ANZEIGE
Das krame ich nochmal hervor, weil es falsch ist. Seine Ansprüche muß man bei der ausführenden Fluggesellschaft geltend machen. Der Vetragspartner ist dabei irrelevant. Konkret in diesem Fall heißt das, daß man bei einem ABxyz Flug operated by EY seine Ansprüche by EY geltend machen müßte und nicht bei AB.
Zudem ist die EU-Fluggastrechte-Verordnung nur anwendbar für Flüge, die:
• von einem Flughafen in der EU abfliegen
• auf einem Flughafen in der EU landen, wenn die durchführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat
Davon mal ganz ab, war mein hier genannter Australien Trip im November/Dezember letzten Jahres megagenial!
... und um eine Runde Schlaubi zu spielen,
wärmst Du hier einen Thread von vor über einem Jahr auf
und verschwendest vielen hier Ihre Zeit, weil Sie denken,
dass der megadeal wieder on wäre?!?
Ich zitiere mal Two and a half man:
Nobody likes a wiseass!
https://www.youtube.com/watch?v=DthTxiC4YHA