Wirklicher Bedarf an girocard

ANZEIGE

dorin

Aktives Mitglied
21.01.2025
221
161
ANZEIGE
...oder wählt halt am Terminal vor der Zahlung aus, mit was er zahlen möchte.

Ich habe am Terminal noch nie eine Auswahlmöglichkeit bekommen, ob mit ELV oder normale Girocard Abbuchung.
Wie komme ich in dieses Menu?
 

vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
6.010
4.532
Heutige Antwort von Payone auf meine E-Mail mit Bitte um Auskunft nach Art. 15 DSGVO:
"Ihre Anfrage nach einer Datenauskunft gemäß Art. 15 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie § 34 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beantworten wir Ihnen sehr gerne. Die Auskunft erfolgt selbstverständlich kostenfrei.

Damit wir Sie identifizieren und Ihnen die gewünschte Auskunft erstellen können, benötigen wir von Ihnen zunächst weitere Unterlagen zur Legitimation.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, uns Ihre Anfrage über unser PAYONE Datenschutz-Webformular zu übermitteln. Über die Nutzung des Webformulars haben Sie die Möglichkeit, auf einfachem und sicherem Wege mit uns zu Ihrer Auskunftsanfrage zu kommunizieren und uns Ihre Legitimationsdokumente in verschlüsselter Form zu übermitteln. Dort erhalten Sie dann auch Ihre Datenauskunft zum Download. Zusätzlich können Sie im Webformular angeben, in welcher Funktion (z.B. als „Händler“ (Kunde) oder „Karteninhaber“ (Kunde unserer Kunden) Sie uns kontaktieren.

Weitere Informationen zum Auskunftsprozess bei PAYONE und den insoweit benötigten Unterlagen finden Sie im Webformular.

Sollten wir innerhalb eines Monats ab Versendung dieser E-Mail keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Anliegen erledigt hat und schließen den Vorgang bei uns."
 

Benutzern

Reguläres Mitglied
21.01.2026
43
24
Sehr gut im verlinkten Link von #2.053
The type of transaction processing (e.g. SEPA direct debit or girocard with PIN) is determined by the respective merchant where you pay with your card. The merchant is data controller according to Art. 4 No. 7 GDPR for the data collection at the point of sale (POS).
 

dorin

Aktives Mitglied
21.01.2025
221
161
Auf Auswahl drücken. Ist normalerweise eine Funktionstaste.

Ich habe es gestern in meinem Standardsupermarkt, in dem ich regelmäßig einkaufe, mit meiner Girocard getestet. Dafür habe ich bewusst eine Selbstbedienungskasse gewählt, um in Ruhe ausprobieren zu können und niemanden aufzuhalten. Eine Auswahlmöglichkeit wurde nicht angezeigt, und es gab auch keinen Menüpunkt, über den man in ein entsprechendes Auswahlmenü gelangen könnte.
Entweder reden wir aneinander vorbei und du meinst die Auswahl zwischen Maestro, Visa, Giro usw., oder dieses Auswahlmenü wird vom Händler selbst konfiguriert. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, jemals ein solches Auswahlmenü (ELV/Giro) in irgendeinem Geschäft gesehen zu haben.
 

Holodoc79

Erfahrenes Mitglied
28.07.2014
721
252
Ich habe es gestern in meinem Standardsupermarkt, in dem ich regelmäßig einkaufe, mit meiner Girocard getestet. Dafür habe ich bewusst eine Selbstbedienungskasse gewählt, um in Ruhe ausprobieren zu können und niemanden aufzuhalten. Eine Auswahlmöglichkeit wurde nicht angezeigt, und es gab auch keinen Menüpunkt, über den man in ein entsprechendes Auswahlmenü gelangen könnte.
Entweder reden wir aneinander vorbei und du meinst die Auswahl zwischen Maestro, Visa, Giro usw., oder dieses Auswahlmenü wird vom Händler selbst konfiguriert. Ich kann mich jedenfalls nicht erinnern, jemals ein solches Auswahlmenü (ELV/Giro) in irgendeinem Geschäft gesehen zu haben.
In dem Auswahlmenü stehen normalerweise: 1. Lastschrift, 2. Girocard, 3. Maestro/VPay/VISA/MC. Dann einfach Girocard drücken, bzw. die Nr. davor.
 
  • Like
Reaktionen: hamburgler

knauserix

Erfahrenes Mitglied
25.02.2024
1.060
645
In dem Auswahlmenü stehen normalerweise: 1. Lastschrift, 2. Girocard, 3. Maestro/VPay/VISA/MC. Dann einfach Girocard drücken, bzw. die Nr. davor.

Kann es sein, dass man dazu erst eine spezielle Taste am Terminal drücken muss (z.B. die gelbe Taste) und dann das Auswahlmenü erscheint ?

