• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

Ärger mit Vollkaskoversicherung der LH Master Card Gold

ANZEIGE

wsvfan55

Erfahrenes Mitglied
25.03.2009
1.657
851
ANZEIGE
Zunächst Glückwunsch am smeagol aber auch an LH CC.

Zur Frage des weiteren Verhaltens des Ombudsmannes (Grundsatz) ein kurzer Blick in die

Verfahrensordnung des Versicherungsombudsmanns (VomVO)

§ 10 Verfahrensbeendigung
...
(5) Das Beschwerdeverfahren endet durch Rücknahme, Abhilfe, Vergleich sowie durch Abweisung oder Bescheidung der Beschwerde. Die Wirkung nach § 12 Abs. 1 S. 1 entfällt mit Kenntnisnahme von der abschließenden Mitteilung, spätestens drei Tage nach deren Versand.

Abhilfe = Zahlung, wobei hier die interessante Variante vorliegt, dass nicht der Versicherer selbst gezahlt hat. Ich denke aber, dass dies keinen Unterschied machen dürfte.

wsvfan55
 

Pax vobiscum

Erfahrenes Mitglied
21.12.2009
4.287
300
kurz vor BER, ♂
ich meinte, wir ( ich ) die ein mail an LH CC geschrieben haben, sollten schon um zukünftig Klarheit zu haben, auf einer Antwort bestehen.....
 
Zuletzt bearbeitet:

Flieger

Neues Mitglied
26.07.2010
4
0
Genau das ist das Thema. Abhilfe wurde von LH geschaffen und nicht von Chartis. Daher wird das Verfahren sicher weiterverfolgt, denn Chartis hat unberechtigt abgelehnt (wenn es so ist). Insofern würde ich das vVerfahren nicht zurückziehen oder den Ombudsmann informieren. Nur darf keine Bereicherung erfolgen, sprich es darf nicht doppelt an smeagol bezahlt werden. Bekommt er Recht, muss er LH das Geld zurückgeben.

Ich bin einmal gespant, wie die noch offene Antwort des LH Versicherungsservice ausgeht. Es steht ja noch die Beantwortung der Frage aus, wie die ERGO bzw. Europäische das sieht. Wenn dort ein O.k. kommt, dass sie bezahlen würden, ist das Interesse von LH bzw. dem Versicherungsservice klar zu Gunsten von smaegol und man wird Interesse haben, Chartis Entscheidung prüfen zu lassen.

Sehr spannend.
 

covalin

Erfahrenes Mitglied
03.11.2009
1.474
2
Am Schanzgraben
Immerhin hat Lufthansa eine Beantwortung zugesagt...

Sehr geehrter Herr Covalin ,

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Zum 01. Januar 2010 wurde das Versicherungspaket der Lufthansa Miles & More Credit Card bei neuen Risikoträgern eingedeckt. Wir haben das Thema der Anrechnung/Verrechnung von Rabatten, Gutscheinen u. Ä. in Bezug auf die Gewährung des Versicherungsschutzes an den zuständigen Versicherer weitergeleitet mit der Bitte um Stellungnahme für künftige Fälle.

Wir bitten für die abschließende Bearbeitung noch um etwas Geduld und werden unaufgefordert auf Ihre Anfrage zurückkommen.


Also abwarten...
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.526
4.052
..der Streitfall Chartis mit smeagol ist unerledigt!

Der Fall ist erledigt. Versicherungsnehmer dürfte hier die LH (oder der CC Ausgaber) sein, versicherte Person der Karteninhaber. Und die LH hat hier jetzt gezahlt und setzt sich nun mit dem Versicherer auseinander. Aber dafür wird nicht ein Ombudsmann zuständig sein, sondern der Streiterledigungsmechanismus zwischen LH und Versicherer.
 

Ontario

Erfahrenes Mitglied
16.06.2010
507
0
YYZ, urspruenglich FRA
Dankeschoen an smeagol und die Community, auf dieses Problem aufmerksam zu machen. Wie viele bereits bemerkt haben, jeder von uns nutzt staendig Angebote und wenn dies tatsaechlich den Versicherungsschutz aufhebt, braucht niemand die Karte.

Da ich im August einen Mietwagen gebucht habe (bei hertz.ca direkt und dabei deren 25% off for weekly rentals Angebot genutzt habe), wurde mir ganzschoen mulmig. Habe also bei der Lufthansa angefragt, wie sich das in diesem Fall verhaelt - kein Gutschein, aber eben 25% auf den Gesamtpreis.

