Flug verspätet, Mietwagen nicht abholbar. Wer zahlt?

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wasserkraft

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
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STR
Die gleiche Situation hatte ich in Milan.
Etwas verspätet mit Swiss angekommen und 3 Minuten zu spät bei der Autovermietung SicilybyCar gewesen (23:03 Uhr). Vor mir war noch eine andere Kundin und als ich dann dran war wollte man 50 Euro Gebühr für das Abholen außerhalb der Öffnungszeiten.

Ich habe mich dann gegen einen Mietwagen entschieden und bin öffentlich zu meinem Hotel. Da Flug und Mietwagen von mir separat gebucht waren ist es (aus meiner Sicht) das eigene Risiko.
Flug und Mietwagen als Pauschalreise gebucht -> da sollte es das Risiko des Veranstalters sein.
 

rower2000

Erfahrenes Mitglied
Ich würde dem Tipp zustimmen, dass OP bei absehbarem Zeitproblem zum Mietwagenschalter eilen soll, während +1 auf das Aufgabegepäck wartet. Dann über ein mobiles Kommunikationsgerät seiner Wahl den Treffpunkt mit +1 und Koffern arrangieren.

Die Einreisefrage verstehe ich nicht ganz. MUC-LIS ist innerhalb des Schengenraums, da gibt es normalerweise keine Einreisekontrolle.
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
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Ich würde dem Tipp zustimmen, dass OP bei absehbarem Zeitproblem zum Mietwagenschalter eilen soll, während +1 auf das Aufgabegepäck wartet. Dann über ein mobiles Kommunikationsgerät seiner Wahl den Treffpunkt mit +1 und Koffern arrangieren.
Bei uns fängt der Urlaub/die Reise an, sobald wir zuhause abreisen. Eine solche unentspannte Nummer würden wir nie einplanen, sondern ein Hotel in Flughafennähe buchen und den Mietwagen am nächsten Tag abholen.
 

DUSZRH

Erfahrenes Mitglied
04.11.2018
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Bei uns fängt der Urlaub/die Reise an, sobald wir zuhause abreisen. Eine solche unentspannte Nummer würden wir nie einplanen, sondern ein Hotel in Flughafennähe buchen und den Mietwagen am nächsten Tag abholen.
Kommt darauf an, wie man damit umgeht. Wenn man sagt, im Zweifel gehen die zusätzlichen ~100€ für Die Übernachtung drauf und man sieht das locker, alles easy. Wenn man sich da aber einen Stress schiebt wie der OP, dann lieber direkt ins Hotel ;-)
 
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offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
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Meh, ich mag Roadtrips und die Stimmung dabei, und würde auch eher noch nachts das Auto holen und ein paar Kilometer fahren, um dann am nächsten Morgen komplett fertig mit der Anreise zu sein.
Allerdings würde ich das nicht so planen, dass das mit hoher Wahrscheinlichkeit in sich zusammenfällt; oder eben Vorsorge treffen: Mietwagen flexibilisieren bzw. sicherstellen, dass die die Flugnummer kennen; schon wissen, in welchem Hotel ich am Flughafen im Falle der Fälle schlafen würde; und natürlich bereit sein die Kosten der ersten eigentlichen Hotelnacht eben abzuschreiben.
 
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tarantula

Erfahrenes Mitglied
02.02.2011
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2.180
Löhne
Ich bin 2016 einmal einen Tag verspätet in Los Angeles angekommen, da der Zubringerflug nach Frankfurt verspätet war und man seitens Lufthansa keine Möglichkeit sah mich noch am ursprünglichen Tag nach LA zu bringen. Ich habe dann bei Hertz angerufen und den Mietwagen umgebucht. Das Fahrzeug wurde dadurch teurer, da nur noch höhere Raten buchbar waren.
Nach Ende der Reise habe ich dann bei LH die Mehrkosten des Mietwagens geltend gemacht. Neben den fälligen 600 € Entschädigung hat LH die Mehrkosten des Mietwagens bezahlt.
Ob sowas heute noch problemlos klappen würde, möchte ich allerdings auch bezweifeln.
 

