EU Fluggastrechte / Annullierung

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Wolke7

Erfahrenes Mitglied
30.08.2010
3.361
1.427
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Scheint mir eher schwierig zu sein.
Auf EU 261 (und ein Recht zur Stornierung angesichts veränderter Flugzeiten) kannst Du Dich jedenfalls schon mal grundsätzlich nicht berufen, da es um einen Flug einer Nicht-EU-Airline geht, der außerhalb des EU-Territoriums abhebt.
Es gab offenbar auch auf dem Hinflug eine Zeitenaenderung, die zum Storno berechtigen koennte.
 

loennermo

Erfahrenes Mitglied
01.09.2017
1.849
1.140
Beim Hinflug EK46 gab es geringfügige Änderungen der Flugzeiten vor ein paar Wochen. Spätere Ankunft bei gleicher Abflugzeit.

Schon, aber @loennermo sprach für den Hinflug von einer geringfügigen Anpassung der Abflugszeit. Das dürfte nicht ausreichend sein für eine Stornierung.
Am Abflug hat sich nichts getan. Lediglich die Ankunftszeit vom ersten Leg wurde zweimal angepasst:
Gebucht: Ankunft 23:35
1. Änderung: 0:30
2. Änderung: 0:10
Ankunft am Endziel unverändert, da rund 3 Stunden Aufenthalt in DXB.

Das wird wohl auch nicht reichen um kostenfrei da raus zu kommen?
 

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
1.087
1.703
Am Abflug hat sich nichts getan. Lediglich die Ankunftszeit vom ersten Leg wurde zweimal angepasst:
Gebucht: Ankunft 23:35
1. Änderung: 0:30
2. Änderung: 0:10
Ankunft am Endziel unverändert, da rund 3 Stunden Aufenthalt in DXB.

Das wird wohl auch nicht reichen um kostenfrei da raus zu kommen?
Nein, leider wohl nicht.
 

hang_loose

Reguläres Mitglied
24.11.2024
65
105
LEJ

CarlD

Erfahrenes Mitglied
03.04.2022
1.087
1.703
Sehr geil.
„jahrelange Verhandlungen“ mit dem Ergebnis, dass im Grunde alles so bleibt wie es ist.
Da einige "große Luftfahrtnationen" besonders aus dem Osten des Kontinents (darunter aber auch die mit einem grotesk überdimensionierten und knapp vor der Pleite stehenden "National Carrier") meinten, sich als Lobbyisten der Airlines in die Bresche werfen zu müssen, darf dies durchaus als ein Erfolg verbucht werden.
 

hang_loose

Reguläres Mitglied
24.11.2024
65
105
LEJ
Da einige "große Luftfahrtnationen" besonders aus dem Osten des Kontinents (darunter aber auch die mit einem grotesk überdimensionierten und knapp vor der Pleite stehenden "National Carrier") meinten, sich als Lobbyisten der Airlines in die Bresche werfen zu müssen, darf dies durchaus als ein Erfolg verbucht werden.
Ich hab das schon gelesen & verstanden.
Dass es aber Jahre brauchte, um die Passagierrechte gegen die Einflussnahme der ach so großen Luftfahrtnationen zu „verteidigen“, ist imho schon bisschen absurd.
Das Ergebnis als solches betrachte ich natürlich auch als Erfolg.
 
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haraldw

Erfahrenes Mitglied
20.03.2012
1.171
727
VIE
Spannendes Detail:

Mit der Reform sollen außerdem unter anderem Regeln zu Handgepäck, Sitzplatzreservierungen für Familien und Kosten beim Verfallenlassen eines Flugabschnitts festgelegt werden.

 

alxms

Erfahrenes Mitglied
23.10.2016
979
1.896
HAM / MUC / MOW
Hut ab vor BA, Entschaedigung fuer stornierten Flug am 6.6 war heute auf dem Konto, plus Erstattung fuer urspruenglichen Flug sowie gebuchten Ersatzflug da nicht auf schnellste Verbindung am naechsten morgen umgebucht + Hotel + Verpflegung auf dem Konto. Kann LH sich mal 3 Scheiben abschneiden.

Bei mir sollte sich BA mal Scheiben von LH abschneiden, Claim mit drei wechselnden absurden Begründungen (u.ä., ich wäre auf dem umgebuchten Flug gar nicht gereist - ist doch scheißegal?) schlussendlich einfach zugemacht, hab jetzt einen neuen aufgemacht mit letzter Fristsetzung.
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.770
5.847
FRA
ei mir sollte sich BA mal Scheiben von LH abschneiden, Claim mit drei wechselnden absurden Begründungen (u.ä., ich wäre auf dem umgebuchten Flug gar nicht gereist - ist doch scheißegal?) schlussendlich einfach zugemacht, hab jetzt einen neuen aufgemacht mit letzter Fristsetzung.
Klingt eher nach eine Brieffreundschaft. Bei mir kam nach 3 Wochen die erste Antwort, dass ich statt die E-Mail-Adresse doch bitte das Formular nutzen soll, da war der Anwalt bereits mandatiert.
 
