LX: LX8078 (WK78) 07.10.2023

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Geby86

Erfahrenes Mitglied
21.07.2011
375
105
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Guten Morgen

Sieht jemand gerade den Grund, warum WK78 gestern nicht von Zürich abhob?
 

Geby86

Erfahrenes Mitglied
21.07.2011
375
105
Wir sind auf WK79 und der Grund wird wohl entscheidend sein was Compensation anbelangt…
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.907
4.393
Mir fällt bei einem WK-Flug ab ZRH außer Wetter kein Grund ein, der die Kompensation ausschließen würde.
 

Biohazard

Erfahrenes Mitglied
29.10.2016
7.522
8.788
LEJ
Da der Rest mit Ausnahme TLV rausgegangen ist, wird es wohl kein Wetter gewesen sein.
 

Geby86

Erfahrenes Mitglied
21.07.2011
375
105
wir sind auf dem WK79 SEZ-ZRH von heute Abend.
Zuerst kam eine Email, dass er auf morgen 07.00 verschoben wurde, also gut 8h später.
Dann bekam ich eine Email, dass der Flug storniert ist und 2h später eine Umbuchungsbestätigung auf Emirates.
Auf swiss ist der Flug aber immer noch im Status delayed auf morgen 07.00 und die Maschine auch entsprechend unterwegs… Verstehe das Ganze nicht ganz…
 

Geby86

Erfahrenes Mitglied
21.07.2011
375
105
WK79 wurde dann gecancelt und die Maschine ist ohne Bedienung von SEZ direkt von MRU nach ZRH als WK71 zurückgeflogen. Wahrscheinlich um Verspätung aufzuholen.
Ich habe nun alles bei Edelweiss eingereicht - mal schauen, wie unkompliziert die Kompensation bezahlt wird.
 

Geby86

Erfahrenes Mitglied
21.07.2011
375
105
Die Rechtssprechung der CH-Gerichte. Außer man hat noch nen Anschlussflug der einem erlaubt in DE/AT/etc vor Gericht zu ziehen.
Grundsätzlich gilt die EU 261 auch für einen Flug von SEZ nach ZRH, wenn durch eine europäische Fluggesellschaft durchgeführt.
Durchsetzungsbehörde wäre dann das BAZL, wo man 6 Wochen nach Einreichen des Falles bei der Fluggesellschaft ein Online Formular ausfüllen kann.
Schauen wir mal wie die Antwort von Edelweiss aussieht (wenn dann eine kommt) und ob ich das Formular dann ausfüllen "darf".
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rower2000

Erfahrenes Mitglied
Grundsätzlich gilt die EU 261 auch für einen Flug von SEZ nach ZRH, wenn durch eine europäische Fluggesellschaft durchgeführt.
Durchsetzungsbehörde wäre dann das BAZL, wo man 6 Wochen nach Einreichen des Falles bei der Fluggesellschaft ein Online Formular ausfüllen kann.
Schauen wir mal wie die Antwort von Edelweiss aussieht (wenn dann eine kommt).
Anhang anzeigen 227224
Da gibt es eben abweichende Auslegungen, insbesondere ZG Basel 11.3.2011.

 

Geby86

Erfahrenes Mitglied
21.07.2011
375
105
Ok, interessant. Weil das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL schreibt ja selbst auf ihrer Startseite "Ihre Rechte als Flugpassagier":

Die Fluggastrechteverordnung gilt für alle Flugreisen – egal ob Individual- oder Pauschalreise.
Sie gilt für alle Reisenden, die einen Flug von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Norwegen und Island antreten.
Darüber hinaus gilt sie auch für Reisende, die aus einem Drittstaat abfliegen und deren Zielflughafen in der EU, der Schweiz, Norwegen oder Island liegt und der Flug von einer Fluggesellschaft durchgeführt wird, die ihre Hauptniederlassung in der EU, der Schweiz, Norwegen oder Island hat. Der Begriff «EU Mitgliedstaat» im Sinne von Artikel 3 der Fluggastrechteverordnung umfasst die Schweiz (aufgrund des bilateralen Luftverkehrsabkommens) sowie Norwegen und Island (EWR Staaten).
Das BAZL ist die Durchsetzungsstelle für Passagierrechte in der Schweiz (gemäss EU Verordnung 261/2004).
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.184
ZRH
Ok, interessant. Weil das Bundesamt für Zivilluftfahrt BAZL schreibt ja selbst auf ihrer Startseite "Ihre Rechte als Flugpassagier":

