EU Fluggastrechte / Annullierung

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alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
35
23
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Kleine Streitwerte sind immer materiell-rechtlich einfach und kein Problem für fachfremde Anwälte.
Perfekt damit hattet ihr eine bestätigte Buchung im Sinne der EU VO, man hat euch das Boarding verweigert damit gibt es Geld.


Nun anstatt einer ordentlichen Klageerwiderung, kommt dann eine 1-2 Sätze Antwort, dass man sich doch vergleichen möchte.

Im aktuellen Verfahren, wurde eine klare Lüge behauptet, später schicken die Anwält an eine nicht mehr vorhandene E-Mailadresse (der Undelivered Mail Returned to Sender Fehler wird gekonnt ignoriert)

Anstatt das Verfahren im Sinne des §307 ZPO wird immer noch die Bankverbindung verlangt, da man nach dem Vergleich bzw. dessen Zahlung doch die Klage zurück genommen werden soll, dass schon zwei Mal klar und überdeutlich erklärt wurde es wird keinen Vergleich und Klagerücknahme geben, interessiert den Herrn RA nicht.

Das andere Verfahren in Nürnberg, war ähnlich statt Klageerwiderung kam der Vergleich damals haben die Verwandten das Verfahren einfach beenden wollen und die Klage wurde dann leider zurück genommen.

Gut danke für den ganzen Input.
Dann lasse ich die Sache laufen.
Wenn es interessiert gebe ich Rückmeldung was dabei raus kommt.
 

alberben

Reguläres Mitglied
11.03.2018
35
23
Eine Frage hätte ich noch:
Die Airline hat gestern geschrieben sie zahlen nicht wir hätten ja den ursprünglich gebuchten Flug bekommen.
Mein Schwager wird jetzt klagen, will aber jetzt aber erstmal nur eine Klage in seinem Namen einreichen.
Als meint er das so ein Verfahren rein schriftlich gemacht wird und es keinen Termin in Frankfurt gibt und die Idee dahinter ist eben, wenn der eine Fall bei Gericht liegt und bezahlt wird dann die Airline für die drei anderen freiwillig zahlt.

Was meint ihr ist das eine gute Idee oder besser alles in einen Fall packen und dann eben vielleicht nach Frankfurt ins Gericht fahren?
 

Pampersrocker

Erfahrenes Mitglied
23.03.2015
286
134
HAM
Eine Frage hätte ich noch:
Die Airline hat gestern geschrieben sie zahlen nicht wir hätten ja den ursprünglich gebuchten Flug bekommen.
Mein Schwager wird jetzt klagen, will aber jetzt aber erstmal nur eine Klage in seinem Namen einreichen.
Als meint er das so ein Verfahren rein schriftlich gemacht wird und es keinen Termin in Frankfurt gibt und die Idee dahinter ist eben, wenn der eine Fall bei Gericht liegt und bezahlt wird dann die Airline für die drei anderen freiwillig zahlt.

Was meint ihr ist das eine gute Idee oder besser alles in einen Fall packen und dann eben vielleicht nach Frankfurt ins Gericht fahren?
Ich hätte das Ganze schon lange @kexbox gegeben, mir nen schönen, wohl temperierten Siesta Key eingeschenkt und mir das Ganze dann gemütlich aus der Ferne angeguckt....😎
 
Zuletzt bearbeitet:

Bavarian_flyer

Aktives Mitglied
29.07.2021
151
153
Mir ist jetzt nicht ganz klar warum ich hier her geschickt wurde, denn anulliert wurde bei uns ja nichts.
Aber gut machen wir hier weiter, darum geht es:

wir haben ein Problem mit Aegean Airlines es scheint keine friedliche Lösung möglich zu sein, daher wäre ich an Tips interessiert:

Das ist passiert:
Im November letzteres Jahr haben wir für 4 Paxe Flugtickets auf der Aegean Website gebucht, damals war der Plan von Frankfurt über Athen nach Heraklion zu fliegen und zwar mit Flug A3 831 und A3 320 zu fliegen.
Um Weihnachten herum kam eine Nachricht von Aegean, dass es eine Zeitänderung gibt.
Die Änderung selber war harmlos 5 oder 10 Minuten früherer Abflug, aber mir wurde eine kostenfreie Umbuchung angeboten.
Ich hatte damals dann die Chance gesehen die lange Zeit in Athen zu verürzen, und habe dann für uns alle vier neu statt dem A3 320 auf den früheren A3 318 umgebucht, die Umbuchung lief ganz normal, die Bestätigung kam und auch die Sitzplätze konnten im Comfortflex ausgesucht werden.
Alles fein dachte ich ...

