ANZEIGE
Das hat auch niemand bestritten.Unabhängig davon muß DM.......den Wertscheck trotzdem einlösen. Zur Not per Post.
Und das beurteilt wer? Genau. Derjenige dem das Hausrecht obliegt... wenn der betreffende Kunde den Betriebsablauf stört.
Die Diskussionen hier führen nicht weiter. Ich wiederhole mich. Einkauf liegenlassen, anderen Markt suchen. Ich persönlich würde mich nicht ausweisen, lediglich gegenüber der Staatsmacht besteht dazu eine Verpflichtung.