Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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hiob

Erfahrenes Mitglied
22.08.2011
1.417
1.109
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Du vergleichst jetzt aber nicht wirklich den Besitz eines Smartphones mit dem Ausfüllen eines Einreiseformulars/der Bestätigung eines negativen COVID-19 Tests?!
Korrekt. Ich habe keinen Vergleich angeführt.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.892
6.982
Ich bezweifle sehr stark, dass dies jemals eine Nation durchsetzen wird. In 50 Jahren vielleicht, aber nicht solange es noch die aktuellen "Alt-Generationen" gibt.

ich kann mir das im Fall autoritärer Staaten sehr wohl vorstellen. Gab/gibt es das nicht in einigen Golfstaaten und China bereits? Hat natürlich auch andere positive Effekte hinsichtlich der Möglichkeiten staatlichen Informationsbedürfnisses.
 

SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
10
SIN
Ich bezweifle sehr stark, dass dies jemals eine Nation durchsetzen wird. In 50 Jahren vielleicht, aber nicht solange es noch die aktuellen "Alt-Generationen" gibt.

Der Besitz eines Smartphones sicherlich kaum, allerdings ist die gesetzliche Verpflichtung zum Download einer TracingApp bei der Einreise in vielen asiatische Laendern bereits Realitaet. Ohne Smartphone gibts halt dann ein Tracing Token/Armband/Fussband oder ein freundliches "du kommst hier net rein". Man kann wohl davon ausgehen das die Verpflichtung fuer ein ganze Weile Reiserealitaet in Asien bleiben wird.
 

tix

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
3.922
2.136
Tatsächlich wäre das wohl die provokativste aber auch witzigste Option, wobei aufgrund der hiesigen Tourismus wohl eher Norwegisch, Finnisch, Schwedisch, Niederländisch und Italienisch am passendsten wären ;)

Norwegisch ist keine EU-Amtssprache... :no:
 

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.846
3
HKG
Ohne Smartphone gibts halt dann ein Tracing Token/Armband/Fussband oder ein freundliches "du kommst hier net rein".
Das Armband hier in HK funktioniert ohne Smartphone gar nicht. Es spricht nur BT LE und hat ansonsten lediglich eine Batterie sowie ein bisschen Logik für den Anti-Modifikationsschutz. Das Telefon erledigt die eigentliche Arbeit (GPS/Wifi-Ortung, Kommunikation mit dem Backend und so weiter)
 

SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
10
SIN
Das Armband hier in HK funktioniert ohne Smartphone gar nicht. Es spricht nur BT LE und hat ansonsten lediglich eine Batterie sowie ein bisschen Logik für den Anti-Modifikationsschutz. Das Telefon erledigt die eigentliche Arbeit (GPS/Wifi-Ortung, Kommunikation mit dem Backend und so weiter)

In Singapur gibts einen Token der soll ohne Smartphone funktionieren, ab Ende Dezember entweder-oder verpflichtend fuer alle Einwohner und Touristen.
 
Zuletzt bearbeitet:

Travelling_Geek

Erfahrene Reiseschreibmaschine
17.05.2009
1.846
3
HKG
In Singapur gibts einen Token der soll ohne Smartphone funktionieren, ab Ende Dezember entweder oder vepflichtend fuer alle Einwohner und Touristen.

Yep, TraceTogether in Singapur ist in der Tat ein spannendes Projekt, da die Entwicklung von Anfang an quasi-öffentlich passiert ist und sich die Regierung sogar getraut hat, ein paar unabhängige und immens smarte Sicherheitsexperten auf die Dinger drauf schauen zu lassen (Bunnie Huang hat unter anderem sein eigenes Mikroskop zum Termin geschleppt).
Außerdem haben die Tokens den Vorteil, dass sie nur das können, was auch eingebaut ist. Ohne GPS-Empfänger keine punktgenaue Ortung. Bei einer App hat man stets das Risiko, dass an sich nicht zugängliche Sensoren aufgrund von Bugs dann doch zugängig werden oder über irgendeinen verschlüsselten Kanal Daten abfließen, die Anwender lieber nicht in der Hand von Regierungen sähen (looking at you, China).
 
