Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Sorry nach den Erfahrungen aus ca. 8 Monaten Corona kann ich nur sagen das die Flughäfen eigentlich nirgendwo geschlossen wurden, schon gar nicht in Europa.

Dann frag mal die 240.000 Personen, die im März und April von der Bundesregierung aus dem Ausland zurückgeholt werden mussten, weil keine regulären Flüge mehr möglich waren. Da war es im Endeffekt auch egal, ob das im Einzelfall an Flughafenschließungen, fehlenden Start-/Landeerlaubnissen, Ausgangssperren auf dem Weg zum Flughafen oder einfach nur an panischen Airlines, die pauschal alle Flüge storniert haben, lag.

Natürlich werden einige Länder aus den Fehlern von damals gelernt haben, aber grundsätzlich muss man bei der aktuellen Entwicklung jederzeit wieder mit solchen Maßnahmen rechnen. Da auf das Auswärtige Amt an dieser Stelle offenbar kein Verlass ist, bleibt Reisenden wohl nichts anderes übrig, als die lokale Presse zu verfolgen und durchaus auch mal mit dem "Worst Case" zu rechnen, wenn irgendwo ein Lockdown im Gespräch ist bzw. die Fallzahlen explodieren.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Dann frag mal die 240.000 Personen, die im März und April von der Bundesregierung aus dem Ausland zurückgeholt werden mussten, weil keine regulären Flüge mehr möglich waren.

Sorry, du verwechselt da etwas, die Flughäfen waren eben in der Regel nicht geschlossen, daher konnte die Bundesregierung die Menschen zurückholen. In Europa gab es dieses Problem aber überhaupt nicht.

Ansonsten kann ich nur sagen das die "Rückhol" Aktionen der Bundesregierung wohl eher dem Umstand geschuldet waren das der typische deutsche Urlauber nicht in der Lage ist flexibel zu reagieren. Für mich war es kein Problem Anfang April von Bangkok nach Deutschland zu fliegen - ich musste mir halt eine neues Ticket kaufen.
 
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ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.251
313
Sorry, du verwechselt da etwas, die Flughäfen waren eben in der Regel nicht geschlossen, daher konnte die Bundesregierung die Menschen zurückholen.

Denke, es ist Erbsenzählerei. Viele Regierungen haben den Airlines die Start / Landerechte entzogen und nur mit viel Aufwand konnten dann einzelne Flüge durchgeführt werden. Natürlich war der Airport auf, ohne Start / Landerechte aber witzlos. Jeder weiss, was hier gemeint ist. Nicht gerade wenig LH Flüge waren noch auf dem Weg zum Airport XYZ und musste umkehren, weil die Landeerlaubnis entzogen wurde.
 
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OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
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Denke, es ist Erbsenzählerei. Viele Regierungen haben den Airlines die Start / Landerechte entzogen und nur mit viel Aufwand konnten dann einzelne Flüge durchgeführt werden. Natürlich war der Airport auf, ohne Start / Landerechte aber witzlos. Jeder weiss, was hier gemeint ist. Nicht gerade wenig LH Flüge waren noch auf dem Weg zum Airport XYZ und musste umkehren, weil die Landeerlaubnis entzogen wurde.

In Europa?

Und es ist ja gerade das ungewöhnliche das SKG komplett dichtgemacht wurde, eben kein "normaler" Vorgang wenn ein Lockdown angekündigt wird.
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Sorry, du verwechselt da etwas, die Flughäfen waren eben in der Regel nicht geschlossen, daher konnte die Bundesregierung die Menschen zurückholen. In Europa gab es dieses Problem aber überhaupt nicht.

Zumindest aus Spanien gab es wohl damals Charterflüge der Bundesregierung: https://www.auswaertiges-amt.de/ima...dd589e35f0d165b/Hc/grafik-rueckholaktionq.png

Aber wenn uns 8 Monate Pandemie irgendetwas gelehrt haben, dann doch, dass man sich aktuell auf gar nichts mehr verlassen kann und bei allen Reisen einen Plan B und besser auch gleich noch einen Plan C haben sollte.

Ansonsten kann ich nur sagen das die "Rückhol" Aktionen der Bundesregierung wohl eher dem Umstand geschuldet waren das der typische deutsche Urlauber nicht in der Lage ist flexibel zu reagieren. Für mich war es kein Problem Anfang April von Bangkok nach Deutschland zu fliegen - ich musste mir halt eine neues Ticket kaufen.

