Dunkle Zeiten ziehen herauf. Wahrscheinlich arbeiten sie im Hintergrund schon an neuen Ausreise Anträgen.Warum kriegt man denn solch einen Stempel und darf das einfach so ohne Richter angeordnet werden? Ernsthafte Frage...
"Manche Ausreisewillige beriefen sich bei der Antragstellung auf ihr Recht auf Freizügigkeit aus der KSZE-Schlussakte von Helsinki 1975 und/oder auf Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO vom 10. Dezember 1948:Dunkle Zeiten ziehen herauf. Wahrscheinlich arbeiten sie im Hintergrund schon an neuen Ausreise Genehmigungen.
Ich habe im Januar in RUH keine Stempel bekommen. Am Nachbarschalter wurde noch gestempelt. Schien mir gerade in der Umstellung zu sein.Stempeln ist normal- letztes Jahr Ein-/Ausreise in Riyadh und Einreise in AlUla mit Ausreise in Medina - beides schön (aber unscheinbar) gestempelt.

Ist nach Lust und Laune vom Grenzbeamten/in. Habe bestimmt 50+ einreisen DMM und RUH. 50/50, das es einen Stempel gibt , Tendenz sinkt. Sogar bei Landeinreise von Kuwait aus nix bekommen... Auch Ausreise nach Lust und Laune, da aber 70/30 für Stempel würde ich sagen. Auf Nachfrage gibt's sicher einen.Ich habe im Januar in RUH keine Stempel bekommen. Am Nachbarschalter wurde noch gestempelt. Schien mir gerade in der Umstellung zu sein.
Deswegen ist diese Maßnahme auch gänzlich ungeeignet. Hatte der, der diesen Stempel erteilt hatte, wohl unzureichend in Verwaltungsrecht aufgepasstmit dem nächsten Flieger nach Spanien und über die offene Grenze mit dem Perso![]()
Interessant. Darf einem EU-Bürger untersagt werden, innerhalb der EU zu Reisen (Pandemien mal ausgeschlossen)? Wieso wurde überhaupt der Pass kontrolliert.
Hatte sich evtl. (absichtlich/unabsichtlich) bei der Passkontrolle angestellt wäre meine These?Das ist die Frage, die ich mir auch stelle,
Das kann auch gegeben sein. Portugal könnte sein EU-Freizügigkeitsrecht aberkannt haben. Oder er war im geschützten Grenzfahndungsbestand erfasst und die BPol hatte ihn "zufälligerweise" angetroffen.Evtl. ein Straftäter mit zweiter Staatsbürgerschaft? Oder auf einer anderen Seite ist ein entsprechender Stempel aus Portugal, der die Einreise untersagt?
Meines Wissens nach wurde die Ausreiseuntersagung nach deutschen Gesetzen und nicht nach EU-Gesetzen verfügt. Müsste § 10 Abs. 1 Passgesetz sein.Geht wohl darum, dass es eine Veranstaltung bzgl Remigration gibt (welche in Portugal stattfindet), aber hatte nur den Post gesehen und fand den Stempel sehr interessant
Edith: handelt sich wohl um den Pressesprecher der Identitären Bewegung aus Deutschland
§ 10 Abs. 1 Passgesetz enthält tatsächlich keinen Richtervorbehalt. Somit darf die Ausreiseuntersagung ohne richterliche Anordnung vollzogen werden. Gründe für eine Ausreiseuntersagung findest du in § 7 Abs. 1 Passgesetz.Warum kriegt man denn solch einen Stempel und darf das einfach so ohne Richter angeordnet werden? Ernsthafte Frage... Da es hierfür einen Stempel gibt ist das ja offensichtlich häufig so. Und warum speziell in ein bestimmtes Land nicht? Wenn dann möchte man doch allgemein nicht dass jemand das Land verlässt würde ich denken? ich bin sicher dafür gibt es alles Erklärungen, würde mich ernsthaft interessieren. Wie man kontrollieren will dass jemand innerhalb Schengens nicht reist wäre dann sowieso die nächste Frage...
Dunkle Zeiten ziehen herauf. Wahrscheinlich arbeiten sie im Hintergrund schon an neuen Ausreise Anträgen.
