16.10.17: Air Berlin A330 go around and low pass

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MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.889
10.219
Dahoam
Ihr seid echt unglaublich. Als ich das Video zum ersten Mal gesehen habe dachte ich "nette Aktion" und das wars. Hätte auch nicht erwartet dass da groß Wind drum gemacht wird. Wie kann man sich denn über so etwas hier so empören?

Man merkt dass Du keine Ahnung hast wieviele Bemühungen hinter den Kulissen in der Zivilluftfahrt gemacht werden um die Sicherheit zu erhöhen. Das sind unzählige winzige Faktoren die überall angreifen, vieles ist theoretischer Natur aber alles zusammen trägt dazu bei dass Fliegen so sicher ist.


Wesentliche Grundpfeiler dafür sind dass sich JEDER Beteiligte an dem Prozess so diszipliniert verhält wie möglich und auch nichts vertuscht. Und das hat der AB-Kutscher nun mal nicht gemacht. Es mag im Gesamtbild die Sicherheit nur sehr marginal verringern, aber was einfach falsch ist, ist die Tatsache dass er etwas absolut unnötiges durchgezogen hat und damit eine Linie überschritten hat.

Man kann darüber diskutieren wie den Pfandcoupon den eine Verkäuferin eingeschoben hat und daraufhin wegen Diebstahl gekündigt wurde. Der Schaden für den Laden ist ebenfalls marginal, aber es ist ein schwerwiegender Bruch des Vertrauens.

Oder ein weiteres Beispiel die Bestrafung des Polizisten der einen Kindermörder körperliche Gewalt angedroht hat um herauszufinden wo sich das Kind aufhält um es noch lebendig zu finden. Die meisten würden das gut heißen, aber letztendlich muss es bestraft werden weil es Grundlagen in der Rechtssprechung untergräbt.


Die Frage ist was macht der nächste und ab welchen Punkt hinter der Linie soll man es bestrafen und ab welchen Punkt wird es wirklich gefährlich. Das sollte sich jeder der das als harmlos sieht (die Tat an sich war es beim AB-Kutscher) überlegen wohin es führt!
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
46
55
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Ist jetzt ein wenig blöd, nach acht Seiten in die Diskussion einzusteigen.

Hab´ das Video aber erst gestern nach dem Fußball gesehen.

Finde die Aktion vollkommen daneben. Kann man nur hoffen, dass jeder, aber auch wirklich jeder der Paxe die entsprechende Ankündigung der Crew gehört - und auch verstanden hat. Denn wenn ich links aus dem Fenster schaue und knapp über der Bahn statt d. Horizonts den Boden sehe, bekomme ich wohl den Schreck meines Lebens.

Sowas hat in der Verkehrsfliegerei einfach nichts zu suchen. Unprofessionell.
 
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Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.491
914
MUC/EDMM
Ich denke man kann an Hand der Bilder schon abschätzen, dass die linke Flügelspitze ungefähr eine Spannweite vom Erdboden entfernt ist? Vielleicht ein paar Meter mehr, vielleicht ein paar Meter weniger. Aber tu doch bitte nicht so, als ob es völlig aus der Luft gegriffen wäre...

Anhang anzeigen 105996

*LOL*
Auf einem 2D-Bild ohne präzise Entfernungsangabe die Höhe abschätzen zu wollen, ist wirklich sehr ambitioniert!
Da hilft auch die Anwendung des Strahlensatz nichts, wenn die entscheidenden Variablen fehlen...
 

Perisai

Meilenausquetscher
31.08.2012
2.141
121
LON
Man merkt dass Du keine Ahnung hast wieviele Bemühungen hinter den Kulissen in der Zivilluftfahrt gemacht werden um die Sicherheit zu erhöhen. Das sind unzählige winzige Faktoren die überall angreifen, vieles ist theoretischer Natur aber alles zusammen trägt dazu bei dass Fliegen so sicher ist.


Wesentliche Grundpfeiler dafür sind dass sich JEDER Beteiligte an dem Prozess so diszipliniert verhält wie möglich und auch nichts vertuscht. Und das hat der AB-Kutscher nun mal nicht gemacht. Es mag im Gesamtbild die Sicherheit nur sehr marginal verringern, aber was einfach falsch ist, ist die Tatsache dass er etwas absolut unnötiges durchgezogen hat und damit eine Linie überschritten hat.

