Meine Bank - Eine Marke der Volksbank Mittelhessen eG

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Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.841
1.280
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Naja, das Genossenschaftsgesetz ist schon verstaubt und gehört mal gründlich überarbeitet.
Sagt Herbert!
Wenn man Anteile regulär zum 31.12. kündigt, werden diese erst nach der nächsten Versammlung ca. 5-6 Monate später ausgezahlt. Für diese Zeit wird keine Dividende gezahlt. Auch das ist rechtlich möglich und gehört geändert.
Nö, warum?
Du bist zum 31.12. raus. Wofür willst du Dividende? Die regulären sind klar.
Den Lohn für den ersten Tag des Monats bekommen die meisten auch erst am Letzten.
Die ausufernden Regulierungen sind das eine, aber gerade hier bei der RB HT hätte es evtl. mehr Kontrolle gebraucht, um diese Schräglage zu verhindern.
Hier, in diesem speziellen Fall, ja wahrscheinlich.
Ohne Einlagensicherung wären die in Konkurs gegangen.
Dafür gibt es sie.
Ich denke, die Genos haben schon einiges verschlafen. Filialen in jedem Kleinkleckerlesdorf kosten zu viel und bringen zu wenig.
Es gibt hierzulande deshalb noch so viele Genos (und auch Sparkassen), weil sie vieles richtig machen, nicht umgekehrt.
Hier wurden auch ATM abgebaut, da immer mehr bargeldlos bezahlt wird.
Wäre nach deiner Logik doch folgerichtig, oder?
(nach meiner übrigens auch)
Örtliche VR Banken und PSD Banken spenden gerne werbewirksam für einen "guten Zweck".
Das gehört zu ihrem Auftrag...
Die Vorstände klopfen sich gegenseitig auf die Schultern, spielen den großen Gönner, kommen in die örtliche Tageszeitung und erhöhen die Kontoführungsgebühren des deutschen Michel der Kunden. Wer nicht zustimmt, fliegt raus.
... und die Bank lebt immer noch...
Zum Thema:
Hier bei dieser Fusion der RB HT habe ich es zum ersten mal erlebt, dass Anteile gekündigt werden. Ich bin seit ca. 35 Jahren Mitglied bei verschiedenen Genos und bei allen Fusionen, die mich betroffen hatten, wurden immer die Anteile problemlos zusammengefasst.
Auch das gibt das Gesetz her.
Und nein, bei Schmarotzern wie bei großen Teilen des Forums, habe ich das schon öfters gesehen. Heißt dann eben Ausschluss.
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.922
1.505
Oberfranken
Sagt Herbert!

Nö, warum?
Du bist zum 31.12. raus. Wofür willst du Dividende? Die regulären sind klar.
Den Lohn für den ersten Tag des Monats bekommen die meisten auch erst am Letzten.

Hier, in diesem speziellen Fall, ja wahrscheinlich.

Dafür gibt es sie.

Es gibt hierzulande deshalb noch so viele Genos (und auch Sparkassen), weil sie vieles richtig machen, nicht umgekehrt.

Wäre nach deiner Logik doch folgerichtig, oder?
(nach meiner übrigens auch)

Das gehört zu ihrem Auftrag...

... und die Bank lebt immer noch...

Auch das gibt das Gesetz her.
Und nein, bei Schmarotzern wie bei großen Teilen des Forums, habe ich das schon öfters gesehen. Heißt dann eben Ausschluss.
Man kündigt Anteile zum 31.12. eines Jahres, bekommt diese aber erst ca. 6 Monate später ausgezahlt und für diesen Zeitraum keine Dividende. Findest du das in Ordnung? Ja, ich weiß, dass es so rechtlich in Ordnung ist.

Ich denke, die Genos und Sparkassen haben immer noch so viele Kunden, weil die Kunden träge sind und nicht wechseln, egal was die treiben. Hier wurden vor 2 Jahren die Gebühren fürs Giro von beiden Banken fast verdoppelt. Es gab einen Aufschrei in örtlichen FB-Foren und in beiden örtlichen Tageszeitungen, aber lt. den jeweiligen Vorständen haben nur "wenige" Kunden ihr Konto gekündigt. Das könnte sogar stimmen.
Ja, ich finde es richtig, dass ATM abgebaut werden, da diese immer seltener genutzt werden und es hier schon einige ATM-Sprengungen gegeben hat. Ich möchte nicht in einem Gebäude wohnen, in dem ein ATM ist.

