Lufthansa - langsam wird es peinlich...

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bcs13

Erfahrenes Mitglied
22.11.2010
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2.778
Doch. Auf den gedruckten steht es oben drauf. Auf den digitalen nur im Aztec-Code. Kann man aber problemlos auslesen.
Habe natürlich keinen gedruckten - wieso auch. Und danke für den Hinweis. Habe mir jetzt extra einen Aztec-Reader heruntergeladen und damit ging es. Ich wäre an der digitalen Gutschrift dennoch gescheitert, weil die Ticketnummer immer noch eine 220 ist und ich für Austrian eine 257 benötigen würde.
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in Android auf die 3 ... tippen, da kommen zusätzliche Infos...wird bei ios wohl auch gehen
...wieder was gelernt. Auf "i" gedrückt und es öffnet sich eine neue Seite. mit der Ticketnummer. Vielen Dank.
 

tubiaskurz

Erfahrenes Mitglied
17.05.2019
496
585
Habe natürlich keinen gedruckten - wieso auch. Und danke für den Hinweis. Habe mir jetzt extra einen Aztec-Reader heruntergeladen und damit ging es. Ich wäre an der digitalen Gutschrift dennoch gescheitert, weil die Ticketnummer immer noch eine 220 ist und ich für Austrian eine 257 benötigen würde.
Beitrag automatisch zusammengeführt:


...wieder was gelernt. Auf "i" gedrückt und es öffnet sich eine neue Seite. mit der Ticketnummer. Vielen Dank.
Bei dem Formular "Nachträgliche Meilengutschrift" in der M&M App wird zwar der Präfix bei Auswahl der Ausführenden Fluggesellschaft automatisch mit deren Code vorausgefüllt kann aber problemlos auf einen anderen geändert werden.

Du kannst es ja noch probieren ob du die Gutschrift hierüber bekommst und Falls ja das Ticket für den ORC wieder schließen lassen.
 
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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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Wird euch bei MuM heute auch die Suchmaske mit dem Kalender von 2025 angezeigt? Wenn man dann die Flüge zum buchen anklickt, kommt dsehalb der richtige Hinweis: Flüge liegen in der Vergangenheit. Ach nee! :doh:
 

NagasakiGG

Aktives Mitglied
29.12.2021
200
87
Gottseidank, mein Plan ist aufgegangen. Weil mir keine DUS -> ZRH (-> ZDH) M&M angezeigt wurden, habe habe ich vor einigen Tagen - nach Bekanntwerden des Groundings - CGN - (MUC) - ZRH (ZDH) gebucht, wo der Flug CGN -> MUC mit Cityline ist.
Habe gerade bei der Hotline angerufen und die konnte den Flug (angeblich aus Kulanz) auf einen Direktflug DUS -> ZRH (-> ZDH) umbuchen. Die wollte mir jedoch erst DUS -> BSL aufschwatzen….
 
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B727—230

Erfahrenes Mitglied
30.11.2019
273
448
Steht seit ca 3 Wochen in FRA zwischen A13 und A15 beim Übergang zu A50. Bin inzwischen in der Zeit bestimmt 5 oder 6 Mal dran vorbeigekommen, egal ob morgens, nachmittags oder abends … da war noch nie etwas, oder hab ich es einfach verpasst.
 

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Alfalfa

Erfahrenes Mitglied
23.01.2022
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6.163
Steht seit ca 3 Wochen in FRA zwischen A13 und A15 beim Übergang zu A50. Bin inzwischen in der Zeit bestimmt 5 oder 6 Mal dran vorbeigekommen, egal ob morgens, nachmittags oder abends … da war noch nie etwas, oder hab ich es einfach verpasst.
Da steht doch nur "bis morgen". Stimmt doch, oder nicht? Oder hattest du etwas von den Hansens erwartet? ;)
 

tausl1

Reguläres Mitglied
15.02.2025
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Hab’s bisher auch immer nur zu gesehen. Das kleine Geburtstagsbuffett in der Lounge war aber sehr nett.
 
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tausl1

Reguläres Mitglied
15.02.2025
86
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Über Ostern war’s in der Business Lounge bei A13 und nun rotiert es wochenweise zwischen Frankfurt und München.
 
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Sid

Erfahrenes Mitglied
31.05.2014
902
372
MUC
Was gabs da? In MUC alles wie immer, ausser das die kleinen Croissants weggespohrt wurden.
 

