Die Testpflicht für Reiserückkehrer aus Risikogebieten wurde jetzt beschlossen. Ich bin mal gespannt ob das rechtlich zulässig ist. Als totaler Laie kann ich nur raten, ich vermute mal: Eher nicht. Warum? Weil die Definition für Risikogebiete höchst willkürlich ist, derzeit zumindest. Auch wenn man, bekanntlich, derzeit nicht einfach so von Vietnam/Thailand/Laos nach Deutschland reisen kann, so gelten diese Länder z. B. als Risikogebiete, obwohl es dort wesentlich weniger bis gar keine Fälle gibt als es z. B. in Frankreich der Fall ist. Sollten keine ganz klaren Defintionen folgen, ab wann genau ein Land ein Risikogebiet ist und wann nicht, so kann ich mir nicht vorstellen das die Testpflicht vor Gericht Bstand hat. Zur Zeit wäre es ja auch bspw. wesentlich gefährlicher für meinetwegen M-V, wenn dort jemand aus Bayern einreist, als wenn es jemand aus Laos wäre. Naja, ich lasse mich mal überraschen. Mehr kann man eh nicht tun.