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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.117
1.193
Wo kommt eigentlich die Pflicht her, sich nach Rückkehr aus einem Risikogebiet auf Covid-19 zu testen? In der NRW Corona Einreiseverordnung habe ich nur was von Quarantäne gelesen.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Wo kommt eigentlich die Pflicht her, sich nach Rückkehr aus einem Risikogebiet auf Covid-19 zu testen? In der NRW Corona Einreiseverordnung habe ich nur was von Quarantäne gelesen.
Die steht hier in der noch gültigen TestPflichtVO des Bundes auf die sich die Bundesländer berufen, sofern das Bundesland die Regeln noch nicht geändert hat.
https://www.bundesgesundheitsminist...stpflicht_Risikogebiete_VO_BAnz_AT_070820.pdf

Der Wortlaut in der NRW VO enthält doch den Punkt zum Testen:
(3) Von den Verpflichtungen nach Absatz 1 nicht erfasst sind Personen, die keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen und über ein ärztliches Zeugnis in Papier- oder digitaler Form in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Ein aus einem fachärztlichen Labor stammender Befund ist ein ärztliches Zeugnis. Das ärztliche Zeugnis nach Satz 1 muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden ist. Maßgeblich für den Beginn der 48-Stunden-Frist ist der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses. Erfolgt die Testung erst nach der Einreise, sind die Verpflichtungen nach Absatz 1 bis zum Erhalt des ärztlichen Zeugnisses nach Satz 1 zu beachten. Das ärztliche Zeugnis nach Satz 1 ist für mindestens 14 Tage nach der Einreise aufzubewahren.


https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes..._id=43429&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=465929

NRW hat wohl in der Tat keine Testplficht mehr, aber man kann der Quarantäne immer noch ausweichen, indem man einen Test macht.

In der VO BW steht es dagegen noch drin.
 
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Axwell D

Erfahrenes Mitglied
14.06.2019
1.026
1.262
CGN
Wo kommt eigentlich die Pflicht her, sich nach Rückkehr aus einem Risikogebiet auf Covid-19 zu testen? In der NRW Corona Einreiseverordnung habe ich nur was von Quarantäne gelesen.

Testen muss man sich ja eigentlich nicht lassen, man muss halt nur dann die 14 Tage in Quarantäne gehen und kann diese nicht verlassen, da nur ein Test die Quarantäne umgehen konnte. Ab dem 08.11 werden es dann ja voraussichtlich 10 Tage Quarantäne sein und der Test ist erst nach frühestens 5 Tagen möglich. Ob es jetzt wirklich durchgesetzt wird, ist aber immer noch nicht so wirklich sicher.

Über folgenden Link der Verbraucherzentrale gibt es auch weitere Informationen dazu. Es wird zwar "Testpflicht" genannt, aber eine Pflicht zum Test besteht nicht. Nur wenn man keinen Test durchführt, muss man halt in Quarantäne bleiben und dies auch selbst dem zuständigen Gesundheitsamt melden.

https://www.verbraucherzentrale.de/...b-coronatest-bei-risikogebieten-pflicht-50328
 
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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.117
1.193
Mich wunderte es nur, dass am Flughafen gesagt wurde, dass man sich testen müsse. Außerdem aus den FAQ von NRW:

Müssen sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten testen lassen?

Wer aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreist, muss auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamts ein negatives Testergebnis vorlegen. Personen, die dem nicht nachkommen, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf das Coronavirus zu dulden. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld belegt werden.

Ich verstehe es auch so, dass man sich nicht testen lassen muss, wenn man dann 14 Tage in Quarantäne bleibt.

Hintergrund ist, dass ich unter eine Ausnahme der Einreiseverordnung falle und gerade unsicher war, ob ich mich doch testen lassen muss.

EDIT: Ich sollte mir mal einen Ordner für die ganzen pdf anlegen. Anscheinend brauche ich mich nicht testen zu lassen. Bundesverpflichtung auf Test besteht nicht, wenn LandesVO Ausnahme der Quarantäne zulässt. Wobei mein Sprachgefühl keine Testpflicht herrscht, sondern eine Testpflicht auf Anforderung.
 