Man kann darüber diskutieren wie den Pfandcoupon den eine Verkäuferin eingeschoben hat und daraufhin wegen Diebstahl gekündigt wurde. Der Schaden für den Laden ist ebenfalls marginal, aber es ist ein schwerwiegender Bruch des Vertrauens.

Oder ein weiteres Beispiel die Bestrafung des Polizisten der einen Kindermörder körperliche Gewalt angedroht hat um herauszufinden wo sich das Kind aufhält um es noch lebendig zu finden. Die meisten würden das gut heißen, aber letztendlich muss es bestraft werden weil es Grundlagen in der Rechtssprechung untergräbt.


Die Frage ist was macht der nächste und ab welchen Punkt hinter der Linie soll man es bestrafen und ab welchen Punkt wird es wirklich gefährlich. Das sollte sich jeder der das als harmlos sieht (die Tat an sich war es beim AB-Kutscher) überlegen wohin es führt!

Alles schön und gut; man kann deiner Argumentation folgen oder diese für überzogen halten.

Den Vergleich mit einem Polizisten der Gewalt androht finde ich davon unberührt vollkommen daneben.
Selbst wenn ein Flugzeug wegen eines unnötigen Mannöver abstürzt, wird das die Grundfeste unseres Rechtsstaats nicht ansatzweise tangieren. Angedrohte Folter von einem Staatsdiener ist da schon eine ganz andere Hausnummer.


Viel spannender ist jedoch die Frage die bereits mehrfach aufgeworfen wurde: Wieso werden dann Mannöver wie beispielsweise das der Lufthansa 747 über der fast größtmöglichen Menschendichte zugelassen?
Sollte man sich deiner Argumentation anschließen, wäre das Mannöver mindestens genauso zu verurteilen bzw. hätte nie genehmigt werden dürfen.

Offensichtlich wurde dies "hinter den Kulissen der Zivilluftfahrt" anders bewertet.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.491
914
MUC/EDMM
Ach was wäre das lustig wenn die Untersuchung des LBA ausgeht wie das Hornberger Schießen: ergebnislos. Ich bin sicher, dass selbst dann hier einige keinen Zentimeter von ihrer gefühlten Unsicherheit und dem schlimmen, unnötig eingegangenen Risiko abrücken würden. Ich jedenfalls bin gespannt was am Ende in dem Bericht drin steht.

+1
Denn nachdem sie ihre (irrationale) Unsicherheit zum Ausdruck gebracht haben, steigen sie alle dann doch wieder in ihr Auto und begeben sich in ein rational sehr deutliches Risiko, im Straßenverkehr verletzt/getötet zu werden.

Das Risiko, im Straßenverkehr einen schweren Verkehrsunfall zu erleiden, lag letztes Jahr in Mitteleuropa bei fast 5 zu 1.000 (exakt bei 4,85 zu 1.000). Oder anders ausgedrückt, von 100.000 Menschen erlitten 485 letztes Jahr einen schweren Verkehrsunfall mit schweren Verletzungen oder Todesfolge. Jetzt sollte sich jeder mal an die eigene Nase fassen und fragen, warum er denn dieses Risiko tagtäglich eingeht, aber ein viel unwahrscheinlicheres Risiko als "furchtbar" oder "schlimm" abstempelt (noch dazu bei guten Witterungs-, Sicht- und Flugverkehrsbedingungen).

Aber schon klar: Unfälle passieren immer nur den Anderen, nie einem selbst. Deswegen steigen alle auch wieder unbeschwert ins Auto.
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.889
10.219
Dahoam
Viel spannender ist jedoch die Frage die bereits mehrfach aufgeworfen wurde: Wieso werden dann Mannöver wie beispielsweise das der Lufthansa 747 über der fast größtmöglichen Menschendichte zugelassen?
Sollte man sich deiner Argumentation anschließen, wäre das Mannöver mindestens genauso zu verurteilen bzw. hätte nie genehmigt werden dürfen.

Ich weiß nicht was LH für Manöver geflogen ist und wieviel vorher abgesprochen und genehmigt wurde. Daher kann ich Dir dazu keine Antwort geben.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
(...) die Untersuchung des LBA (...)