rower2000

Erfahrenes Mitglied
Bei uns fängt der Urlaub/die Reise an, sobald wir zuhause abreisen. Eine solche unentspannte Nummer würden wir nie einplanen, sondern ein Hotel in Flughafennähe buchen und den Mietwagen am nächsten Tag abholen.
Ich würd mir das auch niemals antun, schon weil ich es auch nicht so toll finde müde von nem Flug mitten in der Nacht durch unbekannte Gefilde zu gondeln. Aber der OP, bzw. dessen Frau, will das offenbar so, also ist das mit dem Auftrennen wohl die nächstbeste Lösung.
 

bonkers

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19.03.2011
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Spannend finde ich "die Station anrufen". Versuch mal bei Sixt eine Station anzurufen, die haben alle ja keine Nummern die man direkt anrufen könnte. Vielleicht ist's bei anderen Vermietern noch so.
Wobei ich bei Avis in LIS da sehr gute Erfahrungen gemacht habe, aber in der damals Zeit…
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Erfahrungen letzte Woche auf ZRH-MUC mit TAP: Flieger etwa mit 45min raus aus ZRH weil LIS überlastet war, dort auf Außenstation angekommen, also mit dem Bus zum Terminal. Das Gepäck kam allerdings dann mehr oder minder sofort - wobei eben der Bus-Transfer dauerte. Wir hatten bei Europcar einen Mietwagen vorbestellt. Mit der Vorbestellung war die Wartezeit am Schalter keine 5min, danach innerhalb von 15min im Wagen gewesen.

Allerdings würde ich das jetzt nicht darauf ankommen lassen. Zur Zeit ist LIS ziemlich gut dicht, da Ferienzeit, alles verzögert sich. Mein Flieger zurück nach ZRH hatte auch 40 Minuten Verspätung.

Ratschlag: Nettes Hotel in LIS, am Tag danach sich die Stadt angucken (da ist einiges sehenswertes dabei), dann Mietwagen und dann zum Ziel.
Und in diesem Sommer nicht so überfüllt wie im letzten Jahr. Ein Tag LIS lohnt sich schon fürs Essen gehen…
 

ayt23821

Erfahrenes Mitglied
22.09.2018
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Ich würde dem Tipp zustimmen, dass OP bei absehbarem Zeitproblem zum Mietwagenschalter eilen soll, während +1 auf das Aufgabegepäck wartet. Dann über ein mobiles Kommunikationsgerät seiner Wahl den Treffpunkt mit +1 und Koffern arrangieren.

Die Einreisefrage verstehe ich nicht ganz. MUC-LIS ist innerhalb des Schengenraums, da gibt es normalerweise keine Einreisekontrolle.

Generell eine ganz gute Taktik, um Wartezeiten am Mietwagenschalter zu verkürzen. Wenn man vor den anderen Passagieren am Schalter ist, geht es natürlich schneller. Dazu, je nach Flughafen und Entfernung der Mietwagenfirmen, spart man sich den weiten Weg mit dem vielen Gepäck. Letzteres geht natürlich auch nach Abholung des Gepäcks am Band, wenn der Schalter im Terminal ist und das Auto draußen oder im Parkhaus.
Einziger Nachteil, wenn man schon ohne Gepäck alleine losgeht, kann man i.d.R. +1 nicht als Zweifahrer eintragen lassen, da der Zweitfahrer meistens auch anwesend sein und unterschreiben muss.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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Klar haben alle Stationen auch Telefon du brauchst nur die Nummer je nach Gesellschaft/Station sind die Nummern einfach zugänglich oder eben nicht.
Da hatte ich schon mal den Fall, das zum Verrecken keiner ran gegangen ist. Gewartet haben sie aber trotzdem - und die Gebühr wegen Überschreitung der Öffnungszeiten kassiert.