Du meinst, dass die Mehrzahl der Forennutzer hier Schmarotzer sind? :eek:
Ich denke, dass ist nur ein sehr kleiner Teil, siehe z. B. Bahn-Faden oder Optimierer bei Flugteilstrecken, die gebucht, aber nicht genutzt werden. Du weisst, was ich meine.
Die meisten Nutzer möchten ihre Banksachen optimieren und die Erträge zumindest oberhalb der Inflationsrate halten. Hier im Forum sind die meisten Leute besser als der Durchschnittskunde informiert und auch wechselbereit.
Schaun wir mal, ob die VB MH mal interessante Geldanlagen anbietet. Bisher wären nur die Anteile mit 5,5% Dividende interessant.

Durch die Auszahlung der Anteile geht der VB MH doch Eigenkapital veloren. Wird das nicht mehr in der Höhe benötigt?
 
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Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.841
1.280
Man kündigt Anteile zum 31.12. eines Jahres, bekommt diese aber erst ca. 6 Monate später ausgezahlt und für diesen Zeitraum keine Dividende.
Und genau das ist falsch. Du bekommst den Gegenwert, nicht die Anteile. Die gibt es nicht mehr und daher bekommst du auch keine Dividende. Und da das alles vorher bekannt ist, finde ich das absolut i.O.
Ich denke, die Genos und Sparkassen haben immer noch so viele Kunden, weil die Kunden träge sind und nicht wechseln, egal was die treiben.
Das nennt man Wunschdenken.
Akzeptiere doch endlich mal, dass den meisten Kunden die Dienstleistung das einfach wert ist.
Hier wurden vor 2 Jahren die Gebühren fürs Giro von beiden Banken fast verdoppelt.
Mit Dank an den Verbraucherschutz, das erstrittene Zustimmungsurteil und die vorhersehbare Wirkung.
Nicht dass ich es nicht prophezeit hätte.
Es gab einen Aufschrei in örtlichen FB-Foren und in beiden örtlichen Tageszeitungen, aber lt. den jeweiligen Vorständen haben nur "wenige" Kunden ihr Konto gekündigt. Das könnte sogar stimmen.
q.e.d. So what?
Du meinst, dass die Mehrzahl der Forennutzer hier Schmarotzer sind? :eek:
So ist es.
Ich denke, dass ist nur ein sehr kleiner Teil, siehe z. B. Bahn-Faden oder Optimierer bei Flugteilstrecken, die gebucht, aber nicht genutzt werden. Du weisst, was ich meine.
Okay, ich präzisiere: ich meine das Kreditkarten Forum. Für den Rest erlaube ich mir kein Urteil.
Die meisten Nutzer möchten ihre Banksachen optimieren und die Erträge zumindest oberhalb der Inflationsrate halten.
Beim ersten verstehen die meisten hier unter "optimieren" Leistungen abgreifen ohne was zu zahlen. Das zweite kann derzeit keine Bank (dauerhaft) leisten. Die Börse ist keine Bank.
Hier im Forum sind die meisten Leute besser als der Durchschnittskunde informiert und auch wechselbereit.
Sagen alle. Es ist immer wieder rauszuhören, dass den groß gespuckten Tönen keine Taten folgen.
Schaun wir mal, ob die VB MH mal interessante Geldanlagen anbietet. Bisher wären nur die Anteile mit 5,5% Dividende interessant.
Schmarotzer.
Durch die Auszahlung der Anteile geht der VB MH doch Eigenkapital veloren. Wird das nicht mehr in der Höhe benötigt?
Anscheinend nicht. Typisches Schmarotzerdenken.
Ich hoffe, ich muss es nicht erklären.
 

