AB: AB: Hinflug verfallen lassen - Rückflug antreten. Laut Hotline ja

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gkl

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
1.296
29
ZRH / SIN
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ob man es mal drauf ankommen lassen soll ? Habe nächste Woche einen Flug ex PRG nach FRA und ab FRA die Fernstrecke nach HNL. Eigentlich ist das Ticket ja auf ungültig gesetzt, wenn ich in FRA ankomme und das erste Leg nicht geflogen bin. Aber ob ein Urteil vom BGH in der Hand das so einfach ändert ?
So wie ich das Urteil lese, ist es für mich zweifelhaft, dass du bei LH damit eine Chance hättest, wenn du nicht glaubhaft machen kannst, dass du wirklich ab PRG fliegen wolltest. Im vorletzten Absatz ist dieser Fall beschrieben, dass der Anspruch auf die Teilleistung ausgeschlossen ist, wenn du nie die Absicht hattest von PRG zu fliegen. Bei Wohnsitz in DE muss hier aus meiner Sicht der Passagier besser die Absicht darlegen als LH. Zudem wird sich LH am Gate auf den damals neu geschaffenen Tarif ausreden, mit dem es möglich ist, die Teilstrecken in irgendeiner Reihe abzufliegen. Aus meiner Sicht hast du keine Chance damit nach HNL zu kommen, ohne Ticket neu zu kaufen und einen Rechtsstreit anzufangen.
 

umsteiger

Erfahrenes Mitglied
22.01.2012
3.454
45
54
Berlin
www.kanzlei-woicke.de
So wie ich das Urteil lese, ist es für mich zweifelhaft, dass du bei LH damit eine Chance hättest, wenn du nicht glaubhaft machen kannst, dass du wirklich ab PRG fliegen wolltest. Im vorletzten Absatz ist dieser Fall beschrieben, dass der Anspruch auf die Teilleistung ausgeschlossen ist, wenn du nie die Absicht hattest von PRG zu fliegen. Bei Wohnsitz in DE muss hier aus meiner Sicht der Passagier besser die Absicht darlegen als LH. Zudem wird sich LH am Gate auf den damals neu geschaffenen Tarif ausreden, mit dem es möglich ist, die Teilstrecken in irgendeiner Reihe abzufliegen. Aus meiner Sicht hast du keine Chance damit nach HNL zu kommen, ohne Ticket neu zu kaufen und einen Rechtsstreit anzufangen.

Das zitierte Urteil sagt ja nur, dass entsprechende ABB unwirksam wären. Das betraf explizit LH. Gleichzeitig hat der BGH quasi eine Gebrauchsanleitung für wirksame ABB mit derselben Zielrichtung geliefert, denn der Gerichtshof hat durchaus erkannt, dass eine Fluggesellschaft womöglich Gründe dafür hat, dass ein Hin- und Rückflug bisweilen günstiger als eine One-Way-Flug ist. Die LH hat daraufhin ihre ABB entsprechend geändert.

Eine alte Klausel wäre unwirksam, unabhängig davon, was die "wahren" Absichten des Fluggastes sind.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.475
599
CGN
So wie ich das Urteil lese, ist es für mich zweifelhaft, dass du bei LH damit eine Chance hättest, wenn du nicht glaubhaft machen kannst, dass du wirklich ab PRG fliegen wolltest. Im vorletzten Absatz ist dieser Fall beschrieben, dass der Anspruch auf die Teilleistung ausgeschlossen ist, wenn du nie die Absicht hattest von PRG zu fliegen. Bei Wohnsitz in DE muss hier aus meiner Sicht der Passagier besser die Absicht darlegen als LH. Zudem wird sich LH am Gate auf den damals neu geschaffenen Tarif ausreden, mit dem es möglich ist, die Teilstrecken in irgendeiner Reihe abzufliegen. Aus meiner Sicht hast du keine Chance damit nach HNL zu kommen, ohne Ticket neu zu kaufen und einen Rechtsstreit anzufangen.