Als ich letzte Woche Montag online einchecken wollte, hat nur der Flug Frankfurt nach Athen funktioniert, für den zweiten Teil kam immer ein Fehler.
Ok kann passieren also waren wir am Mittwoch zeitig am Schalter, aber auch dort gab es ein Problem und man konnte uns nur die Bordkarten nach Athen geben, man hat uns dann natürlich versichert, das Problem würde in Athen gelöst werden.
So sind wir recht entspannt nach Athen gekommen.

In Athen kam dann die Überraschung, Aegean hat plötzlich behauptet wir wären nicht auf den früheren A3 318 sondern erst für den A3 320 gebucht, von der Umbuchung wollten die nichts mehr wissen, obwohl ich natürlich das PDF der Umbuchung aus Outlook vorzeigen konnte.
Weder am Transferschalter noch am Gate des 318er Flugs konnte eine Lösung gefunden werden.
Wir haben dann die Zeit in der Lufthansalounge rum bekommen aber sind dann am Ende erst um 21:40 statt 17:45 Uhr angekommen.

Jetzt geht es natürlich um eine mögliche Entschädigung, denn man sich ja geweigert uns mitzunehmen und der ganze Spaß hat hat rund vier Stunden länger gedauert.
Jetzt ist der Bruder meiner Frau Jurist und will das ganze selber erledigen, jetzt er aber eben am Verwaltungsgericht und hat mit Zivilsachen erstmal nichts zu tun meint aber bei so einem Fall kann nichts schief gehen, er hat auch schon kleinere Sachen für uns sehr erfolgreich gelöst.


Wir haben keine Rechtsschutzversicherung, aber ich hätte jetzt kein Problem das einen Anwalt vom Fach machen zu lassen, wenn der Fall so wasserdicht ist, sind die Kosten kein Thema.
Was meint ihr?

zu den Antworten die es schon gab:

Nein Mio an € erwarte ich nicht, aber vier mal 400€, ist jetzt doch ein Betrag den man nicht verschenken muss.
Was den Anwalt angeht, es war eben eine Überlegung von mir falls es sich lohnen würde, ich bin es eben gewohnt auf Fachleute zurückzugreifen wenn es sinnvoll ist.
Die Frage ist eben nun, ist es in so einem Fall sinnvoll oder nicht?

Was das Problem war, konnte uns übrigens niemand wirklich sagen, ich habe aber zwei Bestätigungen einmal das PDF nachdem ich umgebucht und ein zweites nachdem ich die Sitzplätze ausgewählt hatte.
Das reicht doch für eine verbindliche Buchung?

Einfach flightright machen lassen. Hast ja nix zu verlieren und kannst nur gewinnen.
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.233
626
LEJ
Nochmal kurze Rückmeldung. Wir sind gestern dann mit genau 24h Verspätung in FRA gelandet. Flug war bis auf einen Platz voll. In ATH aber alles gesittet am Flughafen.
Wir haben Auslagen für Unterkunft, Abendessen und Verlängerung Mietwagen in Höhe von 340€.
Aegean hat selbst angeboten, das Hotel zu erstatten.

Daher die Frage: spricht was dagegen die Auslagen, die vermutlich unstrittig sind, und die Entschädigung gesondert einzufordern?
Aegaen hat jetzt angekündigt die 340€ zu übernehmen.
Ich hatte die Forderung als PDF in den Vorgang geladen, mit dem ich die Gestellung von Unterkunft/Verpflegung angefordert hatte.

