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Ärger mit Vollkaskoversicherung der LH Master Card Gold

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Owflyer

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.727
3
DUS/MNL
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Ab zum Verbraucherschutz. Kann mir nicht vorstellen, dass eine solche Ausschlussklausel im Zusammenhang mit Gutscheinen (auch noch des Mietwagenverleihers höchstselbst) in den AGB einer juristischen Überprüfung stand hält...
:(
Das hält im Leben nicht. Denn wenn der Gutschein / Nachlass ( was anders ist ein Gutschein nicht ) von Vermieter selbst stammt, dann ist der um den Nachlass verminderte Betrag der endgültige volle Mietbetrag.

Mit der gleichen Begründung könnte sonst ja auch die Reiseversicherung die Leistung verweigern: Sie haben 42 Tage im Voraus gebucht und dadurch einen Preisnachlass erhalten. Sie haben somit nicht den vollen Flugpreis bezahlt :eek:

Ich war selbst Banker ( schon lange her ). Von daher kann ich die Pauschalierung nur unterschreiben: Alles Verbrecher!
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.125
3.034
hi,
ich habe die LH MC mit Biz Paket. Wollte nur wissen, ob die Versicherung auch gilt, wenn man 1. einen Flug kmplett mit Meilen, also auch die Märchensteuer etc, bezahlt und 2. eine Autoanmietung mit Meilen bezahlt.

Zunächst: Von welcher Versicherung redest du? Reiserücktritt? CDW? ... ?

Zweitens: in der LH CC mit Business Paket ist keine CDW enthalten, nur in der CCgold mit BP

Drittens: Wenn du mit Meilen bezahlst, setzt du doch deine CC gar nicht ein, nicht einmal teilweise, wie kommst du darauf, dass hier die CDW der Karte greifen könnte?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.991
1.562
Zunächst: Von welcher Versicherung redest du? Reiserücktritt? CDW? ... ?

Zweitens: in der LH CC mit Business Paket ist keine CDW enthalten, nur in der CCgold mit BP

Drittens: Wenn du mit Meilen bezahlst, setzt du doch deine CC gar nicht ein, nicht einmal teilweise, wie kommst du darauf, dass hier die CDW der Karte greifen könnte?

aus diesem Grund empfehle ich eine Vollkaskoversicherung, die auch ohne Bezahlung mit der ggf. verknüpften Karte einspringt. Oder halt gleich die super-cover von Hertz (günstig über ADAC CDP und RC ADS4DE in bestimmten Ländern) bzw. Avis 360°, Sixt Holidaycars oder halt die Broker Angebote (Vorsicht bei Firmen wie CardelMar oder Autoeurope, die z.B.Unfalladministrationspauschalen der Anbieter nicht abdecken, dann eben 40-80 EUR SB bei einem Kratzer)
 

smeagol

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.057
448
münchen
aktueller Stand und Aufruf an die VVT-ler

Guten Morgen aus München, hier der aktuelle Stand zu CHARTIS als Versicherungsnehmer der Lufthansa CC;

Chartis weigert sich nach wie vor, die Kosten des Schadens zu übernehmen
http://http://www.vielfliegertreff.de/kreditkarten/7033-rger-mit-vollkaskoversicherung-der-lh-master-card-gold.html und argumentiert folgendermaßen;

"Auf Grund des Umstandes das nur eine teilweise Entrichtung des Mietzinses über die Kreditkarte erfolgt ist, steht fest, das die Vorraussetzungen für eine Leistungsverpflichtung nicht erfüllt sind." "Als anspruchsberechtigter Karteninhaber gilt nach §11 der Vers.bedg. derjenige, der als Mieter alle Kosten des Mietfahrzeuges mit einer gültigen Miles & More CreditCard beglichen hat."

Diese Argumentation liegt nunmehr auch dem Versicherungsombudsmann des Bundes vor, welchen ich vor einem Gerichtsweg eingeschaltet habe.

ich zitiere aus den AGB's der CHARTIS § 11:

Die Versicherung wird gewährt für den Verlust, die Beschädigung, die Kollision mit einem anderen Gegenstand oder den Umsturz desMietfahrzeuges, sofern
a) der Mietfahrzeugvertrag von einem anspruchsberechtigten Kreditkarteninhaber,
b) welcher im Besitz der für die Klasse des Mietfahrzeuges gültigen Führerscheins ist,
c) mit dessen gültiger Kreditkarte vollständig bezahlt wurde.

