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Da ging es aber um einen Ersatzpassagier aka Namechange, nicht um Erstattung, oder habe ich da was völlig falsch verstanden?
CGN - TXL rt , 2 Paxe. Erstattung der Gebühren nur zum Teil möglich und natürlich 25,- € Gebühr. (...) Heute war die Gutschrift auf meinem Konto. Differenz jedoch noch ca 120,- €
Wie hoch war denn Deine Forderung? Bei Köln–Berlin–Köln komme ich auf Steuern und Gebühren in Höhe von 57,80 EUR, bei zwei Personen also insgesamt 115,60 EUR. Wie können dann noch 120,- EUR ausstehen?
Reiner Ticketpreis 3,- und 4,- € , insgesamt knapp 180,- € bezahlt. Nachdem also 60,- € überwiesen wurden, bleiben wohl noch 110,- € auf der Uhr, oder ?
Es gibt noch den "Spezialfall" der schlechten Prozessführung LG Frankfurt am Main, Urteil vom 6. Juni 2014 - Az. 2-24 S 152/13.
Aber im Übrigen: Nein, noch nie hat jemand die YQ zurückbekommen und die Aussage des Juristen in dem WDR Beitrag halte ich schlicht für unzutreffend. Daher bietet sich die Ersatzpassagier-Konstruktion unbedingt an. Im Zweifel akzeptiert die Airline diesen zumindest und der Flug verfällt wenigstens nicht.
Ja, der unsägliche WDR-Bericht. Die Aussage von RA Dr. Anestis Nessou kann ich nicht nachvollziehen. Anfragen blieben leider unbeantwortet.
... und eine juristisch plausible Erklärung. (...) Der Mehrverbrauch durch die Beförderung eines einzelnen Passagieres dürfte verschwindend gering sein
Ich finde es ja nach wie vor am wenigsten den Magengeschwüren zuträglich wenn man sich einfach den Preis unterm Strich anschaut. Ist der Preis OK -> buchen, ist er zu hoch -> NICHT buchen.
Bei meiner Lohnabrechnung schaue ich mir ja auch nicht jeden noch so kleinen Abzug (OK, die meisten sind groß) an sondern freue mich einfach über den Auszahlbetrag (EGAL WIE ER ZUSTANDE KOMMT).
Heißt das du bist eine "Manager-Made" und möchtest in deiner "Raffgier" den vollen Ticketpreis erstattet haben, obwohl du absichtlich ein günstiges nicht-erstattungsfähiges Ticket gekauft hast?Wenn es keinen gibt, der der Raffgier Einhalt gebietet, werden es die Manager-Maden immer weiter treiben. (Eventuelle Ausnahmen bestätigen die Regel).
Heißt das du bist eine "Manager-Made" und möchtest in deiner "Raffgier" den vollen Ticketpreis erstattet haben, obwohl du absichtlich ein günstiges nicht-erstattungsfähiges Ticket gekauft hast?
Ich möchte dich nicht persönlich angreifen, aber vielleicht mal wieder den Blick schärfen, dass Air Berlin dich nicht zwingt ein günstiges Ticket zu buchen, dass du nur recht teuer (bzw. gar nicht) umbuchen bzw. stornieren kannst. Nur falls dir kein FullFlex-Ticket angeboten wurde und du gezwungen warst ein nicht-erstattungsfähiges Ticket zu buchen, könnte ich deine Argumentation verstehen. Aber so funktionieren halt günstige Tickets. Die Airline kann sich drauf verlassen, dass du einen speziellen Flug antrittst und dich nicht kurzfristig umentscheidest. Dafür gibt es einen kräftigen Rabatt. Selbst wenn man das Ticket dann anderweitig verkaufen kann, entsteht Aufwand für die zusätzlichen Vertriebskosten. Auch wenn das meiste automatisiert ist, kostet IT auch Geld. Also ganz so einfach kann man es sich als Kunde auch nicht immer machen.
Das mag beim Sicherheitszuschlag noch passen. Aber wo ist der Kerosinzuschlag eine Steuer oder Gebühr?