FRA - BKK 290€ rt

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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.339
1.963
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so jetzt kam die zweite email auf meinen Widerspruch

We would like to let you know that tickets remain available at the corrected fare.

In addition, and as a gesture of goodwill, we reiterate our offer of a €50 EUR travel voucher (valid until 08 June 2026) redeemable via our website or app for future travel with Oman Air.

Was sollte das bitte schön heissen? Tickets werden nicht erstattet und bleiben verfügbar oder "Sie können ja neu buchen zu den korrigierten Tarifen"?
 

s01iD

Reguläres Mitglied
17.11.2010
53
78
Hamburg
Genau zweiteres. Weiter oben in der Mail steht ja auch "A full refund of the ticket price will be made to the payment method used to make the original booking.".
 

Dimi

Erfahrenes Mitglied
18.08.2015
1.537
522
DrBoese schreibt zwar sehr kryptisch auf den Krokos, aber angeblich soll man mit passender Formulierung auf das Schreiben von Oman Air reagieren und das zeitnah, ein ganz normaler Widerspruch reicht wohl nicht. Nun, für mich ist die Sache zwar eigentlich schon gegessen, aber vielleicht für den einen oder anderen hier relevant.
 
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toxic10

Erfahrenes Mitglied
16.11.2010
688
141
HAM/TXL/STR
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.339
1.963
Ein Code pro Buchung, gilt aber pro Person und Strecke, bei zwei Pers. also 200,-
Problem ist aber, dass bei den 2 täglichen Verbindungen immer die ca. 100€ oder mehr günstiger ist, die 12h Aufenthalt in Muskat hat, beide Richtungen (und das ist absichtlch so gemacht, "Error"? - 500€ return wäre ansonsten ein guter Preis!
 

vcdsbg

Reguläres Mitglied
27.08.2024
42
44

Nur "dutzende verärgerte Kunden"? Dürften wohl einige mehr sein.
"Einige mehr" verärgerte Kunden ist bei 300€ Flügen in Ferien (!) aber auch schon wieder ein Grund am Zweifeln des menschlichen Denkens... es ist einfach nur naiv, wenn man sich nun darüber ärgert - obwohl einem ein Ausrufezeichen kommen müsste, sobald er solche Preise zu Hauptzeiten sieht
 
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nutzer_1355

Neues Mitglied
24.03.2024
21
29
Im Zusammenhang mit der Stornierung von Flugbuchungen durch Oman Air folgt eine allgemeine Information zu den Möglichkeiten betroffener Fluggäste. Dies stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Bei Bedarf wird die Konsultation eines Rechtsanwalts empfohlen.
  1. Viele Fluggäste akzeptieren Entscheidungen von Fluggesellschaften wie Oman Air ohne weitere Schritte. Dennoch könnten rechtliche Konsequenzen für Oman Air entstehen, wenn Ansprüche geltend gemacht werden.
  2. Rechtlich ist die Lage nicht eindeutig zugunsten von Oman Air. Ein Flugpreis von 300 EUR in der Nebensaison im Oktober ist für den normalen Verbraucher nicht zwangsläufig als „Error Fare“ zu werten.
  3. Zuständig für Streitigkeiten ist das Gericht in Frankfurt am Main, nicht Maskat, Oman. Es gilt deutsches bzw. EU-Recht, insbesondere die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004.
  4. Nach Artikel 7 der Verordnung besteht bei verweigerter Beförderung ab Frankfurt grundsätzlich Anspruch auf eine Ausgleichszahlung von 600 EUR.
  5. Eine 14-tägige Frist (vor dem Flug) gilt nur bei Flugannullierungen, nicht bei verweigerter Beförderung.
  6. Oman Air kann sich von der Zahlungspflicht nur durch eine wirksame Anfechtung der Buchung entbinden. Der Nachweis, dass eine Anfechtungserklärung zugegangen ist, obliegt Oman Air.
  7. Selbst wenn eine Anfechtung nachgewiesen wird, ist eine kurze englischsprachige E-Mail nicht automatisch wirksam. Zudem muss die Anfechtung samt Rückerstattung des Flugpreises unverzüglich, d.h. innerhalb von 14 Tagen, erfolgen.
  8. Wurde der Flugpreis erstattet, empfiehlt es sich, Oman Air nach Ablauf von 14 Tagen schriftlich und nachweisbar in Deutscher Sprache aufzufordern, die Gründe für die Rückerstattung darzulegen.
  9. Eine dann nachträglich eingereichte - inhaltlich wirksame - Anfechtungserklärung wäre trotzdem unwirksam, da sie nicht mehr unverzüglich erfolgt.
  10. Betroffene Fluggäste können Oman Air schriftlich und nachweisbar zur Zahlung der Ausgleichsleistung von 600 EUR auffordern.
  11. Sollte Oman Air die Forderung ablehnen oder ignorieren, kann eine Schlichtung beim Bundesjustizamt beantragt werden.
  12. Lehnt Oman Air die Forderung auch nach Einschaltung der Schlichtungsstelle ab, fallen Schlichtungsgebühren in Höhe von mehreren Hundert Euro an, was für die Fluggesellschaft einen finanziellen Nachteil bedeutet.
  13. Ein positiver Schlichtungsvorschlag kann die Erfolgsaussichten in einem möglichen späteren Verfahren vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main erhöhen.
Diese Informationen sollen helfen, die Situation besser einzuschätzen. Es wird empfohlen, rechtlichen Rat einzuholen.
 
