Check24 Bank startet mit MasterCard Debit ab 10/2020

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_abc_

Reguläres Mitglied
07.10.2023
90
153
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Was mir übrigens aufgefallen ist: C24 ist die einzige Bank, die ich kenne, die es mir erlaubt, mich per Gesichtserkennung einzuloggen und auch Überweisungen auszuführen, obwohl die Gesichtserkennung meines Samsung S23 nur die Sicherheitsklasse 2 hat. Normalerweise wird Sicherheitsklasse 3 (Fingerabdruck, 3D Face Unlock bei iPhone und Honor + Gesichtserkennung Pixel) für Banking-Apps benötigt.
 
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Reaktionen: Cole
10.02.2012
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3.763
ich bin immer noch der Meinung, dass jemand (hier C24), der sich auf 'wichtige Gruende' beruft, diese auch benennen muss, spaetestens auf Nachfrage des Kunden. Damit der Kunde das pruefen und ggf. pruefen lassen kann.

Sonst schriebt die Bank hat immer 'wichtiger Grund, aber den brauchen wir nicht zu nennen', und hat quasi einen Freibrief :(
 

vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
5.802
4.334
KIchen sacht:

Bei einem Girokonto-Vertrag (Dauerschuldverhältnis) gilt:

Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB)​

  • Der wichtige Grund muss im Kündigungsschreiben nicht zwingend angegeben werden.
  • Verlangt der Kontoinhaber (oder die Bank) eine Begründung, muss der Kündigende den wichtigen Grund unverzüglich mitteilen.
    → Anwendung der zu § 314 BGB entwickelten Rechtsprechung (entsprechend § 626 Abs. 2 S. 3 BGB).

Besonderheiten beim Girokonto​

  • Kündigt die Bankaus wichtigem Grund (z. B. schwerwiegende Vertragsverstöße, Geldwäscheverdacht, Missbrauch):
    • Die Bank muss den Grund nicht automatisch nennen.
    • Auf Verlangen des Kunden besteht grundsätzlich Auskunftspflicht.
    • Ausnahme: Soweit gesetzliche Verschwiegenheitspflichten entgegenstehen (z. B. Geldwäschegesetz, § 47 GwG), darf die Bank den Grund nur eingeschränkt oder gar nicht offenlegen („Tipping-off-Verbot“).

Basiskonto (§§ 30 ff. ZKG)​

Falls es sich um ein Basiskonto handelt:
  • Die Bank muss den Kündigungsgrund schriftlich mitteilen.
  • Die Kündigung ist strenger reguliert und nur aus gesetzlich ausdrücklich genannten Gründen zulässig.

Zusammenfassung​

  • ❌ Keine automatische Begründungspflicht bei § 314 BGB
  • ✅ Begründungspflicht auf Verlangen
  • ⚠️ Einschränkungen bei Bankkündigungen wegen GwG
  • 🔒 Basiskonto = Begründung zwingend
 
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Reaktionen: rmol
10.02.2012
5.932
3.763
na dann bin ich ja mal gespannt, was hier als Antwort kommt, wenn derdiedas eineoderanderer die Begruendung anfordert - GwG duerfte ja wohl ausfallen...
 

Mistmade

Erfahrenes Mitglied
19.02.2022
947
737
Ist doch ganz einfach… geben die keinen Grund an, ist es wohl GwG. Datenauskunft könnte gegebenenfalls helfen
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
5.290
3.696
Wir wissen ja noch gar nicht, ob da vielleicht noch was auf die Leute zukommt, denen aus "wichtigem Grund" gekündigt wurde. Gibt es einen Geldwäscheverdacht, ist dieser ja weitergegeben worden. Das heißt nicht, dass sich irgend ein Verdacht bestätigt. Erst mal steht da möglichrweise was im Raum.
 
10.02.2012
5.932
3.763
das hiesse aber auch, wenn die Bank keinen Bock auf Begruendung hat, muss der Kunde das so hinnehmen und hat keine Chance, einen ggf Nicht-Gwg-Fall nachzuweisen?

Oder gibt es da andere Instanzen, die das dann pruefen und das Verhalten der Bank ggf als rechtlich ok abnicken?
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
5.290
3.696
Dass heißt, dass es ein paar Leute gegeben hat, denen das Konto aus wichtigem Grund gekündigt wurde... Nicht mehr ... und nicht weniger... Der Rest ist an dieser Stelle irrelevant... Das ist dann was fürs Juraforum.
 