Von einem Mietzins ist in den AGB#S aber ebensowenig die Rede, wie von " alle Kosten" !!!.

Ich habe meinen Mietfahrzeugvertrag = ausgewiesener Endbetrag 50,97€ Rechnung Sixt vollständig mit der anspruchsberechtigten Kreditkarte bezahlt.

Chartis versucht also hartnäckig & trickreich die AGB's zu meinen Ungunsten auszulegen. Mein Rechtsanwalt bezweifelt die Rechtsmässigkeit der AGB's und argumentiert; " Was bedeuted "vollständige Bezahlung, wenn nicht die Begleichung des Endbetrages ?"
Im BGB § 305 § 11 Absatz 2 gilt zudem " ... zweifel bei der Auslegung der AGB#s gehen zu Lasten des Verwenders."

1. Fall ist zur Beurteilung beim Versicherungsombudsmann des Bundes
2 Ich habe meine LH CC-mit Verweis auf den Case/ Chartis gekündigt.
Feedback, der Fall würde der GF vorgelegt, man meldet sich wieder.
3.Kopie der Kündigung mit allen Details an den Marketingvorstand LH,
noch keine Antwort.

Jetzt meine Bitte an die Forenmitglieder um den Druck auf Chartis/Lufthansa zu diesem Sachverhalt zu erhöhen.

Chartis hat bisher keine Stellung dazu bezogen, was "vollständige Bezahlung" umfasst. Da hier aber genau die Untiefen der Auslegungsmöglichkeiten für viele Nutzer der Mietwagenvollkakso LH CC mit Business Paket liegen, schlage ich vor;

Das soviele Nutzer des Forums wie möglich direkt an Chartis und Lufthansa schreiben und um Stellungnahme zu folgenden Fragen bitten.

Tritt der Versicherungsschutz-Mietwagenvollkasko im Rahmen der Lufthansa CC ein, wenn im Mietvertrag,
- ein Firmenrabatt, Promotioncode, CDW, Voucher, Geschenkgutschein, Anmietung auf Frequent-Flyermeilen, Upgrade mit Voucher etc.
zur Anrechung kommt ?
Erwirkt der mit der gültigen Kreditkarte gezahlte Endbetrag den Eintritt der Versicherungspflicht ? Was definieren Sie unter AGB's § 1 Absatz c) mit dessen Kreditkarte vollständig bezahlt wurde ?

Die Adressen lauten:

Chartis Europa S.A.
Direktion für Deutschland
Martin Gehlen
Prokurist
Speicherstrasse 55
D-60327 Frankfurt am Main

Telefax +49 69 97113 290 Chartis Germany Redirection

Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice
50664 Köln

E-Mail: versicherung@lufthansacard.de

Internet: Miles & More - Kreditkarten

Telefon +49 (0) 1805 - 05 10 15*
Telefax +49 (0) 351 50 000 9459



Deutsche Lufthansa AG
Konzernkommunikation
FRA CI Herr Hubert Frach Vice President Marketing
Lufthansa Aviation Center Airportring

60546 Frankfurt/Main

Vielen Dank für Eure Unterstützung, eine schöne Woche aus München & evt. bis zum Stammtisch am Mittwoch.
 
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AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
111
Die Adressen lauten:

Chartis Europa S.A.
Direktion für Deutschland
Martin Gehlen
Prokurist
Speicherstrasse 55
D-60327 Frankfurt am Main

Telefax +49 69 97113 290 Chartis Germany Redirection


Deutsche Lufthansa AG
Konzernkommunikation
FRA CI Herr Hubert Frach Vice President Marketing
Lufthansa Aviation Center Airportring

60546 Frankfurt/Main

Vielen Dank für Eure Unterstützung, eine schöne Woche aus München & evt. bis zum Stammtisch am Mittwoch.

