Herrjeee… schon wieder so ein Müll, den Du da von Dir gibst.
FEG iVm AufenthG
§ 18 Abs. 3 S. 2
In der von Dir zitirten Gesetzespassage wird von einer Fachkraft mit Akademischer Ausbildung definiert. Im Satz 1, den Du nicht zitierst, wird eine Fachkraft mit qualifizierte Berufsausbildung definiert.
Daraus ergibt sich:
Ein Akademiker (mit einem deutschen, einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss) ist eine Fachkraft
Jemand mit einer inländische qualifizierte Berufsausbildung oder eine mit einer inländischen qualifizierten Berufsausbildung gleichwertige ausländische Berufsqualifikation ist auch eine Fachkraft.
Und jetzt wird es etwas kompliziert, aber Du kannst mir bestimm folgen:
1. Jeder Akademiker (entsprechend der Definition) ist eine Fachkraft.
2. Jeder Mensch mit einer qualifizierten Berufsausbildung (dentsprechend der Definition) ist eine Fachkraft.
3. Nicht jede Fachkraft ist ein Akademiker, aber jeder Akademiker ist eine Fachkraft
==> Fachkraft und Akademiker sind nicht das Selbe.
[automerge]1788011257[/automerge]
Wer in der Bevoelkerung tatsaechlich geglaubt hat, dass es sich bei der Mehrheit der Fluechtlinge um Akademiker handelt, sollte sich vielleicht eher um sein eigenes Bildungsniveau Sorgen machen ...
Nirmand (ausser vielleicht in irgendwelchen rechten Verschwoerer-Foren) hat je behauptet dass die Mehrheit der Fluechtlinge Akademiker sein. Es wurde lediglich daraueber geredet, dass unter den Fluchtlingen viele Akademiker und anders qualifisierte Menschen sind, die uns helfen unseren grossen Mangel an Facharbeitern auszugleichen. Und so ist es ja auch gekommen.