Meine Erfahrung und was man in Fachkreisen so "hört" ist in diesen Fällen eigentlich immer "Einstellung" des Verfahrens ohne "Findings". Die Fälle an die ich so denke sind z.B. Fehler / Findings bei Flugplänen/durchführung, Noise Abatement Verstöße, von Bürgern angezeigter "Kunstflug" außerhalb genehmigter Lufträume und ohne Freigabe durch die DFS etc.

Ich denke das LBA wird sich hier sowieso bedeckt halten, was die "Intensität" der Arbeit an diesem Case angeht. Wer hier sicher aktiv wird, ist das RP / Landesluftfahrtbehörde des Landes NRW bzw. der Stadt DUS bzw. des RP Duesseldorf.

Hier koennte wegen einer "Noise Abatement" Violation eine OWI fällig werden - die geht an den Flugbetrieb...was der daraus macht, ist seine Sache.

Wer hier auf eine Untersuchung i.S.v. einer "Bewertung" der Manöver" hofft, wird sicher enttäuscht werden. Hier geht es um Bürokratie, ein rein administrativer Vorgang.

Davon unbenommen sind natuerlich interne Reviews und Gespräch beim Flottenchef.
 

blackbeauty

Erfahrenes Mitglied
03.02.2013
4.212
10
above and below the clouds
Hier koennte wegen einer "Noise Abatement" Violation eine OWI fällig werden - die geht an den Flugbetrieb...was der daraus macht, ist seine Sache.

...

Davon unbenommen sind natuerlich interne Reviews und Gespräch beim Flottenchef.

Ein Flugbetrieb den es de facto kaum noch gibt, dito fuer die Flotte.

Und genau fuer solche Forderungen wie noise abatement violation werden "potentielle Fahrwerksprobleme" genannt... ;)
 
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Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.796
10.670
irdisch
Ein low approach und eine Platzrunde sind im Flugbetrieb jederzeit mögliche und genehmigte Manöver, da braucht man keine Untersuchung für. Genau dafür wird der Flughafenluftraum ständig von z.B. Drachen und Drohnen freigehalten. Hier hat sogar der Tower vorab grünes Licht gegeben. Das hier aufgemachte Fass ist reine Hysterie. Es war auch nicht besonders tief und keineswegs riskant oder spektakulär.
 
F

feb

Guest
Feiger antiquierter Haufen hier. Ihr macht auch die Terrassentür nicht auf, weil es unter bestimmten Umständen ziehen könnte, oder!? Meine Fresse.
Ich wär gern an Bord gewesen.

Höflichkeit ist eine Zier,
doch weiter kommt man ohne ihr?
 

Perisai

Meilenausquetscher
31.08.2012
2.141
121
LON
Ich weiß nicht was LH für Manöver geflogen ist und wieviel vorher abgesprochen und genehmigt wurde. Daher kann ich Dir dazu keine Antwort geben.

Und du weißt en detail was zwischen AB und dem Düsseldorfer Tower abgesprochen wurde?

Das LH Manöver ist zudem in ähnlich aussagekräftiger Qualität wie das AB Manöver auf Youtube zu finden; vermutlich sogar bessere Aufnahmen.



Nach allem was ich bisher dazu gelesen habe, war das Prozedere für den Go-around abgesprochen. Wäre dies in irgendeinerweise zu riskant gewesen, hätte dies (gerade nach deiner Argumentation) doch gar nicht erst genehmigt werden dürfen.

Man kann dem Piloten sicher einen unnötigen Go-around vorwerfen, eine nennenswerte Gefährdung Beteiligter/Unbeteiligter hingegen nicht.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.796
10.670
irdisch
Für einen Go Around muss sich ein Pilot normalerweise nicht rechtfertigen. Der liegt alleine in seinem Ermessen. Das ist diese merkwürdige Tour, Piloten ins Handwerk pfuschen zu wollen. Wie bei der Schubumkehr. Wenn sie nötig ist, wird sie genutzt, egal was die Lärmvorschriften gerne hätten.
 