Da so lange nichts passiert ist habe ich ein paar Tage bevor die Meldung kam die Forderung noch übers Formular gefordert und dort mit sen 3x 400€. Ich bin gespannt was jetzt damit passiert.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.088
2.442
Da es ein EU VO 261/2004 Fall ist, gibt es Erfahrungen wie fit das AG Nürtingen im Umgang des § 128a ZPO ist?

Besteht die Chance auf eine Videokonferenz oder gibt es bei einem Streitwert in zweistelliger Höhe Reisekosten die das 50 bis 100 fache ausmachen werden?

Im übrigen ist es neu, dass die Gerichte jetzt Brieffreundschaften fördern? jetzt wurde schon das dritte Mal von den Anwälten der Beklagten nach der Bankverbindung gefragt obwohl bereits mehrfach klar gemacht wurde, dass das Verfahren nur durch Urteil enden wird.
 

Alpaca

Reguläres Mitglied
13.01.2018
75
146
Erinnert sich noch jemand an diesen IT-Ausfall letztes Jahr, bei dem Eurowings, wie auch andere Airlines, eine IT-Sicherheitslösung eingesetzt hatte, die laut AGB und Produktbeschreibung des Herstellers nicht für kritische Prozesse verwendet werden darf und Eurowings im Gegensatz zu anderen Airlines den Flugbetrieb aufgrund der IT-Störung einstellte und sich nicht in der Lage sah, ohne Computer mit Papierlisten zu boarden? Im April geht meine Fluggasrechteklage gegen Eurowings vertreten durch kexbox vor Gericht in Verhandlung. Schauen wir mal!
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.993
3.233
CGN / MUC / ZRH / EWR
Erinnert sich noch jemand an diesen IT-Ausfall letztes Jahr, bei dem Eurowings, wie auch andere Airlines, eine IT-Sicherheitslösung eingesetzt hatte, die laut AGB und Produktbeschreibung des Herstellers nicht für kritische Prozesse verwendet werden darf und Eurowings im Gegensatz zu anderen Airlines den Flugbetrieb aufgrund der IT-Störung einstellte und sich nicht in der Lage sah, ohne Computer mit Papierlisten zu boarden? Im April geht meine Fluggasrechteklage gegen Eurowings vertreten durch kexbox vor Gericht in Verhandlung. Schauen wir mal!
Das wird bestimmt vlkig, oder EW gönnt sich diesmal renommiertere Romanschreiber für den CrowdStrike :LOL:
 

LB2606

Reguläres Mitglied
23.11.2022
92
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Ich habe bisher schon gute Ergebnisse mit der SURV (die hatten zu viel Budget und mussten einen neuen Namen statt SÖP anschaffen) ziemlich gute Ergebnisse erzielen können, selbst wenn das Schlichtungsverfahren kein Erfolg war haben sich in drei Fällen die Amtsrichter gerne an deren Feststellungen orierentiert.
Ich warte jetzt fast drei Monate... Noch immer "kein" Ergebnis der SRUV.
Meint ihr ich soll noch länger warten - oder Klage einreichen (Rechtsschutz)?
Grüße
LB
 
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anonimous

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20.02.2017
649
195
Angenommen folgendes worst-case scenario.

Lange Anreise zum Flughafen im Ausland und verpasster LH/LX-Flug in der F Flex (A Klasse) durch eigenes Verschulden zB. aufgrund von Staus oder aus anderen Gründen zu spät am Flughafen angekommen und der Flieger (ohne Verspätung) bereits weg ist.

Selbstverständlich ist umgehender Kontakt mit der Fluggesellschaft aufzunehmen. Zeigt sich normalerweise LH/LX gegenüber First / SEN Passagieren mit einem Flex Ticket kulant und kann auf nächsten verfügbaren Flug (meistens mit zusätzlichen Kosten) umbuchen oder es bleibt nur, ein neues Ticket zu kaufen?

Hat jemand was ähnliches erlebt? LG.
 
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chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.364
8.517
HAM
Angenommen folgendes worst-case scenario.

