Das war nicht agressiv gemeint, eher ironisch.
In der Sache verstehe ich deine Sicht ja durchaus, löst aber nicht die Punkte, dass Stuttgart Hbf ungleich Stuttgart Flughafen ist, dazu kommt noch das Thema Gepäck. denn nach DB Fernverkehr AG ABB gehen drei große Gespäckstücke mit 32kg nicht, dazu kommt noch ich buche ja das Flugzeug damit eben keine Koffer schleppen muss, bei einem C Ticket könnte man noch anbringen, dass man bei der DB zwar erste Klasse fahren darf, aber es nicht die Leistungen einens C Flugs gibt, denn selbst auf den schnellen Hüpfer STR-FRA wurde meiner Mutter neulich ein kleiner Snack und Getränke serviert, das sind eben alles Punkte die eben auch zur Beförderung dazu gehören.
Du kannst es ja gerne versuchen
Nun ich spiele durchaus für den Flug am 23.12. mit dem Gedanken ein KLM Flexticket zu buchen und die Erstattung gerichtlich zeitnah geltend zu machen.
Zumindest in Köln waren bisher immer mehrere Monate ausreichend um zu erkennen wie das Gericht den Sachverhalt beurteilt, sollte die Klage dann wirklich verloren gehen könnte ich das Flexticket stornieren und die Gerichtskosten stellen ein übersichtliches Risiko dar, Anwaltskosten der Gegendseite wegfallen da es sich bisher immer um Syndikusanwälte gehandelt hat, deren RVG Anspruch ausscheidet.