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Korrekt. Ich habe keinen Vergleich angeführt.Du vergleichst jetzt aber nicht wirklich den Besitz eines Smartphones mit dem Ausfüllen eines Einreiseformulars/der Bestätigung eines negativen COVID-19 Tests?!
Korrekt. Ich habe keinen Vergleich angeführt.Du vergleichst jetzt aber nicht wirklich den Besitz eines Smartphones mit dem Ausfüllen eines Einreiseformulars/der Bestätigung eines negativen COVID-19 Tests?!
Ich bezweifle sehr stark, dass dies jemals eine Nation durchsetzen wird. In 50 Jahren vielleicht, aber nicht solange es noch die aktuellen "Alt-Generationen" gibt.
Ich bezweifle sehr stark, dass dies jemals eine Nation durchsetzen wird. In 50 Jahren vielleicht, aber nicht solange es noch die aktuellen "Alt-Generationen" gibt.
Tatsächlich wäre das wohl die provokativste aber auch witzigste Option, wobei aufgrund der hiesigen Tourismus wohl eher Norwegisch, Finnisch, Schwedisch, Niederländisch und Italienisch am passendsten wären![]()
Das Armband hier in HK funktioniert ohne Smartphone gar nicht. Es spricht nur BT LE und hat ansonsten lediglich eine Batterie sowie ein bisschen Logik für den Anti-Modifikationsschutz. Das Telefon erledigt die eigentliche Arbeit (GPS/Wifi-Ortung, Kommunikation mit dem Backend und so weiter)Ohne Smartphone gibts halt dann ein Tracing Token/Armband/Fussband oder ein freundliches "du kommst hier net rein".
Das Armband hier in HK funktioniert ohne Smartphone gar nicht. Es spricht nur BT LE und hat ansonsten lediglich eine Batterie sowie ein bisschen Logik für den Anti-Modifikationsschutz. Das Telefon erledigt die eigentliche Arbeit (GPS/Wifi-Ortung, Kommunikation mit dem Backend und so weiter)
In Singapur gibts einen Token der soll ohne Smartphone funktionieren, ab Ende Dezember entweder oder vepflichtend fuer alle Einwohner und Touristen.
Norwegisch ist keine EU-Amtssprache...![]()
Nur weil ich nicht Bokmal oder Nynorsk geschrieben habe? Mit den Sprachen hätte auch niemand was anfangen können, aber bei Norwegisch denkt man halt an Norwegen.
Nein, weil Norwegen kein Mitglied der EU ist...![]()
PS: Der Hinweis muß übrigens per Anschlag in mindestens fünf EU-Sprachen erfolgen. Man könnte etwa Griechisch, Ungarisch, Lettisch, Litauisch und Maltesisch wählen...![]()
Die steht hier in der noch gültigen TestPflichtVO des Bundes auf die sich die Bundesländer berufen, sofern das Bundesland die Regeln noch nicht geändert hat.Wo kommt eigentlich die Pflicht her, sich nach Rückkehr aus einem Risikogebiet auf Covid-19 zu testen? In der NRW Corona Einreiseverordnung habe ich nur was von Quarantäne gelesen.
(3) Von den Verpflichtungen nach Absatz 1 nicht erfasst sind Personen, die keine Symptome aufweisen, die auf eine Erkrankung mit COVID-19 im Sinne der dafür jeweils aktuellen Kriterien des Robert Koch-Instituts hinweisen und über ein ärztliches Zeugnis in Papier- oder digitaler Form in deutscher oder in englischer Sprache verfügen, welches bestätigt, dass keine Anhaltspunkte für das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 vorhanden sind, und dieses dem zuständigen Gesundheitsamt auf Verlangen unverzüglich vorlegen. Ein aus einem fachärztlichen Labor stammender Befund ist ein ärztliches Zeugnis. Das ärztliche Zeugnis nach Satz 1 muss sich auf eine molekularbiologische Testung auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 stützen, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem sonstigen durch das Robert Koch-Institut veröffentlichten Staat durchgeführt und höchstens 48 Stunden vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen worden ist. Maßgeblich für den Beginn der 48-Stunden-Frist ist der Zeitpunkt der Feststellung des Testergebnisses. Erfolgt die Testung erst nach der Einreise, sind die Verpflichtungen nach Absatz 1 bis zum Erhalt des ärztlichen Zeugnisses nach Satz 1 zu beachten. Das ärztliche Zeugnis nach Satz 1 ist für mindestens 14 Tage nach der Einreise aufzubewahren.
https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes..._id=43429&anw_nr=2&aufgehoben=N&det_id=465929
Wo kommt eigentlich die Pflicht her, sich nach Rückkehr aus einem Risikogebiet auf Covid-19 zu testen? In der NRW Corona Einreiseverordnung habe ich nur was von Quarantäne gelesen.
