EU Fluggastrechte / Annullierung

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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
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Ausgangssituation:

Flug gebucht mit QR BER-CPT über Doha für den 27.3, return 12.4
Wenn QR die Hinflüge annuliert, schulden sie eine Ersatzverbindung, die man im Zweifelsfall selber buchen und die Kosten einklagen kann, soweit korrekt?

Wenn der Rückflug dann jedoch auch storniert wird, sitzt man jedoch ohne Rechte in CPT und müsste sich den Rückflug auf eigene Kosten buchen, auch korrekt?

Oder würde es gehen, die Ersatzverbindung für den Hinflug schon als return zu buchen und Qatar Airways für die vollen Kosten aufkommen zu lassen?

Refund und neubuchen ist natürlich auch möglich, kostet aber stand jetzt in Eco ~7000€ für drei Personen, deswegen würden wir gerne Mal alle Möglichkeiten durchgehen.

VG und danke für eure Hilfe
Du kannst dich ohne Probleme kostenlos von QR umbuchen lassen auf: 6E, AA, AT, AY, BA, CZ, GA, JL, MF, MH, PR, VA, WB, IB, I2, YW, TK, AZ, ...
Für dich wird ja dann wahrscheinlich nur BA in Frage kommen.
Falls direkt bei QR gebucht, musst du es leider bei QR direkt machen, falls im Reisebüro, können die das 2 Tage vor Abflug ohne benötigte Genehmigung seitens QR selber kostenlos durchführen.
 

BER2022

Aktives Mitglied
24.05.2017
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Du kannst dich ohne Probleme kostenlos von QR umbuchen lassen auf: 6E, AA, AT, AY, BA, CZ, GA, JL, MF, MH, PR, VA, WB, IB, I2, YW, TK, AZ, ...
Für dich wird ja dann wahrscheinlich nur BA in Frage kommen.
Falls direkt bei QR gebucht, musst du es leider bei QR direkt machen, falls im Reisebüro, können die das 2 Tage vor Abflug ohne benötigte Genehmigung seitens QR selber kostenlos durchführen.
Danke für die Info!
Wir haben die Flüge storniert, weil wir für 5700€ Flüge bei der Lufthansa noch gefunden über Luanda (in Premium Eco) 😅
Das hat Planungssicherheit verschafft, ein besseres Gefühl und die Gewissheit um die Nahost-Airlines erstmal einen Bogen zu machen
 

max2331

Erfahrenes Mitglied
30.10.2019
399
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Ryanair hat soeben den Rückflug meiner Frau aus Amman am nächsten Dienstag gecancelt. Grund ist der Israel-Iran Konflikt.
Die bieten natürlich jetzt nur Rebooking auf Ryanair Flug an oder Refund.

Habe ich ein Recht auf Rebooking zu einer anderen Airline? Das Problem ist wie erreiche ich Ryanair?

Oder sollte ich Ryanair eine E-mail schreiben mit Aufforderung zum Rebooking und selber einen Rückflug buchen um den Flug dann später Ryanair aufzudrücken?

Oder ist es in so einer Situation (Krieg) recht aussichtlos und ich sollte einfach die Rückerstattung annehmen und gut sein lassen?
Wie schon später geschrieben habe ich ja einen Royal Jordanian Flug dann gebucht. Ryanair hat heute dafür die Kosten komplett zurückerstattet ohne das ich mit Anwalt, Klage etc drohen musste. Claim eingereicht und bekommen
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
3.458
2.743
Kurze Frage, wenn ich meinen Anschluss verpasse, dann in der Luft umgebucht werde, aber dann auch diesen verpasse, aufgrund langsamen Bus deboarding, und erst am nächsten Tag weiterfliegen kann. Bekomme ich dann doppelte Entschädigung?
 

Nitus

Erfahrenes Mitglied
04.04.2013
6.401
36.847
MUC
Kurze Frage, wenn ich meinen Anschluss verpasse, dann in der Luft umgebucht werde, aber dann auch diesen verpasse, aufgrund langsamen Bus deboarding, und erst am nächsten Tag weiterfliegen kann. Bekomme ich dann doppelte Entschädigung?

Du meinst, dass Dein erstes Leg so verspätet ist, dass man Deinen Anschlussflug proaktiv umbucht, dies aber zu knapp tut, und Du diese Umbuchung nicht erreichen kannst. Nachdem Dein erstes Leg weiterhin verursachend für die Verspätung ist, würde ich nur 1x Entschädigung vermuten.

