Streik(s) Sammelthread

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hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
5.398
5.597

fanflug

Reguläres Mitglied
21.03.2019
41
46
EDDF
Gratulation!

Wann hast Du die Cases eröffnet?

Meine Cases sind vom 25. April. Zu einem kam die Tage nochmal eine Mail dass sie dran sind aber es noch etwas dauert, zum anderen habe ich noch gar nichts gehört.
Meine Cases wurden am 16. und 17.4. eröffnet - einer vom 16.4. wurde jetzt bestätigt.
 
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fanflug

Reguläres Mitglied
21.03.2019
41
46
EDDF
Habe am Samstag für den zweiten Case den Auszahlungslink bekommen - bleibt nur noch einer offen
 

ACM

Neues Mitglied
08.04.2026
11
13
Bei mir ist auch was passiert. In meinem Fall wurde ich für FRA-LAX in C umgebucht auf United mit Umstieg in ORD. Das Ergebnis war eine 2 Stunden frühere Abreise mit 3 Stunden verpäteter Ankunft am Ziel und dem zweiten Leg in Eco.

Lufthansa sagt nun:
Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 liegt die Verantwortung im Falle einer Flugannullierung oder einer erheblichen Verspätung bei der Fluggesellschaft, die den jeweiligen Flugabschnitt durchgeführt hat. In diesem Fall ist der ausführende Carrier , der vollständige Zugriff auf die relevanten Flugdaten hat. Daher muss sich die Beschwerde direkt an [United Airline / Star Alliance Partner / OAL] richten, da diese Fluggesellschaft für die Bearbeitung solcher Vorgänge zuständig ist.

Vor diesem Hintergrund bitten wir um Verständnis, dass eine weitere Bearbeitung oder Entschädigung unsererseits nicht erfolgen kann.

Wir haben Ihr Anliegen deshalb umgehend an unseren Star Alliance Partner weitergeleitet. [United Airline] wird sich so bald wie möglich persönlich mit Ihnen in Verbindung setzen.


Habe den Fall jetzt an Dr. Böse gegeben. Das ist doch kompletter Quatsch dass mir United jetzt irgendwas schuldet. Und Lust weiter zu warten habe ich auch keine mehr.
 
Zuletzt bearbeitet:

ZRH_47°27′30″N_8°32′

Erfahrenes Mitglied
07.10.2021
1.087
1.635
ZRH
Naja, Anspruch ist nunmal an die ausführende Airline zu stellen. In dem Fall UA.
Na ja... Für das sind die Angaben von @ACM zu vage. Wenn der ursprügliche Flug ein LH-Flug war (und UA erst in Form der Ersatzverbindung ins Spiel gekommen ist - und dann nicht "on-the-top" zusätzlich etwas verbockt hat...), dann wäre durchaus LH der Anspruchsgegner...
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
2.087
1.186
Na ja... Für das sind die Angaben von @ACM zu vage. Wenn der ursprügliche Flug ein LH-Flug war (und UA erst in Form der Ersatzverbindung ins Spiel gekommen ist - und dann nicht "on-the-top" zusätzlich etwas verbockt hat...), dann wäre durchaus LH der Anspruchsgegner...
Ja, ich gehe auch davon aus, dass das einfach der Versuch von Anspruchs-Ping-Pong seitens Lufthansa ist. Wenn nur ein paar Paxe an dem Punkt aufgeben, hat LH finanziell gewonnen. Die wortwörtliche Auslegung der Verordnung bzgl. "ausführender Airline" kann man inzwischen doch definitiv ad acta legen. Und hier wäre sie ja sogar die durchführende gewesen, wenn sie denn nicht einfach gar nicht geflogen wäre..... Als "nicht fliegende ausführende Airline" geht der Anspruch weiter gegen LH IMHO, auch wenn sie so nett war und ihrer Minimalpflicht nachkam und auf einen alternativen carrier umbuchte.
 

Jackson0815

Erfahrenes Mitglied
11.02.2023
591
1.157
Hallo,
unserer Flug im April wurde auf Grund des Streiks nach Boston vorverlegt:
Geplanter Abflug: 15:15 Uhr (Direktflug)
Tatsächlicher Abflug: 09:00 Uhr (über Zürich)
Personen: 2x Vollzahler und 1x Baby mit 10 Monaten

Lt. EU-Richtlinie stehen uns 1.800€ (3x600€) zu, auch +0,5.