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chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Falls wird das noch nicht hier hatten, bitte ich um Entschuldigung.
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Damit ist eine 10 tägige Quarantäne fällig bei der Rückkehr in die Niederlande. Ein Urlaub wird so unmöglich.
https://www.airliners.de/niederlande-deutschland-risikogebiet/58080
https://www.fvw.de/destination/news...olland-besucher-muessen-in-quarantaene-213079

Und da gibt es kein Freitesten.

Dieses Formular muss dabei ausgefüllt werden: https://assets.ctfassets.net/biom0e...d153b356aed/Gezondheidsverklaring_versie2.pdf
 
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Kornado

Aktives Mitglied
28.05.2017
243
81
Kann mich jemand mal auf den laufenden Stand bringen bzgl. kurzfristigen Aufenthalt in einem Risikogebiet? Wenn ich zum Beispiel aus einem Nichtrisikogebiet nach Deutschland fliege, aber in einem Risikogebiet umsteige, zählt dieses bisher bei Einreise in Hessen und NRW nicht als Aufenthalt in einem Risikogebiet. Ist dieses immer noch der Fall? Gibt es dort eine zeitliche Begrenzung, die beim Umsteigen erlaubt ist?
Ferner würde mich interessieren, ob es als Aufenthalt in einem Risikogebiet zählt, wenn man z.B. ein paar Tage in Kalabrien verbringt (kein Risikogebiet), aber über den Flughafen von Neapel ohne weiteren Aufenthalt mit Mietwagen (Risikogebiet) an- bzw abreist. Ist ja vergleichbar mit einem Umstieg in einem Risikogebiet.

Danke im Voraus für Feedback.

Diese Frage möchte ich für mich in abgewandelter Form auch gern noch stellen.
Zählt ein Urlaub in Kalabrien(derzeit kein Risikogebiet) mit Wohnmobil mit doppelter Übernachtung zur Herstellung der Fahrbereitschaft als Reise in ein Risikogebiet, bzw. ist das nach der Rückkehr dann quarantänepflichtig?
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.041
799
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Damit ist eine 10 tägige Quarantäne fällig bei der Rückkehr in die Niederlande. Ein Urlaub wird so unmöglich.

Gilt dies auch, wenn man nur einen Transit macht? Das dürfte ja insbesondere in Bezug auf den AMS relevant sein, da dies ein wichtiger europäischer Hub-Flughafen ist. Gibt es von der neu eingeführten Quarantänepflicht bei Einreise in den Niederlanden also eine Ausnahme für Transitpassagiere, oder löst das Landen bzw. Betreten niederländischen Bodens am Flughafen bereits unabänderlich die Plicht zur Quarantäne aus, weil dies als "Einreise in den Niederlanden" gewertet wird?

In den von dir zitierten Links steht dazu leider nichts.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.484
9.673
BRU
Ich würde damit rechnen, dass Griechenland morgen weitere Lockdowns ankündigt, derzeit gehen die "durchgesickerten Informationen" noch etwas auseinander, ob allgemeiner landesweiter Lockdown oder weitere Regionen, u.a. der Großraum Athen. Was auch immer das für Flüge heißen wird....

Außerdem dürften weite Teile Griechenlands auf der deutschen Risiko-Liste landen.

PS: Nach jüngsten Nachrichten kommt es wohl zu einem vollständigen Lockdown für 1 Monat.
 
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Lutz1

Erfahrenes Mitglied
21.12.2016
1.275
853
Gilt dies auch, wenn man nur einen Transit macht? Das dürfte ja insbesondere in Bezug auf den AMS relevant sein, da dies ein wichtiger europäischer Hub-Flughafen ist. Gibt es von der neu eingeführten Quarantänepflicht bei Einreise in den Niederlanden also eine Ausnahme für Transitpassagiere, oder löst das Landen bzw. Betreten niederländischen Bodens am Flughafen bereits unabänderlich die Plicht zur Quarantäne aus, weil dies als "Einreise in den Niederlanden" gewertet wird?

In den von dir zitierten Links steht dazu leider nichts.

...wenn du in NL aus Deutschland landest und im Transit bist mußt du natürlich nicht in quarantäne! Wohin auch? Ins Transithotel?:eek:
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Gilt dies auch, wenn man nur einen Transit macht? Das dürfte ja insbesondere in Bezug auf den AMS relevant sein, da dies ein wichtiger europäischer Hub-Flughafen ist. Gibt es von der neu eingeführten Quarantänepflicht bei Einreise in den Niederlanden also eine Ausnahme für Transitpassagiere, oder löst das Landen bzw. Betreten niederländischen Bodens am Flughafen bereits unabänderlich die Plicht zur Quarantäne aus, weil dies als "Einreise in den Niederlanden" gewertet wird?

