Bahn-Sammelthread

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red_travels

Reisender
16.09.2016
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NUE/FMO
www.red-travels.com
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Wer bereits über 65 ist oder für andere in diesem Alter (Super) Sparpreise bucht, sollte unbedingt auch schauen, ob es günstiger ist, wenn man diese Altersklasse auswählt. Ich war erstaunt; für eine Fahrt gab es 5 € Ersparnis, für eine weitere betrug der Preis weniger als die Hälfte dessen, was jemand unter 65 im Super Sparpreis bezahlt, für dieselbe Verbindung jeweils natürlich. Vorausbuchungsfrist hier ca. 2,5 Monate.

das gleiche gilt auch für u27 mit dem (Super)Sparpreis Young
 

Thrawn

Erfahrenes Mitglied
25.07.2018
744
1.132
Kekse löschen?

Anhang anzeigen 185362

das Menü ist aber schon seit längerem so

hast du evtl. irgendwelche "seltsamen" Erweiterungen im Browser? Wenn das Problem wirklich öfter mit dem gleichen Browser besteht, würd ich den mal komplett neuinstallieren
Ne scheint ein generelles Problem mit der Bahn Website zu sein.
Die Hotline kannte das Problem und die Lösung direkt

Man muss ausgeloggt über die Startseite auf Prämien navigieren und sich dann in dem Zug irgendwann einloggen.
Erst einloggen und dann direkt nach Prämien suchen führt manchmal/immer zu keinem Ergebnis.
 
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MAD

Erfahrenes Mitglied
27.11.2011
437
436
DUS/MTY
Gestern gab es bereits für mich zwei Werktage nach Online-Erstattungsantrag (Zugausfall) das Geld (inkl. 10 Euro aus ECoupon) aufs Konto. Da gab es scheinbar einige Prozessoptimierungen in der entsprechenden Abteilung.
 

internaut

Erfahrenes Mitglied
05.04.2010
2.581
869
Gestern gab es bereits für mich zwei Werktage nach Online-Erstattungsantrag (Zugausfall) das Geld (inkl. 10 Euro aus ECoupon) aufs Konto. Da gab es scheinbar einige Prozessoptimierungen in der entsprechenden Abteilung.
ist das bei der Erstattung immer so, dass die e-coupons mitzählen oder war das ein Fehler? Dass das bei Verspätungen der Fall ist, ist ja bekannt (swines prahlereien). Aber so könnte man ja seine e-coupons einfach zu cash machen, wenn man eine verspätete Verbindung im Blick hat und sich ein Ticket dafür holt...
Bin gerade noch am überlegen, ob ich meinen 15 euro DKB-Gutschein ohne MBW für das August 9 euro ticket verbrauche (und 6 Euro verschenke) oder nicht...
 

STRair

Erfahrenes Mitglied
19.09.2017
370
520
Weiterhin Vetternwirtschaft bei der Bahn?
Klingt zwar auf dem ersten Blick danach, aber wenn man sich etwas mit den Personen abseits des Parteibuchs beschäftigt, so klingt das Ganze doch gar nicht so verkehrt.

Pinkwart mit Kenntnissen und Einblicken in komplexe Unternehmensdynamik, Turnarround-Management und Innovationsmanagement - Buchholz, der in Schleswig-Holstein als Verkehrsminister unter anderem die Elektrifizierung der Marschbahn vorangetrieben hat. Sind beides Kandidaten, die m.E. für solche Posten weitaus mehr geeignet sind, als es ein Pofalla jemals war.
 
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red_travels

Reisender
16.09.2016
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Gestern gab es bereits für mich zwei Werktage nach Online-Erstattungsantrag (Zugausfall) das Geld (inkl. 10 Euro aus ECoupon) aufs Konto. Da gab es scheinbar einige Prozessoptimierungen in der entsprechenden Abteilung.

bei eindeutigen oder einfachen Fällen gehts eigentlich immer schnell. Problematisch sind Verspätungen und Umsteiger
@internaut es zählt der Tarifwert, nicht der bezahlte Preis
 
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KAFlieger

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17.07.2018
1.112
2.608
ist das bei der Erstattung immer so, dass die e-coupons mitzählen oder war das ein Fehler? Dass das bei Verspätungen der Fall ist, ist ja bekannt (swines prahlereien). Aber so könnte man ja seine e-coupons einfach zu cash machen, wenn man eine verspätete Verbindung im Blick hat und sich ein Ticket dafür holt...
Bin gerade noch am überlegen, ob ich meinen 15 euro DKB-Gutschein ohne MBW für das August 9 euro ticket verbrauche (und 6 Euro verschenke) oder nicht...
Zum letzten Absatz: Verkauf den doch an jemanden für 13 oder 14€ und kauf dir davon das 9€ Ticket anstatt 6€ wegzuwerfen ;-)

Von mir würdest du auch die vollen 15€ bekommen, falls du daran Interesse hast, melde dich einfach per PN
 

alinakl

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15.07.2016
5.287
2.648
Aber so könnte man ja seine e-coupons einfach zu cash machen, wenn man eine verspätete Verbindung im Blick hat und sich ein Ticket dafür holt...
ja das ist der Fall, genau mit dieser Methode kassieren gewisse Leute 100 Euro pro Tag von der DB.
Allerdings bringt es nichts, wenn man die Verbindung bucht wenn die Verspätung schon bekannt ist, dann entfällt der Erstattungsanspruch.