Eben von der Lufthansa eine Mail erhalten, dass ich 900€ bekomme. Zuvor gingen schon 2 Briefe per Einschreiben mit der Forderung 1.800€ raus.

Kann man das Angebot seitens LH ablehnen oder wie verhalte ich mich nun am Besten?

Danke.
 
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hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
5.398
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Einer meiner Mai-Flüge wurde zwei Stunden vorverlegt, nun erhielt ich von der LH auf das Anfang Mai ausgefüllte Onlineformular die Rückmeldung:

"Flugverspätung unter 3 Stunden, daher keine Entschädigung" :doh:

Nunja, Mahnbescheid soeben beantragt, mal schauen ob sie widersprechen oder sich die Kosten sparen :D

@Jackson0815 natürlich kannst du das Angebot ablehnen. Welchen Grund hat die LH denn genannt?
 
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Nachtstute

Erfahrenes Mitglied
24.05.2013
743
473
Hallo,
unserer Flug im April wurde auf Grund des Streiks nach Boston vorverlegt:
Geplanter Abflug: 15:15 Uhr (Direktflug)
Tatsächlicher Abflug: 09:00 Uhr (über Zürich)
Personen: 2x Vollzahler und 1x Baby mit 10 Monaten

Lt. EU-Richtlinie stehen uns 1.800€ (3x600€) zu, auch +0,5.

Eben von der Lufthansa eine Mail erhalten, dass ich 900€ bekomme. Zuvor gingen schon 2 Briefe per Einschreiben mit der Forderung 1.800€ raus.

Kann man das Angebot seitens LH ablehnen oder wie verhalte ich mich nun am Besten?

Danke.
Es geht nicht um den Abflug. Sondern um die Ankunft :) Oder wurdet ihr storniert/annulliert?
 
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hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
5.398
5.597
Da ist es ja noch eindeutiger dass es sich um eine Annullierung des ursprünglichen Fluges handelte. Aber selbst wenn "nur" die Flugzeiten geändert wurden und die Flugnummer gleich bleibt, handelt es sich laut EuGH-Urteil bei einer Vorverlegung von mehr als einer Stunde um eine Annullierung.
 
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sehammer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2011
7.783
3.193
LOWW / LOWG / LOGI / LOXZ / LOKW
Bitte lest Art. 7 zu Ende:
(2) Wird Fluggästen gemäß Artikel 8 eine anderweitige Beförderung zu ihrem Endziel mit einem Alternativflug angeboten, dessen Ankunftszeit

a) bei allen Flügen über eine Entfernung von 1500 km oder weniger nicht später als zwei Stunden oder

b) bei allen innergemeinschaftlichen Flügen über eine Entfernung von mehr als 1500 km und bei allen anderen Flügen über eine Entfernung zwischen 1500 und 3500 km nicht später als drei Stunden oder

c) bei allen nicht unter Buchstabe a) oder b) fallenden Flügen nicht später als vier Stunden

nach der planmäßigen Ankunftszeit des ursprünglich gebuchten Fluges liegt, so kann das ausführende Luftfahrtunternehmen die Ausgleichszahlungen nach Absatz 1 um 50 % kürzen.

Meiner Rechtsauffassung nach liegt LH mit ihrem "Angebot" von 3x300 EUR richtig.
 

hamburgler

Erfahrenes Mitglied
18.10.2023
5.398
5.597
Der EuGH stellte in dem o.g. Urteil zu Vorverlegungen auch fest, dass dann diese Regel zur Reduzierung der Entschädigung um 50% nicht gilt.
 

MrHenry

Neues Mitglied
05.11.2019
1
3
Bei einer solchen "erheblichen" Vorverlegung müsse die Airline auch stets den Gesamtbetrag der je nach Distanz des Flugs gestaffelten Entschädigung zahlen (Urt. v. 21.12.2021, Rechtssachen C-146/20, C-188/20, C-196/20, C-270/20, C-263/20).