Danke für das Update, smeagol. Keep up the good fight - Du solltest ihn am Ende gewinnen. Ich werde ein Fax schicken. Im Grunde sollte man auch die Medien involvieren, um den Druck zu erhöhen.
 
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flysurfer

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
26.000
39
www.vielfliegertreff.de
Ihr wisst aber schon, dass Chartis seit 7 Monaten nicht mehr der Versicherer der LH CC ist und alle Aussagen von Chartis keine Bedeutung für den heutigen Versicherer (ERGO, vormals Victoria) der LH CC haben.

Dann sollte man das Fax vielleicht auch an den neuen Versicherer mit Bitte um Stellungsnahme schicken. Hast du da vielleicht einen kompetenten Ansprechpartner?
 
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dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
5.899
1.119
46
Ruhrgebiet
Dann sollte man das Fax vielleicht auch an den neuen Versicherer mit Bitte um Stellungsnahme schicken. Hast du da vielleicht einen kompetenten Ansprechpartner?

Die ERGO ist nur Risikoträger, Vertragspartner für die Inhaber LH CC ist der Versicherungsservice der LH:

Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice
Postfach
50664 Köln
Tel.: +49 (0)180 5/05 10 15*
Fax: +49 (0)351/50000 - 9459
E-Mail: versicherung@lufthansacard.de
 
S

sunny

Guest
Guten Tag,

vielen Dank für Ihre E-Mail an den Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice!
Wir werden Ihr Anliegen schnellstmöglich bearbeiten und alles Weitere veranlassen.

Mit freundlichen Grüßen

Lufthansa Miles & More Credit Card Versicherungsservice
50664 Köln

E-Mail: versicherung@lufthansacard.de

Internet: Miles & More - Kreditkarten

Telefon +49 (0) 1805 - 05 10 15*
Telefax +49 (0) 351 50 000 9459


Herausgeberin der Lufthansa Miles & More Credit Card VISA:
Bayerische Landesbank, HRA München 76030, Sitz: München


Herausgeberin der Lufthansa Miles & More Credit Card MasterCard:
Deutsche Kreditbank AG, HRB Berlin-Charlottenburg 34165, Sitz Berlin
Vorstand: Günther Troppmann (Vorsitzender), Rolf Mähliß, Dr. Patrick Wilden,
Stefan Unterlandstättner
Aufsichtsratsvorsitzender: Jan-Christian Dreesen


* 14 Ct./Min. aus dem dt. Festnetz, höchstens 42 Ct./Min. aus dt. Mobilfunknetzen
 
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Magellan

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
3.909
9
HON olulu

jarino

Erfahrenes Mitglied
28.03.2009
698
1
In den neuen Bedingungen steht, dass es reicht, wenn die Karte hinterlegt wurde, eine Zahlung jedoch (noch) nicht erfolgt ist.

Der Versicherungsschutz wird auch dann aktiviert, wenn die Lufthansa Miles & More Credit Card MasterCard® (Lufthansa HON Circle Credit Card, Lufthansa Senator Credit Card, Lufthansa Frequent Traveller Credit Card, Miles & More Credit Card Gold, Miles & More Credit Card Classic Business, Miles & More Credit Card Gold Partnerkarte und Miles & More Credit Card Classic Partnerkarte Business) als Zahlungsmittel hinterlegt wurde, eine Zahlung jedoch noch nicht erfolgt ist. Dies setzt jedoch voraus, dass die geplante Zahlung mittels einer der versicherten Karten auf der Buchungsbestätigung entsprechend angegeben ist.

Man kann (jetzt) auch den Versicherungsschutz per Paypal-Zahlung oder Überweisung aktivieren:

Zahlung mittels PayPal und Zahlung mittels des Lufthansa Miles & More Credit Card Überweisungs-Service. Der Versicherungsschutz wird auch dann aktiviert, wenn die Zahlung mittels des Internet-Zahlungsdienstleisters PayPal mit Belastung der Transaktion auf der Lufthansa Miles & More Credit Card erfolgt ist. Der Versicherungsschutz wird auch dann aktiviert, wenn die Zahlung mittels des Lufthansa Miles & More Credit Card Überweisungs-Service erfolgt ist.
 

donaldml

Erfahrenes Mitglied
10.05.2010
2.099
1
Berlin
Das klärt doch aber noch nicht die Frage, ob man die gesamte Miete über die CC zahlen muss oder es zu Problemen kommt, wenn Voucher o. ä. eingesetzt werden. Oder hab ich was verpasst?
 

hlewen

Erfahrenes Mitglied
14.03.2009
763
3
43
Karlsruhe
Ich hänge mich einfach auch noch hier dran, anstatt ein neues Thema aufzumachen.

