung...

(Die Frösche diskutieren über die Trockenlegung des Sumpfs?)

Und, das Kabinett in Berlin beschließt der Presse nach (fvw.de)

(...) Das "Corona-Kabinett" der Bundesregierung unterstützt die Ausgabe von Gutscheinen für abgesagte Reisen. Allerdings muss dieses Vorhaben noch von der EU-Kommission abgesegnet werden (...)

Die Gutscheine sollen bis Ende 2021 befristet sein und für alle Reisen und Tickets gelten, die vor dem 8. März gekauft wurden. Hat der Kunde seinen Gutschein bis Ende 2021 nicht eingelöst, muss der Veranstalter ihm den Wert erstatten. Geplant sind auch Härtefallklauseln für alle Kunden, denen ein Gutschein wegen ihrer finanziellen Situation nicht zumutbar ist. Dies hatten auch die für Verbraucherschutz zuständigen Politiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefordert (...)

Ich glaube dass war es dann... nun geht es ans "abwickeln" (nicht im Sinne einer Insolvenz / Pleite), sondern im Sinne von Managementaufgaben zur Bewältigung. Ich persönliche glaube dass dazu auch ein personeller Neustart nicht verkehrt wäre. Wenn ich mir das Desaster bei Eurowings aktuell anschaue zB.
 
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B

Boeing736

Guest
Lufthansa verhandelt mit Bund über Staatsbeteiligung...

(Die Frösche diskutieren über die Trockenlegung des Sumpfs?)

Und, das Kabinett in Berlin beschließt der Presse nach (fvw.de)



Ich glaube dass war es dann... nun geht es ans "abwickeln" (nicht im Sinne einer Insolvenz / Pleite), sondern im Sinne von Managementaufgaben zur Bewältigung. Ich persönliche glaube dass dazu auch ein personeller Neustart nicht verkehrt wäre. Wenn ich mir das Desaster bei Eurowings aktuell anschaue zB.

Mal wieder die alte Leier ohne Namen zu nennen?
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.967
1.454
Sorry, Fahrgastrechte als Bahnkunde sind ein Witz verglichen mit den Fahrgastrechten als Flugpassagier.
Und die DB im besonderen ist nun auch nicht dafür bekannt, diese Rechte auch zu gewähren. Bei der Bundesbahn ist immer irgendwie alles "ungewöhnlicher Umstand" (z.B. 5cm Schnee im Dezember, völlig unvorhersehbar !)
Die Erstattungsregeln der DB kennen keine Verantwortungen für eine Verspätung oder einen Ausfall. Es ist völlig unerheblich ob die Verspätung wegen einer Signalstörung, eines Suizides oder aus Personalmangel entstanden ist. Die Entschädigung von 25 oder 50% des Ticketpreises ist IMMER (egal wer es verbockt hat) fällig, wenn man mindestens 60 Minuten zu spät ankommt.
 
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BAVARIA

Erfahrenes Mitglied
16.12.2012
853
222
Waldmünchen

Broker1707

Reguläres Mitglied
03.07.2018
90
3
Bei uns ist der Flug MUC-CDG-MUC (30.04./03.05) auch aus der App bei den Buchungen verschwunden.
Eine sonstige Benachrichtigung kam (noch) nicht.
 
A

Anonym-36803

Guest
Gültigkeit bis 31.12.2021 – ist der Gutschein bis zu diesem Zeitpunkt nicht eingelöst, ist der Wert zu erstatten.
Krass. Zinsloses Darlehen über knapp zwei Jahre. Und dann auch noch rückwirkend für bereits zugesagte Erstattungen.

Ein Schlag ins Gesicht. Und dann über Politikverdrossenheit wundern.

Ich hoffe inständig, dass die EU-Kommission dem nicht nachgibt.

