Deutscher und US-Pass, mit welchem Ein- und Ausreisen

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aerodynamik

Erfahrenes Mitglied
14.04.2009
573
26
MUC
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Meinte natürlich die BP. Sorry für die Verwirrung.

Bei meiner +1 wird bei der Ausreise manchmal nach dem Aufenthaltstitel gesucht. Den hätte man ja mit dt. Pass nicht.
 
E

embraer

Guest
Die Diskussion ist total lächerlich. Mit Vorteil werwendet man logischerweiese bei Reisen in die USA den US-Amerikanischen Pass. Bei der Einreise nach Schengen zeigt man dann einfach den Deutschen Pass. Wo ist das Problem?
 
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Reaktionen: Ostschneiser

vvodaf

Neues Mitglied
08.08.2012
12
0
Das Problem liegt auf der US-Seite. Wenn man in USA wohnt und nach EU zum Verwandtenbesuch hinreist, - mit der oben beschriebenen Vorgehensweise - :
1) Mit dem US- Pass in USA einchecken.
2) Mit dem EU-Pass bzw. BPA in Deutschland einreisen.
Hier fängt das Problem an, weil man dann keinen Stempel auf dem US-Pass als die Ein- bzw. Ausreisebestätigung bekommen wird. Die Folgen sind :
- Erstens kann der Einreisenachweis nicht mehr bei der Reisekrankenversicherung im Schadensfall geführt werden.
- Zweitens interessieren sich schon die US-Beamten bei der Rückreise in die USA, woher man kommt. Denn ohne den Ein- und Ausreisestempel des zuletzt besuchten Landes muss man sich auf endlose Fragen bei der US-Passkontrolle einstellen.
Es hat daher wenig Sinn, unterschiedliche Reisedokumente zu verwenden. Wozu wäre es übrigens gut ?
 

Wimbai

Erfahrenes Mitglied
30.03.2009
323
0
Rosenheim
Das Problem liegt auf der US-Seite. Wenn man in USA wohnt und nach EU zum Verwandtenbesuch hinreist, - mit der oben beschriebenen Vorgehensweise - :
1) Mit dem US- Pass in USA einchecken.
2) Mit dem EU-Pass bzw. BPA in Deutschland einreisen.
Hier fängt das Problem an, weil man dann keinen Stempel auf dem US-Pass als die Ein- bzw. Ausreisebestätigung bekommen wird.

Ich habe noch nie meinen deutschen Reisepaß bei der Ausreise in den USA vorzeigen müßen und deshalb auch keinen Ausreisestempel bekommen. Aber vielleicht hat sich das in der Zwischenzeit geändert.

- Erstens kann der Einreisenachweis nicht mehr bei der Reisekrankenversicherung im Schadensfall geführt werden.

Meine Reisekrankenversicherung (M&M-Kreditkarte) wollte im Schadensfall nur den Reiseplan oder die Bordkarten sehen.

Wozu wäre es übrigens gut ?

Um sich eventuelle Visumgebühren zu ersparen?
 

Diogenes

Erfahrenes Mitglied
20.02.2011
618
0
STR/CAN/HKG/HGH/XMN
Muss er es überhaupt, dachte das wäre einer der Fälle in denen man beide behalten kann - das Problem Wehrpflicht ist ja auch weg.
Ja, vorbei die Zeiten an denen man nicht mal einen Krieg hätte führen können, weil man die jeweiligen Wehrpflichtigen erst wochenlang mit Sonderzügen hin- und hertransportieren müßte, damit jeder weiß wo sein Truppenteil steht...

Es kommt immer darauf an, welches Recht gilt.

In Deutschland gilt noch immer das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, jetzt Staatsangehörigkeitsgesetz mit dem Grundsatz Ius Sanguinis, sprich Recht des Blutes: Es gilt also die Abstammung.
In den USA gilt das Ius Soli, das Recht des Bodens.

Sprich: Deutscher ist der, der mindestens ein deutsches Elternteil hat. Ein Einwanderungsland wie die USA setzt einfach auf den Geburtsort.