Und kann es sein, dass Lastschrift nur an Terminals ausgewählt werden kann, die auch über ein zusätzliches Unterschriften -Display verfügen ?
 

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
4.704
4.873
Kann es sein, dass man dazu erst eine spezielle Taste am Terminal drücken muss (z.B. die gelbe Taste) und dann das Auswahlmenü erscheint ?

Man muss mit der linken Hand gleichzeitig die Tasten 0 und 9 drücken, mit dem rechten Fuß an einem metallischen Gegenstand scharren, mit der rechten Hand in die Kasse greifen und währenddessen O La Paloma pfeifen, dann wird das Menü automatisch angezeigt.

Ist doch klar, weiß doch jeder. So einfach geht Kartenzahlung in Deutschland ;)
 

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
4.704
4.873

Soso...

"Hält man die eigene Karte oder das Smartphone an das Kartenterminal (kontaktlos), wird automatisch das vom Geschäft vorausgewählte Bezahlverfahren in Gang gesetzt. Möchte man dies verhindern und als Kund:in aktiv in den Auswahlprozess einsteigen, muss am Terminal zuerst auf „Auswahl“ oder „Ausw“ gedrückt werden ① und danach die Karte/das Smartphone an das Display gehalten werden. Anschließend erscheint die o.g. Anzeige ② mit SEPA-LV, girocard oder weitere Debitverfahren, die von der Karte ebenfalls unterstützt werden. Nachdem eine Auswahl getroffen wurde, erscheint wieder der Screen ①. Nun muss Karte oder das Smartphone erneut an das Kartenterminal gehalten werden. Erst danach erfolgt die Kartenzahlung oder die Erteilung des Lastschriftsmandates via Unterschrift. Je nach Betragshöhe (bei girocard oder bei den Debitverfahren der internationalen Kartenanbieter) wird man zur PIN-Eingabe oder bei ELV zur Unterschrift aufgefordert."

Da war meine Antwort ja gar nicht so weit weg von der Wirklichkeit. =;
 

knauserix

Erfahrenes Mitglied
25.02.2024
1.060
645
  • Like
Reaktionen: hamburgler

Rolf42

Erfahrenes Mitglied
26.04.2018
431
309
Heißt das möglicherweise, dass bei ELV bei kleineren Beträgen gar keine Unterschrift zwingend verlangt wird ?
Sieht so aus.

Neulich habe ich bei einer Bäckerei in Hamburg einen kleinen Betrag kontaktlos mit der Girocard bezahlt - ohne Unterschrift oder PIN.
Im Online-Banking war keine Vormerkung sichtbar, aber zwei Tage später erfolgte die Abbuchung mit der Angabe "ELV".

Anschlussfrage:
Die Abbuchung wurde von einem Konto mit der BLZ 66492600 vorgenommen, die zur ehemaligen Volksbank Appenweier-Urloffen gehört. Da eine Bäckerei in Hamburg vermutlich kein eigenes Konto bei dieser Volksbank hat - welcher Zahlungsdienstleister nutzt Konten mit dieser BLZ?
 

kammann

Aktives Mitglied
23.06.2017
192
228
Heißt das möglicherweise, dass bei ELV bei kleineren Beträgen gar keine Unterschrift zwingend verlangt wird ?
Diese Frage hatte ich letztes Jahr mit dem Datenschutzbeauftragten von tegut ausdiskutiert: Bei ELV muss auch bei KIeinstbeträgen bei erstmaliger Zahlung eine Unterschrift vorliegen. Als Unterschrift gilt die zweimalige Berührung des Terminals mit dem Stift, ein Strich genügt also nicht, ein Kreuz hingegen schon :)
 

knauserix

Erfahrenes Mitglied
25.02.2024
1.060
645
Als Unterschrift gilt die zweimalige Berührung des Terminals mit dem Stift, ein Strich genügt also nicht, ein Kreuz hingegen schon :)

Aaaaah ... als ich das vor einiger Zeit mal erlebt habe in einem Baumarkt -Restaurant, als der Angestellte das an meiner Stelle gemacht hat, war mir auch irgendwie so, als dass der mit dem Stift zweimal aufgesetzt hat und dann einfach einen Strich gemacht hat.

Der wusste das also wahrscheinlich schon, und hat erst einen Punkt oder kleinen Strich und dann einen längeren Strich gemacht (ging auch ziemlich schnell, so dass ich es nicht so genau gesehen habe).
 

Nocash

Aktives Mitglied
12.04.2025
224
260
Diese Frage hatte ich letztes Jahr mit dem Datenschutzbeauftragten von tegut ausdiskutiert: Bei ELV muss auch bei KIeinstbeträgen bei erstmaliger Zahlung eine Unterschrift vorliegen. Als Unterschrift gilt die zweimalige Berührung des Terminals mit dem Stift, ein Strich genügt also nicht, ein Kreuz hingegen schon :)
Das mag bei tegut so sein, mein Reifenhändler macht Lastschrift ohne alles, einfach nur Karte dran halten. Ist natürlich auch kein anonymer Kauf.
 
