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Hat das operationelle Gründe, um den Flugplan nach Ende des Streiks schnell wieder zu stabilisieren oder will man hier den Streikenden eins auswischen, weil sie dann (und auch die restliche Crew) stranden?
Wer strandet denn? Kabinenpersonal streikt doch nicht oder?Hat das operationelle Gründe, um den Flugplan nach Ende des Streiks schnell wieder zu stabilisieren oder will man hier den Streikenden eins auswischen, weil sie dann (und auch die restliche Crew) stranden?
Ah OK. Übersehen, dass dieses Mal weder VC noch Kabine streiken, zur AbwechslungWer strandet denn? Kabinenpersonal streikt doch nicht oder?
Ich denke eben, sie bleiben… Und haben einen Tag ‚zwangsfrei‘…Ah OK. Übersehen, dass dieses Mal weder VC noch Kabine streiken, zur Abwechslung
Wenn morgen nix fliegt frage ich mich trotzdem wie sie morgen zurück an den Hub kommen sollen.
Wieviele und welche Züge fahren gegen ein Uhr morgens von Lissabon nach Porto? Das wäre nämlich die Uhrzeit, die bei deinem konstruierten Beispiel im Raum steht.Angenommen folgender Fall:
Ich habe einen Flug mit TAP von München nach Porto gebucht mit Zwischenstop in Lissabon.
Alles als ein Flug bei der Airline gebucht. Ankunft in Porto wäre planmäßig 19 Uhr.
Umstiegszeit wären in Lissabon 2h 10min. Nehmen wir an, dass die Maschine in Lissabon mit knapp 5h Verspätung ankommt.
Warum willst du auf 150€ Entschädigung verzichten?Angenommen folgender Fall:
Ich habe einen Flug mit TAP von München nach Porto gebucht mit Zwischenstop in Lissabon.
Alles als ein Flug bei der Airline gebucht. Ankunft in Porto wäre planmäßig 19 Uhr.
Umstiegszeit wären in Lissabon 2h 10min. Nehmen wir an, dass die Maschine in Lissabon mit knapp 5h Verspätung ankommt.
Der Anschluss nach Porto wird verpasst, die Airline bucht um auf den ersten Flug um 6 Uhr am nächsten Tag.
Ich sage, dass ich lieber in Porto am gleichen Tag ankomme, anstatt mitten in der Nacht für den 6 Uhr Flug am nächsten Tag aufzustehen und setze mich in den
nächsten Zug von Lissabon nach Porto.
Verfällt damit mein Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 250 Euro. Die mehr als 4-stündige Verspätung ist ja schon in Lissabon gegeben würde sich nur noch aufsummieren mit dem auf den nächsten Tag verschobenen Anschlussflug.
Immer dasselbe mit den Indern operating für LHEs tut uns sehr leid, dass es auf Ihrer Reise eine Flugunregelmäßigkeit gab. Ihren Ärger darüber können wir gut nachempfinden, denn uns ist bewusst, wie viel Nerven und Kraft jede Störung im Reiseverlauf kostet. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Entschuldigung.
Der Grund für die Flugunregelmäßigkeit war der Streik der Gewerkschaft Verdi. Auf Umstände, die Dritte zu verantworten haben, haben wir leider keinen Einfluss.
Solche Umstände, die sich unserem Einfluss entziehen, werden gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 als außergewöhnlich eingestuft. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Ausgleichszahlung.
Auch wenn das nicht die Antwort ist, die Sie sich von uns erhofft hatten, würden wir uns freuen, wenn Sie trotzdem gern weiterhin mit Lufthansa fliegen
Um das nochmal abzurunden: Flieger ging heute morgen aus CDG und war pünktlich in Frankfurt. Werde nun Hotelübernachtung + Abendessen + Taxi einreichen und mal wegen Kompensation nachhören - es soll ja auch Züge von Paris nach Frankfurt geben. Was meint Ihr?Ich werde berichten, falls es für jemanden relevant ist![]()
Hotelkosten + Spesen anerkannt. Kompensation abgelehnt - Zug wird nicht als nächstmögliche Transportmöglichkeit anerkannt, bei Reisen vom Ausland nach Deutschland. Wie ist hier Eure Auffassung? Lohnt sich die Schlichtung, bzw. der Rechtsweg?Um das nochmal abzurunden: Flieger ging heute morgen aus CDG und war pünktlich in Frankfurt. Werde nun Hotelübernachtung + Abendessen + Taxi einreichen und mal wegen Kompensation nachhören - es soll ja auch Züge von Paris nach Frankfurt geben. Was meint Ihr?