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Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
588
284
NYC/EDI
Klingt eher nach eine Brieffreundschaft. Bei mir kam nach 3 Wochen die erste Antwort, dass ich statt die E-Mail-Adresse doch bitte das Formular nutzen soll, da war der Anwalt bereits mandatiert.
Warum einfach wenn es auch schwer geht. Das Formular bei BA finde ich ziemlich gut, da hat man in 5 min alles eingegeben und kann den case auch online verfolgen.
 
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schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
4.770
5.847
FRA
Warum einfach wenn es auch schwer geht. Das Formular bei BA finde ich ziemlich gut, da hat man in 5 min alles eingegeben und kann den case auch online verfolgen.
Beim Vorredner scheint es ja nicht funktioniert zu haben, er wollte das Formular ein zweites Mal ausfüllen, damit liegt er in Sachen Aufwand vorne. Ein paar Gründe, die gegen eine Formularnutzung sprechen sind hier aufgeführt:

Ich habe auch keine Mehrarbeit, wenn ich einmal strukturiert dargelegt habe, weshalb ich welche Leistungen geltend mache, kann ich die gleiche Mail an den Anwalt weiterleiten, da reicht ein Satz als Anschreiben, die Sache doch bitte zu prüfen. Damit möchte ich nicht bestreiten dass der Prozess bei BA gut funktioniert, leider sträubte sich BA bei mir bis zum Anerkenntnisurteil. Aus meiner Sicht alles richtig gemacht.
 
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Gargleblaster

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
608
645
Zur aktuellen Reform: Das Recht auf anderweitige Beförderung bekommt offenbar einen 400% Deckel, falls man selbst buchen muss. Wer dann zB mit einem 15 oder 39EUR Ticket in der Provinz strandet, zahlt vermutlich drauf.
Wenn ein Luftfahrtunternehmen innerhalb von drei Stunden keine anderweitige Beförderung anbietet, können die Fluggäste ihre eigene anderweitige Beförderung organisieren und eine Erstattung von bis zu 400 % des ursprünglichen Flugscheinpreises verlangen.
Quelle
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.749
2.499
Zur aktuellen Reform: Das Recht auf anderweitige Beförderung bekommt offenbar einen 400% Deckel, falls man selbst buchen muss. Wer dann zB mit einem 15 oder 39EUR Ticket in der Provinz strandet, zahlt vermutlich drauf.

Quelle

glaube da wird sich (nach zumindest deutschem Recht) noch eine andere Lösungsmöglichkeit finden..

es wird halt komplett außen vorgelassen, dass kurzfristige Flüge (one way) sehr teuer sind..

es kann nicht sein, dass die airline sich so einfach rauskaufen kann
 
Zuletzt bearbeitet:

ftl789

Erfahrenes Mitglied
26.02.2025
395
436
glaube da wird sich nach (zumindest deutschem) Recht noch eine andere Lösungsmöglichkeit finden..

es wird halt komplett außen vorgelassen, dass kurzfristige Flüge (one way) sehr teuer sind..

es kann nicht sein, dass die airline sich so einfach rauskaufen kann
vor allem, worauf beziehen sich diese 400%, auf den reinen Ticketpreis, oder sind da die Airline Zuschläge inkludiert?
 

AndreFo

Erfahrenes Mitglied
12.12.2010
962
65
DRS
Moin,
hat hier jemand mit der CEDR Schlichterstelle Erfahrung ? Ursprünglich hat sich BA auf Wetter berufen im eigentlichen Claim, war auf dem Zubringer von DUB nach LHR. Der Anschlußflug war dann weg. Im CEDR Konto hat dann BA massenweise Dokumente vorgebracht zum Thema Wetter, allerdings fand sich in den Dokumenten von Eurocontrol der Hinweis auf einen Trail in LHR, kein Vernerk wegen Wetter. Der Trail war wohl auch schon Wochen und Monate vorher bekannt.
 

Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
732
461
Zur aktuellen Reform: Das Recht auf anderweitige Beförderung bekommt offenbar einen 400% Deckel, falls man selbst buchen muss. Wer dann zB mit einem 15 oder 39EUR Ticket in der Provinz strandet, zahlt vermutlich drauf.

Quelle
Ob das so durch geht? Ist das sicher?

Ich stelle mir die Frage ob das sinnvoll ist. Es ist die Pflicht der Airline einen Ersatz zu organisieren. Wenn nun der PAX kurzfristig Oneway über google buchen muss, sollte dies die Ausnahme darstellen. Auf jeden Fall ist es durch fehlende Interline Abkommen zwischen PAX und 2. Airline immer sehr teuer ;)
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.749
2.499
ich meine auch gelesen zu haben, dass nach einem Ausfall eines Flugzeugs / Flug auf Grund von tatsächlichen "außergewöhnlichen" Umständen, sei es Wetter, Flughafenschließung wegen Drohnen etc -> sich dieser Umstand auch auf 3 weitere "Folgeflüge" befreiend auswirkt.

z.B. BER-PMI mit EW wird auf Grund von Eisregen gecancelled

Bei den Folgeflügen PMI-CGN. CGN-ZRH und ZRH-DUS (rein fiktiver Umlauf) könnte EW sich dann immer auf außergewöhnliche Umstände berufen und sich um die Zahlung der Entschädigung drücken.