Und wenn ich ein bezahltes 4U OW Ticket DUS - PRG habe um meinen Willen zu unterstreichen das ich hin wollte, aber nicht konnte ?
 

bk512

Erfahrenes Mitglied
15.10.2011
2.185
0
Berlin
Lohnt sich der ganze Aufwand denn dann immer noch? Warum akzeptieren wir nicht ein paar Vertragsbestimmungen von Verkehrsbetrieben. Keiner würde bei einem U-Bahn-Ticket darauf kommen, die ABBs zu hinterfragen.
 

gkl

Erfahrenes Mitglied
24.11.2013
1.296
29
ZRH / SIN
Und wenn ich ein bezahltes 4U OW Ticket DUS - PRG habe um meinen Willen zu unterstreichen das ich hin wollte, aber nicht konnte ?
am Gate wird das sowieso niemanden interessieren, weil die arbeiten nach internen Richtlinien, d.h. erste Teilstrecke nicht genommen > offloaded. Ob dir ein Richter glaubt, bei dem du von LH das neu bezahlte HNL-Ticket einklagst, kann ich nicht beurteilen, bin kein Jurist. Ob sich LH außergerichtlich einigt, hängt wohl davon ab, wieviel ihr es wert ist für Nonstop-Verbindungen mehr zu verlangen als für Umsteigeverbindungen. Ich denke das Interesse wird für LH wie auch für andere Fluglinien nicht unerheblich sein.
 

economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Lohnt sich der ganze Aufwand denn dann immer noch? Warum akzeptieren wir nicht ein paar Vertragsbestimmungen von Verkehrsbetrieben. Keiner würde bei einem U-Bahn-Ticket darauf kommen, die ABBs zu hinterfragen.
Es würde aber auch keiner auf die Idee kommen einen Aufschlag zu verlangen wenn der Kunde die Hinfahrt doch mit dem Taxi vornimmt und nur die Rückfahrt mit der U-Bahn......
 

Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
Es würde aber auch keiner auf die Idee kommen einen Aufschlag zu verlangen wenn der Kunde die Hinfahrt doch mit dem Taxi vornimmt und nur die Rückfahrt mit der U-Bahn......
Der Vergleich hinkt! Die Tarife im ÖPNV sind ganz anders gestaltet als die der Fluggesellschaften. Im Nahverkehr wirst Du in aller Regel den Fahrpreis nicht dadurch senken können, indem Du eine nicht beabsichtigte Rückfahrt oder einen nicht benötigten Vor- oder Nachlauf hinzufügst. Im Gegenteil; das Ticket wird dadurch normalerweise teurer. Daher wird es den Verkehrsbetrieben auch ziemlich egal sein, ob Du Teile Deines Tickets verfallen lässt.

Gruß,
Euphiletos
 
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economyflieger

Erfahrenes Mitglied
22.02.2010
4.977
1
Ostsee
Der Vergleich hinkt! Die Tarife im ÖPNV sind ganz anders gestaltet als die der Fluggesellschaften. Im Nahverkehr wirst Du in aller Regel den Fahrpreis nicht dadurch senken können, indem Du eine nicht beabsichtigte Rückfahrt oder einen nicht benötigten Vor- oder Nachlauf hinzufügst. Im Gegenteil; das Ticket wird dadurch normalerweise teurer. Daher wird es den Verkehrsbetrieben auch ziemlich egal sein, ob Du Teile Deines Tickets verfallen lässt.

Gruß,
Euphiletos

Der Vergleich kam auch nicht von mir.
 

leosky

Aktives Mitglied
13.08.2011
192
0
antwort vom platinumservice
(hinflug am 9.10) cph dus cph
Auch wenn Sie den Hinflug nicht angetreten haben, bleibt der Rückflug weiterhin bestehen. Bitte beachten Sie, dass diese Regelung nur für airberlin Flüge gilt. Sollten Sie Codeshareflüge mit Partnern buchen, kann es durchaus zu anderen Bedingungen kommen. Aber in diesem Fall bleibt der Rückflug am 13.10.2014 gültig.

