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Soeben ist der fällige Betrag auf mein Konto überwiesen worden.Aber die 130EUR für das Hotel hätte ich auch schon gerne zurück.![]()

Soeben ist der fällige Betrag auf mein Konto überwiesen worden.Aber die 130EUR für das Hotel hätte ich auch schon gerne zurück.![]()
Hast du mittlerweile eine Antwort bekommen?Genau diesen Gedanken hatte ich auch, darum habe ich eine Antwort mit Bitte um Stellungnahme diktiert und gebeten zu erläutern, was das EBA zu unternehmen gedenkt.
Da wir nichts oder nicht viel raus kommen, aber wir werden sehen wie die Antwort des EBA aussieht.
Nein noch nicht, ich denke wegen der aktuellen Urlaubs/Ferienzeit wird es auch noch etwas dauern.Hast du mittlerweile eine Antwort bekommen?
Nein noch nicht, ich denke wegen der aktuellen Urlaubs/Ferienzeit wird es auch noch etwas dauern.
Wenn überhaupt müsste es heißen "die schon wieder", abgesehen davon hat eine Behörde solche Vorgänge auch ordentlich zu bearbeiten sonst gibt es auch dafür einen ordentlichen Verfahensweg.die Mails landen alle im Ordner "nicht der schon wieder"
Das sind doch „getrennte Unternehmen“!Ob die DB schon weiß, dass es am Frankfurter Südbahnhof reinregnet?![]()
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Die Gleise der "DB" sind oben verlegt. Und ja, die VGF weiß (wusste) von dem Wassereinbruch.Ob die DB schon weiß, dass es am Frankfurter Südbahnhof reinregnet?![]()
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Auf welchem Weg hast du das Service Center Fahrgastrechte kontaktiert?Beschwerden an das EBA wegen der Fahrgastrechte scheinen durchaus zeitnah Erfolg zu ermöglichen.
In einem Fall von meinen Großeltern hat das SFR 50% zu wenig erstattet nach zwei Schriftwechseln hin und her blieb es bei der sturen Ablehnung.
Fahrt war im letzten Drittel des Mai die Beschwerde wurde knapp 30 Tage später eingereicht nun etwas über zwei Wochen später kam die Erstattung des Rests.
Das Schreiben des SFR beginnt mit Zitat: " wir nehmen Bezug auf Ihre Eingabe beim Eisenbahn-Bundesamt."
Dieser Weg neben der SÖP scheint sich zu lohnen wenn man keine Lust auf eine Klage hat.
Der erste Antrag lief einfach Online, kuez danach kann die Antwort mit der Erstattung die 50% zu gering war, daraufhin habe ich die Bewerde beim EBA Online gestellt.Auf welchem Weg hast du das Service Center Fahrgastrechte kontaktiert?
Das EBA habe ich noch nicht kontaktiert. Ich habe bei der Bahn/Servicecenter Fahrgastrechte in Frankfurt gegen ihre Entscheidung widersprochen. Aber da noch keine Antwort erhalten. Hat es bei dir etwas gebracht, oder hast du dich danach direkt an das EBA gewendet?Der erste Antrag lief einfach Online, kuez danach kann die Antwort mit der Erstattung die 50% zu gering war, daraufhin habe ich die Bewerde beim EBA Online gestellt.
Hat denn das EBA den Eingang bestätigt? in einem zweiten Fall hat die Übermittlung offenbar nur fehlerhaft funktioniert, vielleicht kam deswegen noch keine Antwort von dort.
Ich bin dazu übergegeben in solchen Fällen dreigleisig zu fahren:oder hast du dich danach direkt an das EBA gewendet?
Ich bin dazu übergegeben in solchen Fällen dreigleisig zu fahren:
1. Widerspruchsschreiben an das SFR
2. Antrag bei der SÖP
3. EBA Beschwerde
Meistens sind es ja nicht meine eigenen Fahrten sondern von Großeltern und Verwnadten die ich "verwalte"Angst vor der Klage?
Die Klageschrift hätte ich der Software in weniger als 10 Minuten diktiert.
Übrigens das war ein Irrtum,meine digitalen Brieffreunde haben mir doch tatsächlich geantwortet, aber der letzte Absatz zeigt deutlich dass Sie offenbar nun genug geschrieben haben und die digitale Brieffreundschaft beenden möchten:die Mails landen alle im Ordner "nicht der schon wieder"
Was ist das jetzt schon wieder?
