Was genau wĂŒrde Deine Beschwerde umfassen? Folgendes wĂŒrde ich beispielsweise als sinnvoll betrachten:
- Bewertung auf einem Portal mit dem Hinweis, dass die Lounge noch auf der Webseite beworben wird, aber mittlerweile dauerhaft geschlossen ist.
- RĂŒckmeldung an das Hotel, dass Du aus diesen oder jenen GrĂŒnden von einem Loungezugang ausgegangen bist, diese aber geschlossen war (ohne dass Du etwas vom Hotel erwartest)
- Wie vorstehend, aber zusÀtzlich mit der Bitte um eine realistische Kompensation wie einem zusÀtzlichen GetrÀnkegutschein beim nÀchsten Besuch oder einer niedrig vierstelligen Anzahl von Punkte, die einem oder zwei GetrÀnken als Gegenwert entsprechen. Allerdings sollte in diesem Fall sicher gestellt sein, dass Du ohne Kulanzregelung Loungezugang bekommen hÀttest und dieser angeboten wurde.
Weniger hilfreich wÀren
- unangemessene Forderungen wie eine kostenlose Ăbernachtung, die RĂŒckzahlung des Zimmerpreises, etc.
- Beschwerden, die HauptsÀchlich dazu dienen, dass Du dir mal Luft gemacht hast
- RĂŒckmeldungen, die nicht klar stellen, warum bei der Buchung ein Erwartung geweckt wurde, die bei Ankunft nicht erfĂŒllt wurde
- Drohungen mit dem Rechtsanwalt bei der initialen Kontaktaufnahme (die berĂŒhmte Erwachsenen-Variante von "Das sag ich meinen Eltern")
GrundsĂ€tzliche Zustimmung. Nur der Punkt âniedrig vierstellige Anzahl von Punktenâ erscheint mir nicht ganz angemessen.
Ich habe jetzt mehrfach nach Anforderung fehlender Punkte oder NÀchte neben den Korrekturen zusÀtzlich und unaufgefordert Goodwill-Punkte in Höhe von 3-5k bekommen.
Bei einer geschlossenen Lounge wÀre ich wie
@muriatowa ebenfalls nicht begeistert und wĂŒrde mehr erwarten.