AB: AB: Hinflug verfallen lassen - Rückflug antreten. Laut Hotline ja

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SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
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Kann ich mir irgendwie nicht vorstellen. Eine Dame der TB Gold Hotline versicherte mir mehrmals, dass man bei AB das Hin-Segment verfallen lassen kann um dann doch noch den Rückflug anzutreten. Nicht das ich das vor hätte, aber das kann ich mir irgendwie nicht so richtig vorstellen. Kann da jemand was zu sagen?
 

LX93K

Aktives Mitglied
23.11.2013
214
108
Düsseldorf
Bei der airberlin ist dies möglich, ja! AB ist da so gut wie die Einzige Airline, bei der das funktioniert und erlaubt ist.
 

SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
Dann bin ich einigermassen geplättet wenn das wirklich so ist. Mein Scenario war nämlich, dass ich einen Flug mit AB Nummer OP by BA hatte und sie meinte, dass das Ticket den Regeln von AB entspräche und dementsprechend ich sogar den op by BA Hinflug hätte verfallen lassen können (aber eben nur solange sold as AB gälte).
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Also selbst wenn das so ist, stelle ich es mir ziemlich schwierig vor, an irgendeinem Aussenposten dem CI-Agent zu erklären, wie die rules von AB sind und warum die hier gelten. Aber selbst wenn es "nur" bei op by AB so wäre, das wäre ja schon 'was!
 

SlRlUS

Erfahrenes Mitglied
08.10.2009
2.409
1
Allgäu
Also selbst wenn das so ist, stelle ich es mir ziemlich schwierig vor, an irgendeinem Aussenposten dem CI-Agent zu erklären, wie die rules von AB sind und warum die hier gelten. Aber selbst wenn es "nur" bei op by AB so wäre, das wäre ja schon 'was!

Wenn das wirklich one ways sind wird es für BA schwer dagegenzuargumentieren, oder? Ich bin nicht heiss drauf, das auszuprobieren aber früher der später werde ich wohl mal in eine solche Situation gelangen...
 

Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
Eine Dame der TB Gold Hotline versicherte mir mehrmals, dass man bei AB das Hin-Segment verfallen lassen kann um dann doch noch den Rückflug anzutreten.
Spielt es dabei wirklich eine Rolle, ob das Segment Teil des Hinfluges ist? Ich habe DUS-MIA-LAS/LAS-LAX-DUS gebucht und würde mir gerne LAS-LAX auf dem Rückflug ersparen.

Gruß,
Euphiletos
 

Crazy Bird

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
1.245
0
Der Theorie nach müsste es dann ja eigentlich möglich sein, jedwedes Segment verfallen zu lassen, ohne spätere auf dem Ticket zu beeinträchtigen.

WENN das ginge, wäre das echt cool; mich käme es im Sommer nämlich evtl. auch günstiger, einfach einen Flug ausfallen zu lassen, da sich mein Routing geändert hat...
 

Windmeister

Aktives Mitglied
26.01.2013
195
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Dann bin ich einigermassen geplättet wenn das wirklich so ist. Mein Scenario war nämlich, dass ich einen Flug mit AB Nummer OP by BA hatte und sie meinte, dass das Ticket den Regeln von AB entspräche und dementsprechend ich sogar den op by BA Hinflug hätte verfallen lassen können (aber eben nur solange sold as AB gälte).

Du kannst den Hinflug verfallen lassen und den Rückflug trotzdem antreten. Wenn der Flug von AB durchgeführt wird. Wenn der Flug von BA durchgeführt wird hat die Kollegin der Gold-Hotline durchaus recht, daß ABs Bedingungen gelten, ABER das interessiert die BA-Leute manchmal herzlich wenig und der Flug wird von BA storniert.
Wenn du einen Flug verfallen lässt, kannst du dir dafür noch die Steuern zurückerstatten lassen. Hierfür gelten seit ein paar Monaten aber neue Regeln: Von den zurückerstatteten Steuern wird nicht nur die Stornogebühr abgezogen sondern zusätzlich noch die Differenz vom gebuchten Flugpreis zum One-Way-Tarif, so daß meistens nicht mehr viel übrig bleibt.

Spielt es dabei wirklich eine Rolle, ob das Segment Teil des Hinfluges ist? Ich habe DUS-MIA-LAS/LAS-LAX-DUS gebucht und würde mir gerne LAS-LAX auf dem Rückflug ersparen.
Ja spielt es. Niemand wird dich zwingen, bei einer Umsteigeverbindung den Weiterflug anzutreten (Du mußt nur dafür sorgen, daß dein Gepäck mit dir aussteigt). Wenn du aber das erste Segment weglässt, kannst du Schwierigkeiten bekommen für weitere Segmente einzuchecken, da der Check-In für deinen Flug in LAS ist. So etwas sollte man nur machen, wenn man Online einchecken kann und kein Code-Share-Flug dabei ist.
 