In den von dir zitierten Links steht dazu leider nichts.

Meines Wissens gibt es in den Niederlanden keine Pflicht, sondern nur eine Empfehlung zur Quarantäne. Deswegen heißt es auf der offiziellen Seite der Regierung auch nur "should" und nicht "must": https://www.government.nl/topics/co...therlands/travel-and-holidays/self-quarantine
 

JamesBlond

Reguläres Mitglied
03.05.2014
40
5
Gilt dies auch, wenn man nur einen Transit macht? Das dürfte ja insbesondere in Bezug auf den AMS relevant sein, da dies ein wichtiger europäischer Hub-Flughafen ist. Gibt es von der neu eingeführten Quarantänepflicht bei Einreise in den Niederlanden also eine Ausnahme für Transitpassagiere, oder löst das Landen bzw. Betreten niederländischen Bodens am Flughafen bereits unabänderlich die Plicht zur Quarantäne aus, weil dies als "Einreise in den Niederlanden" gewertet wird?

In den von dir zitierten Links steht dazu leider nichts.

Some travellers are not required to self-quarantine when they arrive in the Netherlands. For example: (...) if you change planes without leaving the airport.

https://www.government.nl/topics/co...therlands/travel-and-holidays/self-quarantine
 
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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.838
6.365
...wenn du in NL aus Deutschland landest und im Transit bist mußt du natürlich nicht in quarantäne! Wohin auch? Ins Transithotel?:eek:

Sag niemals nie. Bei den ganzen spinnerten Ideen, die weltweit kursieren, ist die zwar völlig abwegig, aber leider auch nicht mehr ausschließbar.

Meines Wissens gibt es in den Niederlanden keine Pflicht, sondern nur eine Empfehlung zur Quarantäne. Deswegen heißt es auf der offiziellen Seite der Regierung auch nur "should" und nicht "must": https://www.government.nl/topics/co...therlands/travel-and-holidays/self-quarantine

Liest sich in den von chris_flyer geposteten Links aber anders.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Hier steht „Must“:
If you are coming to the Netherlands from a country with an orange travel advisory, you must self-quarantine for 10 days on arrival.
https://www.government.nl/topics/co...1/03/temporary-tightening-of-partial-lockdown
Deutschland ist gerade orange:

Auswärtiges Amt Niederlande Reisehinhweise zu Deutschland: https://www.nederlandwereldwijd.nl/landen/duitsland/reizen/reisadvies

Gesamte Welt: https://www.nederlandwereldwijd.nl/...ntwoorden/welke-landen-hebben-welke-kleurcode
 
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Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Liest sich in den von chris_flyer geposteten Links aber anders.

Hier ist auch nur von "strongly advises" die Rede: https://www.schiphol.nl/en/page/do-i-need-to-go-into-quarantine/

Hintergrund ist wohl, dass in den Niederlanden für die meisten Corona-Maßnahmen die Rechtsgrundlage fehlt und die Regierung daher auf Eigenverantwortung setzt. Bei reinen Transit-Aufenthalten bzw. direkter Ab- bzw. Rückreise von AMS halte ich es auch für durchaus vertretbar, dieser Empfehlung nicht zu folgen, da AMS für Deutsche sonst de facto unbenutzbar wird.

In der Presse wird leider sehr oft nicht klar zwischen Geboten und Verboten unterschieden wird, was zum Teil auf mangelnde journalistische Sorgfalt, zum Teil aber auch auf die bewusste redaktionelle Entscheidung, keine Schlupflöcher aufzuzeigen, zurückzuführen ist. Das Auswärtige Amt kommuniziert in der aktuellen Situation ohnehin nicht ehrlich und transparent und stellt die Situation in anderen Ländern oft bewusst dramatischer dar als sie ist.

Hier steht „Must“

Und der Link verweist auf die Seite, wo dann wieder "should" steht. Ich denke ja, dieses Verwirrspiel ist Absicht.
 
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