ja, du bestätigt also nur, was ich kritisiere:Das mag für Dich so zutreffend sein.
Beenden wir lieber die steuerrechtliche Diskussion, da Deine Denkweise zu sehr auf Deinen Fall und Erfahrungen fokussiert scheint.
Nahezu alle in meiner Bubble lassen den Kasper mit dem Freistellungsauftrag.
Das bedeutet nicht, dass es nicht in Deinem Fall sinnvoll sein kann!
Wenn der persönliche Steuersatz unter dem Steuersatz der Kapitalertragsteuer liegt, bekommt man natürlich Geld zurück, falls man Kapitalertragsteuer bezahlt hat.
Häkchen bei „Günstigerprüfung“.
Betrifft mich allerdings nicht.
ja, und bei der günstigerprüfung kommt dann raus, dass es nicht günstiger istErnsthaft, Du hast Dich noch nicht wirklich mit steuerlichen Bestimmungen auseinander gesetzt.
Ich werfe mal das Stichtwort "Günstigerprüfung" in den Raum - dafür braucht es eine vollständig ausgefüllte Steuererklärung incl aller Zinseinkünfte.
Ein anderes Thema sind noch nicht versteuerte Zinsen bei ausländischen Banken. Die müssen angegeben werden, und zwar zusammen mit allen in DE schon versteuerten Zinsen wie die von der BBVA. Fehlen letztere, dann kann keine richtige Steuererklärung abgegeben werden.
Ansonsten ist aber schon richtig, dass man dafür bis Ende Juli Zeit hat. Möchte man vorher abgeben und von früheren Erstattungen profitieren, dann sollte man besser nicht auf Schnarchnasen wie die von der BBVA setzen...
Das Unterstrichene stimmt nicht. Häkchen bei "Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" und nicht bei Günstigerprüfung und man muss nur die ausländischen Kapitalerträge erfassen.Ein anderes Thema sind noch nicht versteuerte Zinsen bei ausländischen Banken. Die müssen angegeben werden, und zwar zusammen mit allen in DE schon versteuerten Zinsen wie die von der BBVA.
ja guter Hinweis. Kommt halt drauf an, ob man die günstigerprüfung braucht. denke aber auch das trifft relativ wenige.Das Unterstrichene stimmt nicht. Häkchen bei "Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" und nicht bei Günstigerprüfung und man muss nur die ausländischen Kapitalerträge erfassen.
weil ich Kunde werden wollte und erfahrungen sehen wollte.Wenn du da nicht Kunde bist, warum bist du überhaupt in dem Thread hier?
Also zunächst mal sind beide Fälle gleichzeitig möglich - es gibt noch nicht versteuerte Zinsen bei ausländischen Banken, und dennoch kann die Günstigerprüfung zu einer Teilrückzahlung bereits abgeführter Abgeltungssteuer im Inland führen.Häkchen bei "Überprüfung des Steuereinbehalts für bestimmte Kapitalerträge" und nicht bei Günstigerprüfung und man muss nur die ausländischen Kapitalerträge erfassen.
Gäbe ja auch keine Grund, alle anzugeben, dann es müssen damit ja einfach nur 25% auf die ausländischen Kapitalerträge nacherhoben werden.
Wenn der persönliche (Grenz)Steuersatz unter dem Steuersatz der Kapitalertragsteuer liegt, bekommt man natürlich Geld zurück, falls man Kapitalertragsteuer bezahlt hat.
Häkchen bei „Günstigerprüfung“.
Betrifft mich allerdings nicht.
schade, ich hatte schon hoffnung, selbst auch noch was 'optimieren' zu können ...Wer hat das denn behauptet?
Du vermischst da etwas gewaltig.
Ja, die Erstattung ist mein Steuerbescheid, kein Fake.
Ich denke wir sollten diese Diskussion besser beenden.
Es ist für meinen Anwendungsfall eben ein unnötiger Aufwand, da die meisten Tagesgelder nur 3 Monate laufen.Was für ein Firlefanz? Jeden den ich kenne schöpft seinen Freibetrag auf seiner Hauptbahnk/Anlageform aus. Die anderen stellen ihren FSA und schöpfen ihn nicht aus, haben aber auch nix.
Und selbst wenn man wenig Geld hat und ein wenig Zinsen abschöpfen will, wer tut das denn an 20 Stellen, und kann dann keinen FSA auch einfach eintragen? Das sind 3 Klicks.
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Ja.Zahlt die BBVA die 3% Cashback auch wenn man im Ausland mit der Karte im ganz normalen Geschäft bezahlt?
Ganz einfaches Beispiel: Abfindung ausgezahlt (und regulär versteuert) und es soll (per Steuererklärung) Fünftelregelung angewendet werden -> massive Steuererstattung.das Steuersparmodell würde mich aber auch interessieren, bei dem man einen (Grenz-)Steuersatz von unter 25% erreicht und infolge bereits anderweitig bezahlter Steuern am Ende mit über 60 TEUR Erstattung rechnen kann.
PS:
im Moment fallen mir da nur der Verkauf von vor 2009 erworbenen Investmentfonds ein, was das ohne Steuersparmodell zur Folge haben könnte.
Abfindung bei Einkünften aus Kapitalerträgen?Ganz einfaches Beispiel: Abfindung ausgezahlt (und regulär versteuert) und es soll (per Steuererklärung) Fünftelregelung angewendet werden -> massive Steuererstattung.
Im Originalpost begründete OP seinen Drang Steuererklärung ASAP abzugeben. Kapitalerträge waren der Grund warum es nicht fertig ist und nicht der Grund für hohe Steuererstattung.Abfindung bei Einkünften aus Kapitalerträgen?
Mich nervt es dass die die steuerbescheinung immer noch nicht fertig haben. Wie sieht es bei euch aus?Im Originalpost begründete OP seinen Drang Steuererklärung ASAP abzugeben. Kapitalerträge waren der Grund warum es nicht fertig ist und nicht der Grund für hohe Steuererstattung.
Großteil meiner Banken hat noch nicht geliefert. Ich gehe erst vom Ende April aus. Erfahrungsgemäß findet sich dann immer noch eine die nicht geliefert hat, aber diese Sorge übergebe ich dann dem Finanzamt (von Amts wegen zu berücksichtigen...).Mich nervt es dass die die steuerbescheinung immer noch nicht fertig haben. Wie sieht es bei euch aus?
Mir ist das egal, weil ich erst auf die Dokumente von der Hausverwaltung warten muss und diese gibt es frühestens Ende Mai.Mich nervt es dass die die steuerbescheinung immer noch nicht fertig haben. Wie sieht es bei euch aus?
Glücklicher. Meine liefert den Kram zumeist erst zum Jahresende. Ist aber kein Drama, da ich aufgrund der Tatsache, daß die Steuererklärung eh der Steuerberater macht, sowieso länger Zeit dafür habe. Und da ich eh immer was zurückbekomme, nörgelt auch niemand beim Finanzamt rum, wenn es etwas länger dauern sollte.Mir ist das egal, weil ich erst auf die Dokumente von der Hausverwaltung warten muss und diese gibt es frühestens Ende Mai.
Meine ist auch nicht da. Das ist mir aber egal, weil ich die eh nicht einreiche. Steuern sind ja bezahlt, Freibetrag ausgeschöpft. Es ist also gehüpft wie gesprungen, in meinem Fall. Außerdem muss ich nachzahlen und habe es damit nicht eilig.Mich nervt es dass die die steuerbescheinung immer noch nicht fertig haben. Wie sieht es bei euch aus?