Müssen sich Reiserückkehrer aus Risikogebieten testen lassen?
Wer aus einem Risikogebiet nach Nordrhein-Westfalen einreist, muss auf Anforderung des zuständigen Gesundheitsamts ein negatives Testergebnis vorlegen. Personen, die dem nicht nachkommen, sind verpflichtet, eine ärztliche Untersuchung auf das Coronavirus zu dulden. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld belegt werden.
Kann mich jemand mal auf den laufenden Stand bringen bzgl. kurzfristigen Aufenthalt in einem Risikogebiet? Wenn ich zum Beispiel aus einem Nichtrisikogebiet nach Deutschland fliege, aber in einem Risikogebiet umsteige, zählt dieses bisher bei Einreise in Hessen und NRW nicht als Aufenthalt in einem Risikogebiet. Ist dieses immer noch der Fall? Gibt es dort eine zeitliche Begrenzung, die beim Umsteigen erlaubt ist?
Ferner würde mich interessieren, ob es als Aufenthalt in einem Risikogebiet zählt, wenn man z.B. ein paar Tage in Kalabrien verbringt (kein Risikogebiet), aber über den Flughafen von Neapel ohne weiteren Aufenthalt mit Mietwagen (Risikogebiet) an- bzw abreist. Ist ja vergleichbar mit einem Umstieg in einem Risikogebiet.
Danke im Voraus für Feedback.
Die Niederlande haben Deutschland zum Risikogebiet erklärt. Damit ist eine 10 tägige Quarantäne fällig bei der Rückkehr in die Niederlande. Ein Urlaub wird so unmöglich.
Gilt dies auch, wenn man nur einen Transit macht? Das dürfte ja insbesondere in Bezug auf den AMS relevant sein, da dies ein wichtiger europäischer Hub-Flughafen ist. Gibt es von der neu eingeführten Quarantänepflicht bei Einreise in den Niederlanden also eine Ausnahme für Transitpassagiere, oder löst das Landen bzw. Betreten niederländischen Bodens am Flughafen bereits unabänderlich die Plicht zur Quarantäne aus, weil dies als "Einreise in den Niederlanden" gewertet wird?
In den von dir zitierten Links steht dazu leider nichts.
Gilt dies auch, wenn man nur einen Transit macht? Das dürfte ja insbesondere in Bezug auf den AMS relevant sein, da dies ein wichtiger europäischer Hub-Flughafen ist. Gibt es von der neu eingeführten Quarantänepflicht bei Einreise in den Niederlanden also eine Ausnahme für Transitpassagiere, oder löst das Landen bzw. Betreten niederländischen Bodens am Flughafen bereits unabänderlich die Plicht zur Quarantäne aus, weil dies als "Einreise in den Niederlanden" gewertet wird?
In den von dir zitierten Links steht dazu leider nichts.
Gilt dies auch, wenn man nur einen Transit macht? Das dürfte ja insbesondere in Bezug auf den AMS relevant sein, da dies ein wichtiger europäischer Hub-Flughafen ist. Gibt es von der neu eingeführten Quarantänepflicht bei Einreise in den Niederlanden also eine Ausnahme für Transitpassagiere, oder löst das Landen bzw. Betreten niederländischen Bodens am Flughafen bereits unabänderlich die Plicht zur Quarantäne aus, weil dies als "Einreise in den Niederlanden" gewertet wird?
In den von dir zitierten Links steht dazu leider nichts.
...wenn du in NL aus Deutschland landest und im Transit bist mußt du natürlich nicht in quarantäne! Wohin auch? Ins Transithotel?![]()
Meines Wissens gibt es in den Niederlanden keine Pflicht, sondern nur eine Empfehlung zur Quarantäne. Deswegen heißt es auf der offiziellen Seite der Regierung auch nur "should" und nicht "must": https://www.government.nl/topics/co...therlands/travel-and-holidays/self-quarantine
https://www.government.nl/topics/co...1/03/temporary-tightening-of-partial-lockdownIf you are coming to the Netherlands from a country with an orange travel advisory, you must self-quarantine for 10 days on arrival.
Liest sich in den von chris_flyer geposteten Links aber anders.
Hier steht „Must“