Die Fluggastrechteverordnung gilt für alle Flugreisen – egal ob Individual- oder Pauschalreise.
Sie gilt für alle Reisenden, die einen Flug von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union (EU), der Schweiz, Norwegen und Island antreten.
Darüber hinaus gilt sie auch für Reisende, die aus einem Drittstaat abfliegen und deren Zielflughafen in der EU, der Schweiz, Norwegen oder Island liegt und der Flug von einer Fluggesellschaft durchgeführt wird, die ihre Hauptniederlassung in der EU, der Schweiz, Norwegen oder Island hat. Der Begriff «EU Mitgliedstaat» im Sinne von Artikel 3 der Fluggastrechteverordnung umfasst die Schweiz (aufgrund des bilateralen Luftverkehrsabkommens) sowie Norwegen und Island (EWR Staaten).
Das BAZL ist die Durchsetzungsstelle für Passagierrechte in der Schweiz (gemäss EU Verordnung 261/2004).
Das BAZL ist kein Zivilgericht, weshalb es da unterschiedliche Interpretationen geben kann. Nachteilig ist es aber sicher nicht, den Fall dem BAZL zu unterbreiten.
 

Geby86

Erfahrenes Mitglied
21.07.2011
375
105
Habe gerade noch diese Artikel gefunden:

Daraus könnte man interpretieren, dass ein ein gecancellter Flug sehr wohl zu einer Entschädigung berechtigt, da sie in der ursprünglichen Verordnung, die in der Schweiz übernommen wurde schon geregelt war. Das ergänzende Sturgeon-Urteil des EuGH vom 29.11.2009, welches die Entschädigungen bei Verspätungen regelt hingegen in der Schweiz nicht durchsetzbar ist.
 
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TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.184
ZRH
Hier spekulieren hilft wenig, zudem sind solche Blog-ähnliche Beiträge selten juristisch fundiert. LX zahlt manchmal, aber nicht immer. Keine Ahnung, wie es bei WK aussieht.
Reich den claim ein und berichte, was dabei rauskommt. Wenn Du einen grösseren Risikoappetit hast, mandatiere einen Anwalt.
 

negros

Erfahrenes Mitglied
30.06.2014
260
83
Hier spekulieren hilft wenig, zudem sind solche Blog-ähnliche Beiträge selten juristisch fundiert. LX zahlt manchmal, aber nicht immer. Keine Ahnung, wie es bei WK aussieht.
Reich den claim ein und berichte, was dabei rauskommt. Wenn Du einen grösseren Risikoappetit hast, mandatiere einen Anwalt.
Und vor allem: Wenn LX oder WK nichts bezahlen sollten, dann hilft dir das BAZL gar nichts. Die nehmen eine Beschwerde entgegen und lassen nie mehr etwas von sich hören.
 
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koeby

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24.08.2016
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Und vor allem: Wenn LX oder WK nichts bezahlen sollten, dann hilft dir das BAZL gar nichts. Die nehmen eine Beschwerde entgegen und lassen nie mehr etwas von sich hören.
Das ist so einfach nicht richtig.
Ich habe selber einen Claim gehabt, von LX 2x abgelehnt, obwohl sie gem. EU261-04 eindeutig zur Zahlung verpflichtet gewesen wären.
Claim mit entsprechender Korrespondenz beim BAZL eingereicht, nach wenigen Wochen hatte ich eine mysteriöse Zahlung über 250€ auf dem Konto von LX.
Ja, vom BAZL hab ich nix gehört, von LX aber auch nicht. Insofern hat hier das BAZL aber definitiv geholfen und bestens zum gewünschten Ergebnis geführt.

Jeder Claim, ob er nun erfolgreich oder nicht sein mag, hilft. Sonst lernt es LX nie, sich um ihre Passagiere und deren Rechte zu kümmern.
 
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Geby86

Erfahrenes Mitglied
21.07.2011
375
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Also ich gebe nun Edelweiss zuerst mal noch Zeit. Ich hatte noch mit dem BAZL gesprochen (der Abteilung kann man sogar anrufen).
Sie meinten, dass es in der CH den Untschied zwischen Verspätung und Ausfall gibt. Bei Verspätung können sich die Airlines drücken und das BAZL kann nichts machen. Dies weil das Urteil in der EU bezüglich der genauen Definition von Verspätung eben erst im Nachgang zur Einführung der Fluggastrechte gefallen ist.
Bei FlugAUSFALL kann das BAZL aber die Airline sehr wohl büssen, wenn sie der Entschädigungszahlung nicht nachkommen.
Somit bin ich mit meinem Ausfall und 13h verpäteter Ankunft besser gestellt, als wenn Edelweiss den Flug einfach um 48h nach hinten verschoben hätte...

