AB: AB Erstattung Steuern und Gebühren bei Stornierung (Kaufticket und award)

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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.426
3.033
Neuss
www.drboese.de
Namechange und Ersatzpassagier sind ja noch zwei verschiedene paar Schuhe. Grundsätzlich hilft aber das Stellen eines Ersatzpassagiers ungemein bei der Erstattung, das ist richtig. Es gibt aber auch eine Entscheidung (AG Frankfurt?), bei der es ohne den Ersatzpassagier auch 95% des gezahlten Ticketpreises erstattet gab.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.475
599
CGN
Ich darf mich auch in die Liste derer einreihen, mit denen AB das Spiel versucht. CGN - TXL rt , 2 Paxe. Erstattung der Gebühren nur zum Teil möglich und natürlich 25,- € Gebühr. Scheint in der Call Historie eingepflegt geworden zu sein, denn auch der 2. Agent wusste vom Ergebnis des 1. Gespräches. Auch Hinweis auf die WDR Reportage und die Gesetzeslage half nichts.

Mir wurde dann angeboten, die Stornierung so durchzuführen und gleichzeitig an den TL meine Beschwerde weiterzuleiten. Dieser werde sich dann mit der Fachabteilung auseinander setzen und sich bei mir melden. Mal sehen. Heute war die Gutschrift auf meinem Konto. Differenz jedoch noch ca 120,- €

Ich werde das weiter verfolgen, mir egal. Wenn AB diese Gangart von Kundenservice bei einem "normalen" Gast an den Tag legen will, okay. Aber bei Platin Kunden ?? Ich fühle mich auf Grund des Status nicht als besserer Mensch, aber ich erwarte lediglich als Gegenleistung für meine Loyalität, das ich Gesetzeskonform behandelt werde.
 

Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
CGN - TXL rt , 2 Paxe. Erstattung der Gebühren nur zum Teil möglich und natürlich 25,- € Gebühr. (...) Heute war die Gutschrift auf meinem Konto. Differenz jedoch noch ca 120,- €

Wie hoch war denn Deine Forderung? Bei Köln–Berlin–Köln komme ich auf Steuern und Gebühren in Höhe von 57,80 EUR, bei zwei Personen also insgesamt 115,60 EUR. Wie können dann noch 120,- EUR ausstehen?
 
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frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.475
599
CGN
Wie hoch war denn Deine Forderung? Bei Köln–Berlin–Köln komme ich auf Steuern und Gebühren in Höhe von 57,80 EUR, bei zwei Personen also insgesamt 115,60 EUR. Wie können dann noch 120,- EUR ausstehen?

Reiner Ticketpreis 3,- und 4,- € , insgesamt knapp 180,- € bezahlt. Nachdem also 60,- € überwiesen wurden, bleiben wohl noch 110,- € auf der Uhr, oder ?
 

Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
Reiner Ticketpreis 3,- und 4,- € , insgesamt knapp 180,- € bezahlt. Nachdem also 60,- € überwiesen wurden, bleiben wohl noch 110,- € auf der Uhr, oder ?

Dir stehen Steuern und Gebühren zu, also Luftverkehrabgabe, Flughafennutzungs- sowie Flughafensicherheitsgebühr. Du hast allerdings keine realistische Chance, auch den Kerosinzuschlag zurückzubekommen.

Köln–Berlin
Flughafengebühr CGN 2,03
Sicherheitsgeb. CGN 7,20
Luftverkehrsabgabe 8,93



Berlin–Köln
Flughafengebühr TXL 14,99
Sicherheitsgeb. TXL 7,12
Flughafengebühr CGN 8,60
Luftverkehrsabgabe 8,93

In der Summe 57,80 EUR, das Ganze dann mal Zwei.
 
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Tecci79

Erfahrenes Mitglied
10.10.2011
1.167
0
Den Kerosinzuschlag gibts nicht zurück. Oder hat den schonmal wer erfolgreich eingeklagt (mal abgesehen vom Spezialfall Nicht-Einbindung-der-AGB und Ersatzpassagier)?
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.426
3.033
Neuss
www.drboese.de
Es gibt noch den "Spezialfall" der schlechten Prozessführung LG Frankfurt am Main, Urteil vom 6. Juni 2014 - Az. 2-24 S 152/13.