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Stromschlaggefahr: Warnung vor manipulierten Steckdosen in Zügen
Nach mehreren Meldungen über manipulierte Steckdosen in Zügen mahnt die Bundespolizei zu Vorsicht – wegen Stromschlaggefahr. Zuletzt war in einem Regionalzug auf der Strecke Nürnberg-Würzburg eine manipulierte Steckdose entdeckt worden.www.br.de
Ich baller das EBA demnächst vermutlich mal mit ca. 20-30 solcher systematisch nicht erbrachten und nachträglich abgelehnten Claims voll. ;-)Übrigens das war ein Irrtum,meine digitalen Brieffreunde haben mir doch tatsächlich geantwortet, aber der letzte Absatz zeigt deutlich dass Sie offenbar nun genug geschrieben haben und die digitale Brieffreundschaft beenden möchten:
Zitat:
Gestatten Sie mir bitte abschließend den Hinweis, dass ein intensiver Diskurs mit interessierten Bürgern im Eisenbahn-Bundesamt erhebliche Kapazitäten bindet, die für andere Aufgaben des Amtes dann nicht mehr zur Verfügung stehen. Vor diesem Hintergrund bitte ich höflichst um Ihr Verständnis, dass das Eisenbahn-Bundesamt den Schriftwechsel zu diesem Thema nunmehr als beendet betrachtet.
Fakt ist aber auch, dass erneut der Kern des Sachverhalts erneut nicht verstanden wurde:
Zwar wird die Auslage noch richtig dargestellt:
Zitat:
Sie haben sich im Zusammenhang mit Ihrer Beschwerde erneut an das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) mit der Frage gewandt, welche Maßnahmen allgemein unternommen werden, um sicherzustellen, dass das Eisenbahnverkehrsunternehmen zukünftig seinen Verpflichtungen zur Hilfeleistung insbesondere die Bereitstellung von Verpflegung nachkomme.
Zunächst wird festgestellt, dass das Anliegen berechtigt ist:
Zitat:
Das Eisenbahn-Bundesamt greift Beschwerden Reisender auf und führt Aufsichtsmaßnahmen durch. Soweit es in diesem Zusammenhang Anhaltspunkte dafür hat, dass ein Eisenbahnverkehrsunternehmen seinen Verpflichtungen nicht nachkommt, ergreift es die erforderlichen Maßnahmen, nötigenfalls mittels Bescheiden. Dies betrifft auch Hilfeleistungen in verspäteten Zügen.
Aber im späteren Ergebnis geht es nun wieder darum, dass die Erstattung:
In Ihrem Fall ging es um Verpflegungskosten, die im Zusammenhang mit Ihrer Übernachtung in Leipzig aufgekommen waren. Unter Umständen käme eine Erstattung dieser Kosten nach Artikel 32 aus dem Anhang I der VO (EG) 1371/2007 in Betracht, da hiernach die „im Zusammenhang mit einer Übernachtung“ entstandenen Kosten im Wege des Schadensersatzes zu erstatten sind. Ein solcher Anspruch ist aus hiesiger Sicht jedoch zivilrechtlicher Natur, so dass das EBA diesen aus
Zuständigkeitsgründen weder auf Ihren Fall bezogen noch allgemein durchsetzen kann. Dennoch steht Ihnen der Zivilrechtsweg natürlich jederzeit offen.
Ich hoffe, dass meine Informationen Ihnen weiterhelfen.
Im Ergebnis haben wir die Feststellung, dass das Problem der unterlassenen Hilfeleistung ein Problem ist welches vereinfacht auch der EBA Zuständigkeit unterliegt, aber man betrachtet dann doch wieder den Erstattungsanspruch der sich in der Tat aus der EU Fahrgastrechte VO selbst nicht ergibt.
Tja nun bleibt die Frage was tun?
Noch eine Antwort schicken um klar zu machen dass es bei der Frage nicht um die Erstattung geht?
oder
Einfach auf die nächste Gelegenheit warten wenn die DB erneut keine Verpflegung leistet und dann eine Beschwerde völlig ohne Bezug zur Kostenerstattung einreichen?
Wobei es es natürlich durchaus interessant sein würde was passiert wenn sie nun mehrere Reisende konsequenter darüber Beschwerden einrreicht, dass Hilfeleistungen insbesondere Verpflegung nicht wie in der EU VO erbracht werden.
ja aber wichtig nicht die Erstattung verlangen denn die ist ja Sache des Zivilechts aber die Beschwerde darauf beschränken dass die Leistung nicht erbracht wurde.Ich baller das EBA demnächst vermutlich mal mit ca. 20-30 solcher systematisch nicht erbrachten und nachträglich abgelehnten Claims voll. ;-)
Das geht in einem Onlineformular hier: https://verwaltung.bund.de/leistung...3261000/herausgeber/LeiKa-102983283/region/00Wo mache ich so eine Beschwerde und was brauche ich dazu?