Es geht auch um die Vollkasko, ich wollte nur mal prüfen, ob ich alles richtig verstanden habe. In allen Fällen gehe ich davon aus, dass die Zahlung vollständig mit der Karte erfolgt ist.

Fall 1: Das Fahrzeug kostet mehr als 75.000€, ein Schadensfall tritt ein. Dann zahlt die Versicherung max 75.000€ mit 230€ SB und den Rest des Schadens trägt der Mieter.

Fall 2: Das Fahrzeug kostet mehr als 75.000€, hat aber eine VK mit 1000€ SB vom Vermieter. Ein Schadensfall tritt ein, die Vermieter VK bezahlt bis auf 1000€ und die KK Gold zahlt 770€ Differenz zur Selbstbeteiligung der anderen VK?
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.935
167
MUC
1) ja
2) nein, eine Vollkaskoversicherung ist niemals komplementär. Entweder die eine oder die andere.
2) ja, müsste gehen (nicht 100% sicher, VB müssen übereinstimmen für gemietetes Fahrzeug etc.)
 
Zuletzt bearbeitet:

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.125
3.034
Dies setzt jedoch voraus, dass die geplante Zahlung mittels einer der versicherten Karten auf der Buchungsbestätigung entsprechend angegeben ist.

Kleines Bonmont am Rande: Warum lassen diese Versicherungsfuzzis, die so etwas formulieren, ihre Ergüsse nicht vor Veröffentlichung von ein paar durchschnittlich gebildeten Menschen gegen lesen?

Was bitteschön ist eine versicherte Karte?

Und gegen was ist denn die Karte versichert? Verlust, Diebstahl, Feuer, Verschmutzung, Kratzer, Farbausbleichung, Beschädigung nach Maschinenwäsche?


Armes Deutschland - Pisa lässt grüßen. Wenn überhaupt, ist es eine versichernde Karte, weil deren Einsatz Versicherungsschutz auslöst. Aber ich bin kein Germanist und war auch sonst in Deutsch keine Leuchte. Gibt es hier jemanden, der zur sprachlichen Klärung beitragen kann?
 
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hlewen

Erfahrenes Mitglied
14.03.2009
763
3
43
Karlsruhe
2) nein, eine Vollkaskoversicherung ist niemals komplementär. Entweder die eine oder die andere.
Hm, ich hatte die AGBs so verstanden:

§ 5 Ausschlüsse
Die Versicherung erstreckt sich nicht:
5. auf Verluste, die
a) bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Fahrzeugteilkasko- versicherung und/oder
b) bei einer durch das Mietwagenunternehmen abgeschlossenen Fahrzeugvollkasko- versicherung und/oder
c) durch irgend eine andere vorrangige Versicherung erfasst sind;

Nur die Verluste, die durch eine andere Versicherung abgedeckt sind, werden nicht ersetzt. Zählt die SB also nicht zum Verlust? Wenn dem so wäre, dann wäre ich ja bei Fahrzeugen, die in manchen Tarifen automatisch eine VK haben (einige Special Cars bei Europcar) schlechter gestellt, als wenn ich den Wagen alleinig über die KK versichern würde. Ist dies im Interesse der Versicherer?
 
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franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.935
167
MUC
Stimmt, du hast recht, das müsste doch gehen, aus dem Blickwinkel habe ich es noch gar nicht betrachtet. Die VK der Kreditkarte deckt alle nicht anderweitig gedeckten Kosten aus einem Vollkakso Schaden abzüglich der SB der Kreditkarten VK.

