Bahn-Sammelthread

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cs1

Erfahrenes Mitglied
28.06.2017
294
33
Genau diesen Gedanken hatte ich auch, darum habe ich eine Antwort mit Bitte um Stellungnahme diktiert und gebeten zu erläutern, was das EBA zu unternehmen gedenkt.

Da wir nichts oder nicht viel raus kommen, aber wir werden sehen wie die Antwort des EBA aussieht.
Hast du mittlerweile eine Antwort bekommen?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
die Mails landen alle im Ordner "nicht der schon wieder"
Wenn überhaupt müsste es heißen "die schon wieder", abgesehen davon hat eine Behörde solche Vorgänge auch ordentlich zu bearbeiten sonst gibt es auch dafür einen ordentlichen Verfahensweg.

Darüber hinaus ist die Frage wie sich das EBA denn dann die Durchsetzung der Rechte der Reisenden im Bezug auf die Hilfeleistungen vorstellt von grundsätzlicher Relevanz.
Denn auf einen gegebenfalls vohandenen Anspruch aus dem BGB zu verweisen kann nicht zielführend sein, dann könnte der entsprechende Absatz gleich aus der EU VO gestrichen werden.
 

mibroy

Aktives Mitglied
13.08.2015
114
28
Beschwerden an das EBA wegen der Fahrgastrechte scheinen durchaus zeitnah Erfolg zu ermöglichen.
In einem Fall von meinen Großeltern hat das SFR 50% zu wenig erstattet nach zwei Schriftwechseln hin und her blieb es bei der sturen Ablehnung.
Fahrt war im letzten Drittel des Mai die Beschwerde wurde knapp 30 Tage später eingereicht nun etwas über zwei Wochen später kam die Erstattung des Rests.

Das Schreiben des SFR beginnt mit Zitat: " wir nehmen Bezug auf Ihre Eingabe beim Eisenbahn-Bundesamt."

Dieser Weg neben der SÖP scheint sich zu lohnen wenn man keine Lust auf eine Klage hat.
Auf welchem Weg hast du das Service Center Fahrgastrechte kontaktiert?
Klassisch per Brief?
Ich warte mittlerweile seit einem Monat auf die Antwort auf meine Beschwerde.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Auf welchem Weg hast du das Service Center Fahrgastrechte kontaktiert?
Der erste Antrag lief einfach Online, kuez danach kann die Antwort mit der Erstattung die 50% zu gering war, daraufhin habe ich die Bewerde beim EBA Online gestellt.

Hat denn das EBA den Eingang bestätigt? in einem zweiten Fall hat die Übermittlung offenbar nur fehlerhaft funktioniert, vielleicht kam deswegen noch keine Antwort von dort.
 

mibroy

Aktives Mitglied
13.08.2015
114
28
Der erste Antrag lief einfach Online, kuez danach kann die Antwort mit der Erstattung die 50% zu gering war, daraufhin habe ich die Bewerde beim EBA Online gestellt.

Hat denn das EBA den Eingang bestätigt? in einem zweiten Fall hat die Übermittlung offenbar nur fehlerhaft funktioniert, vielleicht kam deswegen noch keine Antwort von dort.
Das EBA habe ich noch nicht kontaktiert. Ich habe bei der Bahn/Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt gegen ihre Entscheidung widersprochen. Aber da noch keine Antwort erhalten. Hat es bei dir etwas gebracht, oder hast du dich danach direkt an das EBA gewendet?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
oder hast du dich danach direkt an das EBA gewendet?
Ich bin dazu übergegeben in solchen Fällen dreigleisig zu fahren:
1. Widerspruchsschreiben an das SFR
2. Antrag bei der SÖP
3. EBA Beschwerde

Es ist aber durchaus normal, dass das SFR auch mal sechs Wochen für die Antwort benötigt.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Angst vor der Klage?
Meistens sind es ja nicht meine eigenen Fahrten sondern von Großeltern und Verwnadten die ich "verwalte"

Aber auch eine eigene Fälle vermeide ich gerne die Klage, denn dann muss ich immer auch einen freien Termin haben und mir vor allem vom Gericht anhören warum sie nun immer in Willemstad zustellen müssen.

So stark ist meine Abneigung gegenüber der deutschen EVUs nicht, dass ich die Kosten um jeden Preis maximieren möchte.