Ich habe mich Ende März auch über die ganzen gestrandeten europäischen Urlauber in DPS gewundert, als ich in den Flieger nach ICN eingestiegen bin, von wo aus man jederzeit problemlos nach FRA fliegen konnte. :rolleyes:
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.484
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BRU
Also SKG war während des Lockdowns von März bis Mitte Juni für internationale Flüge geschlossen (die durften nur von/nach ATH fliegen), der Flughafen war aber offen, und es gab ein paar Inlandsflüge, u.a. nach ATH. Gleiches galt für sämtliche anderen griechischen Flughäfen. Dazu auch ein Reiseverbot im Inland ohne essentiellen Grund.

Nur als Ausländer wäre man zurückgekommen, eben über ATH. Und so plötzlich war das mit der Flughafenschließung nicht mal damals.
 
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Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.846
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HKG
Betrifft wahrscheinlich so gut wie keinen der übrigen Insassen, dennoch der Vollständigkeit halber:
Hong Kong macht ab 13. November in Sachen Quarantäne keinen Unterschied mehr zwischen Hochrisikoländern sowie dem Rest der Welt und verlangt von allen Rückkehrern zwei Wochen Quarantäne im Hotel. Ohne Rücksicht auf Fälle wie "Ich lebe aber ohnehin alleine und kann niemanden anstecken" oder "Die ganze Familie war auf Reisen und wenn alle negativ testen bei der Einreise, dann bleibt das sehr sicher auch so".
 
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b23

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
864
23
Kann mich jemand mal auf den laufenden Stand bringen bzgl. kurzfristigen Aufenthalt in einem Risikogebiet? Wenn ich zum Beispiel aus einem Nichtrisikogebiet nach Deutschland fliege, aber in einem Risikogebiet umsteige, zählt dieses bisher bei Einreise in Hessen und NRW nicht als Aufenthalt in einem Risikogebiet. Ist dieses immer noch der Fall? Gibt es dort eine zeitliche Begrenzung, die beim Umsteigen erlaubt ist?
Ferner würde mich interessieren, ob es als Aufenthalt in einem Risikogebiet zählt, wenn man z.B. ein paar Tage in Kalabrien verbringt (kein Risikogebiet), aber über den Flughafen von Neapel ohne weiteren Aufenthalt mit Mietwagen (Risikogebiet) an- bzw abreist. Ist ja vergleichbar mit einem Umstieg in einem Risikogebiet.

Danke im Voraus für Feedback.
 

Schneesturm

Reguläres Mitglied
01.05.2013
87
15
FÜR die kanarischen Inseln wird ab dem 14. November ein Corona Test fällig. Entweder PCR oder Antigen Test. Kann man schon daheim erledigen oder vor Ort.
Gleichzeitig wird Insel Hopping schwieriger, weil man beim CheckIn in eine neue Unterkunft einen Test benötigt, der nicht älter als 72 Stunden ist sein darf. Verpflichtend kommt die Installation der Corona App auf dem Telefon hinzu.
 

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.923
2.136
Gleichzeitig wird Insel Hopping schwieriger, weil man beim CheckIn in eine neue Unterkunft einen Test benötigt, der nicht älter als 72 Stunden ist sein darf.

Falls man nicht schon länger als zwei Wochen auf den Inseln ist.

Verpflichtend kommt die Installation der Corona App auf dem Telefon hinzu.

DAS ist allerdings scharf. Vor allem, weil der entsprechende Absatz in der Verordnung maximal schwammig formuliert ist und selbst bei wohlwollendster Betrachtungsweise erscheint, als wäre er schnell noch drangepfuscht worden. :rolleyes:
 

Axwell D

Erfahrenes Mitglied
14.06.2019
1.026
1.262
CGN
Wenn ich zum Beispiel aus einem Nichtrisikogebiet nach Deutschland fliege, aber in einem Risikogebiet umsteige, zählt dieses bisher bei Einreise in Hessen und NRW nicht als Aufenthalt in einem Risikogebiet. Ist dieses immer noch der Fall? Gibt es dort eine zeitliche Begrenzung, die beim Umsteigen erlaubt ist?