J

jsm1955

Guest
*LOL*
Auf einem 2D-Bild ohne präzise Entfernungsangabe die Höhe abschätzen zu wollen, ist wirklich sehr ambitioniert!
Da hilft auch die Anwendung des Strahlensatz nichts, wenn die entscheidenden Variablen fehlen...
Also wozu man die Entfernungsangabe braucht, um zwei Strecken zu vergleichen, die etwa gleich weit entfernt sind, und einen gemeinsamen Berührungspunkt haben, wirst du uns sicher erklären?
2 D kommt höchstens in Betracht, weil die als Vergleich herangezogene Spannweite aufgrund des Abbildungswinkels verkürzt dargestellt ist. Insofern ist die Darstellung der Vergleichsstrecke, von der wir wissen, dass sie 60m lang ist nicht 1:1 in die Abschätzung zu übernehmen. Aber es ging ja auch nicht um eine Messung, sondern um die Widerlegung der Aussage, man könne hier keine Höhenangabe machen, weil Daten fehlten.
 

Foxfire

Füchslein
10.09.2012
5.491
914
MUC/EDMM
Also wozu man die Entfernungsangabe braucht, um zwei Strecken zu vergleichen, die etwa gleich weit entfernt sind, und einen gemeinsamen Berührungspunkt haben, wirst du uns sicher erklären?
2 D kommt höchstens in Betracht, weil die als Vergleich herangezogene Spannweite aufgrund des Abbildungswinkels verkürzt dargestellt ist. Insofern ist die Darstellung der Vergleichsstrecke, von der wir wissen, dass sie 60m lang ist nicht 1:1 in die Abschätzung zu übernehmen. Aber es ging ja auch nicht um eine Messung, sondern um die Widerlegung der Aussage, man könne hier keine Höhenangabe machen, weil Daten fehlten.
Prinzip des Strahlensatzes nicht verstanden?
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
10.047
9.430
Ich denke das LBA wird sich hier sowieso bedeckt halten, was die "Intensität" der Arbeit an diesem Case angeht

...

Wer hier auf eine Untersuchung i.S.v. einer "Bewertung" der Manöver" hofft, wird sicher enttäuscht werden. Hier geht es um Bürokratie, ein rein administrativer Vorgang.

Falls dem so sein wird dann würde ich sagen: Q.E.D.
Wenn eine Untersuchung eingestellt wird und sich die andere lediglich um Lärmprobleme dreht dann kann der Pilot nicht allzuviel falsch gemacht haben - in einer Branche in der durchaus menschliche Fehler auch öfter einmal mit Suspendierungen und einem Lizenzentzug geahndet werden. In einem Großteil der Fälle übrigens zu Recht!
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.889
10.219
Dahoam
Für einen Go Around muss sich ein Pilot normalerweise nicht rechtfertigen. Der liegt alleine in seinem Ermessen. Das ist diese merkwürdige Tour, Piloten ins Handwerk pfuschen zu wollen. Wie bei der Schubumkehr. Wenn sie nötig ist, wird sie genutzt, egal was die Lärmvorschriften gerne hätten.

Bei manchen Airlines müssen sie sich dafür rechtfertigen...

Airlines mit einer guten Sicherheitskultur machen dies jedoch nicht da man dem Piloten vertraut das nach besten Wissen und Gewissen gemacht zu haben. Nur eine Spaßaktion schadet diesem Vertrauen.
 

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
24.796
10.670
irdisch
Rechtfertigen, das gibt es. Aber es wird dann normalerweise auch bei den "harten Hunden" akzeptiert. So wie mehr Reserve tanken.
 

blackbeauty

Erfahrenes Mitglied
03.02.2013
4.212
10
above and below the clouds
Bei manchen Airlines müssen sie sich dafür rechtfertigen...

"Rechtfertigen" klingt sehr nach Anklage, meist dient die Erfassung eher der Dokumentation als der Kontrolle. Bei vielen Airlines muss man einen Grund nennen, i.d.R. wird der aber nicht hinterfragt. Da reicht dann z.B. auch das Gefühl, es könnte evtl. irgendetwas mit dem Fahrwerk nicht stimmen. :p

Beliebter Grund für den Wunsch nach Abweichung von Flughöhe oder Flugroute ist beispielsweise ein "Test" bestimmter Steuerflächen, die "möglicherweise" nicht zu 100 Prozent nach Spezifikation funktionieren... ;)