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Solange es zu einem Verlauf kommt, bestimmt.Wenn ein Gericht (d)eine Mail akzeptiert wird es auch (d)einen Chatverlauf akzeptieren. Also wo ist das Problem?
Aber twitter die Airline mal an, das du eine Ersatzbeförderung willst und setz ihr eine Frist.
Willst du dann mit 200 Seiten Chatverlauf beweisen, dass sie nicht geantwortet haben?
Ich weiss aber auch gar nicht, warum wir hier so moderne Kommunikation wie e-mail diskutieren, LH promoted doch klar gerichtsfeste Kommunikation

P.S. offenbar auch ausserhalb Deutschlands