Allerdings muss man dann schauen, ob die Versicherungsbedingungen eingehalten werden und zwar von beidem, der VK des Vermieters und der LH CC. Mir wäre das zuviel Aufwand und würde mich jeweils nur für eine entscheiden.

Eine offizielle Mail an die LH CC sollte das abschließend klären können...
 

bizzel

Erfahrenes Mitglied
28.12.2009
511
9
Rheinhessen/Rhein-Main
Was bitteschön ist eine versicherte Karte?

Möglicherweise, wenn der Jahresbeitrag für die CC mit der CC gezahlt wurde, ist die Karte versichert. Aber nur bei kompletter Zahlung mit CC ohne Inanspruchnahme von Meilen für die CC-Zahlung mit der CC :sick:

Sorry, das Thema ist eigentlich zu ernst, um solch Ironie einzubauen. Vielmehr soll damit mein Unverständnis ggü. der Versicherung zum Ausdruck gebracht werden. Lese den Thread schon seit Bestehen mit und schüttel bei jedem neuen Beitrag den Kopf. Versicherungen sind meist nur solang gut bis es zur ersten Schadensregulierung kommt.
Insofern kann man nur hoffen, dass der Zusammenschluss zur ERGO und der damit enstandenen Werbebotschaft wirklich Rechnung getragen wird...
 

hlewen

Erfahrenes Mitglied
14.03.2009
763
3
43
Karlsruhe
Stimmt, du hast recht, das müsste doch gehen, aus dem Blickwinkel habe ich es noch gar nicht betrachtet. Die VK der Kreditkarte deckt alle nicht anderweitig gedeckten Kosten aus einem Vollkakso Schaden abzüglich der SB der Kreditkarten VK.

Allerdings muss man dann schauen, ob die Versicherungsbedingungen eingehalten werden und zwar von beidem, der VK des Vermieters und der LH CC. Mir wäre das zuviel Aufwand und würde mich jeweils nur für eine entscheiden.

Eine offizielle Mail an die LH CC sollte das abschließend klären können...

Ich habe mal direkt nachgefragt, und die Antwort war wie von mir erwartet, es müssten also nach Inanspruchnahme der Vermieter VK zusätzlich die Unterlagen dort eingereicht werden, und die Differenz in der SB würde erstattet.

vielen Dank für Ihre Anfrage.

In dem von Ihnen skizzierten Fall, müssten Sie zuerst die über den Vermieter abgeschlossene Vollkaskoversicherung in Anspruch nehmen. Danach können Sie die entsprechenden Unterlagen bei uns einreichen, um eine Erstattung des Ihnen berechneten Schadens über die Mietwagen-Vollkasko-Versicherung der Miles & More Gold Card Business geltend zu machen. Der Selbstbehalt von € 230 wird natürlich auch in diesem Fall vom Erstattungsbetrag abgezogen und ist vom Versicherten zu tragen.
Ihre Interpretation ist also soweit korrekt.

Die üblichen Voraussetzungen für den Versicherungsschutz müssen natürlich gegeben sein (u.a. Bezahlung der kompletten Mietgebühr mit der Miles & More Gold Card Business, PKW bis max. 7 Sitzplätze, Anmietdauer max. 30 Tage, weiteres in den Versicherungsbedingungen). Die Meldung des Schadens beim Versicherungsservice muss innerhalb von 15 Werktagen nach Schadendatum erfolgen.

Wenn Sie weitere Fragen haben, rufen Sie uns bitte an. Wir helfen Ihnen gerne.
 
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franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.935
167
MUC
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Sehr interessant übrigens folgender Passus:

Die üblichen Voraussetzungen für den Versicherungsschutz müssen natürlich gegeben sein (u.a. Bezahlung der kompletten Mietgebühr mit der Miles & More Gold Card Business, PKW bis max. 7 Sitzplätze, Anmietdauer max. 30 Tage, weiteres in den Versicherungsbedingungen). Die Meldung des Schadens beim Versicherungsservice muss innerhalb von 15 Werktagen nach Schadendatum erfolgen.

Womit wir wieder beim eigentlichen Thema wären, welches sich anscheinend nicht wirklich erledigt hat.
 
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