Erst wenn das neue zweite Leg selbst eine relevante Verspätung hat, dürfte die 2. Entschädigung fällig werden.
 

joubin81

Erfahrenes Mitglied
07.09.2016
3.458
2.743
Du meinst, dass Dein erstes Leg so verspätet ist, dass man Deinen Anschlussflug proaktiv umbucht, dies aber zu knapp tut, und Du diese Umbuchung nicht erreichen kannst. Nachdem Dein erstes Leg weiterhin verursachend für die Verspätung ist, würde ich nur 1x Entschädigung vermuten.

Erst wenn das neue zweite Leg selbst eine relevante Verspätung hat, dürfte die 2. Entschädigung fällig werden.
Gebucht war CPH ZRH DUS, umgebucht wurde dann auf ZRH MUC DUS, Ankunft 4 Stunden später. Da wäre schon die 1. Entschädigung fällig.
ZRH MUC verpasst, dann am nächsten Morgen ZRH FRA DUS.
 

StefanR

Erfahrenes Mitglied
17.07.2016
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Planet Earth
Glaube "bestätigte Buchung" ist das Zauberwort, also wenn du es schriftlich hast schätze ich das als recht erfolgreich ein. Trotzdem immer lieber den Experten fragen!
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.017
3.282
Wir könnten mal ein kleines 261/2004 EU VO Quiz machen:

Mitte August 2025 ein Ticket für die Strecke DRS-FRA-GDN-FRA-DRS gebucht.

Ende 2025 Änderung im Flugplan neue Buchung DRS-MUC-GDN-FRA-MUC-DRS.

Hinflug DRS-MUC-GDN verläuft problemlos.

Rückflug GDN-FRA funtkoniert ebenfall problemlos, aber LH 114 wird während des Fluges mit verspäteter Ankunft für 17:37 Uhr prognostiziert, noch vor Landung wurde die Umbuchung auf LH 2130 mitgeteilt, Ankunft 23:05 Uhr statt 19:55 Uhr, Buchungsbestätigung und Bordkarte mit Sitzplatz vorhanden.

Ca. 90 Minuten vor Abflug des LH 2130 Mittelung der Umbuchung auf FLug LH 123 nach FRA und LH206 neue Ankunft 10:30 Uhr am nächsten Tag.

FLug LH123 funktioniert Problemlos LH 206 gibt Check-in Bestätigung mit Warteliste aus.

15 Minuten vor Boardingbeginn des LH 206 Mitteilung der Umbuchung auf LH 210 neue Ankunft 13:30 Uhr.

Nach Erhalt der Umbuchungsbestätigung konnte der Chatbot davon überzeugt werden neu auf LH 206 für den nächsten Tag zu erhalten, freiwillige Ankunft am nächsten Tag um 10:20 Uhr

Ca. 90 Minuten nach dieser Umbuchung wird erneut die Umbuchung mitgeteilt, dieses Mal auf LH 104 und LH216 mit neuer Ankunft 15:45 Uhr am Tag der Umbuchung.

Finale Ankunft gegen 16:00 Uhr +2-

Ursache der Verspätung des LH 114 war, dass die Ausladung von Gepäck notwendig geworden ist.

Jetzt die Quizfrage wie oft ist der Anspruch auf Ausgleichszahlung nach EU Verordnung 261/2004 entstanden? (wen die freiwillige Umbuchung auf den nächsten Ankunftstag irritiert, dadurch hat mit LH die gestrige Zugfahrt DD-KA und die heutige KA-DD erspart)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.017
3.282
Bonusquiz:

25.03.2025 Flug LH 2123 DRS-MUC wegen Verspätung des Vorflugs aufgrund technischen Defekts verspätet, Anschluss auf VL 1656 MUC-TSR nicht möglich, Lufthansa teilt weährend des Rollens zur Startbahn die Umbuchung auf VL 1660 mit, Ankunft nun 00:25 Uhr +1 statt 14:00 Uhr.

Bei schnellerem Handeln wäre aber wohl die Kombination aus VL 1652 MUC - OTP auf der LH Website buchbar gewesen und in Kombination mit A2 126 eine Ankunft um 22:15 Uhr und damit 130 Minuten früher möglich gewesen.
 
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tjrusa

Reguläres Mitglied
08.09.2019
89
53
Wir könnten mal ein kleines 261/2004 EU VO Quiz machen:

Mitte August 2025 ein Ticket für die Strecke DRS-FRA-GDN-FRA-DRS gebucht.

