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Vorsicht vor der pauschalen Aussage.Rechtlich nein, praktisch ja. Interessierte die letzten 6 Jahre bei mir niemanden.
In der Regel funktioniert es, aber muss nicht.
Ein Fall aus 2021 muss vor Gericht, weil die DB Fernverkehr die Erstattung verweigert weil ich angeblich zu lange mit der Rückfahrt gewartet hatte.
Es ging darum, dass ich mit einem ICE in Stuttgart angekommen war, wo dann mitgeteilt wurde die Strecke bei Ulm wurde gesperrt und es gibt eine Umleitung, vermutlich Aalen-Donauwörth, da ich aber in Ulm etwas abholen und weiter fahren wollte funktionierte das nicht.
Da sich das Problem nicht lösen lies und ich den Gegenstand nach Stuttgart gebracht bekam bin ich 4-5 Stunden später zurück gefahren, die Erstattung wurde abgelehnt.
Übrigens die Bewertung der SÖP viel so aus:
Die Erstattung ist zu leisten, nur weil eine verspätete Rückfahrt gewährt wurde führt dies nicht zum Erlöschung des Anspruchs auf Erstattung, denn die DB hätte ja einfach die "verspätete" Rückbeförderung verweigern können.