tx2qm1z

Erfahrenes Mitglied
26.05.2024
697
689
statt hier zu jammern, sollte man eher auf die ebenso möglichen Folgen schauen, wenn die VB MH nicht so freundlich gewesen wäre:
Die Geschäftsanteile sind nicht durch die Einlagensicherung gedeckt. Man hätte sie also auch zur Begleichung der Schulden anstelle/ergänzend zum Verband nehmen können und die Mitglieder wären komplett leer ausgegangen mit vollständigem Verlust.
Und wenn wir noch ein paar Jahre zurück denken, was inzwischen aber aus den Satzungen raus ist, gab es noch die 3-fache Nachschusspflicht
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.922
1.505
Oberfranken
statt hier zu jammern, sollte man eher auf die ebenso möglichen Folgen schauen, wenn die VB MH nicht so freundlich gewesen wäre:
Die Geschäftsanteile sind nicht durch die Einlagensicherung gedeckt. Man hätte sie also auch zur Begleichung der Schulden anstelle/ergänzend zum Verband nehmen können und die Mitglieder wären komplett leer ausgegangen mit vollständigem Verlust.
Und wenn wir noch ein paar Jahre zurück denken, was inzwischen aber aus den Satzungen raus ist, gab es noch die 3-fache Nachschusspflicht
Ja, das ist mir bekannt. Wenn der Einlagensicherungsfonds nur eine Genobank nicht gestützt hätte und das zum Konkurs geführt hätte, wäre ein Dominoeffekt entstanden und viele Mitglieder von gesunden Genobanken hätten ihre Anteile gekündigt. Das dann fehlende Eigenkapital wäre ein Problem und das sollte verhindert werden. Angeblich will der Einlagensicherungsfonds die Genos zukünftig stärker kontrollieren, vielleicht hilft das.
Diese Nachschusspflicht war auch so ein Relikt aus längst vergangenen Zeiten und es ist gut, dass diese abgeschafft wurde.
 
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eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
1.629
1.807
NRW
Man kündigt Anteile zum 31.12. eines Jahres, bekommt diese aber erst ca. 6 Monate später ausgezahlt und für diesen Zeitraum keine Dividende. Findest du das in Ordnung? Ja, ich weiß, dass es so rechtlich in Ordnung ist.

[...]
Mal zum rechtlichen Hintergrund: Genossenschaftsanteile sind kein Sparkonto, sondern stellen eine Beteiligung dar. Der genauen Wert (Auseinandersetzungsguthaben) lässt sich erst mit einem Jahresabschluss ermitteln (hier könnte z.B. der Anteil auch noch für Verluste haften!). Festgestellt wird der Jahresabschluss erst auf der Mitgliederversammlung.
Und erst dann steht aus der Auszahlungsbetrag der Anteile fest.

Deshalb (und weils halt kein Sparguthaben ist) muss man als Ex-Genosse eben auf sein Geld warten. Das ist weder "verstaubt" noch unfair, sondern ergibt sich einfach aus der Sache. Übrigens: bei Aktien gibts auch keine "anteilige" Dividende.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.841
1.280
Mal zum rechtlichen Hintergrund: Genossenschaftsanteile sind kein Sparkonto, sondern stellen eine Beteiligung dar. Der genauen Wert (Auseinandersetzungsguthaben) lässt sich erst mit einem Jahresabschluss ermitteln (hier könnte z.B. der Anteil auch noch für Verluste haften!). Festgestellt wird der Jahresabschluss erst auf der Mitgliederversammlung.
Und erst dann steht aus der Auszahlungsbetrag der Anteile fest.

Deshalb (und weils halt kein Sparguthaben ist) muss man als Ex-Genosse eben auf sein Geld warten. Das ist weder "verstaubt" noch unfair, sondern ergibt sich einfach aus der Sache. Übrigens: bei Aktien gibts auch keine "anteilige" Dividende.
Danke für diese wirklich tolle, ausführliche Erklärung.
Für eine solche Mühe fehlt mir hier mittlerweile echt der Antrieb.
Die Experten hier wissen doch eh schon alles besser.
 

LaNeuve

Erfahrenes Mitglied
01.05.2017
1.331
974
Übrigens: bei Aktien gibts auch keine "anteilige" Dividende.
Die Aussage ist zwar richtig, aber der naheliegende Vergleich zwischen Aktien und Genossenschaftsanteilen hinkt: Als Aktionär hat man durch eine Dividendenzahlung effektiv keinen VermögenszuwAchs, da der Aktienkurs um die Dividende reduziert wird. Man hat somit auch keinen Nachteil, wenn man vor einer Dividendenzahlung die Aktie veräußert, da dann der Aktienkurs entsprechend höher ist. Als Inhaber von Genossenschaftsanteilen ist dies anders. Hier hat der Genossenschaftsanteil stets denselben (Nenn-)Wert, der sich durch Ausschüttungen nicht verändert. Ansonsten sind Deine Erklärungen natürlich korrekt.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.953
4.319
Ich denke, wie bei der technischen Verschmelzung angekündigt, ab damals zwei Jahre.
 

VS007

Erfahrenes Mitglied
16.05.2019
611
520
STR
Wobei die in dem Schreiben angekündigte automatische Umstellung ja meines Wissens nie erfolgt ist, insofern ist die Frage schon valide wie sehr der Rest stimmt.
 

