ich meine auch gelesen zu haben, dass nach einem Ausfall eines Flugzeugs / Flug auf Grund von tatsächlichen "außergewöhnlichen" Umständen, sei es Wetter, Flughafenschließung wegen Drohnen etc -> sich dieser Umstand auch auf 3 weitere "Folgeflüge" befreiend auswirkt.
z.B. BER-PMI mit EW wird auf Grund von Eisregen gecancelled
Bei den Folgeflügen PMI-CGN. CGN-ZRH und ZRH-DUS (rein fiktiver Umlauf) könnte EW sich dann immer auf außergewöhnliche Umstände berufen und sich um die Zahlung der Entschädigung drücken.
Ich sehe es schon kommen, dass die Airlines sich dann immer auf eine Folgeverspätung von Flugzeug XY vor 2 Tagen berufen werden... welcher "normale" Reisende schaut sich denn vorher bei flightradar das eingeplante Flugzeug an und macht dann noch einen Screenshot davon zur Beweissicherung?
Außergewöhnliche Umstände können nur geltend gemacht werden, wenn sie den betroffenen Flug oder höchstens einen der drei vorangegangenen Flüge in der planmäßig von demselben Luftfahrzeug durchgeführten Rotationssequenz betreffen und sofern ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen diesem Umstand und der Störung besteht.
Also die Leute auf LAX-MUC haben keinen Anspruch weil es vor 2 Tagen einen Streik der Fluglotens am Flughafen XY in Hongkong gegeben hat..
will das einer verstehen?