Einziger Nachteil, wenn man schon ohne Gepäck alleine losgeht, kann man i.d.R. +1 nicht als Zweifahrer eintragen lassen, da der Zweitfahrer meistens auch anwesend sein und unterschreiben muss.
Prinzipiell kann man das nachtragen lassen. Zumindest wenn der Partner kommt, bevor alle abgehauen sind. Sonst am kommenden Morgen.
 

ayt23821

Erfahrenes Mitglied
22.09.2018
387
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Prinzipiell kann man das nachtragen lassen. Zumindest wenn der Partner kommt, bevor alle abgehauen sind. Sonst am kommenden Morgen.
Geht eben nicht so einfach, wenn man +1 den "Service" anbietet, mit dem übernommenen Mietwagen am Terminalausgang zur Abholung samt Gepäck vorbeizukommen.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.949
So viel Text für eine hypothetische Frage.....
So hypothetisch, dass es mir genau so im Mai letzten Jahres passiert ist...
Flugzeug verspätet, Gepäck hat ewig gedauert, Mietwagenstation war schon zu.
No-Show, Strafgebühr von der Kreditkarte gebucht, Reservierung gsetrichen. Taxi vom Flughafen ins Stadtbüro, da nur noch sehr große, teure Meitwagen verfügbar.

Es ist schon bezeichnend, dass vor dem Abflug und VOR der Leihwagenbuchung schon nach Kompensation gefragt wird....
Ja, es gibt tastsächlich so Spinner die sogenannte "Reisevorbereitungen" treffen, statt einfach auf die "alles wird gut Fraktion" zu hören...

Es ist aber in der Tat bezeichnend, dass nicht nach "was mache ich wenn" sondern nach Kompensation gefragt wird. Versauter Urlaub / verpasstes Meeting? Völlig egal.
Hauptsache, dass Geld dabei rumkommt...
 
Zuletzt bearbeitet:

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.709
4.415
Juristisch ist es, deutsches Recht vorausgesetzt, relativ einfach: "Verspätet ankommen" ist eine Vertragsveletzung, die zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertragspartner es zu vertreten hat. Zu vertreten ist Fahrlässigkeit und Vorsatz. Du musst im Zweifel nachweisen, dass die Verspätung zumindest fahrlässig herbei geführt wurde. Anders als unter der EUVO, wo sich der Vertragspartner Fluggesellschaft entlasten muss und lediglich "außergewöhnliche Umstände" zu einer Entlastung führen können, dürfte es hier für die Airline deutlich einfacher sein. Ohne Gericht wird aber wahrscheinlich sowieso nichts gehen.
 
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flieger_muc

Erfahrenes Mitglied
07.11.2016
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So hypothetisch, dass es mir genau so im Mai letzten Jahres passiert ist...
Flugzeug verspätet, Gepäck hat ewig gedauert, Mietwagenstation war schon zu.
No-Show, Strafgebühr von der Kreditkarte gebucht, Reservierung gsetrichen. Taxi vom Flughafen ins Stadtbüro, da nur noch sehr große, teure Meitwagen verfügbar.


Ja, es gibt tastsächlich so Spinner die sogenannte "Reisevorbereitungen" treffen, statt einfach auf die "alles wird gut Fraktion" zu hören...

