Nein, DUSZRH hat den Sachverhalt 100% richtig dargestellt. Das Chargeback stellt lediglich einen
Gläubigerwechsel vom Kunden zur Acquirer Bank dar, d.h. der Kunde wird zu 100% von der Acquirer Bank aufgrund der Chargeback Bedingungen befriedigt und die Acquirerbank kann die auf sie übergegangene Forderung mit der einbehaltenen Sicherheitsleistung (insolvenzfest und nicht anfechtbar!) verrechnen und wegen des Restes (vermutlich des größeren Teils) ihre Forderung zur Masse anmelden. Es findet beim Chargeback also weder eine Minderung der Masse, noch eine Gläubigerbenachteiligung statt, sondern nur ein Gläubigerwechsel. Die einzige, die in die Röhre guckt, ist die Acquirer Bank, in deren Bilanzen die Chargebacks bei Großpleiten deutliche Spuren hinterlassen wie bei
Concardis (oder man bilanziert gleich "kreativ" wie Wirecard...).
Wer also nicht böswillig Chargeback betreibt, muss auch nicht mit Post vom Insoverwalter rechnen ;-)