Die Klageschrift hätte ich der Software in weniger als 10 Minuten diktiert.
 

dunni

Aktives Mitglied
09.01.2015
229
156
Auch nett: BC100 2. Klasse + 1. Klasse-Upgradegutschein vorgezeigt bei der Kontrolle (Gutschein noch nicht abgestempelt). Zugbegleiterin gibt mir den Gutschein ohne Stempel zurück mit den Worten: "Den lasse ich Ihnen mal, ist ja eh so ein Desaster momentan".
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
die Mails landen alle im Ordner "nicht der schon wieder"
Übrigens das war ein Irrtum,meine digitalen Brieffreunde haben mir doch tatsächlich geantwortet, aber der letzte Absatz zeigt deutlich dass Sie offenbar nun genug geschrieben haben und die digitale Brieffreundschaft beenden möchten:

Zitat:
Gestatten Sie mir bitte abschließend den Hinweis, dass ein intensiver Diskurs mit interessierten Bürgern im Eisenbahn-Bundesamt erhebliche Kapazitäten bindet, die für andere Aufgaben des Amtes dann nicht mehr zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund bitte ich höflichst um Ihr Verständnis, dass das Eisenbahn-Bundesamt den Schriftwechsel zu diesem Thema nunmehr als beendet betrachtet.

Fakt ist aber auch, dass erneut der Kern des Sachverhalts erneut nicht verstanden wurde:
Zwar wird die Auslage noch richtig dargestellt:
Zitat:
Sie haben sich im Zusammenhang mit Ihrer Beschwerde erneut an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mit der Frage gewandt, welche Maßnahmen allgemein unternommen werden, um sicherzustellen, dass das Eisenbahnverkehrsunternehmen zukünftig seinen Verpflichtungen zur Hilfeleistung insbesondere die Bereitstellung von Verpflegung nachkomme.

Zunächst wird festgestellt, dass das Anliegen berechtigt ist:
Zitat:
Das Eisenbahn-Bundesamt greift Beschwerden Reisender auf und führt Aufsichtsmaßnahmen durch. Soweit es in diesem Zusammenhang Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Eisenbahnverkehrsunternehmen seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ergreift es die erforderlichen Maßnahmen, nötigenfalls mittels Bescheiden. Dies betrifft auch Hilfeleistungen in verspäteten Zügen.

Aber im späteren Ergebnis geht es nun wieder darum, dass die Erstattung:

In Ihrem Fall ging es um Verpflegungskosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Übernachtung in Leipzig aufgekommen waren. Unter Umständen käme eine Erstattung dieser Kosten nach Artikel 32 aus dem Anhang I der VO (EG) 1371/2007 in Betracht, da hiernach die „im Zusammenhang mit einer Übernachtung“ entstandenen Kosten im Wege des Schadensersatzes zu erstatten sind. Ein solcher Anspruch ist aus hiesiger Sicht jedoch zivilrechtlicher Natur, so dass das EBA diesen aus
Zuständigkeitsgründen weder auf Ihren Fall bezogen noch allgemein durchsetzen kann. Dennoch steht Ihnen der Zivilrechtsweg natürlich jederzeit offen.

Ich hoffe, dass meine Informationen Ihnen weiterhelfen.

Im Ergebnis haben wir die Feststellung, dass das Problem der unterlassenen Hilfeleistung ein Problem ist welches vereinfacht auch der EBA Zuständigkeit unterliegt, aber man betrachtet dann doch wieder den Erstattungsanspruch der sich in der Tat aus der EU Fahrgastrechte VO selbst nicht ergibt.


Tja nun bleibt die Frage was tun?
Noch eine Antwort schicken um klar zu machen dass es bei der Frage nicht um die Erstattung geht?
oder
Einfach auf die nächste Gelegenheit warten wenn die DB erneut keine Verpflegung leistet und dann eine Beschwerde völlig ohne Bezug zur Kostenerstattung einreichen?

Wobei es es natürlich durchaus interessant sein würde was passiert wenn sie nun mehrere Reisende konsequenter darüber Beschwerden einrreicht, dass Hilfeleistungen insbesondere Verpflegung nicht wie in der EU VO erbracht werden.
 

red_travels

Reisender
16.09.2016
26.610
16.823
www.red-travels.com
Was ist das jetzt schon wieder?


geht ja durch alle Bereiche momentan...



 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.021
3.296
CGN / MUC / ZRH / EWR
Übrigens das war ein Irrtum,meine digitalen Brieffreunde haben mir doch tatsächlich geantwortet, aber der letzte Absatz zeigt deutlich dass Sie offenbar nun genug geschrieben haben und die digitale Brieffreundschaft beenden möchten:

Zitat:
Gestatten Sie mir bitte abschließend den Hinweis, dass ein intensiver Diskurs mit interessierten Bürgern im Eisenbahn-Bundesamt erhebliche Kapazitäten bindet, die für andere Aufgaben des Amtes dann nicht mehr zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund bitte ich höflichst um Ihr Verständnis, dass das Eisenbahn-Bundesamt den Schriftwechsel zu diesem Thema nunmehr als beendet betrachtet.