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jotxl

Erfahrenes Mitglied
19.11.2009
6.166
1.120
TXL
ich bin mir ziemlich sicher, dass man hier exakt darauf achten sollte, ob es 2 reine AB-Segmente sind oder Codeshare-Verbindungen.

Z.Bsp lassen sich Langstrecken-Oneways auch nur auf AB-Metal buchen. Sofern eine andere Gesellschaft mitspielt, ändern sich die Regeln.
 

DJPlanlos

Aktives Mitglied
22.08.2012
135
0
MUC
spielt es eine Rolle bei welchem Reisebüro der Flug gebucht wurde?

Ich habe nächste Woche einen solchen Fall, bei dem ich den Hinflug nicht antreten kann. Gebucht ist allerdings nicht über AirBerlin, sondern bei seat24. Flug ist innerdeutsch mit AirBerlin.
 

Crazy Bird

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
1.245
0
In der Theorie müsste das eigentlich egal sein. Wichtig ist erstmal nur, dass es AB-Flugnummer und AB-Metall sind.
Ich bin auf einen Bericht gespannt, ob und wie es funktioniert hat! :)
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.378
887
Ich verstehe das also richtig, dass es belanglos ist, ob

a) sich die return-Buchung aus einer oder zwei Ticketnummern zusammensetzt
b) die Buchung auf airberlin oder bei einer OTA durchgeführt wurde
c) es innerdeutsch oder kont ist?

solange es AB opb AB ist?
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
Um´s mal von der rechtlichen Seite zu betrachten: ABB, die einen Verfall aller anderen Segmente vorsehen, wenn die gebuchten Segmente nicht in der vorgegebenen Reihenfolge abgeflogen werden, sind unwirksam. Das einzige, was eine Airline vereinbaren darf, ist, dass in dem Fall ggf. ein Aufschlag fällig wird. Der Klassiker ist, dass das Return-Ticket günstiger ist als das für den entsprechenden Tag des Rückflugs günstigste One-Way-Ticket. Dann kann die Fluggesellschaft verlangen, dass die Differenz zu dem Preis fällig wird, der zum Zeitpunkt der Buchung der allein genutzte Rückflug gekostet hätte.

Wenn nun, wie zumeist bei AB, die Kosten des Gesamtfluges schlicht die Summe des Hin- und Rückflugs ist, hat der Fluggast ja definitiv bereits mehr gezahlt als er gezahlt hätte, wenn er ausschließlich den Rückflug gebucht hätte. Er hat also Anspruch auf Beförderung UND auf Erstattung der Steuern und Gebühren. Eine Nichtbeförderung hätte dann fluggastrechtliche Konsequenzen > Ausgleichszahlung etc.
 

Windmeister

Aktives Mitglied
26.01.2013
195
0
Und wenn die Beförderung verweigert wird? Wer ist dann verantwortlich? Die Airline, die den Flug durchführt (und ihn verweigert) oder die, bei der das Ticket gebucht wurde?
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Um´s mal von der rechtlichen Seite zu betrachten: ABB, die einen Verfall aller anderen Segmente vorsehen, wenn die gebuchten Segmente nicht in der vorgegebenen Reihenfolge abgeflogen werden, sind unwirksam. Das einzige, was eine Airline vereinbaren darf, ist, dass in dem Fall ggf. ein Aufschlag fällig wird. Der Klassiker ist, dass das Return-Ticket günstiger ist als das für den entsprechenden Tag des Rückflugs günstigste One-Way-Ticket. Dann kann die Fluggesellschaft verlangen, dass die Differenz zu dem Preis fällig wird, der zum Zeitpunkt der Buchung der allein genutzte Rückflug gekostet hätte.

Wenn nun, wie zumeist bei AB, die Kosten des Gesamtfluges schlicht die Summe des Hin- und Rückflugs ist, hat der Fluggast ja definitiv bereits mehr gezahlt als er gezahlt hätte, wenn er ausschließlich den Rückflug gebucht hätte. Er hat also Anspruch auf Beförderung UND auf Erstattung der Steuern und Gebühren. Eine Nichtbeförderung hätte dann fluggastrechtliche Konsequenzen > Ausgleichszahlung etc.


Hast du zu dem Punkt mit den unwirksamen ABB eine Quelle?
 

Crazy Bird

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
1.245
0
Wohl kaum...

Aber bitte: Tu dir keinen Zwang an; ich bin auch neugierig, was passiert! :D
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.475
599
CGN
Wohl kaum...

Aber bitte: Tu dir keinen Zwang an; ich bin auch neugierig, was passiert! :D

Ich teste es gerne mal mit einem Trick ticket wo ich einen 1X "leider" nicht antreten konnte. Aber dieses Mal ist mir die Fernstrecke zu wichtig (und zu teuer gewesen) um mir ein Spaß damit zu erlauben ;-)