Mit dem Eingeständnis, daß Deutschland ein Einwanderungsland ist und der Gedanke unerträglich ist, daß gut 10% der Bevölkerung als Ausländer ein Stück weit Menschen zweiter Klasse sind, hat Rot-Grün so eine Art temporäre Staatsangehörigkeit "erfunden". Zum einen gilt das Blutprinzip weiterhin, zum anderen erhalten in Deutschland geborene Kinder von Ausländern, die hier ihren ständigen Aufenthalt haben, die deutsche Staatsangehörigkeit und können sich dann für eine entscheiden.

Länder wie die Türkei bspw. sehen grundsätzlich die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nicht vor.

Grundsätzlich jedoch ist - da sind sich die Staaten durchaus einig - eine Doppelstaatsbürgerschaft ein eher unerwünschtes Phänomen.
 
S

Sun

Guest
Es hat daher wenig Sinn, unterschiedliche Reisedokumente zu verwenden. Wozu wäre es übrigens gut ?

Klar, dann reise ich also mit meinem Deutschen Pass in die USA ein, bekomme 90 Tage Touristenvisa und werde dann spätestens bei der nächsten Einreise erst mal wegen Visa overstay festgesetzt.

Zweitens interessieren sich schon die US-Beamten bei der Rückreise in die USA, woher man kommt. Denn ohne den Ein- und Ausreisestempel des zuletzt besuchten Landes muss man sich auf endlose Fragen bei der US-Passkontrolle einstellen.

Das war bei >300 Einreise noch nie ein Problem, warum auch?

Sorry aber was du schreibst ist einfach nur falsch und kann richtig Ärger geben. Das Thema war doch schon vor 8 Monaten hinreichend erklärt, warum musst du es mit Falschinformationen wieder hochholen.
 

lilifly

Reguläres Mitglied
23.07.2012
89
0
STR
Mir fällt zu dem Thema auch was win. Bei meiner Freundin ist folgendes Problem aufgetaucht: sie hat die Deutsche und US- Staatsbürgerschaft, jedoch nur einen US Pass und einen deutschen Personalausweis. Bei der Einreise in Deutschland aus den USA vor ein paar Monaten hat sie ihren deutschen Perso vorgelegt. Folge: Ordnungswidrigkeit, da sie verpflichtet gewesen wäre einen deutschen Reisepass vorzulegen bei der Einreise aus den USA. Kostet rund 100€ Bußgeld. Kann mir das jemand erklären? Ich verstehe nicht, warum der Perso nicht zur Einreise ausreicht!
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Mir fällt zu dem Thema auch was win. Bei meiner Freundin ist folgendes Problem aufgetaucht: sie hat die Deutsche und US- Staatsbürgerschaft, jedoch nur einen US Pass und einen deutschen Personalausweis. Bei der Einreise in Deutschland aus den USA vor ein paar Monaten hat sie ihren deutschen Perso vorgelegt. Folge: Ordnungswidrigkeit, da sie verpflichtet gewesen wäre einen deutschen Reisepass vorzulegen bei der Einreise aus den USA. Kostet rund 100€ Bußgeld. Kann mir das jemand erklären? Ich verstehe nicht, warum der Perso nicht zur Einreise ausreicht!

Der BPA reicht aus (Punkt). Ist aber eine schöne Geschichte.
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Der BPA reicht aus (Punkt). Ist aber eine schöne Geschichte.
Durch stetiges Wiederholen wird die Behauptung nicht richtiger. Der Personalausweis reicht NICHT aus!
Und das ist jetzt keine Vermutung (wie so vieles, was hier geschrieben wird) sondern steht so im Passgesetz.

Ich habe allerdings auch noch nie gehört, dass hier wirklich ein Bussgeld verhängt wird...
 

