ANZEIGE
Wer den OJ für 15€ mit dem Thalys schließen möchte kann für <50€ auch von DUS nach BRU fliegen. In meinem Fall ist es der Zubringer .
Ich bin für dem 20. August vorgesehen mit einem Spezialflug, den ich mal hier im Forum aufgeschnappt habe:
Von: Stuttgart (STR)
Nach: Heraklion (HER)
Operated by Aegean Airlines
A3 427 P 20AUG 09:45 13:40 0PC
Von: Heraklion (HER)
Nach: Zürich (ZRH)
Operated by Aegean Airlines
A3 442 P 20AUG 16:45 18:40 0PC
We schon gesagt, nun zeigt es mit den Flug von Stuttgart nach Heraklion zwar auf Checkmytrip korrekt als "confirmed" an. Auf den A3-Webseiten kann ich aber diesen Flug gar nicht finden am 20. August 2016.
Gibt es A3 427 am 20. August oder wurde er gestrichen?
Na dann bin ich beruhigt. Wie schon gesagt, so gibt es zwei (von vier) notwendigen A3-Segmente. Die Meilen hol ich dann mit dem Swiss First Flug von London nach Los Angeles eine Woche vor Ablauf des Gold Status. Gibt genau die notwendigen Meilen. Auf dem Rückflug nach London schnapple ich mir die Meilen für den nächstjährigen Status. Geht genau aus.
Von Str nach Her kann ich dann also die volle Kiste "geniessen". Hmmmm.... Und keine Business Class für Voucher Upgrade. Schade. Aber immerhin freier Nebensitz. Mein Fluggenosse kommt nicht mit. Und Kohle gibt nicht zurück. Dann kann ich wenigstens einchecken und er erscheint dann einfach nicht. Hihihi
oder er ist so Überbucht, das jemand deinen Platz bekommt
Wobei die Vergabe des No-Show Platzes eine rechtlich interessante Frage zur Erstattung des Tickets aufwirft: da die Airline den Platz - hier sogar deutlich teurer - weiterverkauft hat, sollte doch das Ticket voll erstattet werden, da die Airline durch den No-Show keinen entgangenen Gewinn hatte.
Was meinen die Juristen dazu?
Wobei die Vergabe des No-Show Platzes eine rechtlich interessante Frage zur Erstattung des Tickets aufwirft: da die Airline den Platz - hier sogar deutlich teurer - weiterverkauft hat, sollte doch das Ticket voll erstattet werden, da die Airline durch den No-Show keinen entgangenen Gewinn hatte.
Was meinen die Juristen dazu?
Das Gesetz gibt etwas anderes her, naemlich § 649 BGB. Den per AGB wegzubekommen ist schwierig bis unmoeglich, auch weil die Airlines ihn bisher komplett ignorieren und sich als ueber dem (Werkvertrags-)Recht stehend betrachten.
Wenn der Platz freibleibt, kann man sich tatsaechlich relativ fruchtlos ueber ersparte Aufwendungen und wie sie im Einzelfall oder pauschal zu berechnen sind streiten. Bei einem nachweislich weitervergebenen Platz, sprich bei ausgebuchter Maschine, wird im Normalfall einer Erstattung nichts im Wege steehn.
Ist diesmal zwar nicht ganz so günstig, aber vielleicht braucht noch jemand einen Flug/Zubringer nach Rom. Immerhin sind es diesmal nur 50min Transit in ATH - der Zeitaufwand hält sich also in Grenzen
Ist aber teilweise auch noch für 3-4 Euro günstiger über andere Metasuchen buchbar.
Ist diesmal zwar nicht ganz so günstig, aber vielleicht braucht noch jemand einen Flug/Zubringer nach Rom. Immerhin sind es diesmal nur 50min Transit in ATH - der Zeitaufwand hält sich also in Grenzen
Ist aber teilweise auch noch für 3-4 Euro günstiger über andere Metasuchen buchbar.