Ich sehe es schon kommen, dass die Airlines sich dann immer auf eine Folgeverspätung von Flugzeug XY vor 2 Tagen berufen werden... welcher "normale" Reisende schaut sich denn vorher bei flightradar das eingeplante Flugzeug an und macht dann noch einen Screenshot davon zur Beweissicherung?

Außergewöhnliche Umstände können nur geltend gemacht werden, wenn sie den betroffenen Flug oder höchstens einen der drei vorangegangenen Flüge in der planmäßig von demselben Luftfahrzeug durchgeführten Rotationssequenz betreffen und sofern ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen diesem Umstand und der Störung besteht.

Also die Leute auf LAX-MUC haben keinen Anspruch weil es vor 2 Tagen einen Streik der Fluglotens am Flughafen XY in Hongkong gegeben hat..
will das einer verstehen?
 
Zuletzt bearbeitet:

Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
732
461
ich meine auch gelesen zu haben, dass nach einem Ausfall eines Flugzeugs / Flug auf Grund von tatsächlichen "außergewöhnlichen" Umständen, sei es Wetter, Flughafenschließung wegen Drohnen etc -> sich dieser Umstand auch auf 3 weitere "Folgeflüge" befreiend auswirkt.

z.B. BER-PMI mit EW wird auf Grund von Eisregen gecancelled

Bei den Folgeflügen PMI-CGN. CGN-ZRH und ZRH-DUS (rein fiktiver Umlauf) könnte EW sich dann immer auf außergewöhnliche Umstände berufen und sich um die Zahlung der Entschädigung drücken.

Ich sehe es schon kommen, dass die Airlines sich dann immer auf eine Folgeverspätung von Flugzeug XY vor 2 Tagen berufen werden... welcher "normale" Reisende schaut sich denn vorher bei flightradar das eingeplante Flugzeug an und macht dann noch einen Screenshot davon zur Beweissicherung?

Außergewöhnliche Umstände können nur geltend gemacht werden, wenn sie den betroffenen Flug oder höchstens einen der drei vorangegangenen Flüge in der planmäßig von demselben Luftfahrzeug durchgeführten Rotationssequenz betreffen und sofern ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen diesem Umstand und der Störung besteht.

Also die Leute auf LAX-MUC haben keinen Anspruch weil es vor 2 Tagen einen Streik der Fluglotens am Flughafen XY in Hongkong gegeben hat..
will das einer verstehen?
DAs könnte spannend werden. Vor allem wenn der PAX dann Nachweise antreten muss. Der bekommt ja nicht die Date bzw. diese sind nicht mehr verfügbar, wenn der Flug schon einige Wochen her ist. Jetzt geht natürlich das Klagen wieder los.

Was allerdings in der Tat ein massives Problem ist, ist die 400% Grenze. Bei günstigen Flügen sehe ich hier massiv Problem, vor allem wenn es innerhalb von 7 Tagen vor dem Flug annulliert wird. Dann sind die Flüge naturgemäß teurer.

Meine Flüge wurden immer maximal 2 Tage vorher annulliert.
 

Münsterländer

Erfahrenes Mitglied
16.12.2018
10.076
11.977
MUC / FMO
Sowas habe ich noch nie gehört. Für den Rückflug ab einer Außenstation könnte ich das aufgrund von Mangel an Ersatz noch nachvollziehen. Sobald es aber wieder um einen Flug ab einem Hub/der Basis geht eher nicht.

Hast du da ne Quelle zu?
 
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doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
676
119
Zur aktuellen Reform: Das Recht auf anderweitige Beförderung bekommt offenbar einen 400% Deckel, falls man selbst buchen muss. Wer dann zB mit einem 15 oder 39EUR Ticket in der Provinz strandet, zahlt vermutlich drauf.

Quelle
Autsch. Das öffnet aber scheunentorweit die Aushebelung der Verantwortung der Fluglinie.
Dann wäre es, wie schon von Vorrednern erläutert, im Sinne dieser, das Kostenrisiko auf den Passagier umzulegen - ohne Sanktion oder Restriktion. :mad:
 
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Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
732
461
Autsch. Das öffnet aber scheunentorweit die Aushebelung der Verantwortung der Fluglinie.
Dann wäre es, wie schon von Vorrednern erläutert, im Sinne dieser, das Kostenrisiko auf den Passagier umzulegen - ohne Sanktion oder Restriktion. :mad:
Daher kann ich es mir kaum vorstellen, dass dies so durchgeht. Das wäre eine massive Verschlechterung.