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ToVo

Erfahrenes Mitglied
30.01.2018
405
285
C24 scheint wohl völlig durchzudrehen und hat Leute wegen Geldwäsche angezeigt die MasterCards Cashback Aktion rege nutzten. Siehe Mydealz

Kündigen ist das eine, aber Kunden verleumden, einfach um der BaFin zu zeigen wir machen was gegen Geldwäsche und weil man wahrscheinlich überhaupt nicht über diese Meldungen schaut sondern automatisch raushaut, was die KI gefunden hat.
 

Zeitgemäß

Erfahrenes Mitglied
16.08.2024
672
846
C24 scheint wohl völlig durchzudrehen und hat Leute wegen Geldwäsche angezeigt die MasterCards Cashback Aktion rege nutzten. Siehe Mydealz

Kündigen ist das eine, aber Kunden verleumden, einfach um der BaFin zu zeigen wir machen was gegen Geldwäsche und weil man wahrscheinlich überhaupt nicht über diese Meldungen schaut sondern automatisch raushaut, was die KI gefunden hat.
Offenbar hast du keine Ahnung von KI, denn die war hier sicher nicht im Spiel. Aber schwafel ruhig weiter.,,,
Ich empfehle dem Cash- Back- Prekariat schon lange, stattdessen Flaschen zu sammeln. Dann kommt es nicht zu solchen Problemen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

KIchen sacht:

Bei einem Girokonto-Vertrag (Dauerschuldverhältnis) gilt:

Kündigung aus wichtigem Grund (§ 314 BGB)​

  • Der wichtige Grund muss im Kündigungsschreiben nicht zwingend angegeben werden.
  • Verlangt der Kontoinhaber (oder die Bank) eine Begründung, muss der Kündigende den wichtigen Grund unverzüglich mitteilen.
    → Anwendung der zu § 314 BGB entwickelten Rechtsprechung (entsprechend § 626 Abs. 2 S. 3 BGB).

Besonderheiten beim Girokonto​

  • Kündigt die Bankaus wichtigem Grund (z. B. schwerwiegende Vertragsverstöße, Geldwäscheverdacht, Missbrauch):
    • Die Bank muss den Grund nicht automatisch nennen.
    • Auf Verlangen des Kunden besteht grundsätzlich Auskunftspflicht.
    • Ausnahme: Soweit gesetzliche Verschwiegenheitspflichten entgegenstehen (z. B. Geldwäschegesetz, § 47 GwG), darf die Bank den Grund nur eingeschränkt oder gar nicht offenlegen („Tipping-off-Verbot“).

Basiskonto (§§ 30 ff. ZKG)​

Falls es sich um ein Basiskonto handelt:
  • Die Bank muss den Kündigungsgrund schriftlich mitteilen.
  • Die Kündigung ist strenger reguliert und nur aus gesetzlich ausdrücklich genannten Gründen zulässig.

Zusammenfassung​

  • ❌ Keine automatische Begründungspflicht bei § 314 BGB
  • ✅ Begründungspflicht auf Verlangen
  • ⚠️ Einschränkungen bei Bankkündigungen wegen GwG
  • 🔒 Basiskonto = Begründung zwingend
Könnt ihr mal mit dem KI- Geschwafel aufhören. Ich habe nun schon dem 2. Mitarbeiter die Zielerreichung auf 0 gesetzt, weil er mich mit falschen KI generierten Behauptungen (nicht nur Halluzinationen) abspeisen wollte. Es gibt gerade in diesem Forum viele Minderbemittelte, die würden solche Posts ausdrucken und als Beweise für ihre Rechthaberei einer Behörde oder dem Ombudsmann schicken.
 
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rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
3.565
687
C24 scheint wohl völlig durchzudrehen und hat Leute wegen Geldwäsche angezeigt die MasterCards Cashback Aktion rege nutzten. Siehe Mydealz

Kündigen ist das eine, aber Kunden verleumden, einfach um der BaFin zu zeigen wir machen was gegen Geldwäsche und weil man wahrscheinlich überhaupt nicht über diese Meldungen schaut sondern automatisch raushaut, was die KI gefunden hat.
Nun ja, der Typ hat nach eigener Aussage (siehe weiter unten im verlinkten Thread) in der fraglichen Zeit Umsätze in fünfstelliger (!) Höhe getätigt.
Wenn er belegen kann und will, dass diese Umsätze aus redlich verdientem Einkommen stammen, und/oder zumindest teilweise im Kreis gedreht wurden, dann wird er den Verdacht ausräumen können.