  • Like
Reaktionen: knauserix
10.02.2012
5.991
3.808
Kontoauszug, auf dem deine IBAN und mindestens ein Umsatz über Payone ersichtlich ist - kann auch ein Screenshot aus dem OnlineBanking sein.
Und natürlich Deine Anschrift, die Auskunft wird nur schriftlich per Post erteilt (kein FAX :cry:)
wenn Du elektronisch anforderst, muessen die auch elektronisch antworten! Ob auch per Fax versenden, wuerde ich aber eher verneinen...

Heutige Antwort von Payone auf meine E-Mail mit Bitte um Auskunft nach Art. 15 DSGVO:
"Ihre Anfrage nach einer Datenauskunft gemäß Art. 15 Abs. 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie § 34 Abs. 1 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beantworten wir Ihnen sehr gerne. Die Auskunft erfolgt selbstverständlich kostenfrei.

Damit wir Sie identifizieren und Ihnen die gewünschte Auskunft erstellen können, benötigen wir von Ihnen zunächst weitere Unterlagen zur Legitimation.

Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie, uns Ihre Anfrage über unser PAYONE Datenschutz-Webformular zu übermitteln. Über die Nutzung des Webformulars haben Sie die Möglichkeit, auf einfachem und sicherem Wege mit uns zu Ihrer Auskunftsanfrage zu kommunizieren und uns Ihre Legitimationsdokumente in verschlüsselter Form zu übermitteln. Dort erhalten Sie dann auch Ihre Datenauskunft zum Download. Zusätzlich können Sie im Webformular angeben, in welcher Funktion (z.B. als „Händler“ (Kunde) oder „Karteninhaber“ (Kunde unserer Kunden) Sie uns kontaktieren.

Weitere Informationen zum Auskunftsprozess bei PAYONE und den insoweit benötigten Unterlagen finden Sie im Webformular.

Sollten wir innerhalb eines Monats ab Versendung dieser E-Mail keine Rückmeldung von Ihnen erhalten, gehen wir davon aus, dass sich Ihr Anliegen erledigt hat und schließen den Vorgang bei uns."
sie *bitten* um Formularnutzung - weil die wissen, dass sie es nicht vorschreibrn duerfen!

Wenn das der ganze Text war, und Du die aergern willst, wuerde ich abwarten und dann eskalieren.

Denn offensichtlich wurden die 'benoetigten' Unterlagen bisher nicht konkret benannt, der Verweis zum Formular reicht mMn nicht!

Man muss mit der linken Hand gleichzeitig die Tasten 0 und 9 drücken, mit dem rechten Fuß an einem metallischen Gegenstand scharren, mit der rechten Hand in die Kasse greifen und währenddessen O La Paloma pfeifen, dann wird das Menü automatisch angezeigt.

Ist doch klar, weiß doch jeder. So einfach geht Kartenzahlung in Deutschland ;)
das habe ich nicht kapiert, kannst Du uns das bitte vortanzen?
 
  • Haha
Reaktionen: hamburgler

guarana

Aktives Mitglied
10.03.2017
101
46
Ich habe auch vor einiger Zeit einen kleinen Betrag kontaktlos per Giro Card bezahlt und es wurde ohne mein Wissen eine Lastschrift veranlasst. Auf meinem Konto sind jedoch Lastschriften generell gesperrt. Die Zahlung ging zuerst durch, doch nach ein paar Tagen konnte der Payment Anbieter sie nicht einlösen. Seitdem sitzt er mir mit Inkasso im Nacken, hat aber keine persönlichen Daten von mir, außer der IBAN. Wohl deshalb hat er mich auch nur per 1-CentÜberweisung kontaktiert.

nun interessieren mich zwei Dinge:

1) gibt es überhaupt eine rechtlich saubere Legitimation für die Lastschrift, denn ich habe nirgends unterschrieben und auch (soweit ich weiß) keinen PIN eingegeben.

2) kann die Inkasso Firma nur auf Basis der IBAN an meine Daten kommen? Datenschutz-Rechte müssten hier ja greifen.

