aktueller Stand und Aufruf an die VVT-ler
Guten Morgen aus München, hier der aktuelle Stand zu CHARTIS als Versicherungsnehmer der Lufthansa CC;
Chartis weigert sich nach wie vor, die Kosten des Schadens zu übernehmen
http://http://www.vielfliegertreff.de/kreditkarten/7033-rger-mit-vollkaskoversicherung-der-lh-master-card-gold.html und argumentiert folgendermaßen;
"Auf Grund des Umstandes das nur eine teilweise Entrichtung des
Mietzinses über die Kreditkarte erfolgt ist, steht fest, das die Vorraussetzungen für eine Leistungsverpflichtung nicht erfüllt sind." "Als anspruchsberechtigter Karteninhaber gilt nach §11 der Vers.bedg. derjenige, der als Mieter
alle Kosten des Mietfahrzeuges mit einer gültigen Miles & More CreditCard beglichen hat."
Diese Argumentation liegt nunmehr auch dem Versicherungsombudsmann des Bundes vor, welchen ich vor einem Gerichtsweg eingeschaltet habe.
ich zitiere aus den AGB's der CHARTIS § 11:
Die Versicherung wird gewährt für den Verlust, die Beschädigung, die Kollision mit einem anderen Gegenstand oder den Umsturz desMietfahrzeuges, sofern
a) der Mietfahrzeugvertrag von einem anspruchsberechtigten Kreditkarteninhaber,
b) welcher im Besitz der für die Klasse des Mietfahrzeuges gültigen Führerscheins ist,
c) mit dessen gültiger Kreditkarte vollständig bezahlt wurde.
Von einem Mietzins ist in den AGB#S aber ebensowenig die Rede, wie von " alle Kosten" !!!.

Ich habe meinen Mietfahrzeugvertrag = ausgewiesener Endbetrag 50,97€ Rechnung Sixt vollständig mit der anspruchsberechtigten Kreditkarte bezahlt.
Chartis versucht also hartnäckig & trickreich die AGB's zu meinen Ungunsten auszulegen. Mein Rechtsanwalt bezweifelt die Rechtsmässigkeit der AGB's und argumentiert; " Was bedeuted "vollständige Bezahlung, wenn nicht die Begleichung des Endbetrages ?"
Im BGB § 305 § 11 Absatz 2 gilt zudem " ... zweifel bei der Auslegung der AGB#s gehen zu Lasten des Verwenders."
1. Fall ist zur Beurteilung beim Versicherungsombudsmann des Bundes
2 Ich habe meine LH CC-mit Verweis auf den Case/ Chartis gekündigt.
Feedback, der Fall würde der GF vorgelegt, man meldet sich wieder.
3.Kopie der Kündigung mit allen Details an den Marketingvorstand LH,
noch keine Antwort.
Jetzt meine Bitte an die Forenmitglieder um den Druck auf Chartis/Lufthansa zu diesem Sachverhalt zu erhöhen.
Chartis hat bisher keine Stellung dazu bezogen, was "vollständige Bezahlung" umfasst. Da hier aber genau die Untiefen der Auslegungsmöglichkeiten für viele Nutzer der Mietwagenvollkakso LH CC mit Business Paket liegen, schlage ich vor;
Das soviele Nutzer des Forums wie möglich direkt an Chartis und Lufthansa schreiben und um Stellungnahme zu folgenden Fragen bitten.
Tritt der Versicherungsschutz-Mietwagenvollkasko im Rahmen der Lufthansa CC ein, wenn im Mietvertrag,
- ein Firmenrabatt, Promotioncode, CDW, Voucher, Geschenkgutschein, Anmietung auf Frequent-Flyermeilen, Upgrade mit Voucher etc.
zur Anrechung kommt ?
Erwirkt der mit der gültigen Kreditkarte gezahlte Endbetrag den Eintritt der Versicherungspflicht ? Was definieren Sie unter AGB's § 1 Absatz c) mit dessen Kreditkarte vollständig bezahlt wurde ?
Die Adressen lauten:
Chartis Europa S.A.
Direktion für Deutschland
Martin Gehlen
Prokurist
Speicherstrasse 55
D-60327 Frankfurt am Main
Telefax +49 69 97113 290
Chartis Germany Redirection
Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice
50664 Köln
E-Mail:
versicherung@lufthansacard.de
Internet: Miles & More - Kreditkarten
Telefon +49 (0) 1805 - 05 10 15*
Telefax +49 (0) 351 50 000 9459
Deutsche Lufthansa AG
Konzernkommunikation
FRA CI Herr Hubert Frach Vice President Marketing
Lufthansa Aviation Center Airportring

60546 Frankfurt/Main
Vielen Dank für Eure Unterstützung, eine schöne Woche aus München & evt. bis zum Stammtisch am Mittwoch.