Damit sollte aber auch klar sein, dass LH und Konsorten die eigentlich fällige Erstattung bis dahin "verzögern" werden.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.803
15.763
Sehr dreist. Bei den Reiseveranstaltern (pardon, "Reiseveranstaltenden" :rolleyes: [ist ein Reiseveranstalter, der derzeit keine Reisen veranstaltet, eigentlich wirklich noch ein Reiseveranstaltender?]) wenigstens mit Insolvenzschutz. Bei den Airlines nicht, so dass die meisten Gutscheine Ende 2021 nichts mehr wert sein werden.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Das geht, wenn es von Brüssel abgesegnet wird (wovon man ausgehen muss), sowieso vor's Bundesverfassungsgericht, weil weder ein selbsternanntes "Corona-Kabinett" noch ein um seine SEN-Kärtchen bangender Bundestag eine privatrechtlich wirksam begründete Forderung vernichten können (Art. 14 Abs. 1 GG) - schon gar nicht, wenn es für den Anlass bereits ein Gesetz gibt, nämlich die Insolvenzordnung. Nicht einmal im Insolvenzverfahren würde der Anspruch auf Erstattung in einen minderwertigen Gutschein ausgetauscht, sondern es würde - für die Dauer eines Sanierungsversuchs - nach Stundungs- und Refinanzierungsmöglichkeiten gesucht oder - nach der Liquidation des Schuldnerunternehmens - die Insolvenzquote auf die Forderung gezahlt.

Wie ich hier schon zum Inkrafttreten des CORInsAG angemerkt habe - die Insolvenz ist ein wirtschaftlicher Zustand, der sich - im Unterschied zur Insolvenzantragspflicht - nicht per Gesetz aufheben lässt. Deshalb ist es völliger Blödsinn zu behaupten, ohne die Gutscheine drohe eine Insolvenz und die Gutscheine würden sie verhindern. Entweder LH ist zahlungsfähig oder nicht. Wenn Zahlungsunfähigkeit besteht, dann bietet das Insolvenzrecht reichlich Instrumentarien, um die Interessen des Schuldners (an einer Sanierung) und der Gläubiger (an der Befriedigung ihrer Forderungen, an ihren Arbeitsplätzen usw.) zum Ausgleich zu bringen. Was wir jetzt sehen, ist kalte Enteignung ohne Augenmaß und rechtsstaatliche Grundlage.

Wie dumm die Beteiligten an diesem europa- und verfassungswidrigen Rechtsakt sind, zeigt sich auch daran, dass das Pamphlet kein Wort zum BGB enthält. Soweit deutsches Recht Anwendung findet - aus Forensicht also in 99,999% der betroffenen Fälle - zwingt auch das BGB die LH zur Erstattung, soweit der Fluggast nicht - auch dazu kein Wort vom Praktikanten im Corona-Kabinett - an seinem Anspruch auf Beförderung festhält.

Letzteres ist übrigens, was ich jedem rate, dem ein günstiges Ticket storniert wurde. Alle anderen schicken am besten morgen noch einen Mahnbescheid an Casi. Wahnsinn.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.497
13.052
Trans Balkan Express
Bei den Reiseveranstaltern (pardon, "Reiseveranstaltenden" :rolleyes: [ist ein Reiseveranstalter, der derzeit keine Reisen veranstaltet, eigentlich wirklich noch ein Reiseveranstaltender?]) wenigstens mit Insolvenzschutz.

Na so lange er/sie/es noch ein Veranstaltender ist, ist er/sie/es ja nicht insolvent, sondern veranstaltet ja noch Reisen. Kritisch wird des erst, wenn nicht mehr veranstaltet wird. :p
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.176
514
Geplant sind auch Härtefallklauseln für alle Kunden, denen ein Gutschein wegen ihrer finanziellen Situation nicht zumutbar ist. Dies hatten auch die für Verbraucherschutz zuständigen Politiker der CDU/CSU-Bundestagsfraktion gefordert

Noch schön Komplexität einbauen, damit die Fachabteilungen, die Haus-Juristen und die Gerichte auch schön beschäftigt sind... :rolleyes::sick:
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.176
514
....Wie ich hier schon zum Inkrafttreten des CORInsAG angemerkt habe - die Insolvenz ist ein wirtschaftlicher Zustand, der sich - im Unterschied zur Insolvenzantragspflicht - nicht per Gesetz aufheben lässt. ....