Sehr positiv ueberrascht bin ich, dass ich innerhalb weniger Stunden folgende Antwort erhielt:
"Der promotional coupon stellt kein Problem dar, sofern der Mietpreis abzgl. des gewährten Rabatts über xxxCAD mit Ihrer Frequent Traveller Credit Card Business gezahlt wird. "
 
  • Like
Reaktionen: smeagol

covalin

Erfahrenes Mitglied
03.11.2009
1.474
2
Am Schanzgraben
Sehr positiv ueberrascht bin ich, dass ich innerhalb weniger Stunden folgende Antwort erhielt:
"Der promotional coupon stellt kein Problem dar, sofern der Mietpreis abzgl. des gewährten Rabatts über xxxCAD mit Ihrer Frequent Traveller Credit Card Business gezahlt wird. "

Ich warte immer noch auf eine Antwort...
 

PatBateman

Erfahrenes Mitglied
06.04.2009
1.919
0
ZQF, LUX, BOS
Sehr geehrter Herr PatBateman,

zurückkommend auf Ihre Anfrage vom XX.07.2010 danken wir Ihnen für Ihre Geduld und freuen uns, Ihnen mitteilen zu können, dass unsere Gespräche mit den beiden Risikoträgern, Europäische Reiseversicherung AG und ERGO Versicherung AG, erfolgreich verlaufen sind und wir im Sinne unserer Kunden folgendes Ergebnis erreichen konnten:

Eine Voraussetzung für die Gewährung des Versicherungsschutzes ist, dass im Rahmen der Mietwagen-Vollkaskoversicherung der Mietfahrzeugvertrag (CDW) - bzw. im Rahmen der Reise-Rücktrittskosten-Versicherung der Reise-/Mietpreis - vollständig mit einer Lufthansa Miles & More Credit Card bezahlt wird.

Der Versicherungsschutz wird für beide o. a. Versicherungsbausteine auch dann gewährt, wenn die Zahlung mittels des Internet-Zahlungsdienstleisters PayPal (mit Belastung der Transaktion auf der Lufthansa Miles & More Credit Card) oder mittels des Überweisungs-Services der Lufthansa Miles & More Credit Card erfolgt ist. Hierbei beeinträchtigt jedoch der teilweise oder vollständige Einsatz von Meilen, die aus dem Bonusprogramm "Miles & More" resultieren, den Versicherungsschutz nicht, sofern diese
Bonuspunkte alle über eine Lufthansa Miles & More Credit Card erworben wurden.
Wie wollen die das denn überprüfen ? Das ist UNMÖGLICH !!!

Auch bei Gewährung eines Firmenrabattes oder bei Einsatz eines Promotioncodes oder Vouchers/Gutscheins wird der Versicherungsschutz gewährt, sofern ein Restpreis fällig wird und dieser vollständig mit der Lufthansa Miles & More Credit Card bzw. durch den Einsatz von Meilen aus dem o. a. Bonusprogramm mit über eine Lufthansa Miles & More Credit Card erworbenen Bonuspunkten bezahlt wird.
Das wollten wir ja bestätigt haben :)

Versicherungsschutz kann also nicht bereitgestellt werden, wenn z. B. die teilweise oder vollständige Zahlung des Reise-/Mietpreises bzw. Mietfahrzeugvertrages mittels Barmitteln, Überweisung (ausgenommen obenstehender Überweisungs-Service), Traveller Cheque oder einer anderen Kreditkarte erfolgt.

Diese Regelung gilt nur für die Versicherungsfälle, für welche die Europäische Reiseversicherung AG bzw. die ERGO Versicherung AG leistungspflichtig sind.

Sie können somit unter Einhaltung der o. a. Vorgehensweisen Ihren Gutschein bei der Anmietung einsetzen, ohne dabei den Versicherungsschutz im Rahmen Ihrer Lufthansa Miles & More Credit Card zu gefährden.

Sollten Sie weitere Fragen hierzu haben, können Sie sich jederzeit einfach an uns wenden. Wir helfen Ihnen gerne.