Fakt ist aber auch, dass erneut der Kern des Sachverhalts erneut nicht verstanden wurde:
Zwar wird die Auslage noch richtig dargestellt:
Zitat:
Sie haben sich im Zusammenhang mit Ihrer Beschwerde erneut an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mit der Frage gewandt, welche Maßnahmen allgemein unternommen werden, um sicherzustellen, dass das Eisenbahnverkehrsunternehmen zukünftig seinen Verpflichtungen zur Hilfeleistung insbesondere die Bereitstellung von Verpflegung nachkomme.

Zunächst wird festgestellt, dass das Anliegen berechtigt ist:
Zitat:
Das Eisenbahn-Bundesamt greift Beschwerden Reisender auf und führt Aufsichtsmaßnahmen durch. Soweit es in diesem Zusammenhang Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Eisenbahnverkehrsunternehmen seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ergreift es die erforderlichen Maßnahmen, nötigenfalls mittels Bescheiden. Dies betrifft auch Hilfeleistungen in verspäteten Zügen.

Aber im späteren Ergebnis geht es nun wieder darum, dass die Erstattung:

In Ihrem Fall ging es um Verpflegungskosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Übernachtung in Leipzig aufgekommen waren. Unter Umständen käme eine Erstattung dieser Kosten nach Artikel 32 aus dem Anhang I der VO (EG) 1371/2007 in Betracht, da hiernach die „im Zusammenhang mit einer Übernachtung“ entstandenen Kosten im Wege des Schadensersatzes zu erstatten sind. Ein solcher Anspruch ist aus hiesiger Sicht jedoch zivilrechtlicher Natur, so dass das EBA diesen aus
Zuständigkeitsgründen weder auf Ihren Fall bezogen noch allgemein durchsetzen kann. Dennoch steht Ihnen der Zivilrechtsweg natürlich jederzeit offen.

Ich hoffe, dass meine Informationen Ihnen weiterhelfen.

Im Ergebnis haben wir die Feststellung, dass das Problem der unterlassenen Hilfeleistung ein Problem ist welches vereinfacht auch der EBA Zuständigkeit unterliegt, aber man betrachtet dann doch wieder den Erstattungsanspruch der sich in der Tat aus der EU Fahrgastrechte VO selbst nicht ergibt.


Tja nun bleibt die Frage was tun?
Noch eine Antwort schicken um klar zu machen dass es bei der Frage nicht um die Erstattung geht?
oder
Einfach auf die nächste Gelegenheit warten wenn die DB erneut keine Verpflegung leistet und dann eine Beschwerde völlig ohne Bezug zur Kostenerstattung einreichen?

Wobei es es natürlich durchaus interessant sein würde was passiert wenn sie nun mehrere Reisende konsequenter darüber Beschwerden einrreicht, dass Hilfeleistungen insbesondere Verpflegung nicht wie in der EU VO erbracht werden.
Ich baller das EBA demnächst vermutlich mal mit ca. 20-30 solcher systematisch nicht erbrachten und nachträglich abgelehnten Claims voll. ;-)
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Ich baller das EBA demnächst vermutlich mal mit ca. 20-30 solcher systematisch nicht erbrachten und nachträglich abgelehnten Claims voll. ;-)
ja aber wichtig nicht die Erstattung verlangen denn die ist ja Sache des Zivilechts aber die Beschwerde darauf beschränken dass die Leistung nicht erbracht wurde.
 
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NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
998
518
ich kann drei Fahrten anbieten wo ich im Zug oder Infoschalter nach Gutscheinen gefragt hatte jedes Mal nix bekommen.

Wo mache ich so eine Beschwerde und was brauche ich dazu?
 
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Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.770
15.693
Habt Ihr alle zu viel Tagesfreizeit? :LOL: :p Immer dieses Mimimi-Beschweren. Man schreibt genau zwei Briefe: Einmal die Forderung an den Privaten bzw. den Antrag an die Behörde, und falls das nicht wirkt einmal die Klage an das Amtsgericht bzw. den Widerspruch und/oder die Klage an Widerspruchsbehörde/Verwaltungsgericht.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.149
2.504
Wo mache ich so eine Beschwerde und was brauche ich dazu?
Das geht in einem Onlineformular hier: https://verwaltung.bund.de/leistung...3261000/herausgeber/LeiKa-102983283/region/00

benötigt wird sonst nur die Fahrkarte eine Erklärung des Sachverhalts und möglich vorhandene Korrespondenz.
Wenn natürlich am Schalter/im Zug versucht wurde die Hilfeleistungen zu erhalten und das abgelehnt wurde, wäre natürlich der Nachweis durch Zeugen hilfreich.
 
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