EU Fluggastrechte / Annullierung

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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
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Scheint mir eher schwierig zu sein.
Auf EU 261 (und ein Recht zur Stornierung angesichts veränderter Flugzeiten) kannst Du Dich jedenfalls schon mal grundsätzlich nicht berufen, da es um einen Flug einer Nicht-EU-Airline geht, der außerhalb des EU-Territoriums abhebt.
Es gab offenbar auch auf dem Hinflug eine Zeitenaenderung, die zum Storno berechtigen koennte.
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
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Beim Hinflug EK46 gab es geringfügige Änderungen der Flugzeiten vor ein paar Wochen. Spätere Ankunft bei gleicher Abflugzeit.

Schon, aber @loennermo sprach für den Hinflug von einer geringfügigen Anpassung der Abflugszeit. Das dürfte nicht ausreichend sein für eine Stornierung.
Am Abflug hat sich nichts getan. Lediglich die Ankunftszeit vom ersten Leg wurde zweimal angepasst:
Gebucht: Ankunft 23:35
1. Änderung: 0:30
2. Änderung: 0:10
Ankunft am Endziel unverändert, da rund 3 Stunden Aufenthalt in DXB.

Das wird wohl auch nicht reichen um kostenfrei da raus zu kommen?
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
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1.675
Am Abflug hat sich nichts getan. Lediglich die Ankunftszeit vom ersten Leg wurde zweimal angepasst:
Gebucht: Ankunft 23:35
1. Änderung: 0:30
2. Änderung: 0:10
Ankunft am Endziel unverändert, da rund 3 Stunden Aufenthalt in DXB.

Das wird wohl auch nicht reichen um kostenfrei da raus zu kommen?
Nein, leider wohl nicht.
 

hang_loose

Reguläres Mitglied
24.11.2024
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CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
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Sehr geil.
„jahrelange Verhandlungen“ mit dem Ergebnis, dass im Grunde alles so bleibt wie es ist.
Da einige "große Luftfahrtnationen" besonders aus dem Osten des Kontinents (darunter aber auch die mit einem grotesk überdimensionierten und knapp vor der Pleite stehenden "National Carrier") meinten, sich als Lobbyisten der Airlines in die Bresche werfen zu müssen, darf dies durchaus als ein Erfolg verbucht werden.
 

hang_loose

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Da einige "große Luftfahrtnationen" besonders aus dem Osten des Kontinents (darunter aber auch die mit einem grotesk überdimensionierten und knapp vor der Pleite stehenden "National Carrier") meinten, sich als Lobbyisten der Airlines in die Bresche werfen zu müssen, darf dies durchaus als ein Erfolg verbucht werden.
Ich hab das schon gelesen & verstanden.
Dass es aber Jahre brauchte, um die Passagierrechte gegen die Einflussnahme der ach so großen Luftfahrtnationen zu „verteidigen“, ist imho schon bisschen absurd.
Das Ergebnis als solches betrachte ich natürlich auch als Erfolg.
 
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haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
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VIE
Spannendes Detail:

Mit der Reform sollen außerdem unter anderem Regeln zu Handgepäck, Sitzplatzreservierungen für Familien und Kosten beim Verfallenlassen eines Flugabschnitts festgelegt werden.

 

Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
587
279
NYC/EDI
Hut ab vor BA, Entschaedigung fuer stornierten Flug am 6.6 war heute auf dem Konto, plus Erstattung fuer urspruenglichen Flug sowie gebuchten Ersatzflug da nicht auf schnellste Verbindung am naechsten morgen umgebucht + Hotel + Verpflegung auf dem Konto. Kann LH sich mal 3 Scheiben abschneiden.