"Stichpunkt: Durchreisende, sofern diese das Gebiet auf dem schnellstens Wege verlassen"

Durchreisende müssen sich weder Testen lassen noch sind sie der Quarantäne verpflichtet, kannst du auch unter folgendem Link zur Seite der Bunderegierung nachlesen:

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/buerokratieabbau/musterquarantaeneverordnung--1798178
 
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Axwell D

Erfahrenes Mitglied
14.06.2019
1.026
1.262
CGN
Verpflichtend kommt die Installation der Corona App auf dem Telefon hinzu.

Wo ist dies zu entnehmen?

1. Kollidieren die deutsche und die spanische App miteinander, sodass nur eine funktionstüchtig genutzt werden kann.
2. Besitzt nicht jeder Mensch ein Smartphone, daher kann der Gebrauch der App ja eigentlich auch nicht verpflichtend gemacht werden.
 

Axwell D

Erfahrenes Mitglied
14.06.2019
1.026
1.262
CGN
Malmö liegt in Schonen. Das ist aktuell kein Risikogebiet.


Falsch. Schonen ist der Name der historischen Provinz. Skåne län ist der korrekte Name der heutigen Provinz. Daher liegt Malmö auch ein einem Risikogebiet!

Neue Liste des RKI vom 01.11.2020:
Schweden: es gelten nun auch die Provinzen Dalarna, Halland, Kronoberg, Skåne, Västmanland und Västra Götaland als Risikogebiete.
 

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.923
2.136
Wo ist dies zu entnehmen?

Hier: http://sede.gobcan.es/boc/boc-a-2020-223-3996.pdf

Absatz 11.

1. Kollidieren die deutsche und die spanische App miteinander, sodass nur eine funktionstüchtig genutzt werden kann.

Ist das so? Na, eigentlich egal, weil die beiden ja kompatibel sein sollten. Oder? :censored:

2. Besitzt nicht jeder Mensch ein Smartphone, daher kann der Gebrauch der App ja eigentlich auch nicht verpflichtend gemacht werden.

Vermutlich könnte man den Besitz eines Smartphones als Voraussetzung für die Einreise vorschreiben... :)

Aber ganz strenggenommen wird in der Verordnung nur die Unterkunft verpflichtet, den Gast darauf hinzuweisen, daß er die App installieren muß. Ich finde keine Stelle, in der der Gast zur Installation der App direkt verpflichtet wird.

Möglicherweise ist das natürlich eine Haarspalterei. Keine Ahnung, wie sowas in der juristischen Praxis gehandhabt wird.

PS: Der Hinweis muß übrigens per Anschlag in mindestens fünf EU-Sprachen erfolgen. Man könnte etwa Griechisch, Ungarisch, Lettisch, Litauisch und Maltesisch wählen... :D
 
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Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.818
4.425
Hamburg
Bis jetzt kann die Deutsche App nur Irland und Italien. Aber die EU möchte eigentlich bis Ende des Jahres hier mehr Interoperabilität sicherstellen.
 

hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.417
1.109
Auf Grundlage wovon?
Auf Grundlage von Gesetzen, Verordnungen, Anordnungen?!

So wie bisher z.B. ein Identifikationsdokument und (zumindest etwas) Kleidung zur Einreise notwendig sind.
Auf Grundlage wovon kann man denn Auskünfte, beliebige ausgefüllte Formulare und negative Tests zur/bei Einreise fordern?
 

Axwell D

Erfahrenes Mitglied
14.06.2019
1.026
1.262
CGN

OK gut hatte mir zwar den Eintrag im BOC angesehen, das aber wohl übersehen.

Ist das so? Na, eigentlich egal, weil die beiden ja kompatibel sein sollten. Oder? :censored:

Eigentlich ja, aber das die Kommunikation nicht wirklich funktioniert ist ja auch nichts neues. Ich habe mich zudem ein wenig vertan. Es ist immer nur möglich eine App aktiv für Begegnungsmitteilungen zu nutzen.

Vermutlich könnte man den Besitz eines Smartphones als Voraussetzung für die Einreise vorschreiben... :)

Ich bezweifle sehr stark, dass dies jemals eine Nation durchsetzen wird. In 50 Jahren vielleicht, aber nicht solange es noch die aktuellen "Alt-Generationen" gibt.