Ende 2025 Änderung im Flugplan neue Buchung DRS-MUC-GDN-FRA-MUC-DRS.

Hinflug DRS-MUC-GDN verläuft problemlos.

Rückflug GDN-FRA funtkoniert ebenfall problemlos, aber LH 114 wird während des Fluges mit verspäteter Ankunft für 17:37 Uhr prognostiziert, noch vor Landung wurde die Umbuchung auf LH 2130 mitgeteilt, Ankunft 23:05 Uhr statt 19:55 Uhr, Buchungsbestätigung und Bordkarte mit Sitzplatz vorhanden.

Ca. 90 Minuten vor Abflug des LH 2130 Mittelung der Umbuchung auf FLug LH 123 nach FRA und LH206 neue Ankunft 10:30 Uhr am nächsten Tag.

FLug LH123 funktioniert Problemlos LH 206 gibt Check-in Bestätigung mit Warteliste aus.

15 Minuten vor Boardingbeginn des LH 206 Mitteilung der Umbuchung auf LH 210 neue Ankunft 13:30 Uhr.

Nach Erhalt der Umbuchungsbestätigung konnte der Chatbot davon überzeugt werden neu auf LH 206 für den nächsten Tag zu erhalten, freiwillige Ankunft am nächsten Tag um 10:20 Uhr

Ca. 90 Minuten nach dieser Umbuchung wird erneut die Umbuchung mitgeteilt, dieses Mal auf LH 104 und LH216 mit neuer Ankunft 15:45 Uhr am Tag der Umbuchung.

Finale Ankunft gegen 16:00 Uhr +2-

Ursache der Verspätung des LH 114 war, dass die Ausladung von Gepäck notwendig geworden ist.

Jetzt die Quizfrage wie oft ist der Anspruch auf Ausgleichszahlung nach EU Verordnung 261/2004 entstanden? (wen die freiwillige Umbuchung auf den nächsten Ankunftstag irritiert, dadurch hat mit LH die gestrige Zugfahrt DD-KA und die heutige KA-DD erspart)
Ich stelle mal 4 Ansprüche auf Entschädigung in den Raum. Die freiwillige Umbuchung auf den nächsten Tag würde ich außen vor lassen. Andere Meinungen?

Gegenfrage: Wie oft hat LH Entschädigung bezahlt? Würde ja tippen gar nicht, da das Gepäckstück ausgeladen werden musste, um das MTOW einzuhalten 🤣-> ergo außergewöhnlicher Umstand
 
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infotimbo

Erfahrenes Mitglied
26.07.2009
283
220
Easyjet Europe hat heute meinen Flug für April storniert:

EJU5362 TIV-BER 14:35-16:40

Andere sinnvolle Flugverbindungen von Tivat nach Berlin an dem Tag gibt es nicht*, geschweige denn mit Easyjet. Von Podgorica, 1 1/2 Stunden Fahrt entfernt, gibt es allerdings folgende Möglichkeiten:

LOT TGD-WAW-BER 13:30-18:20 154€
AUA TGD-VIE-BER 14:45-18:55 192€

Handelt es sich dabei in euren Augen um geschuldete "Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Termin", bzw wenn ja, sollte man (nach Fristsetzung) für Rechtssicherheit eher den zweiten Flug als den ersten Buchen, da nach der ursprünglichen Startzeit?

*edit: eine Alternative ab TIV gibt es doch. Hatte übersehen, dass das auf einem Ticket geht. Ansonsten ist ab 11 Uhr keine Ankunft am selben Tag mehr möglich:

4O/TK TIV-IST-BER 11:25-17:50 318€
 
Zuletzt bearbeitet:

globetrotter11

Erfahrenes Mitglied
07.10.2015
17.023
14.458
CPT / DTM
Easyjet Europe hat heute meinen Flug für April storniert:

EJU5362 TIV-BER 14:35-16:40

Andere sinnvolle Flugverbindungen von Tivat nach Berlin an dem Tag gibt es nicht, geschweige denn mit Easyjet. Von Podgorica, 1 1/2 Stunden Fahrt entfernt, gibt es allerdings folgende Möglichkeiten:

LOT TGD-WAW-BER 13:30-18:20 154€
AUA TGD-VIE-BER 14:45-18:55 192€

Handelt es sich dabei in euren Augen um geschuldete "Ersatzbeförderung zum frühestmöglichen Termin", bzw wenn ja, sollte man (nach Fristsetzung) für Rechtssicherheit eher den zweiten Flug als den ersten Buchen, da nach der ursprünglichen Startzeit?