Ich wünsche Ihnen ein schönen Abend und verbleibe mit freundlichen Grüßen

Ihre
xxxxxxxxx
topbonus Platinum Service

topbonus Ltd.
Zweigniederlassung Berlin
Saatwinkler Damm 42-43
13627 Berlin
 
Moderiert:

LINDRS

Erfahrenes Mitglied
03.04.2013
1.585
1.500
DRS
Eine Frage: Gilt das noch? Eine Freundin von mir will ihren Hinflug MUC-TXL am Donnerstag verfallen lassen, aber am Sonntag wieder zurückfliegen. Laut Person am Schalter läuft das. Aber auch in der niedrigsten Buchungsklasse? Ticket kostet hin und zurück ca. 100€, also gehe ich mal von der niedrigsten Klasse aus.

Wäre halt sehr ungünstig, wenn sie am Sonntag in TXL wieder weggeschickt wird.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.840
3.454
Eine Frage: Gilt das noch? Eine Freundin von mir will ihren Hinflug MUC-TXL am Donnerstag verfallen lassen, aber am Sonntag wieder zurückfliegen. Laut Person am Schalter läuft das. Aber auch in der niedrigsten Buchungsklasse? Ticket kostet hin und zurück ca. 100€, also gehe ich mal von der niedrigsten Klasse aus.

Wäre halt sehr ungünstig, wenn sie am Sonntag in TXL wieder weggeschickt wird.

Ja, Air Berlin storniert nach wie vor nicht.
 

Mr. Hard

Spaßbremse
23.02.2010
10.840
3.454
Ist ne eiserne Regel bei mir, schaffe es leider nicht sie immer einzuhalten!
 

Crazy Bird

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
1.245
0
Wie schaut das denn aus, wenn ich nur einzelne Legs des Hinflugs skippen möchte, insbesondere bei Transatlantik-Routings?

Also bspw. bei TXL-DUS-JFK-DUS auf dem Hinweg erst in DUS zusteigen möchte? Oder umgekehrt bei den Hinflügen DUS-JFK-ORD oder JFK-DUS-TXL das jeweils letzte Leg entfallen lasse und in DUS bzw. JFK aussteige?

Weiß da jemand etwas zu?! :)
 

DrSEJ

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
1.208
105
TXL-DUS
Würde mich spontan auch reizen die Frage, bei mir ist es waw-Txl-ord und ich bin in txl
 

Windmeister

Aktives Mitglied
26.01.2013
195
0
Da ist immer die Frage: Wer führt den Flug durch.
Grundsätzlich gilt bei AB: 1. Check-In ist dort, wo das erste Segment startet. Man kann das unter Umständen umgehen, indem man Online eincheckt. Die Frage ist, ob der Online-Check-In nur für das zweite (und eventuell folgende) Segment allein funktioniert. HAbe ich bei der Technik so meine Zweifel...
2. Vorzeitiges Aussteigen: Weniger problematisch, aber man sollte am Startflughafen mitteilen, dass man schon vorher aussteigt, sonst fliegt das Gepäck weiter. Hier gilt, das ein nicht wahrgenommenes Segment einfach verfällt, ein Rückflug davon aber unbeeinflusst ist.
3. Wenn ein Codeshare-Partner mit dabei ist: Hier ist die Frage, wie handhabt der Partner das. Wenn beim Partner gilt, dass alle Segmente in Reihenfolge abgeflogen werden müssen, kann es passieren, dass der Partner die Beförderung verweigert, wenn ein vorheriges Segment noch offen ist und das Ticket als verfallen betrachtet. Ein solcher Fall ist mir noch nicht untergekommen, habe aber bereits einmal einen Fall von BA mit AB-Ticket erlebt, wo der Hinflug verfallen war und BA den Rückflug verweigert hat.
Fazit: Ich würde es nur riskieren, wenn ich keine andere Möglichkeit habe.
 

Euphiletos

Erfahrenes Mitglied
26.06.2012
438
0
DUS
Wie schaut das denn aus, wenn ich nur einzelne Legs des Hinflugs skippen möchte, insbesondere bei Transatlantik-Routings?

