EU Fluggastrechte / Annullierung

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slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.747
2.496
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Sowas habe ich noch nie gehört. Für den Rückflug ab einer Außenstation könnte ich das aufgrund von Mangel an Ersatz noch nachvollziehen. Sobald es aber wieder um einen Flug ab einem Hub/der Basis geht eher nicht.

Hast du da ne Quelle zu?

wurde bereits verlinkt, auch im zitierten Betrag direkt unter deinem Beitrag
 

conaly

Erfahrenes Mitglied
16.10.2016
551
425
NUE
www.anisearch.de
400% ist schon erstaunlich niedrig. Meine damit nicht mal die ULCC-Preise, selbst bei Legacy-Carriern kosten kurzfristig gebuchte Flüge durchaus öfter mal mehr als das vierfache von dem, was man vielleicht ein halbes Jahr vorher für einen Hin- und Rückflug gezahlt hat.

Und was ist mit "400 % des ursprünglichen Flugscheinpreises" genau gemeint? Der Gesamtpreis? Oder nur der Preis für die Teilstrecke, die ausgefallen ist? Wenn ich jetzt z.B. nen 400€ Roundtrip gebucht habe und mein Hinflug gestrichen wird, kann ich dann für 1600€ einen neuen Oneway-Flug buchen? Oder nur für 800€, weil der Hinflug nur als Hälfte abrechnet wird?