Lange Anreise zum Flughafen im Ausland und verpasster LH/LX-Flug in der F Flex (A Klasse) durch eigenes Verschulden zB. aufgrund von Staus oder aus anderen Gründen zu spät am Flughafen angekommen und der Flieger (ohne Verspätung) bereits weg ist.

Selbstverständlich ist umgehender Kontakt mit der Fluggesellschaft aufzunehmen. Zeigt sich normalerweise LH/LX gegenüber First / SEN Passagieren mit einem Flex Ticket kulant und kann auf nächsten verfügbaren Flug (meistens mit zusätzlichen Kosten) umbuchen oder es bleibt nur, ein neues Ticket zu kaufen?

Hat jemand was ähnliches erlebt? LG.

LH und Kulant? Nein. Aber wenn du ein Flex Ticket hast, darfst Du natürlich gerne umbuchen. ;). Wird nur teuer. Alternativ - AMEX Platinum und andere Karten bieten ggf. Versicherungen an, die das abdecken. Auch manche Reisepolicen decken das ab.

Ich hab z.B. Flüge auf MU verpasst auf separatem Ticket, weil SK Mist gebaut hat. Die Umbuchungsgebühren dafür hat AMEX/AXA bezahlt.
 
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anonimous

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20.02.2017
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LH und Kulant? Nein. Aber wenn du ein Flex Ticket hast, darfst Du natürlich gerne umbuchen. ;). Wird nur teuer. Alternativ - AMEX Platinum und andere Karten bieten ggf. Versicherungen an, die das abdecken. Auch manche Reisepolicen decken das ab.

Herzlichen Dank, aber kann ich meine Reservierung ändern, auch wenn das Flugzeug bereits abgehoben hat? Ich dachte, dass das Ticket nach dem Abheben des Flugzeugs seine Gültigkeit verliert.
 

chrini1

Erfahrenes Mitglied
26.03.2013
7.364
8.517
HAM
Herzlichen Dank, aber kann ich meine Reservierung ändern, auch wenn das Flugzeug bereits abgehoben hat? Ich dachte, dass das Ticket nach dem Abheben des Flugzeugs seine Gültigkeit verliert.

Das hängt von deinem Tarif ab. Je nach No.Show Regelung. Aber mal ganz ehrlich, was willst Du genau erreichen?
 
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anonimous

Erfahrenes Mitglied
20.02.2017
649
195
Danke. Ich möchte mich auf Alternativen einstellen, falls mein Weg zum Flughafen lang oder kompliziert ist.
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
966
491
Danke. Ich möchte mich auf Alternativen einstellen, falls mein Weg zum Flughafen lang oder kompliziert ist.
Spar dir Flex und komm ein Abend vorher bei dem was was nicht Flex zu Flex mit Faredifferenz bei Umbuchung kostet kriegst einen frienen Tag und das Hotel easy finanziert.
Oder du buchst die Vogelhütte die in deiner Ecke liegt auch ein nicht Flexflug von dort wird billiger sein als das Flexticket.
 
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anonimous

Erfahrenes Mitglied
20.02.2017
649
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Spar dir Flex und komm ein Abend vorher bei dem was was nicht Flex zu Flex mit Faredifferenz bei Umbuchung kostet kriegst einen frienen Tag und das Hotel easy finanziert.
Oder du buchst die Vogelhütte die in deiner Ecke liegt auch ein nicht Flexflug von dort wird billiger sein als das Flexticket.

Du hast Recht, in den letzten Jahren fast alle meine Langstrecken-Tickets waren Flex und nie Gebrauch davon gemacht. Vielleicht braucht man nur, wenn kein Flex wäre… :)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
5.088
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Ich warte jetzt fast drei Monate... Noch immer "kein" Ergebnis der SRUV.
Meint ihr ich soll noch länger warten - oder Klage einreichen (Rechtsschutz)?
Grüße
LB
Drei Monate sind nicht sehr viel, die SRUV Verfahren die ich so kenne dauern zwischen 5 und 10 Monaten je nachdem wie schnell und was die Airline antwortet, nur wenn sofort das Anerkenntnis kommt sind es so um die 6 Wochen.