Das Problem der DB besteht darin, dass die Gutscheine nicht reaktivierbar sind, wobei auch sich in diesem Fall die rechtliche Zulässigkeit stellt, wenn die DB Gutscheine nur in neuen Gutscheinen erstatten würde.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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Das Problem der DB besteht darin, dass die Gutscheine nicht reaktivierbar sind, wobei auch sich in diesem Fall die rechtliche Zulässigkeit stellt, wenn die DB Gutscheine nur in neuen Gutscheinen erstatten würde.

wieso sollte es nicht zulässig sein, wenn man einfach bei Gutscheinaktionen erwähnt, dass die Gutscheine nicht auszahlbar sind... oder eben "es besteht kein Erstattungsanspruch für eCoupons aus Kundenaktionen", es sind ja keine Gutscheine, die man vorher irgendwo für den Wert des Gutscheins gekauft hat
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.648
wieso sollte es nicht zulässig sein,
Um es vereinfach zu beschreiben:
Ganz einfach weil man zwischen einer Gutscheinaktion und den Fahrgastrechten differenzieren muss.

Eine Gutscheinaktion ist eine freiwillige Leistung, daher können auch vom Herausgeber die Bedingungen diktiert werden.
Dort steht ja übrigens auch. doe E-Coupons nicht erstattet werden.

Bei den Fahrgastrechten handelt es sich um gesetzlich garantierte Rechte die sich direkt aus der EU-Verordnung ableiten, dazu kommt der Umstand, dass die Rechte ja nur aus dem Grund entstehen, dass die DB ihre vertraglich zugesicherte Leistung nicht ordnungsgemäß erbracht hat, der Reisende hingegen hat den entsprechenden Gutscheinwert gemäß den Bedingungen eingelöst.
Daher ist es mindestens erforderlich den Reisenden einen entsprechenden Gutschein zu geben oder eben wie es ohnehin von der EU-VO vorgeschrieben ist in Geld zu erstatten.
 
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Zocker1899

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27.05.2016
544
194
Wie kulant sind denn momentan die Schaffner wenn man eine Flex Mitfahrerfreifahrt als PdF Ticket nutzt und keinen Ausdruck hat. Eine Stunde vorher gebucht und keine Möglichkeit mehr zu drucken.
 

freddie.frobisher

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23.04.2016
7.161
7.498
90% sind das Eine, die Verbindungen könnten in der Theorie ja funktionieren. Gerade ging es aber um Verbindungen, die (z.B. wegen Zugausfalls) definitiv nicht funktionieren werden. Oder habe ich den Beitrag falsch interpretiert?
 

alinakl

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15.07.2016
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Ernsthaft? Das klingt zwar logisch, man könnte aber auch argumentieren der Verkauf einer nicht funktionierenden Verbindung wäre Täuschung/Betrug/Wasauchimmer seitens der Bahn.
Moment da gibt es wohl ein Missverständnis.

Gemeint ist der Sachverhalt dass die Verspätung von bekannt ist im Sinn von real existierend, wenn der ICE mit 120 Minuten Verspätung aus Ulm los gerollt ist, dann ist es eben nicht möglich sich das Ticket ab Stuttgart zu kaufen und sich dann auf die Verspätung zu berufen, genauso verhält es sich mit Zugausfällen die schon bekannt gegeben wurden.

Im anderen Fall von dem Herrn aus dem Forum hier, wird ja die Fahrkarte schon früher gekauft weil eben darauf spekuliert wird, dass die Verbindung eben nicht funktioniert.
Ein fundamentaler Unterschied.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
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wenn der ICE mit 120 Minuten Verspätung aus Ulm los gerollt ist, dann ist es eben nicht möglich sich das Ticket ab Stuttgart zu kaufen und sich dann auf die Verspätung zu berufen

hast du mal den Auszug aus den FGR hierzu?

wenn sich der Zug nach dem Kauf des Tickets weiter verspätet, sollte man sich doch auch auf diese Verspätung beziehen können... Quasi die reale Verspätung zwischen Kauf der Fahrkarte mit prognostizierter Ankunft am Start und tatsächlicher Ankunft am Ziel. Dein BeispielICE kann am Ende auch 5h Verspätung haben.

Aber da du wohl nur noch ein Flexticket für den Zug bekommst... macht es idR keinen Sinn auf diesen verspäteten ICE zu warten ;)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.287
2.648
hast du mal den Auszug aus den FGR hierzu?
Aber natürlich:
Artikel 17 Abs. 4 S. 1 der EU-VO 1371/2007.
Zitat:
4) Der Fahrgast hat keinen Anspruch auf Entschädigung, wenn er bereits vor dem Kauf der Fahrkarte über eine Verspätung informiert wurde ....

wenn sich der Zug nach dem Kauf des Tickets weiter verspätet, sollte man sich doch auch auf diese Verspätung beziehen können
Nun dann haben wir wieder einen anderen Sachverhalt, wenn natürlich aus bekannten 10 Minuten Verspätung zum Kaufzeitpunkt 100 werden ist der fall klar.
Aber wenn zB zum Kaufzeitpunkt schon 60 oder mehr vorhanden waren und dann über 120 daraus wurden, könnte die Frage spannend werden.
 
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Zocker1899

Erfahrenes Mitglied
27.05.2016
544
194
War bei mir bei den letzten 10 Freifahrten nie ein Problem, wenn ich es nur digital (aus der Mail-PDF) vorzeigen konnte. Gab nichtmal einen Kommentar dazu…
Das hört sich gut an. Verstehe aber überhaupt nicht warum die ICE Fahrt für 2 Personen, die mit 50% durch eine Flex MFF reduziert wird, nicht in der App hinterlegt werden kann. Stattdessen wird sogar darauf hingewiesen, das ein Ticketausdruck vorliegen muss. Verrückt.