PS: Der Hinweis muß übrigens per Anschlag in mindestens fünf EU-Sprachen erfolgen. Man könnte etwa Griechisch, Ungarisch, Lettisch, Litauisch und Maltesisch wählen... :D

Tatsächlich wäre das wohl die provokativste aber auch witzigste Option, wobei aufgrund der hiesigen Tourismus wohl eher Norwegisch, Finnisch, Schwedisch, Niederländisch und Italienisch am passendsten wären ;)
 

Axwell D

Erfahrenes Mitglied
14.06.2019
1.026
1.262
CGN
Auf Grundlage von Gesetzen, Verordnungen, Anordnungen?!

So wie bisher z.B. ein Identifikationsdokument und (zumindest etwas) Kleidung zur Einreise notwendig sind.
Auf Grundlage wovon kann man denn Auskünfte, beliebige ausgefüllte Formulare und negative Tests zur/bei Einreise fordern?

Du vergleichst jetzt aber nicht wirklich den Besitz eines Smartphones mit dem Ausfüllen eines Einreiseformulars/der Bestätigung eines negativen COVID-19 Tests?!
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
7.005
6.127
Zitat aus dem Thread "Es tut sich was bei der Bahn...":

Aber wie definiert sich dann touristisch? Ich finde das hätte man eindeutiger formulieren müssen.

Beispiele:

- man holt etwas in 500 km Entfernung ab und will nicht 10 Stunden im Auto sitzen, sondern lieber übernachten.
- man kommt aus dem Ausland so spät am Flughafen an das es keine Züge mehr nach Hause gibt.
- Das Auto ist unterwegs kaputt und die Werkstatt macht erst am nächsten Tag wieder auf.
- Aufgrund einer Zugverspätung ist der letzte Anschlusszug des Tages weg und der nächste fährt erst um 6 Uhr morgens
- die Wohnung hat einen Wasser/Feuerschaden
- man besucht Freunde/Verwandte und kann nicht in deren Wohnung übernachten
u.s.w.

Alles nicht touristisch, aber wie beweist man das dem Hotel?

Dafür ist zunächst die Verordnung des jeweiligen Bundeslandes zu prüfen. In Bremen gibt es vergleichsweise detaillierte Regelungen, siehe #5541, während sich andere Verordnungen auf die pauschale Aussage "touristische Übernachtungen sind nicht erlaubt" beschränken. Letzterenfalls kann man es im Grunde nur im Einzelfall mit dem Hotel abklären, welche Nachweise verlangt werden, wenn sich die Übernachtung in der Kategorie "privat, aber nicht touristisch" bewegt.

In den genannten Fällen gibt es auch durchaus Möglichkeiten, Nachweise von unbeteiligter dritter Seite zu beschaffen, z.B.

- sehr späte Ankunft am Flughafen: Flugticket und Ausdruck einer Reiseverbindungssuche bei bahn.de
- Auto kaputt: Protokoll vom ADAC etc. über das Abschleppen zur Werkstatt
- Zugverspätung mit Verlust des letzten Anschlusszuges: Bescheinigung der DB etc.
- Wohnung nach Schadensereignis unbewohnbar: wenn es einen Polizei- oder Feuerwehreinsatz gegeben hat, müsste dann sowieso das Ordnungsamt verständigt werden, um die Unterbringung zu regeln; ggf. wird die Wohnung durch einen Statiker für unbewohnbar erklärt und/oder von der Polizei beschlagnahmt
 
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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.258
916
Aber ganz strenggenommen wird in der Verordnung nur die Unterkunft verpflichtet, den Gast darauf hinzuweisen, daß er die App installieren muß. Ich finde keine Stelle, in der der Gast zur Installation der App direkt verpflichtet wird.

Möglicherweise ist das natürlich eine Haarspalterei. Keine Ahnung, wie sowas in der juristischen Praxis gehandhabt wird.

PS: Der Hinweis muß übrigens per Anschlag in mindestens fünf EU-Sprachen erfolgen. Man könnte etwa Griechisch, Ungarisch, Lettisch, Litauisch und Maltesisch wählen... :D

Faktisch werden sie einen Aushang machen und niemand wird sich dafür interessieren, ob die App installiert ist.

Zudem könnte man sie auch installieren und danach das Handy einfach ausgeschaltet lassen. Oder der App alle Rechte zum Zugriff auf Daten, GPS und Bluetooth entziehen. Dann ist sie installiert, nur halt blind.

Die Kanaren sind da aktuell wahrlich nicht die Einzigen, die mit der heißen Nadel gestrickte Verordnungen erlassen haben, welche dann höchst selektiv bis sporadisch angewendet werden.