AC streicht Flug -> Umbuchung eines Prämienflugs

ANZEIGE

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
10
VIE
ANZEIGE
Bedeutet zusammenfassend, dass AC als Carrier seiner Pflicht, den Ticketaussteller über die Änderung zu informieren, nachgekommen ist, der Ticketaussteller aber entgegen aller Kundenserviceregeln einfach mal im Namen des Kunden eine deutliche Verschlechterung in Kauf genommen hat, ohne den Kunden zu informieren.
so ganz kann ich mir das nicht vorstellen... wenn ich bei rcs einen badeurlaub buche und die airline ihm mitteilt dass ich 10h früher fliege (wo ich doch gerade ohne handy im meer plantsche), wäre er dann in der pflicht!? gibts doch gar nicht... :confused:

edit: rcs hat meine frage bereits oberhalb beantwortet...
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
40
www.vielfliegertreff.de
Klar, Status hilft oft auch bei Hotelleistungen, deshalb gehört er auch in jede Prämienflugbuchung. Ohne Status gibt's ja oft auch nicht die wirklich guten Sitzplätze im Flieger. Meilen sammeln ist ohnehin nur ein Nebenaspekt.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
6
MUC
so ganz kann ich mir das nicht vorstellen... wenn ich bei rcs einen badeurlaub buche und die airline ihm mitteilt dass ich 10h früher fliege (wo ich doch gerade ohne handy im meer plantsche, wäre er dan in der pflicht!? gibts doch gar nicht... :confused:

Der Vergleich passt schon wegen der 10h nicht....

Edit: Sorry, nicht 10 Stunden vorher. Ja klar, das ist der Job eines Reisebüros. Dachtest Du, die bekommen die TSC nur für die 20 Sekunden ins Amadeus eingeben und absenden?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.721
München
so ganz kann ich mir das nicht vorstellen... wenn ich bei rcs einen badeurlaub buche und die airline ihm mitteilt dass ich 10h früher fliege (wo ich doch gerade ohne handy im meer plantsche, wäre er dan in der pflicht!? gibts doch gar nicht... :confused:

Das trifft jetzt nicht nur auf rcs zu, sondern auf alle Reisebüros. Macht die Fluggesellschaft eine Flugplanänderung, dann landet das im verantwortlichen Office auf der Queue zur Bearbeitung. Das verantwortliche Office muss dann den Passagier informieren, und sollte die Flugplanänderung natürlich erst dann bestätigen, wenn der Passagier damit auch einverstanden ist...
 

Elly Beinhorn

Erfahrener Forenzombie
08.03.2009
4.947
0
95
Im schönen Tessin
Das trifft jetzt nicht nur auf rcs zu, sondern auf alle Reisebüros. Macht die Fluggesellschaft eine Flugplanänderung, dann landet das im verantwortlichen Office auf der Queue zur Bearbeitung. Das verantwortliche Office muss dann den Passagier informieren, und sollte die Flugplanänderung natürlich erst dann bestätigen, wenn der Passagier damit auch einverstanden ist...

Die Infos können aber auch nerven, mich erreicht jede Woche eine Mail mit Umbuchungen von teilweise 5 Minuten!
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
40
www.vielfliegertreff.de
Der Kunde muss natürlich auch erreichbar sein. Wenn er nicht ans Handy geht, seine Mailbox nicht abhört und keine E-Mails prüft, hat der Agent alles getan, was möglich war, dann ist der Kunde selber schuld, wenn er zu spät am Airport ist. Allerdings sind 10 Stunden viel zu wenig Vorlauf für Flugplanänderungen. In den EU Regeln ist von 14 Tagen die Rede. Wenn diese Frist unterschritten wird, hat der Passagier weitergehende Ansprüche.
 
T

tosc

Guest
Die Infos können aber auch nerven, mich erreicht jede Woche eine Mail mit Umbuchungen von teilweise 5 Minuten!

Wenns ja nur eine wäre ...