Wie wir schon im Falle von AB lange diskutiert und am Ende auch demonstriert bekommen haben, ist dieser wirtschaftliche Zustand aber eine Frage der Rahmenbedingungen. Solange ich einen reichen Onkel habe, der mir immer wieder Schecks ausstellt, wenn es eng wird, oder eben einen Staat, der mir auf meine Verbindlichkeiten Zahlungsfristverlängerung gewährt, ist alles gut. Insolvent bin ich ja erst, wenn mir jemand eine fällige Rechnung vorlegt, die ich nicht bezahlen kann. Wenn der Staat mit einem Federstrich sagt, "ja, die ist ja gar nicht fällig", dann ist es eben so. Und ob der Staat das darf? Wir befinden uns ja im "Krieg". Da darf der Staat alles... :rolleyes:
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Wie wir schon im Falle von AB lange diskutiert und am Ende auch demonstriert bekommen haben, ist dieser wirtschaftliche Zustand aber eine Frage der Rahmenbedingungen. Solange ich einen reichen Onkel habe, der mir immer wieder Schecks ausstellt, wenn es eng wird, oder eben einen Staat, der mir auf meine Verbindlichkeiten Zahlungsfristverlängerung gewährt, ist alles gut. Insolvent bin ich ja erst, wenn mir jemand eine fällige Rechnung vorlegt, die ich nicht bezahlen kann. Wenn der Staat mit einem Federstrich sagt, "ja, die ist ja gar nicht fällig", dann ist es eben so. Und ob der Staat das darf? Wir befinden uns ja im "Krieg". Da darf der Staat alles... :rolleyes:

Wie ich dir schon zu AB mehr als einmal erklärt habe, ist Insolvenzrecht nicht so deins. :)
 
A

Anonym-36803

Guest
Buchungsstreichungen gemäß Fare Rules müssen aber weiterhin in Cash erfolgen, oder bekommt man auch da nur noch einen Gutschein?

Frage mich auch, wie das dann bei Geschäftsreisen aussieht. Ist der Gutschein dann personengebunden? Kann er auch für andere Reisende genutzt werden? Oder muss die Firma dann bis Ende 2021 warten, wenn der Reisende nicht mehr reisen muss?
 
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martin_

Erfahrenes Mitglied
19.02.2010
2.948
3
INN
Im sogenannten "Corona-Kabinett" der Bundesregierung wurde heute folgender Beschluss für eine Gutscheinlösung bei Pauschalreisen, Flugtickets und Freizeitveranstaltungen gefasst:

  • Pressemitteilung 118
  • Donnerstag, 2. April 2020
  • Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg...CKKqmsqivfBWbUTJgvIFNtV7AhoHIR9_plc7_Rwm93lrY

Geil. Absolut unglaublich. Sprachlos.

Und absoluter Wahnsinn. Die spüren sich ja selbst nicht mehr?

Erinnert mich leider an das, was heute in Österreich diskutiert wird. Private sollen ihre Mieten drei Monate stunden dürfen, aber die Vermieter dürfen freundlicherweise bei ihrer Bank auch die Kreditraten drei Monate aussetzen. Aber bitte nur, wenn man die akute Notlage allseits mit Corona begründen kann. WTF?
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Geil. Absolut unglaublich. Sprachlos.

Und absoluter Wahnsinn. Die spüren sich ja selbst nicht mehr?

Erinnert mich leider an das, was heute in Österreich diskutiert wird. Private sollen ihre Mieten drei Monate stunden dürfen, aber die Vermieter dürfen freundlicherweise bei ihrer Bank auch die Kreditraten drei Monate aussetzen. Aber bitte nur, wenn man die akute Notlage allseits mit Corona begründen kann. WTF?

Man kommt sich vor wie in einer Fallstudie für Drittsemester: Alle insolvent, aber Insolvenz wollen wir nicht (warum auch immer - seit etwa einem Jahrzehnt gehört die "Sanierungsfreundlichkeit" zu den Top-Einträgen im Bullshit-Bingo des BMJ). Also: InsO aussetzen. Huch, jetzt haben wir ein Folgeproblem! Ist zwar in der InsO gelöst, das Problem, aber wir versuchen mal selbst was. Klingt doch so, als wäre die InsO nicht auf das vorbereitet, was Casi & Harry uns da vorheulen.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.176
514
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300x250
Wie ich dir schon zu AB mehr als einmal erklärt habe, ist Insolvenzrecht nicht so deins. :)


Und Ironie nicht so Deins?
Es mag ja sein, daß das alles verfassungswidrig ist. Interessiert aber keinen. Das BVerfG wird - wenn überhaupt - in 5-7 Jahren entscheiden, dann wird man sagen, "ok, hätten wir nicht gedurft, ist halt jetzt so", man zuckt mit den Schultern und geht zur Tagesordnung über.
 
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Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
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