Es ist aber in der Tat bezeichnend, dass nicht nach "was mache ich wenn" sondern nach Kompensation gefragt wird. Versauter Urlaub / verpasstes Meeting? Völlig egal.
Hauptsache, dass Geld dabei rumkommt...
Es geht mir in der Tat nicht um Geld, sondern darum was mit den Mehrkosten passiert. Es ist nicht ganz so unrealistisch, dass die Buchung verfällt und ich dann am nächsten Tag zu einer deutlich teureren Rate den Wagen ausleihen muss. Ich persönlich will nichts daran verdienen, sondern einfach schadlos gehalten werden. Da wir mit kleiner Tochter (4) reisen, wollte ich jetzt schonmal nachfragen wie hier eure Erfahrung ist, da ich so auch meine Frau möglicherweise besser überzeugen kann doch lieber stressfrei die Nacht im Flughafenhotel oder der Innenstadt zu verbringen, und am nächsten Tag gemütlich weiterzureisen.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.949
Juristisch ist es, deutsches Recht vorausgesetzt, relativ einfach: "Verspätet ankommen" ist eine Vertragsveletzung, die zum Schadensersatz verpflichtet, wenn der Vertragspartner es zu vertreten hat. Du musst im Zweifel nachweisen, dass die Verspätung zumindest fahrlässig herbei geführt wurde.
Das ist aber nicht auf den Vertrag mit der Airline beschränkt.

Du bist auch einen Vertrag mit der Mietwagenfirma eingegangen, und hast ihn verletzt indem du zu spät zur Abholung erschienen bist.
Ob es fahrlässig ist, sich darauf zu verlassen dass ein Flug schon pünktlich sein wird, kann ich nicht beurteilen.
Es gibt jedenfalls Urteile in denen Richter klar sagen, dass man bei Zügen mit Verspätung rechnen muss, wer die nicht ausreichend mit einplant handelt fahrlässig.
Von daher ist die no-show Strafgebühr der Mietwagenfirma gegen dich durchaus in Ordnung. Ob man die dann an die Airline weiterreichen kann, hängt wohl von vielen Faktoren ab.

Für den ganzen Ärger und Zeitverlust entschädigt einen ohnehin niemand. Also besser gleich großzügig und mit Plan B planen.
 

Rost

Erfahrenes Mitglied
17.07.2023
536
602
Es ist schon bezeichnend, dass vor dem Abflug und VOR der Leihwagenbuchung schon nach Kompensation gefragt wird.... :doh:
Das lese ich nicht. Es wird danach gefragt, wer den Schaden trägt, wenn Sixt auf Vertragserfüllung besteht.
Ich würde in dem Fall übrigens 5 Minuten in das Melia am Flughafen gehen und das Problem dort überschlafen. Das Hotel wird von LH auch als Unterkunft für gestrandete Kunden genutzt.
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.709
4.415
Du bist auch einen Vertrag mit der Mietwagenfirma eingegangen, und hast ihn verletzt indem du zu spät zur Abholung erschienen bist.
Ob es fahrlässig ist, sich darauf zu verlassen dass ein Flug schon pünktlich sein wird, kann ich nicht beurteilen.
Es gibt jedenfalls Urteile in denen Richter klar sagen, dass man bei Zügen mit Verspätung rechnen muss, wer die nicht ausreichend mit einplant handelt fahrlässig.
Von daher ist die no-show Strafgebühr der Mietwagenfirma gegen dich durchaus in Ordnung. Ob man die dann an die Airline weiterreichen kann, hängt wohl von vielen Faktoren ab.
Ob die Kosten des Autovermieters "in Ordnung" sind, ist hier nicht die relevante Frage. Ich verletze nach deutschem Recht zunächst einmal nicht meinen Vertrag mit dem Mietwagenanbieter, weil ich das Auto nicht abhole, denn der Mieter ist gesetzlich gerade nicht verpflichtet, die Mietsache zu nutzen (muss aber trotzdem im Ergebnis die Miete bis zum ersten möglichen Kündigungstermin zahlen). Woher noch darüber hinaus gehende Ansprüche des Mietwagenanbieters kommen, ist offene Frage und in Deuschland würde ich bei solchen behaupteten Ansprüchen erst einmal die Regelungen zur Geldung (oder besser Unwirksamkeit) von AGB durchsehen. Darum geht es aber nicht. Frage ist, ob solche Kosten bei der Luftverkehrsgesellschaft als Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Es liegt klar ein Vertragsverstoß der Luftverkehrsgesellschaft vor, wenn sie mich nicht pünklich ans Ziel bringt. Die Frage wird aber sein, ob die Luftverkehrsgesellschaft den Vertragsverstoß verschuldet hat. Verspätungen, die sich ergeben, weil z.B. der Flughafen nicht pariert, weil es Probleme im Umlauf gibt, weil der Enteiser nicht funktioniert und was auch immer, werden kein Verschulden der Luftverkehrsgesellschaft sein. Anders als beim Anspruch nach EUVO, der die Luftverkehrsgesellschaft aus der Haftung nur dann entlässt, wenn (so was ähnliches) wie "höhere Gewalt" vorliegt, geht es hier darum, dass die Luftverkehrsgesellschaft bereits dann aus der Haftung ist, wenn Dritte ihren eigenen Geschäftsbetrieb behindern und/oder sie allen ihren Pflichten anständig nachkommt, aber ein Flugzeug z.B. schlichtweg ausfällt.