Also bspw. bei TXL-DUS-JFK-DUS auf dem Hinweg erst in DUS zusteigen möchte? [...]
Theoretisch gilt, was in dem Thread schon erwähnt wurde: Die gängigen Regeln der Fluggesellschaft, nach denen die Beförderung verweigert wird, wenn ein Flugsegment ausgelassen wird, ist nicht rechtens. Das hat der BGH in Urteilen gegen British Airways (Xa ZR 5/09) und die Lufthansa (Xa ZR 101/09) klar gestellt. Lässt Du den Zubringerflug von Tegel verfallen, hast Du also trotzdem Anspruch auf den Interkontinentalflug ab Düsseldorf. Allerdings hat Air Berlin das Recht, den Ticketpreis für das neue Routing DUS–JFK–DUS neu zu berechnen und von Dir ggf. den Differenzbetrag zur ursprünglichen Buchung zu verlangen. Meines Wissens muss Air Berlin dabei den Tarif zugrundelegen, der zum Zeitpunkt der Buchung fällig gewesen wäre und nicht etwa den, der wenige Stunden vor Abflug gilt.

Gruß,
Euphiletos
 
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Windmeister

Aktives Mitglied
26.01.2013
195
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Wird Air Berlin aber nicht machen. Ein späteres Zusteigen wird als Änderung des Routings betrachtet und erfordert eine Umbuchung zum dann aktuellen Preis. Das gilt auch für die Strecke, die eigentlich gleich bleibt. Im System sind beide Strecken miteinander verknüpft und man kann nicht ein Segment ändern ohne auch das andere zu berühren.
Ob das rechtmäßig ist, kann ich nicht beurteilen. Es wird dir aber nichts nutzen, ein halbes Jahr später den Prozess zu gewinnen, wenn du heute am Flughafen stehst und mitfliegen willst. Und vor Gericht wirst du definitiv ziehen müssen, wenn du auch nur einen Cent von den Zusatzkosten wiederhaben willst.
 
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kidcreole

Reguläres Mitglied
21.06.2014
75
0
TXL
Ich stehe auch gerade vor dem Problem, da ich im September CPH - TXL - NYC - TXL fliegen werde.
Soeben habe ich die Platinum Hotline angerufen, ob ich als Positionsflug den 9 Uhr Flug TXL-CPH nutzen kann um in CPH einen Turnaround zu machen.

Der gute Mann teilte mir mit, dass das doch Unsinn sei und ich das erste Leg einfach verfallen lassen sollte. Die restlichen Legs würden weiter Gültigkeit behalten. Ich hakte nach, ob er sich da sicher sei. Zu 100% sagt er, aber meine Buchung wollte er nicht anpassen.

Ich versuche es nochmal per Mail..
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.481
3.888
Theoretisch gilt, was in dem Thread schon erwähnt wurde: Die gängigen Regeln der Fluggesellschaft, nach denen die Beförderung verweigert wird, wenn ein Flugsegment ausgelassen wird, ist nicht rechtens. Das hat der BGH in Urteilen gegen British Airways (Xa ZR 5/09) und die Lufthansa (Xa ZR 101/09) klar gestellt. Lässt Du den Zubringerflug von Tegel verfallen, hast Du also trotzdem Anspruch auf den Interkontinentalflug ab Düsseldorf. Allerdings hat Air Berlin das Recht, den Ticketpreis für das neue Routing DUS–JFK–DUS neu zu berechnen und von Dir ggf. den Differenzbetrag zur ursprünglichen Buchung zu verlangen. Meines Wissens muss Air Berlin dabei den Tarif zugrundelegen, der zum Zeitpunkt der Buchung fällig gewesen wäre und nicht etwa den, der wenige Stunden vor Abflug gilt.

Gruß,
Euphiletos

Auch hier würde ich sagen, Historie. Hast du auf der Lh Seite noch nie die Wahlmoeglichkeit zwischen fixer und flexibler Segmentreihenfolge gesehen?
 
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leosky

Aktives Mitglied
13.08.2011
192
0
Umbuchung - Was gelernt

Nur als Info

War auf einem Ticket gebucht Hin Heute Rück Donnerstag. Kann heut nicht fliegen.
Weiss noch nicht , ob ich anders zum Ziel komme.

Was nicht geht: den Hinflug nach Rückflug positionieren.

Was geht: Ohne das ticket angeflogen zu sein, kann ich den Rückflug umbuchen.

Ich hatte gestern schon eingecheckt. Über airberlin.com/checkout kann man das rückgängig machen

l
 
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