Prinzipiell würde ich den Betrag ja zahlen, wenn er sich nicht wucher-mäßig inzwischen verzwanzigfacht hätte. Eine Begleichung direkt beim Händler würde vermutlich auch nichts bringen, da er die Forderung ja schon abgetreten hat.
 

eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
1.508
1.655
NRW
[...]
1) gibt es überhaupt eine rechtlich saubere Legitimation für die Lastschrift, denn ich habe nirgends unterschrieben und auch (soweit ich weiß) keinen PIN eingegeben.
Nein, wenn kein Mandat unterschrieben wurde, dann nicht.
2) kann die Inkasso Firma nur auf Basis der IBAN an meine Daten kommen? Datenschutz-Rechte müssten hier ja greifen.
Über einen Dienst der SCHUFA gibt es wohl die Möglichkeit (dein Konto wird von deiner Bank ja bei der SCHUFA gemeldet).
Prinzipiell würde ich den Betrag ja zahlen, wenn er sich nicht wucher-mäßig inzwischen verzwanzigfacht hätte. Eine Begleichung direkt beim Händler würde vermutlich auch nichts bringen, da er die Forderung ja schon abgetreten hat.
Die grundlegende Forderung besteht ja weiter, deshalb würde ich auch nur die zahlen (wenn der Händler die abgetreten hat, dann an den neuen Zessionar.

Die andere Frage ist: warum sperrst du dein Konto generell gegen Lastschriften? Sowas produziert grundsätzlich Probleme, du dürftest eigentlich auch keine (Kredit oder Giro)Karten auf das Konto ausstellen lassen.
 

vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
6.010
4.532
Über einen Dienst der SCHUFA gibt es wohl die Möglichkeit (dein Konto wird von deiner Bank ja bei der SCHUFA gemeldet).
Payone schreibt beispielsweise unter dem in #2.053 enthaltenen Link:
"Kennen wir Ihre Identität?

Im stationären Handel erfassen wir für die Abwicklung des Bezahlvorgangs nicht Ihren Namen, Ihre Anschrift, Ihr Geburtsdatum, Ihre Telefonnummer, Ihre E-Mail-Adresse oder Wahrscheinlichkeitswerte (Scoring). Wir kennen Ihre Identität also nicht und können keine Verbindung zwischen Ihnen und einer in unserem sogenannten Netzbetrieb eingesetzten Karte herstellen.

Eine Ausnahme besteht in den Fällen, in denen bei einer unterschriftsbasierten Zahlung der Versuch des Forderungseinzuges fehlschlägt und es zu einer Rücklastschrift kommt. In einem solchen Fall wird zur Durchführung des Mahnverfahrens die Identität des Karteninhabers ermittelt, um schriftlich Kontakt mit ihm aufzunehmen. Die so erhobenen personenbezogenen Daten (Name und Anschrift) werden ausschließlich zum Zweck der Geltendmachung der Forderung verwendet.

Etwas anderes kann zudem beim Kauf im Internet (E-Commerce) gelten, in dem wir - je nach Gestaltung des jeweiligen Online-Shops des Händlers – neben den oben genannten Zahldaten zu Transaktionen mitunter auch Ihren Namen, Ihre E-Mail-Adresse und Ihre Anschriftendaten (z.B. zu Lieferadressen) erhalten können."
 

Hotel

Erfahrenes Mitglied
20.10.2020
3.726
4.162
1) gibt es überhaupt eine rechtlich saubere Legitimation für die Lastschrift, denn ich habe nirgends unterschrieben und auch (soweit ich weiß) keinen PIN eingegeben.

Ohne Lastschriftmandat gibt es keine Legitimation für die Lastschrift.
Mit Sicherheit wird ein Anbieter wie Payone ein Lastschriftmandat eingeholt haben.

Über einen Dienst der SCHUFA gibt es wohl die Möglichkeit (dein Konto wird von deiner Bank ja bei der SCHUFA gemeldet).

Das ist ein sehr schmales Brett.

Die grundlegende Forderung besteht ja weiter, deshalb würde ich auch nur die zahlen (wenn der Händler die abgetreten hat, dann an den neuen Zessionar.

Ja natürlich sollte Payone mitteilen, wie die Forderung beglichen werden soll.

Die zusätzlichen Gebühren von deren Inkasso hängen an dem Fakt, ob das Mandat rechtssicher erteilt wurde.
 

kammann

Aktives Mitglied
23.06.2017
192
228
@guarana: Rein aus Neugierde: Um welche Bank geht es denn?
Bis zu meinem "Disput" mit tegut bin ich nämlich davon ausgegangen, dass alle Banken, die Girocards ausgeben genau wegen dieser Lastschriftproblematik mit der Schufa zusammenarbeiten, d.h. Kontoverbindungen an die Schufa melden, damit diese per "Reverseauskunft" über die IBAN den Kontoinhaber ermitteln kann.

Tegut schrieb mir letztes Jahr, dass dies nicht der Falls sei, etlicher kleinere Banken würden Girokonten nicht bei der Schufa melden und dann gäbe es bei Rücklastschriften natürlich ein Problem.
Die Kontaktaufnahme per 1ct-Überweisung ist für mich ein Indiz, dass Dein Kontonummer der Schufa nicht bekannt ist.