Wann im April?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.017
3.282
Gegenfrage: Wie oft hat LH Entschädigung bezahlt?
Noch gar nicht, das ganze ist ja erst diesen Sonntag/Montag/Dienstag passiert, ich habe bisher einfach mal das Formular ausgefüllt und warte ab was zurück kommt.

Aber die ganzen Fälle werden sowieso vor Gericht landen, denn spätestens wenn es heißt sie wollen bezahlen aber deutsches Bankkonto mit Wohnsitz im Ausland = böse keine Auszahlung hilft nur der Rechtsweg, aber das würdem dem besonderen Einsatzziel sowieso weiterhelfen.

Würde ja tippen gar nicht, da das Gepäckstück ausgeladen werden musste, um das MTOW einzuhalten 🤣-> ergo außergewöhnlicher Umstand
Was soll daran ein AU sein?

Dass das maximale Stertgewicht eingehalten wird, ist eine der Hauptaufgaben im Betrieb, wäre eine kreative Ausrede aber ich glaube nicht dass die kommen wird, eher das mit "wir können nicht bezahlen weil ..."

eine Alternative ab TIV gibt es doch. Hatte übersehen, dass das auf einem Ticket geht. Ansonsten ist ab 11 Uhr keine Ankunft am selben Tag mehr möglich:

4O/TK TIV-IST-BER 11:25-17:50 318€
Hier hast du aber das Problem, dass dieser Flug vor deinem gebuchten statt findet, die 261/2004 EU VO spricht bei der Ersatzbeförderung zum nächst möglichen Zeit, sprich nach der Startzeit des ursprünglichen Flugs.

Was würde denn der nächste Flug TIV-BER Flug nach der Zeit deines Flugskosten?

Einen Richter könnte man davon überzeugen, dass das Ticket mit früheren Flug doch zu erstatten ist, weil eben der nächste Flug plus Übernachtung und Verpflegung einen höheren Betrag ausmacht und man so Easyjet sogar Mehrkosten erspart.
 
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infotimbo

Erfahrenes Mitglied
26.07.2009
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220
Hier hast du aber das Problem, dass dieser Flug vor deinem gebuchten statt findet, die 261/2004 EU VO spricht bei der Ersatzbeförderung zum nächst möglichen Zeit, sprich nach der Startzeit des ursprünglichen Flugs.

Was würde denn der nächste Flug TIV-BER Flug nach der Zeit deines Flugskosten?

Einen Richter könnte man davon überzeugen, dass das Ticket mit früheren Flug doch zu erstatten ist, weil eben der nächste Flug plus Übernachtung und Verpflegung einen höheren Betrag ausmacht und man so Easyjet sogar Mehrkosten erspart.
151 Euro, aber mit 25h Stop in Belgrad. Der nächste Flug <8h Reisezeit wäre TIV-BEG-VIE-BER für 1300 Euro am nächsten Morgen.

Also ich denke es gäbe schon Argumente, aber haben uns stattdessen nun dafür entschieden, von Dubrovnik zurück zu fliegen. Auch wenn die Billigflieger ja eigentlich abgestraft gehören für diese "wie canceln einfach 2-4 Wochen vorher" Politik.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.017
3.282
. Auch wenn die Billigflieger ja eigentlich abgestraft gehören für diese "wie canceln einfach 2-4 Wochen vorher" Politik.
Welchen Preis hatte das Ticket?

Wenn du sowieso in der Gegend bist könntest du dir einfach ein neues Ticket zu einer Zeit geben lassen in der die Preise hoch sind (meine Methode bei A3 und deren Änderungen Flüge um Weihnachten aussuchen)
 

infotimbo

Erfahrenes Mitglied
26.07.2009
283
220
Welchen Preis hatte das Ticket?

Wenn du sowieso in der Gegend bist könntest du dir einfach ein neues Ticket zu einer Zeit geben lassen in der die Preise hoch sind (meine Methode bei A3 und deren Änderungen Flüge um Weihnachten aussuchen)
bisher sind keine weiteren Reisen ist die Gegend geplant, aber wäre vielleicht eine Möglichkeit, ja. Der ursprüngliche Ticketpreis lag um 50 Euro.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.017
3.282
bisher sind keine weiteren Reisen ist die Gegend geplant, aber wäre vielleicht eine Möglichkeit, ja. Der ursprüngliche Ticketpreis lag um 50 Euro.
Mir fehlen die empirischen Daten zu Easyjet meine drei-vier Flüge mit denen überhaupt, liefen problemlos, aber vielleicht kannst du die Ziele modifizieren.