Mit freundlichen Grüßen

XXX

Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice
50664 Köln

E-Mail: versicherung@lufthansacard.de

Internet: Miles & More - Kreditkarten

Telefon +49 (0) 1805 - 05 10 15*
Telefax +49 (0) 351 50 000 9459


Herausgeberin der Lufthansa Miles & More Credit Card MasterCard:
Deutsche Kreditbank AG, HRB Berlin-Charlottenburg 34165, Sitz Berlin
Vorstand: Günther Troppmann (Vorsitzender), Rolf Mähliß, Dr. Patrick Wilden,
Stefan Unterlandstättner
Aufsichtsratsvorsitzender: Jan-Christian Dreesen


* 14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Ct./Min. aus dt. Mobilfunknetzen
 
Zuletzt bearbeitet:

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.124
3.034
Habe ich heute auch als Antwort bekommen. Nur wie ist der obige Passus zu verstehen?

Was genau ist dir unklar? Die Aussage gilt für die Versicherungen bei der Europäische Reiseversicherung AG bzw. der ERGO Versicherung AG und nicht für andere Versicherer.

Das ist zwar logisch, aber ich denke, sie wollten das nochmal klar stellen, um allen Unklarheiten von vorne herein aus dem Weg zu gehen. Sollte z.B. der Versicherer wechseln, müsste man ggf. nochmal neu anfragen.
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
111
Auch bei Gewährung eines Firmenrabattes oder bei Einsatz eines Promotioncodes oder Vouchers/Gutscheins wird der Versicherungsschutz gewährt, sofern ein Restpreis fällig wird und dieser vollständig mit der Lufthansa Miles & More Credit Card bzw. durch den Einsatz von Meilen aus dem o. a. Bonusprogramm mit über eine Lufthansa Miles & More Credit Card erworbenen Bonuspunkten bezahlt wird.

Das ist das, was ich von Anfang an gesagt habe. Gibt es ein "Sich-selbst-auf-die-Schulter-klopf-Smiley"? ;)
 

BUSINESSFLYER

Erfahrenes Mitglied
11.05.2011
591
55
CGN
Gibt es eigentlich schon Erfahrungen inwiefern Versicherungsschutz besteht bei dem Einsatz eines kostenlosen Vouchers (z.B. den aktuellen 15,- Euro Sixt Gutschein von MasterCard Priceless Cities)? Versicherungsschutz besteht ja zumindest bei den 20,- Euro Groupon Gutscheinen sofern diese mit der Lufthansa Kreditkarte bezahlt wurden. Seitdem die Axa jetzt Versicherer ist, ist dieser Fall noch nicht ganz geklärt (siehe hierzu auch die Diskussion bei Mietwagentalk).
 

bender3002

Aktives Mitglied
23.05.2014
183
0
Aus dem MWT:
Der von Ihnen angesprochene Streitfall ist mir im Detail nicht bekannt. Bedingungsgemäß ist es tatsächlich so, dass für die Gültigkeit des Versicherungsschutzes, der Mietwagen vollständig mit der entsprechenden Kreditkarte bezahlt worden sein muss. Dies gilt für die Lufthansa Mastercard, sowie für die Germanwings Barclaycard. Ob bei nicht vollständiger Zahlung mit der versicherten Kreditkarte, dennoch Versicherungsschutz besteht, ist letztendlich eine Kulanzentscheidung, die nicht im vornherein garantiert werden kann. Es gilt nach Aussage der Schadensregulierung: Die Bezahlung des Mietfahrzeuges muss vollständig mit der Karte bezahlt werden. Eine Anmietung über Gutschein (obwohl dieser mit Karte erworben wurde) ist nicht versichert.

Man sollte also von Gutscheineinsatz absehen, wenn man auf der sicheren Seite sein will, ganz egal ob kostenloser PricelessCity oder (mit CC) gekauftem Groupon-Gutschein. Oder man versucht im Schadensfall den Gutschein rausnehmen zu lassen, damit der volle Mietpreis fällig wird bzw man lässt diesen erst vor Abgabe eintragen, falls es möglich ist.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.991
1.562
Aus dem MWT:


Man sollte also von Gutscheineinsatz absehen, wenn man auf der sicheren Seite sein will, ganz egal ob kostenloser PricelessCity oder (mit CC) gekauftem Groupon-Gutschein. Oder man versucht im Schadensfall den Gutschein rausnehmen zu lassen, damit der volle Mietpreis fällig wird bzw man lässt diesen erst vor Abgabe eintragen, falls es möglich ist.