JES-AA

Erfahrenes Mitglied
12.04.2023
854
588
wann erfolgt denn die Auszahlung letztes Jahr fristgerecht gekündigter Genossenschaftsanteile? Meine in Erinnerung zu haben das müsste dieser Tage Geschehen?
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.953
4.319
Meinst du die überschüssigen Anteile oder Anteile, die du selbst gekündigt hast?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wobei die in dem Schreiben angekündigte automatische Umstellung ja meines Wissens nie erfolgt ist, insofern ist die Frage schon valide wie sehr der Rest stimmt.

Sie hatten ja kein Datum genannt, wann sie das tun werden. Bisher gibt es nichts in dem Schreiben, von dem man sagen könnte, das es nicht stimmt-
 

JES-AA

Erfahrenes Mitglied
12.04.2023
854
588
Meinst du die überschüssigen Anteile oder Anteile, die du selbst gekündigt hast?
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Anteile die ich selbst gekündigt habe - in der ersten Jahreshälfte letzten Jahres - und wo in der Bestätigung Stand das sie dieses Jahr nach der Versammlung ausgezahlt werden...
 

herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.922
1.505
Oberfranken
Die überschüssigen Anteile wg. der Fusion wurden bereits am 01.04.2026 ausgezahlt.
Die Vertreterversammlung soll am 28.04.2026 stattfinden und danach werden gekündigte Anteile ausgezahlt.
Es sollen 5,5% Dividende gezahlt werden.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
15.081
9.027
Die VBMH stellt zu Ende Q2/2026 nach eigenen Angaben SmartTAN (ChipTAN) optisch (also das mit dem Flickercode) ein:


Die Motivation dafür ist mr allerdings nicht klar. Bietet Atruvia es nicht mehr an? SmartTAN Photo wird ja weiter unterstützt.
("zugunsten" ist auf dieser Ankündigung auch so eine Marketing-Lüge, wird SmartTAN Photo ja bereits unterstützt).
Weiter auffällig: Nudging der Kunden zur App-Nutzung durch unterschiedliche Schriftgrößen.
 

kammann

Aktives Mitglied
23.06.2017
195
234
Die KI meint dazu: "Das SmartTAN-optisch-Verfahren (oft auch Sm@rt-TAN plus oder chipTAN optisch genannt, bekannt durch den flackernden Grafik-Code) wird aufgrund gesetzlicher Vorgaben, insbesondere des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), schrittweise abgeschafft. Das BFSG, das die EU-Richtlinie zum European Accessibility Act in deutsches Recht umsetzt, verpflichtet Unternehmen dazu, digitale Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das optische Flicker-Verfahren erfüllt diese Anforderungen nicht (schlecht erkennbar, Fehleranfälligkeit beim Scannen)."
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
15.081
9.027
Die KI meint dazu: "Das SmartTAN-optisch-Verfahren (oft auch Sm@rt-TAN plus oder chipTAN optisch genannt, bekannt durch den flackernden Grafik-Code) wird aufgrund gesetzlicher Vorgaben, insbesondere des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG), schrittweise abgeschafft. Das BFSG, das die EU-Richtlinie zum European Accessibility Act in deutsches Recht umsetzt, verpflichtet Unternehmen dazu, digitale Dienstleistungen barrierefrei zu gestalten. Das optische Flicker-Verfahren erfüllt diese Anforderungen nicht (schlecht erkennbar, Fehleranfälligkeit beim Scannen)."
Es wäre sehr hilfreich, wenn Du Quellen für Deine Aussage angeben könntest. Eine Angabe "KI meint" stellt keinen Mehrwert für die Leser dar, da es unerheblich ist, ob Du diese Aussage, von der Du offenbar überzeugt genug bist, sie hier wiederzugeben, von Deiner Haus-KI, Deiner Schwester oder Deinem Hundefriseur mitgeteilt bekommen hast.

Zum Inhaltlichen: es wäre schon schräg, wenn auf Grund des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes ein Anbieter von den n bislang alternativ angebotenen Optionen eine streicht, während die anderen n-1 unverändert beibehalten werden. Welche Verbesserung der Barrierefreiheit des Angebots folgt daraus???

Für mich wieder ein Beispiel, falls das tatsächlich der Hintergrund ist, wo es um Compliance geht, nicht etwa um tatsächliche inhaltliche Verbesserung des Produktes oder der Situation für irgendwelche Kunden.