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Und wenn Du mit "ja! antwortest? Kommt dann eine Unterscheidung der Art "Chargeback erfolgreich", dann keine Ausgleichszahlung, sonst Ausgleichszahlung oder wie?Wenn man mit nein antwortet kommt folgende Meldung:
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Und wenn Du mit "ja! antwortest? Kommt dann eine Unterscheidung der Art "Chargeback erfolgreich", dann keine Ausgleichszahlung, sonst Ausgleichszahlung oder wie?Wenn man mit nein antwortet kommt folgende Meldung:
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Und wenn Du mit "ja! antwortest? Kommt dann eine Unterscheidung der Art "Chargeback erfolgreich", dann keine Ausgleichszahlung, sonst Ausgleichszahlung oder wie?
Ja, weil ich der Ansicht bin, daß der Acquirer voll aus seiner Kasse erstattet hat und daher Anspruch auf meinen Anteil aus der Inso-Masse hat. Er selbst wird meine Forderung nicht anmelden können.@WiCo: Vollständige Erstattung über Chargeback UND Insolvenzanmeldung? Nicht Dein Ernst, oder? Falls ja, muss der Insoverwalter Deine Forderung bestreiten und darf sie nicht zur Tabelle anerkennen.