Ehrlich gesagt sollte man davon absehen, diese Kartenversicherung überhaupt zu nutzen! Buche das günstigste Auto und dann eXcess-Versicherung bei icarhireinsurance.com - Jahrespolice - fertig(y) (für USA IMHO mit Haftpflichterhöhung)
 
  • Like
Reaktionen: Djanko24

paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
Ehrlich gesagt sollte man davon absehen, diese Kartenversicherung überhaupt zu nutzen! Buche das günstigste Auto und dann eXcess-Versicherung bei icarhireinsurance.com - Jahrespolice - fertig(y) (für USA IMHO mit Haftpflichterhöhung)
Hat die Worldwide Plus denn jetzt wirklich ein CDW drin? für 100EUR ist das ja wirklich eine nette Sache.
Imho wirds erst richtig interessant, wenn dann mal mehrere Schadenfälle eintreten.
Da ist die LH KK/Amex schon serh verlässlich mit ihren Versicherungspartnern.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.991
1.562
Hat die Worldwide Plus denn jetzt wirklich ein CDW drin? für 100EUR ist das ja wirklich eine nette Sache.
Imho wirds erst richtig interessant, wenn dann mal mehrere Schadenfälle eintreten.
Da ist die LH KK/Amex schon serh verlässlich mit ihren Versicherungspartnern.

Keiner konnte mir hier bisher sagen, wo er in Europa Autos bucht ohne CDW? die ganz großen Autos wird es wohl ganz ganz selten ohne CDW geben (dann würde es ggf. Sinn machen, wenn die CDW abhängig vom Wert des Autos wäre).

Auf welchen Erfahrungen basiert deine Aussage
Da ist die LH KK/Amex schon serh verlässlich mit ihren Versicherungspartnern.
?
 

zigzag

Aktives Mitglied
20.10.2010
243
2
DUS
Keiner konnte mir hier bisher sagen, wo er in Europa Autos bucht ohne CDW? die ganz großen Autos wird es wohl ganz ganz selten ohne CDW geben (dann würde es ggf. Sinn machen, wenn die CDW abhängig vom Wert des Autos wäre).

Auf welchen Erfahrungen basiert deine Aussage ?

also ich buche bei Sixt in Deutschland mit LH KK immer ohne CDW. Und da auch Fahrzeuge, die einen BLP über €100K haben
 

hannes08

Erfahrenes Mitglied
19.08.2011
3.872
297
GRZ
also ich buche bei Sixt in Deutschland mit LH KK immer ohne CDW. Und da auch Fahrzeuge, die einen BLP über €100K haben

Ohne CDW (bei deutschen Webseiten kaum ausschließbar, jedoch mit 500-1000 EUR Selbstbehalt) oder ohne "erweiterte CDW" (ohne Selbstbehalt)?
 

paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
Keiner konnte mir hier bisher sagen, wo er in Europa Autos bucht ohne CDW? die ganz großen Autos wird es wohl ganz ganz selten ohne CDW geben (dann würde es ggf. Sinn machen, wenn die CDW abhängig vom Wert des Autos wäre).

Auf welchen Erfahrungen basiert deine Aussage ?

Auf persönlichen. D.h. in dem Falle Unfälle/Schäden, die über die o.g. Versicherunungen reguliert wurden.
Raten ohne CDW gibts wie Sand am Meer. Sixt.de bietet das als Standard an - ob Dir die Preise passen, ist eine andere Sache.
Natürlich bekommst Du gewöhnlich ein Auto auch ohne CDW von jeder Station - du haftest dann eben voll bis zur vollen Regulierung eines eventuellen Schadens. Laut RSA an verschiedenen Stationen gibts das gar nicht so selten - sehr oft wohl bei der 1-Tages- Miete Transporter - dort denken wohl alle, das es um den Selbstbehalt geht. Leider gibts genügend Fälle, wo dann mal 5kEUR von Peter Müller gefordert werden, weil er den Sprinter doch gegen den Betonpfeiler gesetzt hat.
 

paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
ANZEIGE
also ich buche bei Sixt in Deutschland mit LH KK immer ohne CDW. Und da auch Fahrzeuge, die einen BLP über €100K haben

Dann hast Du entweder eine weitere KK mit Versicherung die das abdeckt oder bist einfach sehr naiv, was die Eventualitäten im Falle eines Schadens angeht. BLP ist nicht relevant - Zeitwert, da Du ja den Schaden ersetzt, der entsteht. LH KK ist auch nicht automatisch mit einer inkludierten VK.