Um es einfach zu machen: Ebenso wie Du nicht nach BGB haftest, wenn Du nach einem Unfall Dritter in die Vollsperrung der Autobahn kommst, haftet die Luftverkehrsgesellschaft nicht, wenn der Düsseldorfer Flughafen mal wieder schlecht organisiert ist. Selbst bei einem Schaden am Flugzeug haftet die Luftverkehrsgesellschaft dann nicht zwingend. Bei dieser Anspruchsgrundlage wird sich nämlich die früher vergeblich in der EUVO bemühte Fragestellung berechtigt stellen, ob die Luftverkehrsgesellschaft den Ausfall am Flugzeug zuvertreten hat. Wenn die Wartung anständig gemacht wurde, dann eben nicht.

Rechtswissenschaft ist ein wenig komplexer als "es hat mal ein Richter gesagt". Entscheidungen zur EUVO sind nicht immer parallel auf Anspruchsgrundlagen nach dem BGB anwendbar und nicht für jede Vertragsverletzung ist man automatisch in der Haftung.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.109
9.949
Ich verletze nach deutschem Recht zunächst einmal nicht meinen Vertrag mit dem Mietwagenanbieter, weil ich das Auto nicht abhole, denn der Mieter ist gesetzlich gerade nicht verpflichtet, die Mietsache zu nutzen (muss aber trotzdem im Ergebnis die Miete bis zum ersten möglichen Kündigungstermin zahlen).

Um es einfach zu machen: Ebenso wie Du nicht nach BGB haftest, wenn Du nach einem Unfall Dritter in die Vollsperrung der Autobahn kommst
Was also de-fakto heisst: Du haftest nicht, musst aber zahlen...
Oder mit noch anderen Worten: Auch wenn du keinen Schaden verursachst (weil der Vermieter die Mietsache anderweitig vermieten kann und ihm keine Verluste entstehen) musst du in der Praxis trotzdem zahlen. Umgekehrt darf die Airline durchaus einen erheblichen finanziellen Schaden verursachen, muss aber nicht zahlen solange der durch eine Verspätung innerhalb der erlaubten Toleranz verursacht wird.

Willkommen beim Deutschen Verbraucherschutz.

Rechtswissenschaft ist ein wenig komplexer als "es hat mal ein Richter gesagt".
Zumal verschiedene Richter ja auch unterschiedliches sagen..

Du kannst halt immer nur selbst überall bei der Planung so viel Lebenszeit opfern, dass es relativ unwahrscheinlich wird, dass es zu einem Schaden kommt für den du geradestehen must falls andere ihren Vertrag dir gegenüber nicht erfüllen. Das produziert motivierte und zufriedene Verbraucher, und eine entsprechende Zahlungsbereitschaft.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.709
4.415
Was also de-fakto heisst: Du haftest nicht, musst aber zahlen...
Oder mit noch anderen Worten: Auch wenn du keinen Schaden verursachst (weil der Vermieter die Mietsache anderweitig vermieten kann und ihm keine Verluste entstehen) musst du in der Praxis trotzdem zahlen. Umgekehrt darf die Airline durchaus einen erheblichen finanziellen Schaden verursachen, muss aber nicht zahlen solange der durch eine Verspätung innerhalb der erlaubten Toleranz verursacht wird.