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handballplayer3

Erfahrenes Mitglied
01.10.2015
2.731
7.209
DUS
"Einige mehr" verärgerte Kunden ist bei 300€ Flügen in Ferien (!) aber auch schon wieder ein Grund am Zweifeln des menschlichen Denkens... es ist einfach nur naiv, wenn man sich nun darüber ärgert - obwohl einem ein Ausrufezeichen kommen müsste, sobald er solche Preise zu Hauptzeiten sieht
Was nicht heißt, dass es das nicht schon alles gegeben hätte.
Ostern 2019 in NYC gewesen in Eco für 175€ return mit AC.
Ostern 2023 in SEA gewesen mit BA in Business für ca. 600€ return.
Ostern 2024 spontan RHO-DUS mit EW für 35€ geflogen.
 
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nutzer_1355

Neues Mitglied
24.03.2024
21
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Dies stellt keine individuelle Rechtsberatung dar. Bei Bedarf wird die Konsultation eines Rechtsanwalts empfohlen.

Ausgleichszahlung aber nur wenn der Flug binnen 14 Tagen erfolgt nehme ich an?
Nein, die 14-tägige Frist gilt nicht bei verweigerter Beförderung!
Eine 14-tägige Frist (vor dem Flug) gilt ausschließlich bei Flugannullierungen gemäß Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004, nicht bei verweigerter Beförderung, die in Artikel 4 geregelt ist. Flugannullierung und verweigerte Beförderung sind rechtlich unterschiedliche Sachverhalte.
Rechtsgrundlage:
  • Artikel 4 (Verweigerte Beförderung): Keine 14-tägige Frist. Sobald Oman Air erklärt, die Beförderung mit dem E-Ticket zu verweigern, hat der betroffene Fluggast - ohne rechtzeitigen Zugang einer wirksamen Anfechtungserklärung - Anspruch auf eine Entschädigung auf 600 EUR.
  • Artikel 5 (Flugannullierung): Hier greift die 14-tägige Vorankündigungsfrist.
  • Quelle: Verordnung (EG) Nr. 261/2004.
Empfehlung: Fluggäste sollten ihren Anspruch auf 600 EUR Entschädigung bei verweigerter Beförderung umgehend - aber erst nach Erklärung von Oman Air zu der Erstattung - geltend machen, da die Fluggastrechteverordnung voraussichtlich im Herbst 2025 zugunsten der Fluggesellschaften geändert wird.
 
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reifel

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
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Macht Sinn, Danke für die Ausführungen
 
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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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4.144
Naja, ich hab sowas schonmal ausgefochten und man sagte mir, klagen hilft. 🤷‍♂️Aber auch Gerichte halten sich nicht an geltendes Recht.:censored:
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.339
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"Einige mehr" verärgerte Kunden ist bei 300€ Flügen in Ferien (!) aber auch schon wieder ein Grund am Zweifeln des menschlichen Denkens... es ist einfach nur naiv, wenn man sich nun darüber ärgert - obwohl einem ein Ausrufezeichen kommen müsste, sobald er solche Preise zu Hauptzeiten sieht
Dann sollte Oman Air selektieren und nur die stornieren, wo sie vermutlich die Bude voll bekommen mit 1000€ Tickets (und zwar EU weit, das herausreden mit " Marktpreis" ist vorgeschoben und falsch!
 

nutzer_1355

Neues Mitglied
24.03.2024
21
29
Naja, ich hab sowas schonmal ausgefochten und man sagte mir, klagen hilft. 🤷‍♂️Aber auch Gerichte halten sich nicht an geltendes Recht.:censored:
Um eine Schlichtung beim Bundesjustizamt (BJA) zu beantragen, ist keine Klage erforderlich. Oman Air erhält daraufhin eine Mitteilung vom BJA und muss entscheiden, ob sie die Forderung anerkennt oder einige hundert Euro für die Durchführung des Schlichtungsverfahrens an das BJA zahlt.

Nach meiner Kenntnis gibt es beim Amtsgericht Frankfurt am Main eine spezialisierte Kammer für Fluggastrechte. Vor einer Klage erhält man eine rechtliche Einschätzung vom BJA. Es ist möglich, dass das Amtsgericht der Einschätzung des BJA nicht folgt, dies ist jedoch eher unwahrscheinlich.


Stellen wir uns vor, ein Berufungsgericht entscheidet rechtskräftig, dass Buchungen aufgrund von Error Fares schadlos aufgelöst werden dürfen. In diesem Fall müsste das Gericht Kriterien festlegen, ab wann ein Preis als „Error Fare“ gilt. Dieses Recht würde in beide Richtungen gelten, also sowohl für zu niedrige als auch für zu hohe Preise. Folglich könnten auch Fluggäste sich schadlos vom Vertrag lösen, was zu erheblichen Herausforderungen im Ertragsmanagement der Fluggesellschaften führen würde.
Daher stellt sich die Frage, ob Oman Air ein wirtschaftliches Interesse daran hat, diese Fragestellungen tatsächlich gerichtlich klären zu lassen.
 
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nutzer_1355

Neues Mitglied
24.03.2024
21
29
Und das alles für ein 300 Euro Ticket nach Bangkok…man man man
Großes Geschütz hilft sicherlich: EuGH, UN und Den Haag mindestens!
PS: Keine Rechtsberatung
:yes:
Anstatt sich zu informieren, wird hier nur gelabert!
  1. Der Hinweis zur Rechtsberatung ist zweimal in hervorgehobener Schrift enthalten.
  2. Eine Schlichtung beim Bundesjustizamt (BJA) ist für Fluggäste kostenfrei. Nur Oman Air muss mehrere hundert Euro dafür zahlen.
  3. EuGH, UN und Den Haag – was für ein Unsinn! Ich habe bereits erklärt, dass Oman Air vermutlich kein Interesse an einem Gerichtsverfahren hat.
Ich war noch nie in Thailand und habe auch nicht vor, dorthin zu fliegen. Warum sollte ich?
 
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