Ich halte euch auf dem laufenden.
 

negros

Erfahrenes Mitglied
30.06.2014
260
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Also ich gebe nun Edelweiss zuerst mal noch Zeit. Ich hatte noch mit dem BAZL gesprochen (der Abteilung kann man sogar anrufen).
Sie meinten, dass es in der CH den Untschied zwischen Verspätung und Ausfall gibt. Bei Verspätung können sich die Airlines drücken und das BAZL kann nichts machen. Dies weil das Urteil in der EU bezüglich der genauen Definition von Verspätung eben erst im Nachgang zur Einführung der Fluggastrechte gefallen ist.
Bei FlugAUSFALL kann das BAZL aber die Airline sehr wohl büssen, wenn sie der Entschädigungszahlung nicht nachkommen.
Somit bin ich mit meinem Ausfall und 13h verpäteter Ankunft besser gestellt, als wenn Edelweiss den Flug einfach um 48h nach hinten verschoben hätte...

Ich halte euch auf dem laufenden.
Meine Erfahrung:
Flug fällt kurzfristig aus, technische Probleme am Flieder. LX bezahlt nichts. BAZL unternimmt nichts, absolut nichts.
 

Geby86

Erfahrenes Mitglied
21.07.2011
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Eine Antwort von Edelweiss - Also erstens flogen wir nicht MRU-ZRH, sondern SEZ-ZRH, dann war er nicht verspätet sondern Ausfall auf dem Abschnitt SEZ-ZRH. Der Fall wurde wohl gar nicht wirklich angeschaut. Habe nun noch auf dem Postweg geschrieben und eine Frist gesetzt.


Grüezi Herr xxx

Vielen Dank für Ihr Kontaktformular vom 09.10.2023. Bitte entschuldigen Sie die späte Antwort. Aufgrund einer hohen Anzahl eingehender Anfragen, ist unsere Bearbeitungszeit derzeit länger als üblich.

Wir freuen uns, dass Sie Edelweiss und SWISS bei der Planung Ihrer Reise berücksichtigt haben. Umso mehr bedauern wir, dass Sie von der Verspätung unseres Fluges WK 79 von Mauritius nach Zürich am 08.10.2023 betroffen waren.

Edelweiss ist bestrebt, den publizierten Flugplan einzuhalten und unsere Passagiere an ihre gebuchten Destinationen zu bringen. Das Flugzeug, das die Flüge von Mauritius nach Zürich durchführen sollte, hat sich aufgrund von Dienstzeitvorschriften für die Besatzung auf der vorherigen Rotation verspätet.

Für die Ihnen dadurch entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns in aller Form entschuldigen. Wir sind uns der Tatsache bewusst, dass dadurch nicht nur unser eigener Flugplan, sondern auch die Reisepläne unserer Gäste beeinträchtigt wurden.

Wenn wir auf den Vorfall hinweisen, der zu dieser Flugunregelmässigkeit geführt hat, so beziehen wir uns auf eine Situation, auf die wir keinen Einfluss hatten. Er war weder geplant noch vorhersehbar und wird daher als aussergewöhnlich angesehen.

Aus diesem Grund können wir Ihnen keine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung gewähren.

Bezüglich der Zusatzkosten für Unterkunft, bitten wir Sie, uns eine Vollmacht für xxxx zukommen zu lassen, damit die Zahlung auf ein Konto erfolgen kann. Zur Orientierung haben wir Ihnen eine Vorlage angehängt.

Wir hoffen, dass wir Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnten und freuen uns darauf, Ihnen bei Ihrer Forderung behilflich zu sein.

Freundliche Grüsse
 

Geby86

Erfahrenes Mitglied
21.07.2011
375
105
Update: Ich hatte beim BAZL das Beschwerdeformular im Dezember für 4 PAX ausgefüllt.
Heute kam eine Überweisung von Edelweiss über sagenhafte 60 CHF.
Ich hoffe mal, dass dies nur die Essenauslagen sind und Übernachtungskosten und die 4x 600 EUR noch kommen…
 
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330

Erfahrenes Mitglied
06.01.2015
3.467
1.205
BER / COR
Wenn wir auf den Vorfall hinweisen, der zu dieser Flugunregelmässigkeit geführt hat, so beziehen wir uns auf eine Situation, auf die wir keinen Einfluss hatten. Er war weder geplant noch vorhersehbar und wird daher als aussergewöhnlich angesehen.
Schon frech.
 

Geby86

Erfahrenes Mitglied
21.07.2011
375
105
Nun, das BAZL verspricht zumindest ein Abschlussbericht. Wenns wirklich bei den 60 CHF bleibt bin ich echt gespannt was in diesem Bericht steht…
4 PAX, stornierter Flug mit notweniger zusätzlicher Übernachtung: Entschädigung von 15 CHF pro PAX?