Ansonst überlegen ob es in zukünftige Planung passen könnte.
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.784
1.098
Mich würde mal die Einschätzung der werten Mitforisten interessieren:

Gebucht im Herbst 2025 für Juni/Juli 2026:
FRA-DXB-MRU
MRU-DXB-FRA

Mit Emirates vermutlich im Saver Tarif (den Tarif sehe ich irgendwie in den mir vorliegenden Dokumenten nicht).

Im Dezember kam für MRU-DBX eine Vorverlegung des Fluges um 20 Minuten.

Aus verständlichen Gründen möchten wir nun nicht mehr über Dubai fliegen. Stornierung bedeutet vermutlich den Großteil des Flugpreises abschreiben zu müssen.

Frage:
Die Vorverlegung des Fluges MRU-DXB öffnet uns nicht ggf. die Tür für eine kostenlose Stornierung? Ich vermute nicht, da dies auf dem Inbound erfolgt und EU261 keine Anwendung findet, richtig?

Was würdet ihr tun?

Ich bin derzeit Team abwarten - vielleicht gibt EK doch noch weitere Zeiträume für kostenlose Stornos frei. Oder EK verändert auch den Outbound und gibt damit die Chance zum Storno oder der Flug fällt am Abflugtag kurzfristig ist.

Parallel dazu schon einmal Condor-Direkt-Flug buchen..? Hier schwanke ich zwischen "billigst" (was immer noch teurer als der EK ist) oder Flex für nochmal gute 1500€ mehr (3 Personen). Heisst den Flex bei Condor auch volle Erstattung? Ich glaube zwar nicht, dass sich bis Ende Juni da alles beruhigt hat.
 

EWflieger

Erfahrenes Mitglied
17.05.2018
278
421
Hallo,

gebucht mit LH war STR-MUC-BKK, aufgrund des letzten Pilotenstteiks wurde STR-MUC gestrichen und es wurde auf STR-VIE-BKK mit Austrian umgebucht (Abflug ca 1 Stunde früher, Ankunft eine halbe Stunde später).

Besteht Anspruch auf Entschädigung aufgrund der Flugstreichung? Wenn ja, wie hoch fällt diese aus?
 

Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
11.973
11.394
LEJ
Hallo,

gebucht mit LH war STR-MUC-BKK, aufgrund des letzten Pilotenstteiks wurde STR-MUC gestrichen und es wurde auf STR-VIE-BKK mit Austrian umgebucht (Abflug ca 1 Stunde früher, Ankunft eine halbe Stunde später).

Besteht Anspruch auf Entschädigung aufgrund der Flugstreichung? Wenn ja, wie hoch fällt diese aus?
Guten Flug .....:resp:und jetzt bin ich still.
 
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pgw

Aktives Mitglied
26.10.2018
162
186
Hallo,

gebucht mit LH war STR-MUC-BKK, aufgrund des letzten Pilotenstteiks wurde STR-MUC gestrichen und es wurde auf STR-VIE-BKK mit Austrian umgebucht (Abflug ca 1 Stunde früher, Ankunft eine halbe Stunde später).

Besteht Anspruch auf Entschädigung aufgrund der Flugstreichung? Wenn ja, wie hoch fällt diese aus?
Ich hab das jetzt aus reiner Neugier ob der Fragestellung mal gegoogelt ; die ersten Ergebnisse sind relativ einschlägig, eindeutig und mit Hinweisen auf die entsprechende Rechtssprechung versehen. Das schaffst auch du!
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
6.017
3.282
Hallo,

gebucht mit LH war STR-MUC-BKK, aufgrund des letzten Pilotenstteiks wurde STR-MUC gestrichen und es wurde auf STR-VIE-BKK mit Austrian umgebucht (Abflug ca 1 Stunde früher, Ankunft eine halbe Stunde später).

Besteht Anspruch auf Entschädigung aufgrund der Flugstreichung? Wenn ja, wie hoch fällt diese aus?
Nun Kollege da kommt es auf die genaue Zahlen an "ca. 1 Stunde" ist zu ungenau um eine Bewertung vornehmen zu können.