Aber im Übrigen: Nein, noch nie hat jemand die YQ zurückbekommen und die Aussage des Juristen in dem WDR Beitrag halte ich schlicht für unzutreffend. Daher bietet sich die Ersatzpassagier-Konstruktion unbedingt an. Im Zweifel akzeptiert die Airline diesen zumindest und der Flug verfällt wenigstens nicht.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.475
599
CGN
Es gibt noch den "Spezialfall" der schlechten Prozessführung LG Frankfurt am Main, Urteil vom 6. Juni 2014 - Az. 2-24 S 152/13.


Aber im Übrigen: Nein, noch nie hat jemand die YQ zurückbekommen und die Aussage des Juristen in dem WDR Beitrag halte ich schlicht für unzutreffend. Daher bietet sich die Ersatzpassagier-Konstruktion unbedingt an. Im Zweifel akzeptiert die Airline diesen zumindest und der Flug verfällt wenigstens nicht.

Danke für die Aufklärung. Bin durch den WDR Bericht davon ausgegangen, ALLES wird erstattet bis auf den reinen Ticketpreis. Dann sind noch 50,- € offen, für die 2 x 25,- € Storno Gebühr welche berechnet wurde.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.426
3.033
Neuss
www.drboese.de
Ja, der unsägliche WDR-Bericht. Die Aussage von RA Dr. Anestis Nessou kann ich nicht nachvollziehen. Anfragen blieben leider unbeantwortet.
 

Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
Ja, der unsägliche WDR-Bericht. Die Aussage von RA Dr. Anestis Nessou kann ich nicht nachvollziehen. Anfragen blieben leider unbeantwortet.

Er muss damit nicht falsch liegen. Die Auffassung, dass zum eigentlichen Flugpreis aufaddierte personenbezogene Zuschläge – also bspw. für Kerosin oder Gepäck – zu erstatten sind, ist nicht neu. Was fehlt, ist ein Urteil.
 

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
Das "verschwindend gering" sind bei den Flugzeugen:
Dash8 ca. 3-4kg pro Person
B737 & A320 ca. 10-25kg pro Person
A330 ca. 20-35kg pro Person.

Das ganze ist natürlich immer abhängig von der Länge des Fluges da der zusätzliche Auftrieb ja pro Zeit erwirkt werden muss und nicht einmalig pro Flug.
 

Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
... und eine juristisch plausible Erklärung. (...) Der Mehrverbrauch durch die Beförderung eines einzelnen Passagieres dürfte verschwindend gering sein

Der YQ-Zuschlag ist ein personenzogener Aufschlag auf den Basistarif. Solche Zuschläge ergeben nur dann Sinn, wenn an bestimmten Stellen Kosten nur dann entstehen, wenn Du wirklich fliegst. Sie werden also "verbraucht" oder eben nicht. Ohne dieses Wissen ist die Fluggesellschaft offenbar nicht dazu in der Lage, einen endgültigen Flugpreis zu nennen. Nach Deinem Einwand, dass die Anwesenheit eines jeden einzelnen an Bord den Kerosinverbrauch nur unwesentlich beeinflusst, drängt sich die Frage auf, warum dann der Flugpreis in Basistarif und YQ-Zuschlag gesplittet werden muss. In dem Fall wären die Kosten im Vorfeld doch kalkulierbar und die Fluggesellschaft könnte mir sofort einen kompletten Basistarif ohne Zuschlag nennen.

Also glaube ich nun entweder der Fluggesellschaft, dass erst die tatsächliche Anwesenheit eines jeden Passagieres Zusatzkosten in Höhe des YQ-Zuschlags verursachen. Dann müsste sie ihn zurückzahlen, wenn ich nicht an Bord gehe. Oder ich glaube Dir. Dann dürfte es diesen Zuschlag überhaupt nicht geben.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.426
3.033
Neuss
www.drboese.de
Der YQ Zuschlag lässt sich mit schwankenden Ölpreisen erklären (ja, ich weiß, gesenkt wurde die YQ fast nirgends), sodass der Tarif stets identisch bleiben kann. Und dass mehr Kosten auf die Airline zukommen, wenn der Preis steigt (trotz No Show), ist ja klar.

Keine Sorge: Ich finde YQ auch Augenwischerei, aber eine Erstattung kann ich trotzdem nicht erklären.
 

Allererste Reihe

Erfahrenes Mitglied
07.05.2012
1.719
4
Süddeutschland
Ich finde es ja nach wie vor am wenigsten den Magengeschwüren zuträglich wenn man sich einfach den Preis unterm Strich anschaut. Ist der Preis OK -> buchen, ist er zu hoch -> NICHT buchen.

