AB: AB Insolvenzverwalter versendet Rechnungen an ex-Kunden: Rueckforderungen wg Chargeback

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WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.218
909
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Wenn man mit nein antwortet kommt folgende Meldung:
...
Und wenn Du mit "ja! antwortest? Kommt dann eine Unterscheidung der Art "Chargeback erfolgreich", dann keine Ausgleichszahlung, sonst Ausgleichszahlung oder wie?
 

A380

Neues Mitglied
21.03.2009
24
6
Und wenn Du mit "ja! antwortest? Kommt dann eine Unterscheidung der Art "Chargeback erfolgreich", dann keine Ausgleichszahlung, sonst Ausgleichszahlung oder wie?

"Haben Sie die beantragte Rückerstattung der Kreditkartenzahlung (Chargeback) ganz oder teilweise erhalten?"
Kann man mit Ja, Nein, Noch nicht erhalten beantworten.
Bei Noch nicht erhalten steht folgende Info dabei:
"Eine abschließende Prüfung der Ausgleichszahlung erfolgt frühestens vier Monate nach dem Tag, an dem Sie den Antrag auf Rückerstattung der Kreditkartenzahlung gestellt haben. Sollten Sie nach Erhalt der Ausgleichszahlung eine Erstattung der Kreditkartenzahlung erhalten, so sind Sie verpflichtet, dies in dieser Eingabemaske anzuzeigen und die Ausgleichszahlung in Höhe der erstatteten Kreditkartenzahlung zurückzuzahlen."
 
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WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.218
909
Rätselhaft. Es müßte m.M. genau umgekehrt sein: Die Ausgleichszahlung ist eine Art Versicherungsleistung, die dem Chargeback vorausgeht. Wenn also beide Zahlungen eingehen, müßte die KK-Gesellschaft für ihr Chargeback die Abtretung der Ausgleichszahlung fordern.
So habe ich damals ein Chargeback bei AB durchgeführt. Sollte ich noch einen Betrag aus der Insolvenzmasse von AB erhalten, dann steht das der KK-Gesellschaft zu und nicht umgekehrt, also nicht Rückgabe der Insolvenzleistung und Einbehalt des Chargebacks, sondern Rückgabe des Chargebacks und Einbehalt der Insolvenzleistung.
 

Wuelfi71

Erfahrenes Mitglied
08.02.2020
478
766
DUS
Jahaha, mein Lieblingsthema :D Ich habe den Bund in einem anderen Forum schon mal als dummdreistes Milchmädchen bezeichnet. Tatsächlich bestreitet der Bund ja eine Verpflichtung, für die unzureichende Reisepreisversicherung einzustehen. Sondern bietet nur ein freiwilliges Angebot für die aaarmen Verbraucher, und fordert diese sogar noch auf, die Schäden auf die Acquirer Bank zu übertragen, der der Bund nichts erstatten will (mit den pöööööööösen Banken kann mann's ja machen, wen interessieren da Recht und Gesetz?). Die wird sich das wohl nur gefallen lassen, wenn sie hinter den Kulissen ebenfalls Staatshilfe kassiert. Ansonsten sehe ich gute Chancen, dass die Acquirer Bank den Bund für die unzureichende Absicherung (der Acquirer hat sich bei der Kalkulation ja darauf verlassen, dass Pauschalreisen im Insolvenzfall vollständig abgesichert sind, siehe auch Bedingungen gem. Chargeback Guides) in Anspruch nehmen kann.

In diesem Zusammenhang übrigens ganz interessant:
https://finanz-szene.de/payments/wirecard-co-das-sind-die-player-im-deutschen-acquiring/
Namen, die kaum einer kennt...

@WiCo: Vollständige Erstattung über Chargeback UND Insolvenzanmeldung? Nicht Dein Ernst, oder? Falls ja, muss der Insoverwalter Deine Forderung bestreiten und darf sie nicht zur Tabelle anerkennen.
 
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WiCo

Erfahrenes Mitglied
05.01.2014
2.218
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@WiCo: Vollständige Erstattung über Chargeback UND Insolvenzanmeldung? Nicht Dein Ernst, oder? Falls ja, muss der Insoverwalter Deine Forderung bestreiten und darf sie nicht zur Tabelle anerkennen.
Ja, weil ich der Ansicht bin, daß der Acquirer voll aus seiner Kasse erstattet hat und daher Anspruch auf meinen Anteil aus der Inso-Masse hat. Er selbst wird meine Forderung nicht anmelden können.
 
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Wuelfi71

Erfahrenes Mitglied
08.02.2020
478
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DUS
Doch, klar wird er die Forderung anmelden. Deine Anmeldung wird vom Insoverwalter bestritten werden und die des Acquirers aufgrund des Forderungsübergangs zur Tabelle anerkannt und alles ist rund.