Ostschneiser

Erfahrenes Mitglied
06.08.2012
2.877
0
ZRH
Ich werde meine Freundin nochmal nach diesem Bußgeldwisch fragen, ob da die genauen gesetzlichen Fundstellen draufstehen!
Ist das ein Zeichen, dass ich beharrlich ignoriert werde? :cry:

Hier nochmals die gesetzliche Grundlage (damit du den Bussgeldwisch nicht suchen musst): Passgesetz (genauer gesagt Paragraph 25 Abs. 3 Nr.1)
 

lilifly

Reguläres Mitglied
23.07.2012
89
0
STR
Hab gerade nochmal auf der Homepage des Auswärtigen Amtes nachgelesen. Dort steht: "Für Reisen ins Ausland muss für den Grenzübertritt grundsätzlich ein Reisepass mitgeführt werden. ... Insbesondere kann sich ein Reisender, der ohne gültigen Reisepass aus Deutschland ausgereist ist, nicht darauf verlassen, dass er ohne Reisepass in sein Zielland einreisen oder nach Deutschland zurückkehren kann."
Das ist für mich eindeutig: sie ist ohne gültigen Reisepass ausgereist, weil der Perso kein Reisepass ist. Bei der Einreise hatte die Bundespolizei wohl einen schlechten Tag und hat sie eben nicht ohne weiteres wieder einreisen lassen, daher das Bußgeld.
 

lilifly

Reguläres Mitglied
23.07.2012
89
0
STR
Ist das ein Zeichen, dass ich beharrlich ignoriert werde? :cry:

Hier nochmals die gesetzliche Grundlage (damit du den Bussgeldwisch nicht suchen musst): Passgesetz (genauer gesagt Paragraph 25 Abs. 3 Nr.1)

Nein, ich ignoriere dich nicht, im Gegenteil! Ich bin ja der Meinung dass du recht hast! Ich hatte nur den Eindruck, dass ein Forenbesucher meinte, der Sachverhalt könne sich so nicht zugetragen haben:)
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
Sehr verehrte Damen und Herren, Liebe Forumsteilnehmer, Mitleser und Unsinnbehaupter, ich warne mal vor, denn jetzt folgt Klugscheisse:

Der Personalausweis reicht aus. Warum? Richtig ist, dass § 1 I PassG einen Reisepass vorschreibt. Richtig ist aber auch, dass das PassG mehr als einen Paragraphen hat. Soll heissen: guckst du in 2 I 2 ...

Dann: die besagte Owi nach 25 spricht von Pass oder Passersatz. Wir blättern weiter in die PassV, hier § 7. Der erstaunte Leser wird feststellen, dass da irgendwas von Personalausweis steht.

Und Nu?

Weiterhin, zu besagter Geschichte: auch ein amerikanischer Pass ist ein Pass, fragt sich nur, ob man hier das PassG anwenden kann oder das AufenthG. Aber das führt zu weit ...

Im diesem Sinne reicht ein BPA für Deutsche zum Grenzübertritt einer deutschen Grenze aus.

Alles geklärt?
 

lilifly

Reguläres Mitglied
23.07.2012
89
0
STR
Sehr verehrte Damen und Herren, Liebe Forumsteilnehmer, Mitleser und Unsinnbehaupter, ich warne mal vor, denn jetzt folgt Klugscheisse:

Der Personalausweis reicht aus. Warum? Richtig ist, dass § 1 I PassG einen Reisepass vorschreibt. Richtig ist aber auch, dass das PassG mehr als einen Paragraphen hat. Soll heissen: guckst du in 2 I 2 ...

Dann: die besagte Owi nach 25 spricht von Pass oder Passersatz. Wir blättern weiter in die PassV, hier § 7. Der erstaunte Leser wird feststellen, dass da irgendwas von Personalausweis steht.

Und Nu?

Weiterhin, zu besagter Geschichte: auch ein amerikanischer Pass ist ein Pass, fragt sich nur, ob man hier das PassG anwenden kann oder das AufenthG. Aber das führt zu weit ...

Im diesem Sinne reicht ein BPA für Deutsche zum Grenzübertritt einer deutschen Grenze aus.

Alles geklärt?

Danke für die freundlichen Worte! Dann gibt es wohl Bindespolizisten, die nicht so schlau sind wie Sie:)