Hand aufs Herz: ICH würde auch diskutieren warum ich nicht mitfahren darf, nur weil es keine Herren Toilette gibt.
Man sollte aber hier zwischen den Sachverhalten sauber trennen, unabhängig davon ob man es gut findet oder nicht.
Zuerst einmal gilt eben, dass der Zugbegleiter oder auf jeden Fall der Zugchef die verantwortliche Person im Zug ist und daher eben gewisse Befugnisse inne hat, wie eben auch der Kapitän im Flugzeug oder Schiff.
Von daher gilt eben ersteinmal wenn der Zugchef zum Verlassen des Zuges auffordert, dann haben die Reisendem dieser Aufforderung unverzüglich folge zu leisten, Diskussionen sind dann einfach fehl am Platz.
Gegenüber bei der Polizei verhält es sich genauso in dem Moment besteht einfach keine Zeit lange zu diskutieren.
Daher kann so eine Weigerung zurecht auch Konsequenzen haben, eben gerade weil es ja auch eine große Anzahl unbeteiligter Dritter beeinflussen kann, in diesem Fall eben weil der Zug nicht rollt.
Von daher war in diesem Punkt das Verhalten des Rollstuhlfahres falsch und deplatziert.
Unabhängig hiervon gilt natürlich folgendes:
Natürlich ist in diesem Fall das Verhalten des Zugpersonals etwas fragwürdig, wobei es auch hier auf die genauen Details ankommt, auf der Strecke Stuttgart - Mannheim wird auf eine Toilette eher verzichtet werden können als auf der Strecke Stuttgart - Hamburg.
Aber auch hier bleibt eben die Möglichkeit das Verhalten des Zugpersonals auf Konformität mit den Vorschriften der DB und auch allgemein rechtlicher Vorschriften prüfen zu lassen und dann eben auch gegebenfalls Schadensersatz zu verlangen.
Daher mag ein unberechtigter Zugverweise schon sehr negativ wirken aber muss eben im Zweifel akzeptiert werden, weil es sonst die Funktion des gesammten Systems beeinträchtigt.
Beispiel hier zu passt eben auch: wenn die Polizei einen Platzverweis ersteilt ist diesem Folge zu leisten, auch wenn das in dem Moment sehr negativ aufgenommen wird.
Aber auch in diesem Fall besteht die Möglichkeit die Entscheidungen der Beamten überprüfen zu lassen und bei besonders groben Verstössen der Beamten auch Schadensersatz zu fordern.
Darüber, dass die DB solche Fälle einfach eleganter lösen muss und eben die besonderen Belange solcher Mitmenschen beachten sollte ist, dürfte für alle unstrittig sein.
Was mich aber in solchen Fällen immer irritiert, ist doch dass gerade Rollstuhlfahrer gerade bei Fernverkehrszügen die Hilfe des Mobilitätsservice benötigen hier müsste die Problematik schon vor dem Verbringen in den Zug auffallen und könnte vorab gelöst werden?