Ich kenne mich mit PriorityClub aus und gebe zu diesem Thema gerne Auskunft und RatschlÀge

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Minowa

Erfahrenes Mitglied
29.05.2011
2.911
1.248
DUS, NRT/HND
Was genau wĂŒrde Deine Beschwerde umfassen? Folgendes wĂŒrde ich beispielsweise als sinnvoll betrachten:
  • Bewertung auf einem Portal mit dem Hinweis, dass die Lounge noch auf der Webseite beworben wird, aber mittlerweile dauerhaft geschlossen ist.
  • RĂŒckmeldung an das Hotel, dass Du aus diesen oder jenen GrĂŒnden von einem Loungezugang ausgegangen bist, diese aber geschlossen war (ohne dass Du etwas vom Hotel erwartest)
  • Wie vorstehend, aber zusĂ€tzlich mit der Bitte um eine realistische Kompensation wie einem zusĂ€tzlichen GetrĂ€nkegutschein beim nĂ€chsten Besuch oder einer niedrig vierstelligen Anzahl von Punkte, die einem oder zwei GetrĂ€nken als Gegenwert entsprechen. Allerdings sollte in diesem Fall sicher gestellt sein, dass Du ohne Kulanzregelung Loungezugang bekommen hĂ€ttest und dieser angeboten wurde.
Weniger hilfreich wÀren
  • unangemessene Forderungen wie eine kostenlose Übernachtung, die RĂŒckzahlung des Zimmerpreises, etc.
  • Beschwerden, die HauptsĂ€chlich dazu dienen, dass Du dir mal Luft gemacht hast
  • RĂŒckmeldungen, die nicht klar stellen, warum bei der Buchung ein Erwartung geweckt wurde, die bei Ankunft nicht erfĂŒllt wurde
  • Drohungen mit dem Rechtsanwalt bei der initialen Kontaktaufnahme (die berĂŒhmte Erwachsenen-Variante von "Das sag ich meinen Eltern")
GrundsĂ€tzliche Zustimmung. Nur der Punkt „niedrig vierstellige Anzahl von Punkten“ erscheint mir nicht ganz angemessen.

Ich habe jetzt mehrfach nach Anforderung fehlender Punkte oder NÀchte neben den Korrekturen zusÀtzlich und unaufgefordert Goodwill-Punkte in Höhe von 3-5k bekommen.

Bei einer geschlossenen Lounge wĂ€re ich wie @muriatowa ebenfalls nicht begeistert und wĂŒrde mehr erwarten.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.641
3.946
HAM
GrundsĂ€tzliche Zustimmung. Nur der Punkt „niedrig vierstellige Anzahl von Punkten“ erscheint mir nicht ganz angemessen.

Ja, im nach hinein hatte ich darĂŒber auch nachgedacht, es aber nicht geĂ€ndert. Was letztlich entscheidend ist, dass die Forderung, die Du stellst, zum einen nachvollziehbar ist und zum anderen auf einer entscheidungsfĂ€higen Ebene entschieden werden kann. Du lieferst die BegrĂŒndung, die ein Mitarbeiter nach oben gibt, um zu begrĂŒnden, warum eine Zahlung genehmigt wurde. Solange sie plausibel und im fĂŒr die Mitarbeiter zulĂ€ssigen Bereich ist, ist die eigentliche BegrĂŒndung gar nicht relevant.
 

Spewdonk

Erfahrenes Mitglied
07.09.2014
562
380
Ambassador lĂ€uft nach einem Jahr zum 31.12 aus, obwohl das Weekend Cert noch bis 01.03 gĂŒltig ist? Oder hat man auch bis Ende Februar die (weiteren) Vorteile?