Wenn man es richtig angeht, sind die Chancen gut.
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Ich bin es richtig angegangen und habe mich deshalb hier registriert, um mit meiner Erfahrung anderen zu helfen und mit teilweise kuriosen Tipps/Antworten aufzuräumen.
1. AB Flüge (CGN-OLB, OLB-CGN) für Juni 2017 im Juli 2016 für 2 Personen gebucht. Gesamtpreis: 369,80 €, reine Flugkosten 2x 45 € = 90 €.
2. Im September 2016 schriftlich (Email) storniert, im Anhang einen Vordruck der Verbraucherzentrale (Höhe der Forderung, rechtliche Verweise und Fristsetzung für Mitte Oktober 2016).
3 Tage später Antwort AB:
"...Wir möchten Sie informieren, dass bei der Stornierung des Fluges im Economy Classic-Tarif der Vergütungsanspruch der Fluggesellschaft abzüglich ersparter Aufwendungen bestehen bleibt. Es erfolgt keine Rückerstattung des Flugpreises.
Für die Erstattung ersparter Aufwendungen (Rückerstattung der Steuern & Gebühren), erhebt die Fluggesellschaft ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 25 EUR pro Person siehe ABB. In Ihrem Fall würden Sie eine Erstattung in Höhe von 18.90 EUR pro Person erhalten.
Die Erstattung von Kosten für Zusatzleistungen ist an den Flugtarif gebunden. Vollständige Erstattungen erfolgen nur bei Flugbuchungen im Economy Flex, oder Business Flex Tarif.
Ihre Buchung wurde in einem nicht erstattbaren Tarif gebucht, daher ist im Falle der Stornierung keine Erstattung möglich.
Das von Ihnen genannte Urteil bezieht sich auf eine Gebühr, die für die Bearbeitung eines Stornierungsvorgangs bei nicht erstattbaren Tarifen erhoben wird (vgl. unsere von Ihnen bei der Buchung akzeptierten ABBs, Ziffer 3.5.2).
Dieser Fall liegt hier jedoch nicht vor, da wir das Entgelt für die Bearbeitung der Erstattung, nicht jedoch der Stornierung erheben..."
Hier geben jetzt die Meisten auf. Wir nicht, haben aber auch eine gute Rechtschutzversicherung.
3.
Oktober 2016 Anwältin eingeschaltet, die den Verzug und unsere Kostenerstattung angemahnt hat.
4.
Am 1. Dezember 2016 erreichte uns folgende Antwort unserer Kanzlei:
"...in vorbezeichneter Angelegenheit übermitteln wir die E-Mail von Air Berlin vom 01.12.2016. Der Mail können Sie entnehmen, dass zunächst einmal die Steuern, Gebühren und Entgelte in Höhe von 135,90 € pro Person erstattet werden sollen. Gleichzeitig habe ich Air Berlin mitgeteilt, dass wir uns die Geltendmachung weiterer Schadenspositionen vorbehalten..." (Anmerkung zu weitere Schadenspositionen: sollte AB nach dem Juni 2017 nicht nachweisen, dass der Flug NICHT ausgebucht war, bekommen wir den reinen Flugpreis ebenfalls erstattet).
271,80 €, statt 37,80 €. Hat sich schon gelohnt. Und wie jetzt jeder unschwer erkennen kann: KEINE Bearbeitungsgebühr und ALLE Steuern, Gebühren und Entgelte wurden zurückgezahlt, auch Treibstoff- und Sicherheitszuschlag!
"Ganz freiwillig"
Ich denke, dass ich hiermit einige "Falschaussagen und Irrtümer" korrigieren und vielen Lesern helfen konnte.
In diesem Sinne, guten Flug und schönen Urlaub.