Tiefflieger

Erfahrenes Mitglied
05.11.2010
759
1.199
Zwei Einträge zuvor, was es da gab. 😉
Hab das zitieren vergessen.
Dazu dann auch noch die Rechtschreibefehler. Richtig wäre (gemäss Google) Spundekäs, der scheint ja tatsächlich eine Frankfurter Spezialität zu sein. Praline natürlich nur mit einem i. Aber das sind nur Peanuts ....... analog der Bezahlung des Personals.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
13.928
12.014
Lufthansa Customer Service...
Es tut uns sehr leid, dass es auf Ihrer Reise eine Flugunregelmäßigkeit gab. Dafür bitten wir
um Entschuldigung.
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist eine Ausgleichszahlung für Fluggäste
vorgesehen, die mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Zielort ankommen.
Nach Prüfung Ihres Anliegens haben wir festgestellt, dass sich Ihre endgültige Ankunft um
weniger als drei Stunden verzögert hat.
Daher bedauern wir, Ihnen mitteilen zu müssen, dass
in diesem besonderen Fall kein Anspruch auf Ausgleichszahlung besteht.
OK, fangen wir mit den Basics an...
Gebucht war eine Ankunft um 22:05, in Worten: Fünf nach Zehn.
gebucht.jpg
Ankunft erfolgte 1:18, in Worten: Ein Uhr Achtzehn
Verspätet.jpg
Rechnen wir mal gemeinsam:
22:05 bis 23:05 ist eine Stunde
22:05 bis 00:05 sind zwei Stunden
22:05 bis 01:05 sind drei Stunden
01:05 bis 01:18 sind Dreizehn Minuten.
Also können wir korrekterweise Feststellen, das die Ankunft 3:13 später erfolgte als gebucht.

Nun gut, wir leben in modernen Zeiten, in denen man auch zu Mathematik, Naturgesetzten und physikalischen Konstanten eine Meinung haben darf, also einigen wir uns einfach auf den Kompromiss, 3:13 sind weniger als 3 Stunden, aber mehr als zwei Stunden.

Das genügt nämlich völlig, denn die EU261 sagt ja:
(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit
a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1 500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden
[...]
nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen
die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % kürzen.
denn der Sachverhalt um den es hier geht ist keine Verspätung sondern eine Annulierung gemäß Artikel 5
Annuliert2.png
mit "angebotener" (=ohne Rückfrage erzwungener) anderweitiger Beförderung
Annuliert 1.png
Da LH mich zu keinem Zeitpunkt aktiv von der Annulierung unterrichtet hat (ich musste es selbst rausfinden), entfällt
c) vom ausführenden Luftfahrtunternehmen ein Anspruch auf Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 eingeräumt, es sei denn,
[...]
iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und
erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor
der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen
Ankunftszeit zu erreichen.
Schon von 22:05 bis 0:31 sind Zwei Stunden und Sechundzwanzig Minuten, schon ohne Verspätung sind es mehr als zwei Stunden.
Somit sind selbstverständlich die vollen Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7 fällig, in diesem Fall bei 1522 km Großkreisentfernung CGN-MAD €400 ("bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1 500 km").

Mal schauen wie Lufthansa seinen rechtlichen Verpflichtungen jetzt nachkommt...
Das bisherige Vorgehen ist jedenfalls mal wieder hochgradig unprofessionell !
Das kommt dabei raus, wenn man Kontaktformulare macht, in denen man keine Angaben machen kann. Mit einer einfachen e-mail Addresse wäre es so viel einfacher gewesen, man kann die Problematik problemlos in einem einfachen Satz voll beschreiben...
 
Zuletzt bearbeitet:

monty81

Erfahrenes Mitglied
05.05.2017
1.142
1.781
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Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 ist eine Ausgleichszahlung für Fluggäste
vorgesehen, die mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden am Zielort ankommen.

OK, fangen wir mit den Basics an...

[Viele Screenshots zu einer Zugverbindung mit Verstpätung 3h13 nach vorheriger Annulierung]

Also an der Aussage der LH ist ja erstmal nichts falsch, man spricht von Fluggästen (wie afaik auch die EU261) und du bist die Strecke, wenn ich es recht verstehe, weder geplant noch tatsächlich geflogen.
Ich weiß zwar nicht, ob es neuere Urteile gibt, aber an sich gehört das doch nicht in den Anwendungsbereich der EU261 und der ganze rant macht keinen Sinn.