Das trifft jetzt nicht nur auf rcs zu, sondern auf alle Reisebüros. Macht die Fluggesellschaft eine Flugplanänderung, dann landet das im verantwortlichen Office auf der Queue zur Bearbeitung. Das verantwortliche Office muss dann den Passagier informieren, und sollte die Flugplanänderung natürlich erst dann bestätigen, wenn der Passagier damit auch einverstanden ist...

Auch wenns noch mehr in Richtung Off-Topic geht: Wo liegt hier die Toleranzgrenze? Bei Änderungen/Verschiebungen unter 15 Minuten? Gibt es da fixe Regeln, die für Reisebüros auch Rechtssicherheit schaffen oder muss ein Reisebüro im Zweifelsfall nachweisen können, dass ein Pax auch mit einer um 5 Minuten vorgezogenen Abflugzeit einverstanden ist? Reicht eine Information und aus einer nicht folgenden Reaktion des Reisenden eine abgeleitete Zustimmung aus?
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
10
VIE
Der Kunde muss natürlich auch erreichbar sein. Wenn er nicht ans Handy geht, seine Mailbox nicht abhört und keine E-Mails prüft, hat der Agent alles getan, was möglich war, dann ist der Kunde selber schuld, wenn er zu spät am Airport ist. Allerdings sind 10 Stunden viel zu wenig Vorlauf für Flugplanänderungen. In den EU Regeln ist von 14 Tagen die Rede. Wenn diese Frist unterschritten wird, hat der Passagier weitergehende Ansprüche.
auch wenn du in der sache grundsätzlich recht hast, ist denke ich der moment gekommen wo du etwas übers ziel geschossen hast... ;)

im beförderungsvertrag steht imho nichts konkretes von erreichbarkeit des kunden... weshalb ich als airline oder als rb immer vorsichtig mit vorverlegungen wäre so lange ich den kunden nicht erreicht habe

ps: nachdem ich weiß wie du dich aufregst wenn ein flieger ohne dich on time fliegt möchte ich nicht in der schusslinie stehen wenn dein flieger ohne dich zu früh abhebt. von wegen selber schuld. ;) sorry, musste sein... :D
 
Zuletzt bearbeitet:

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
40
www.vielfliegertreff.de
auch wenn du in der sache grundsätzlich recht hast, ist denke ich der moment gekommen wo du etwas übers ziel geschossen hast... ;)

im beförderungsvertrag steht imho nichts von erreichbarkeit des kunden...

Hat auch überhaupt nichts mit diesem Vertrag zu tun, weil dieser Vertrag nicht mit dem RB besteht. Das RB ist aber aus dem Schneider, wenn der Kunde trotz alle zumutbarer Versuche nicht erreichbar ist. Und nur darum ging es ja soeben. Um die Pflichten des RB.

So ein Kunde kann sich also, wenn er bei der Airline nicht weiterkommt, nicht beim RB schadlos halten, solange dieses seiner Informationspflicht nachgekommen ist.
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.721
München
Auch wenns noch mehr in Richtung Off-Topic geht: Wo liegt hier die Toleranzgrenze? Bei Änderungen/Verschiebungen unter 15 Minuten? Gibt es da fixe Regeln, die für Reisebüros auch Rechtssicherheit schaffen oder muss ein Reisebüro im Zweifelsfall nachweisen können, dass ein Pax auch mit einer um 5 Minuten vorgezogenen Abflugzeit einverstanden ist? Reicht eine Information und aus einer nicht folgenden Reaktion des Reisenden eine abgeleitete Zustimmung aus?

Bei uns ist die Regel klar: verschiebt sich der Abflug nach vorne, ist die Toleranzgrenze bereits bei einer Minute erreicht. Denn erreicht der Passagier mangels fehlender Info den Check-In genau 1 Minute nach der Annahmeschlusszeit, möchten wir hier nicht im Zweifelsfall in der Haftung sein.

Ansonsten ist es situationsabhängig, verkürzt sich z.B. die Blocktime eines Flugs um nur wenige Minuten (mit früherer Ankunftszeit bei identischer Abflugzeit) dann gibt's maximal eine kurze Info...
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
10
VIE
Hat auch überhaupt nichts mit diesem Vertrag zu tun, weil dieser Vertrag nicht mit dem RB besteht. Das RB ist aber aus dem Schneider, wenn der Kunde trotz alle zumutbarer Versuche nicht erreichbar ist. Und nur darum ging es ja soeben. Um die Pflichten des RB.