Willkommen beim Deutschen Verbraucherschutz.

Das hat mit Verbraucherschutz wenig zu tun. Es geht rechtlich nicht darum, ob der Vermieter einen "Schaden" hat, denn hier geht es nicht um Schadensersatz, sondern um vertragliche Erfüllungsansprüche des Vermieters. Und die bestehen halt. Er hat eine Anspruch auf Zahlung. Ist übrigends bei Hotels genauso. Wenn der Vermieter den Wagen anderweitig vermietet hat, dann wird er nichts geltend machen können, denn er selbst konnte auch nicht erfüllen. Aber das wirst Du beweisen müssen. Wenn es nicht gerade um einen Tag geht, wo alle Mietwagen weg sind, würde ich als Vermieter natürlich erst einmal die "freien" Mietwagen vermieten.

Bei der Luftverkehrsgesellschaft gibt es keine Verspätung "innerhalb der erlaubten Toleranz", denn eine solche gibt es nicht. Ankunft 21.00 Uhr heißt 21.00 Uhr. Das ist ganz einfach. Frage ist dann halt, ob die Luftverkehrsgesellschaft eine Verspätung verschuldet hat. Darum geht es und da liegt die schwierge (Beweis-) Frage.

Im Übrigen ist das der klassische Fall für das, was unsere amerikanischen Freunde "travel insurance" nennen, denn die Fälle sind natürlich versicherbar. Kostet halt. Wenn Du unabhängig voneinander Leistungen buchst, dann hast Du natürlich ein Schnittstellenrisiko. Das ist bei der Reise nicht anders als beim Bauen. Wenn Du das Schnittstellenrisiko nicht haben willst, musst Du eine Pauschalreise buchen, wo alle Leistungen gebündelt sind und der Veranstalter (der sich das auch bezahlen lässt) das Risiko trägt.

Und wahrscheinlich wärst Du doch auch dann bei denen, die beim Stau auf der Autobahn (und einer daraus wegen Verspätung resultierenden Vertragsverletzung beim Kunden) sofort rufen wird "konnte ich nichts dafür, da gibt es nie ein Problem". Es gibt halt allgemeines Lebensrisiko. Das kann man in Kauf nehmen, kann man über Pauschalreisen mit gebündelten Leistungen absichern oder aber versichern.
 
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flieger_muc

Erfahrenes Mitglied
07.11.2016
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Kurzes Update. Natürlich kam es wie es kommen musste, der Flug hatte deutlich Verspätung und wir landeten erst um 23:30 in Lissabon. Gepäck geholt, schnell zum Avis Schalter (gegen 00:30). Sie haben netterweise gewartet, da ich meine Flugnummer angegeben hatte, und mir dann noch ein schönes Upgrade gegeben.

Bin über Amex Platin im Presidents Club. Kann jetzt nicht sagen, ob sie auch gewartet hätten, wenn ich kein Statuskunde wäre.
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
10.783
3.447
Corona-Land
Kurzes Update. Natürlich kam es wie es kommen musste, der Flug hatte deutlich Verspätung und wir landeten erst um 23:30 in Lissabon. Gepäck geholt, schnell zum Avis Schalter (gegen 00:30). Sie haben netterweise gewartet, da ich meine Flugnummer angegeben hatte, und mir dann noch ein schönes Upgrade gegeben.

Bin über Amex Platin im Presidents Club. Kann jetzt nicht sagen, ob sie auch gewartet hätten, wenn ich kein Statuskunde wäre.
Auch dann hätten sie gewartet.
Man gibt die Flugnummer bei der Buchung an. Bei uns haben die bisher immer gewartet.