Allen guten Flug und schönen Tag,
LB
@kexbox geben, das klingt witzig. Gibt ja ein BGH Urteil dazu.Hotelkosten + Spesen anerkannt. Kompensation abgelehnt - Zug wird nicht als nächstmögliche Transportmöglichkeit anerkannt, bei Reisen vom Ausland nach Deutschland. Wie ist hier Eure Auffassung? Lohnt sich die Schlichtung, bzw. der Rechtsweg?
Schnellzüge sind in Frankreich reservierungspflichtig, von daher ist „verfügbare Plätze“ auch dabei nicht zu unterschätzen.@kexbox geben, das klingt witzig. Gibt ja ein BGH Urteil dazu.
Wieder Feierabend im Aviation Center?Schnellzüge sind in Frankreich reservierungspflichtig, von daher ist „verfügbare Plätze“ auch dabei nicht zu unterschätzen.
So, ich wollte nur ein kurzes Feedback geben (versuche nicht zu sehr ins Detail zu gehen).Danke. Ich denke ich werde dann auch direkt den Weg über CEDR gehen, bevor ich mich noch weiter mit BA rumärgere.
Wie sieht es denn mit meinem Reisebegleiter aus? Wir stehen beide in der Buchung. Beim Reklamationsformular von BA kann man ja angeben, dass das auch für die weitere Person gelten soll. Geht das bei CEDR auch?
Aber werde es mir eh mal in Ruhe anschauen.
Hat dein PDF Dokuement vielleicht einen Vermerk wie zum Beispiel meines hier?:Was das Problem war, konnte uns übrigens niemand wirklich sagen, ich habe aber zwei Bestätigungen einmal das PDF nachdem ich umgebucht und ein zweites nachdem ich die Sitzplätze ausgewählt hatte.
Das reicht doch für eine verbindliche Buchung?
Genau den Gedanken habe ich ja auch.Auf ein ausgestelltes Ticket kommt es nicht an.
Da A3 am Ende ohnehin zahlt: warum nicht gleich einem RA geben, der sowas jeden Tag von morgens bis abends macht?
Ich habe mir das ganze angesehen, ich habe zwei unterschiedliche Mails bekommen.Hat dein PDF Dokuement vielleicht einen Vermerk wie zum Beispiel meines hier?:
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Falls ja könnte der Fall schwieriger werden als gedacht, allerdings spricht dagegen, dass die Sitzplätze reservierbar waren, das ist üblicherweise nicht der Fall wenn das Ticket nicht ausgestellt wurde.
Ansonsten ist es ein recht einfacher Fall der verweigerten Beförderung, dafür erfordert es nicht unbedingt den besonderen Spezialisten, aber der Schwager sollte schon fit in den Basics des Zivilrechts sein.
Die Anwälte von Aegean haben, nennen wir es mal freundlich, einige Besonderheiten an sich, ich würde davon ausgehen, dass A3 für Frankfurt die gleichen Anwälte (aus Ulm) wie für Verfahren für Stuttgart und Nürnberg beauftragt und als Prozessbevollmächtigte bestimmt.
Kleine Streitwerte sind immer materiell-rechtlich einfach und kein Problem für fachfremde Anwälte.Mein Schwager meint eben er macht das selber wie bei vielen anderen kleinen Fällen auch.
Perfekt damit hattet ihr eine bestätigte Buchung im Sinne der EU VO, man hat euch das Boarding verweigert damit gibt es Geld.Ich habe mir das ganze angesehen, ich habe zwei unterschiedliche Mails bekommen.
Nun anstatt einer ordentlichen Klageerwiderung, kommt dann eine 1-2 Sätze Antwort, dass man sich doch vergleichen möchte.Was meinst du mit "einige Besonderheiten an sich"?