Nun, ich denke dass der Autor von einem Szenario ausgegangen ist, in dem der Kunde das Telefon auch für eine Vielzahl anderer Dinge einsetzt und auch z.B. häufig mit sich herumträgt. In solch einem Nutzungsszenario führen die Systemanforderungen der Banking-Apps, konkret die Anforderung nach installierten Google Play Services, in der Tat zu dem von ihm dargestellten Ergebnis. Das dürfte dem Einsatzszenario der weiten Mehrheit der Kunden entsprechen.
In einem Szenario, in dem ein dediziertes Telefon nur zur TAN-Generierung verwendet wird, fallen solche Daten natürlich nicht an. Insofern ist seine Behauptung in ihrer Absolutheit nicht korrekt und Dein Einwand absolut richtig.
Ich nehme an dass Du, vermutlich auf Grund der o.g. Problematik, ein dediziertes Gerät nur zur TAN-Generierung/Freigabe einsetzt?
Kann man wie gesagt machen; für mich persönlich wäre dann ChipTAN weniger aufwendig, aber YMMV.