Bei meiner Lohnabrechnung schaue ich mir ja auch nicht jeden noch so kleinen Abzug (OK, die meisten sind groß) an sondern freue mich einfach über den Auszahlbetrag (EGAL WIE ER ZUSTANDE KOMMT).
 

Crocodyl

Neues Mitglied
29.06.2015
1
0
Hallo, und Guten Tag allerseits,
ich habe dieses Forum gefunden, weil ich meinen Flug stornieren möchte (noch 16 Tage bis zum Abflugszeitpukt).
Eigentlich wollte ich dieses Forum nur als Informations-Quelle, aber der Beitrag vor mir provoziert mich.
Hallo @ Allererste Reihe :
Was hat das Thema der "Stornierung + Rückzahlung ..." damit zu tun, ob ich glücklich war zu dem Zeitpunkt, als ich den Flug buchte?
Es geht doch hier um Gerechtigkeits-Empfinden, Gerechtigkeit und in der Folge daraus um Recht.
Wenn es keinen gibt, der der Raffgier Einhalt gebietet, werden es die Manager-Maden immer weiter treiben. (Eventuelle Ausnahmen bestätigen die Regel).

@ kexbox:
Sie schreiben ja selber schon "Ich finde YQ auch Augenwischerei..."
Also, dann !
Warum sollte nicht dafür gekämpft werden, das gefälligst Sauberkeit & Korrektheit eingefordert wird, anstatt Verschleierungs-Betrügereien zuzulassen?
Ich habe nichts dagegen, daß einige Mitmenschen sich etwas einfallen lassen, um den anderen Menschen ein wenig von ihrem Kuchenstück abzuschneiden, und sie übers Ohr zu hauen, - solange ich es nicht bemerke ! ! ! Ich bin ja kein Diktator.
Wenn ich aber merke, daß mich oder meine Mitmenschen jemand übers Ohr haut, ist mir doch aber gestattet, mich entsprechend zu wehren, ja sogar verpflichtet bei entsprechendem Anspruch und aufrechtem Gang.
Das allerdings auch dann, falls eine so genannte demokratische Mehrheit sich uninteressiert zeigen sollte.
Ich finde also die Erklärung von "Euphiletos" da wesentlich Substanzhaltiger.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Ich finde es ja nach wie vor am wenigsten den Magengeschwüren zuträglich wenn man sich einfach den Preis unterm Strich anschaut. Ist der Preis OK -> buchen, ist er zu hoch -> NICHT buchen.

Bei meiner Lohnabrechnung schaue ich mir ja auch nicht jeden noch so kleinen Abzug (OK, die meisten sind groß) an sondern freue mich einfach über den Auszahlbetrag (EGAL WIE ER ZUSTANDE KOMMT).

Bei der Lohnabrechnung gibt es aber keinen No-Show, bei dem man die S&G zurückerstattet bekommt. Und man muss dann auch nicht beim Arbeitgeber den Kerosinzuschlag zurück einklagen :D
 

TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Wenn es keinen gibt, der der Raffgier Einhalt gebietet, werden es die Manager-Maden immer weiter treiben. (Eventuelle Ausnahmen bestätigen die Regel).
Heißt das du bist eine "Manager-Made" und möchtest in deiner "Raffgier" den vollen Ticketpreis erstattet haben, obwohl du absichtlich ein günstiges nicht-erstattungsfähiges Ticket gekauft hast?

Ich möchte dich nicht persönlich angreifen, aber vielleicht mal wieder den Blick schärfen, dass Air Berlin dich nicht zwingt ein günstiges Ticket zu buchen, dass du nur recht teuer (bzw. gar nicht) umbuchen bzw. stornieren kannst. Nur falls dir kein FullFlex-Ticket angeboten wurde und du gezwungen warst ein nicht-erstattungsfähiges Ticket zu buchen, könnte ich deine Argumentation verstehen. Aber so funktionieren halt günstige Tickets. Die Airline kann sich drauf verlassen, dass du einen speziellen Flug antrittst und dich nicht kurzfristig umentscheidest. Dafür gibt es einen kräftigen Rabatt. Selbst wenn man das Ticket dann anderweitig verkaufen kann, entsteht Aufwand für die zusätzlichen Vertriebskosten. Auch wenn das meiste automatisiert ist, kostet IT auch Geld. Also ganz so einfach kann man es sich als Kunde auch nicht immer machen.
 

chillhumter

Erfahrenes Mitglied
16.11.2014
4.785
2
DUS/BKK/MNL
Heißt das du bist eine "Manager-Made" und möchtest in deiner "Raffgier" den vollen Ticketpreis erstattet haben, obwohl du absichtlich ein günstiges nicht-erstattungsfähiges Ticket gekauft hast?

