Muss er es überhaupt, dachte das wäre einer der Fälle in denen man beide behalten kann - das Problem Wehrpflicht ist ja auch weg.
Ja, vorbei die Zeiten an denen man nicht mal einen Krieg hätte führen können, weil man die jeweiligen Wehrpflichtigen erst wochenlang mit Sonderzügen hin- und hertransportieren müßte, damit jeder weiß wo sein Truppenteil steht...
Es kommt immer darauf an, welches Recht gilt.
In Deutschland gilt noch immer das Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz, jetzt Staatsangehörigkeitsgesetz mit dem Grundsatz Ius Sanguinis, sprich Recht des Blutes: Es gilt also die Abstammung.
In den USA gilt das Ius Soli, das Recht des Bodens.
Sprich: Deutscher ist der, der mindestens ein deutsches Elternteil hat. Ein Einwanderungsland wie die USA setzt einfach auf den Geburtsort.
Mit dem Eingeständnis, daß Deutschland ein Einwanderungsland ist und der Gedanke unerträglich ist, daß gut 10% der Bevölkerung als Ausländer ein Stück weit Menschen zweiter Klasse sind, hat Rot-Grün so eine Art temporäre Staatsangehörigkeit "erfunden". Zum einen gilt das Blutprinzip weiterhin, zum anderen erhalten in Deutschland geborene Kinder von Ausländern, die hier ihren ständigen Aufenthalt haben, die deutsche Staatsangehörigkeit und können sich dann für eine entscheiden.
Länder wie die Türkei bspw. sehen grundsätzlich die Entlassung aus der Staatsangehörigkeit nicht vor.
Grundsätzlich jedoch ist - da sind sich die Staaten durchaus einig - eine Doppelstaatsbürgerschaft ein eher unerwünschtes Phänomen.