malone
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E-Auto als Stromspeicher: Ein Zähler reicht künftig
Ein Zähler statt zwei für E-Auto als Stromspeicher: Lockerung der Regeln für das Zurückspeisen ins Netz.
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| Antriebsart | Neuzulassungen September 2026 | Anteil | Veränderung zum Vorjahresmonat |
|---|---|---|---|
| Elektro (BEV) | 88.599 | 34,5 % | +94,7 % |
| Hybrid gesamt | 98.871 | 38,5 % | +1,7 % |
| davon Plug-in-Hybrid | 27.861 | 10,8 % | +0,0 % |
| Benzin | 44.632 | 17,4 % | -29,2 % |
| Diesel | 23.058 | 9,0 % | -20,1 % |
| Flüssiggas (LPG) | 1.602 | 0,6 % | +79,8 % |
Stimmt, LPG ist dafür das beste Beispiel immer wieder. Ich finde eher den starken Rückgang der ICE bemerkenswert, wo doch manche hier diesen Rückgang stets verneint haben.Und bei einer niedrigen Zahl haben kleinere numerische Zuwächse schon hohe prozentuale Werte.
Wobei man der Fairness halber dazu sagen muss, dass bei den Hybriden auch Mild Hybride mitgezählt werden. Das sind häufig Autos, die keinen Meter elektrisch fahren und auch keine zusätzliche Batterie haben. Es wird lediglich die normale Batterie optimiert geladen. Das sind Autos, die als ganz normale Verbrenner im Katalog stehen. Man müsste also mindestens 50.000 der Hybride bei den normalen Verbrennern mitzählen.Stimmt, LPG ist dafür das beste Beispiel immer wieder. Ich finde eher den starken Rückgang der ICE bemerkenswert, wo doch manche hier diesen Rückgang stets verneint haben.
Da machen wir einfach einen Kompromiss, alle Zweiräder über 100KW dürfen auch in Zukunft Verbrenner sein![]()
Verkehrsminister Bilger: „Das Verbrennerverbot war ein großer Fehler“ - WELT
Der Verkehrsminister verteidigt den zweiten Tankrabatt, hält E-Autos längst für marktfähig und wirbt in Europa für eine Rücknahme des Verbrenner-Aus. Bei der Bahn kündigt er harte Jahre an, bevor es besser wird.www.welt.de

Ich werde kein Fahrzeug mehr leasen. Letztes Jahr ein Angebot wahrgenommen, weil das Angebot gut war.es gibt einfach zu gute Leasing Angebote. Auch für privat.
Das läuft normalerweise anders. Die ganze neue Leasingzeit wird neu berechnet. Dabei wird der aktuelle Restwert berücksichtigt, natürlich auch Provisionen. Die Sonderzahlung wird komplett eingerechnet. Daraus ergibt sich dann eine abschließende Zahlung. Das wird aber weniger als die ausstehenden Raten sein.Hat hier jemand schon mal ein VW Leasing vorzeitig beendet? Welche Kosten ruft VW auf? Nur die ausstehenden Leasingraten oder noch eine zusätzliche Entschädigung? Wird die anfangs geleistete Sonderzahlung verrechnet oder ist die verloren? Gemini sagt, die Sonderzahlung wird quasi als Guthaben anteilig gegengerechnet.
Hängt auch vom Fahrzeug ab und mit welchen Sonderkonditionen der Leasingvertrag kalkuliert war. Ich hatte kürzlich für meinen Q4 angefragt bei Wechsel auf ein anderes neues Modell innerhalb des Konzerns und die angebotene Ablöserate entsprach quasi der Summe der restlichen Raten.Das läuft normalerweise anders. Die ganze neue Leasingzeit wird neu berechnet. Dabei wird der aktuelle Restwert berücksichtigt, natürlich auch Provisionen. Die Sonderzahlung wird komplett eingerechnet. Daraus ergibt sich dann eine abschließende Zahlung. Das wird aber weniger als die ausstehenden Raten sein.
Wenn Interesse an einem Neuverkauf besteht, läuft es u.U. auch ganz anders: Ich habe mal ein Angebot gehabt, bei dem der alte Leasingvertrag nach einer Neubestellung zur Auslieferung des neuen FZGs einfach aufgehoben wurde. - Ohne weitere Zahlungen.Hängt auch vom Fahrzeug ab und mit welchen Sonderkonditionen der Leasingvertrag kalkuliert war. Ich hatte kürzlich für meinen Q4 angefragt bei Wechsel auf ein anderes neues Modell innerhalb des Konzerns und die angebotene Ablöserate entsprach quasi der Summe der restlichen Raten.
Dann halt nicht.![]()
Ich will ja ganz raus aus dem VW Konzern, da kann ich sowieso nicht mit Kulanz rechnenHängt auch vom Fahrzeug ab und mit welchen Sonderkonditionen der Leasingvertrag kalkuliert war. Ich hatte kürzlich für meinen Q4 angefragt bei Wechsel auf ein anderes neues Modell innerhalb des Konzerns und die angebotene Ablöserate entsprach quasi der Summe der restlichen Raten.
Dann halt nicht.![]()
Zum Glück sieht das der Bundesrechnungshof und sicherlich auch die Gerichte anders. Auch nicht vereinnahmte Steuern aufgrund von Privilegien sind Subventionen.![]()
Bundesregierung: Dienstwagenprivileg ist keine Subvention
Die Bundesregierung betrachtet das sogenannte Dienstwagenprivileg nicht als Subvention und sieht durch die 1-Prozent-Regelung keine Steuermindereinnahmen. …www.mobiflip.de