Ich möchte dich nicht persönlich angreifen, aber vielleicht mal wieder den Blick schärfen, dass Air Berlin dich nicht zwingt ein günstiges Ticket zu buchen, dass du nur recht teuer (bzw. gar nicht) umbuchen bzw. stornieren kannst. Nur falls dir kein FullFlex-Ticket angeboten wurde und du gezwungen warst ein nicht-erstattungsfähiges Ticket zu buchen, könnte ich deine Argumentation verstehen. Aber so funktionieren halt günstige Tickets. Die Airline kann sich drauf verlassen, dass du einen speziellen Flug antrittst und dich nicht kurzfristig umentscheidest. Dafür gibt es einen kräftigen Rabatt. Selbst wenn man das Ticket dann anderweitig verkaufen kann, entsteht Aufwand für die zusätzlichen Vertriebskosten. Auch wenn das meiste automatisiert ist, kostet IT auch Geld. Also ganz so einfach kann man es sich als Kunde auch nicht immer machen.

Seh ich prinzipiell genauso, aber deutsche Gerichte (zumindest eins) sehen das anders.
Die Airline ist danach in der Nachweispflicht, können oder wollen sie es nicht nachweisen,
ist auch das billigste Ticket voll zu erstatten.

Find ich zwar auch ziemlich albern, aber eben rechtens
 
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TachoKilo

Erfahrenes Mitglied
21.02.2013
2.142
51
Berlin (West) - TXL
Ja, man kann das so oder so sehen. Es gibt ja für beides eine gute Position. Ich denke nur wenn Airlines schon pauschal eine Kompensation zahlen müssen, ist es nur fair bei den günstigen Tarifen auch pauschal eine Entschädigung einzubehalten, egal ob der Sitzplatz noch verkauft wird oder nicht. Das ist ja auch wirklich schwer nachzuweisen. Denn nehmen wir mal an der stornierte Sitzplatz wird durch ein (schon zuvor gekauftes) FullFlex-Ticket gefüllt. Dann ist der Platz zwar rein optisch belegt, aber insgesamt hat die Airline einen Sitz weniger verkauft. Bleibt ne schwierige Kiste das wirklich für alle Fälle und beide Seiten gerecht zu lösen.
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Wenn wir alle nur noch voll erstattbare Billigtickets erwarten, wird es diese bald nicht mehr geben. Das nennt sich nämlich by AB FlyFlex.

S&G erstatten die Airlines ja (und müssen es auch ohne Gebühr gemäß neuerer Rechtsprechung). Das, was halt stört, ist der separate Ausweis der Kerosin-Zuschläge ggü dem Tarif und den S&G. In der Werbung wird hier der Eindruck erweckt, als seien diese auch nur passagierbezogen und daher bei No Shows erstattbar. Ist aber eben nicht so.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
Was mich stört ist, dass der YQ-Zuschlag sich unter "Steuern & Gebühren" findet. M. E. ist definiert, was Steuern & Gebühren sind, nämlich öffentlich-rechtliche bzw. behördliche Abgaben bzw. gesetzlich geregelte Entgelte.

Das mag beim Sicherheitszuschlag noch passen. Aber wo ist der Kerosinzuschlag eine Steuer oder Gebühr?

Aus meiner Sicht wäre es nicht zulässig, dem Kunden die Weiterberechnung einer Abgabe oder behördlichen Entgelts vorzugaukeln, wenn eine solche Abgabe oder Entgelt gar nicht gezahlt wird, geschweige denn überhaupt existiert.
 
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Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
Das mag beim Sicherheitszuschlag noch passen. Aber wo ist der Kerosinzuschlag eine Steuer oder Gebühr?

Und der "Sicherheitszuschlag" stört Dich nicht unter den S+G? Was soll das denn genau sein, wie hoch ist sein Anteil im YQ-Zuschlag und wieso stellt mir Airberlin den in Rechnung? Eine "echte" Sicherheitsgebühr findest Du übrigens nochmals unter den S+G. Frankfurt stellt Dir bspw. 8,24 EUR in Rechnung, Düsseldorf gibt's für 4,91 EUR (bei Inlandsflügen + 19% Mwst.).