Falls ich das richtig erinnere, dann steht C24 unter Bafin-Aufsicht wegen unzureichender Maßnahmen gegen Geldwäsche - dann kann einen dieser Fall aber eigentlich auch nicht verwundern.
 
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_abc_

Reguläres Mitglied
07.10.2023
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Ist ja auch okay. Trotzdem haben Banken das Recht, zu sagen:"Wir möchten Kunden, die Cashback-Aktionen derart ausnutzen nicht!". Man kann auch davon ausgehen, dass solche Kunden (die ihr Konto upgraden, um viele virtuelle Karten erstellen zu können, diese ausgiebig nutzen, nur um dann direkt wieder das Konto herunterzustufen) unprofitabel für die Bank sind.
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
5.290
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Ich frag jetzt mal ganz provokativ... Seid Ihr eigentlich alle bescheuert? *g*

Es geht doch nicht darum, dass Jemand ein paar virtuelle Karten erstellt hat, um viel Cashback abzugreifen. Es wurde betrogen, so einfach ist das... !!! ...

Und wie? Man hat zum Beispiel einen Kauf getätigt, völlig egal, ob Gutschein, oder was auch immer. Dann hat man gewartet, bis das Cashback gutgeschrieben wurde. Anschließend hat man z. B. mit der Hilfe von Curve die Transaktion auf eine andere (virtuelle) Karte umgebucht (GBIT - go back in time). Resultat: Noch mal Cashback, ohne erneut Geld ausgeben zu müssen. Im Grunde genommen hat man versucht, Transaktionen zu duplizieren. Man hat das aber z. B. auch mit Buchungen aus dem September gemacht, als die Cashback-Aktion noch gar nicht lief. Durch die Umbuchung im Oktober wurde Cashback generiert / erschlichen.

Das sind jetzt erst mal nur kleine Beispiele...
 

_abc_

Reguläres Mitglied
07.10.2023
90
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Ich denke, das haben hier schon alle verstanden. Aber gut, dass du es veranschaulicht hast.
 

RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
5.290
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Nein, es hat scheinbar nicht Jeder verstanden. Die übermäßige Nutzung von virtuellen Karten alleine muss sicher nicht zu einer Kündigung aus wichtigem Grund führen. Da hätte es auch eine ordentliche Kündigung getan, denn die Option hat die Bank ja immer.
 

rmol

Erfahrenes Mitglied
06.01.2010
3.565
687
das haben hier schon alle verstanden. Aber gut, dass du es veranschaulicht hast.
Nein, er hat gar nichts verstanden sondern nur wild drauf los spekuliert, ohne sich mit dem verlinkten Beitrag und weiterer Meldungen des Users konkret zu befassen.
Es geht um den Vorwurf der Geldwäsche, nicht um vermeintlichen Betrug oder Erschleichung von Leistungen.
 
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RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
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Nun, dieser aus "Eurer" Sicht unbegründete Vorwurf lässt sich ja sicher in einem kurzem Gespräch bei Kaffee und Kuchen... oder Wasser und Brot entkräften, nicht wahr? In jedem Fall sind die Fragen zu beantworten, woher die Unsummen kommen, die auf welche Art und Weise auch immer im Kreis gedreht wurden... Vielleicht wars ja auch gar nicht das eigene Geld, sondern z. B. Geld des Partners, mit dem man nicht verheiratet ist, also eine Schenkung, ein Darlehen? Wird überhaupt einer geregelten Tätigkeit nachgegangen, wenn man so viel Zeit für Hütchenspielereien hat... Fragen über Fragen...
 
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tx2qm1z

Erfahrenes Mitglied
26.05.2024
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Ich lese das eher unabhängig von der Mastercard Cashback Aktion.
Die Bank hat gesehen, dass auf einem (möglicherweise sonst wenig genutzten Konto) plötzlich Umsätze in 5-stelliger Höhe sind. Und zwar nicht als (eigen-)Überweisung, die nachvollziehbar wäre, sondern das Geld wird aufgebucht und dann per Karte ausgegeben.
Das macht schon etwas den Eindruck von Geldwäsche
 
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RollinCHK

Erfahrenes Mitglied
16.04.2018
5.290
3.696
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Es ist sehr, sehr schwierig, das einzuschätzen, wo da eine rote Linie überschritten wurde. Ganz sicher hat da keine KI irgend eine Entscheidung getroffen. Die wäre nämlich schneller gewesen. Es hat ja doch ne Ecke gedauert, bis den Leuten die Konten gesperrt und dann gekündigt wurden.