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So wie ich das Urteil lese, ist es für mich zweifelhaft, dass du bei LH damit eine Chance hättest, wenn du nicht glaubhaft machen kannst, dass du wirklich ab PRG fliegen wolltest. Im vorletzten Absatz ist dieser Fall beschrieben, dass der Anspruch auf die Teilleistung ausgeschlossen ist, wenn du nie die Absicht hattest von PRG zu fliegen. Bei Wohnsitz in DE muss hier aus meiner Sicht der Passagier besser die Absicht darlegen als LH. Zudem wird sich LH am Gate auf den damals neu geschaffenen Tarif ausreden, mit dem es möglich ist, die Teilstrecken in irgendeiner Reihe abzufliegen. Aus meiner Sicht hast du keine Chance damit nach HNL zu kommen, ohne Ticket neu zu kaufen und einen Rechtsstreit anzufangen.ob man es mal drauf ankommen lassen soll ? Habe nächste Woche einen Flug ex PRG nach FRA und ab FRA die Fernstrecke nach HNL. Eigentlich ist das Ticket ja auf ungültig gesetzt, wenn ich in FRA ankomme und das erste Leg nicht geflogen bin. Aber ob ein Urteil vom BGH in der Hand das so einfach ändert ?