Die Reisefreiheit wird durch Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 der EU-Freizügigkeitsrichtlinie garantiert."Manche Ausreisewillige beriefen sich bei der Antragstellung auf ihr Recht auf Freizügigkeit aus der KSZE-Schlussakte von Helsinki 1975 und/oder auf Artikel 13 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO vom 10. Dezember 1948:
„1. Jeder hat das Recht, sich innerhalb eines Staates frei zu bewegen und seinen Aufenthaltsort frei zu wählen.
2. Jeder hat das Recht, jedes Land, einschließlich seines eigenen, zu verlassen und in sein Land zurückzukehren.“"
https://de.wikipedia.org/wiki/Ausreiseantrag
In dieser§ 10 Abs. 1 Passgesetz enthält tatsächlich keinen Richtervorbehalt. Somit darf die Ausreiseuntersagung ohne richterliche Anordnung vollzogen werden. Gründe für eine Ausreiseuntersagung findest du in § 7 Abs. 1 Passgesetz.
Wieso ein Reisender innerhalb des Schengen-Raums kontrolliert wird? Wenn er sich halt an der Passkontrolle für den Non-Schengen Bereich anstellt z. B.
Meines Wissens nach werden diese Stempel für alle Passkontrollstellen der Bundespolizei angefertigt. Einfach damit man sie vor Ort hat.
Die Reisefreiheit wird durch Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 der EU-Freizügigkeitsrichtlinie garantiert.
Daher verletzten Maßnahmen, welche die Reisefreiheit beschränken, oft das Unionsrecht, z. B. Ausreise länger als drei Monate -> Meldung bei der Bundeswehr.
Man kann beim BKA eine Auskunft über sich selbst beantragen. Dann bekommt man auch heraus, ob man in der Gewalttäter Sport Datei gespeichert ist.Die "Gewaltäter Sport Datei" lässt grüßen...
Da kann man übrigens sehr schnell (auch unverschuldet) reinrutschen.
Die Liechtensteiner Stempel sind ja offiziell, insofern sollten sie kein Problem darstellen.Wie geht man den mit solchen Spass Stempeln um?
Grundsatz der Verhältnismäßigkeit nach § 15 BPolG i. V. m. § 40 VwVfG.Mich wundert nur etwas, dass das dann auf Portugal beschränkt wird, denn eigentlich kennt der 10 nur die Untersagung der Ausreise insgesamt![]()
Meines Erachtens sollte so ein Paragraph nur mit Richtervorbehalt gelten. Das Einstempeln in den Reisepass halte ich für unverhältnismäßig, eine Speicherung im Computersystem hätet auch ausgereicht.In dieserPauschalitätGrundsätzlichkeit leider nicht. Mit Gefahren Abwehr läßt sich in unserer Demokratie (tm) jedes Grundrecht außer Kraft setzen.
Die Liechtensteiner Stempel sind ja offiziell, insofern sollten sie kein Problem darstellen.

Die BRAS 120 sieht vor, dass zur Sicherung der Ausreiseuntersagung ggfs. die Reisedokumente sichergestellt (13 Abs. 1 Nr. 2 PassG) oder Meldeauflagen auferlegt werden sollen. Interessant ist auch, dass es jedenfalls in der mir vorliegenden Fassung der BRAS 120 noch heißt, dass Pässe von deutschen Staatsangehörigen nicht gekennzeichnet werden, sondern der entsprechende Stempel nur bei Drittstaatsangehörigen verwendet wird.Deswegen ist diese Maßnahme auch gänzlich ungeeignet. Hatte der, der diesen Stempel erteilt hatte, wohl unzureichend in Verwaltungsrecht aufgepasst.
Die "echten Stempel" gibts nicht mehr. Nur den vom Touristenbüro. Aber der vom Touristenbüro macht den Reisepass nicht ungültig.gibt's den echten Stempel noch?
es unterscheidet sich doch meist, ob man einen offiziellen Stempel oder den Tourist-Office-Stempel hat![]()
Das ist auch das, was ich in Erinnerung habe.Die BRAS 120 sieht vor, dass zur Sicherung der Ausreiseuntersagung ggfs. die Reisedokumente sichergestellt (13 Abs. 1 Nr. 2 PassG) oder Meldeauflagen auferlegt werden sollen. Interessant ist auch, dass es jedenfalls in der mir vorliegenden Fassung der BRAS 120 noch heißt, dass Pässe von deutschen Staatsangehörigen nicht gekennzeichnet werden, sondern der entsprechende Stempel nur bei Drittstaatsangehörigen verwendet wird.