So ein Kunde kann sich also, wenn er bei der Airline nicht weiterkommt, nicht beim RB schadlos halten, solange dieses seiner Informationspflicht nachgekommen ist.
naja, dann sollte das rb die vorverlegung aber auch nicht bestätigen... ich denke so ganz einfach ist es auch nicht...
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
40
www.vielfliegertreff.de
Man darf nicht vergessen, dass einige Forenspezialisten daraus ein Maximiererkonzept ableiten wollten, indem sie sich tot stellen und sämtliche Kontaktversuche der Airlines ignorieren, um dann zur falschen Zeit am Airport aufzutauchen und aufgebracht volle Entschädigung zu fordern, weil man nicht innerhalb von 14 Tagen vor Abflug von der Änderung informiert worden sei.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
10
VIE
Bei uns ist die Regel klar: verschiebt sich der Abflug nach vorne, ist die Toleranzgrenze bereits bei einer Minute erreicht. Denn erreicht der Passagier mangels fehlender Info den Check-In genau 1 Minute nach der Annahmeschlusszeit, möchten wir hier nicht im Zweifelsfall in der Haftung sein.

Ansonsten ist es situationsabhängig, verkürzt sich z.B. die Blocktime eines Flugs um nur wenige Minuten (mit früherer Ankunftszeit bei identischer Abflugzeit) dann gibt's maximal eine kurze Info...
und welche möglichkeiten hast du wenn du den pax nicht erreichst?
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
10
VIE
Man darf nicht vergessen, dass einige Forenspezialisten daraus ein Maximiererkonzept ableiten wollten, indem sie sich tot stellen und sämtliche Kontaktversuche der Airlines ignorieren, um dann zur falschen Zeit am Airport aufzutauchen und aufgebracht volle Entschädigung zu fordern, weil man nicht innerhalb von 14 Tagen vor Abflug von der Änderung informiert worden sei.
gut, dass ist ja wieder ein extremfall... airlines sollten aber grundsätzlich vorkehrungen treffen dass es gar nicht so weit kommt. wenn eine entschädigung zusteht dann sag ich mal zur airline, selber schuld... ;)
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
40
www.vielfliegertreff.de
gut, dass ist ja wieder ein extremfall... airlines sollten aber grundsätzlich vorkehrungen treffen dass es gar nicht so weit kommt. wenn eine entschädigung zusteht dann sag ich mal zur airline, selber schuld... ;)

Die Airlines fühlen sich ja als Opfer ungerechter EU-Regeln und haben die Losung ausgegeben, diese grundsätzlich zu missachten und nur dann zu zahlen, wenn man dazu gezwungen wird.
 

FREDatNET

Erfahrenes Mitglied
11.07.2010
8.301
10
VIE
Die Airlines fühlen sich ja als Opfer ungerechter EU-Regeln und haben die Losung ausgegeben, diese grundsätzlich zu missachten und nur dann zu zahlen, wenn man dazu gezwungen wird.
übersetze dein posting in die jägersprache, dann wird der sinn und die richtigkeit deines postings noch klarer ... ;) :D
 

flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
40
www.vielfliegertreff.de
that´s the point...

Naja, auch das RB kann ja Sachen in die Buchung schreiben, zum Beispiel, dass man alles unternommen habe, um den Kunden zu kontaktieren, die Kontaktversuche aber fehlgeschlagen seien und sich die Airline deshalb darauf einrichten sollte, dass der Kunde nicht pünktlich am Airport erscheint.

In der Praxis kommt das ja durchaus vor, wenn ein Kunde etwa Abenteuerurlaub macht und irgendwo in der Wildnis unterwegs ist, während sich der Termin seines Rückflugs nach Hause nach vorne verschiebt. Oder man war auf einer Kreuzfahrt, da hat auch nicht jeder Internet und Handy in Betrieb.