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Ärger mit Vollkaskoversicherung der LH Master Card Gold

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Magellan

Erfahrenes Mitglied
17.03.2009
3.909
9
HON olulu
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ähnlicher Fall bzw. Antwort die ich bekommen habe wegen Buchung eines Award mit Bezahlung der Steuern und Gebühren über die Karte:

Sehr geehrter Herr x ,

vielen Dank für Ihr Email.

Der Versicherungsschutz in der Reise-Rücktrittskosten- und Reiseabbruch-Versicherung wird mit der vollständigen Bezahlung der Reise mit Ihrer Lufthansa Miles&More Credit Card aktiviert.
Wird ein Gutschein für einen Teil der Reisepreises eingelöst oder Bonuspunkte, so ist dieser Reisebaustein nicht versichert. Eine Ausnahmeregelung gilt für das Einlösen von gesammelten Meilen bei Miles&More. Hier besteht seit 1.1.2010 auch dann Versicherungsschutz, wenn für den Flug Meilen eingelöst wurden und nur die Steuern/Gebühren über Ihre Lufthansa Miles&More Credit Card abgerechnet werden.

Bei einem Reiseabbruch sind die zusätzlichen Rückreisekosten und die hierdurch unmittelbar verursachten sonstigen Mehrkosten versichert, vorausgesetzt dass die ursprünglich gebuchte An- und Abreise mit Ihrer Lufthansa Miles&More Credit Card vollständig bzw. wie in dem vorigen Absatz beschrieben bezahlt wurde. Es ist nicht notwendig, dass die Mehrkosten über Ihre Kreditkarte abgebucht werden.

Wenn Sie noch Fragen haben, rufen Sie uns an. Wir helfen Ihnen gerne.


Mit freundlichen Grüßen


P.S:

Sorry wegen o. T.
 

wsvfan55

Erfahrenes Mitglied
25.03.2009
1.658
851
80:20 für Dich und ja, ich würde die Presse einschalten. Ich bin mir sicher, dass Du den Fall gewinnst.

Da bin (für den OP leider) gar nicht so optimistisch, ich sehe die Chancen eher genau anders, nämlich nur eine minimale Chance für den OP. Ob die evtl. Einschaltung der Presse etwas daran ändert, vermag ich nicht zu sagen, aber aus Erfahrung weiß ich, dass dies nur bei "sehr wackeligen Entscheidungen" der Versicherung oder bei besonderen öffentlichkeitswirksamen Ereignissen (hier wohl nicht gegeben) von Einfluss ist.
Alle angeführten Urteile, sofern sie überhaupt den vorliegenden Fall treffen, stützen m.E. die Meinung der Versicherung.

Das Beispiel von gautzsch ist m.E. nicht anwendbar, da die Bezahlung ja dort vollständig mit der KK erfolgte, der bei Mietwagenübergabe abzugebende Voucher stellt in dem Sinne weder ein Zahlungsmittel noch einen -ersatz dar.

Ebeneso wenig nutzt das Beispiel von magellan dem OP, auch hier ist immer von der vollständigen Bezahlung mit der KK die Rede (von der Ausnahme der Meilenzahlung mal abgesehen).

Dennoch für den OP: Die Hoffnung stirbt zuletzt, ich würde es auch ausstreiten.

Good luck
wsvfan55
 

AroundTheWorld

Erfahrene Nachgeburt
08.09.2009
3.958
111
Da bin (für den OP leider) gar nicht so optimistisch, ich sehe die Chancen eher genau anders, nämlich nur eine minimale Chance für den OP. Ob die evtl. Einschaltung der Presse etwas daran ändert, vermag ich nicht zu sagen, aber aus Erfahrung weiß ich, dass dies nur bei "sehr wackeligen Entscheidungen" der Versicherung oder bei besonderen öffentlichkeitswirksamen Ereignissen (hier wohl nicht gegeben) von Einfluss ist.
Alle angeführten Urteile, sofern sie überhaupt den vorliegenden Fall treffen, stützen m.E. die Meinung der Versicherung.

Das Beispiel von gautzsch ist m.E. nicht anwendbar, da die Bezahlung ja dort vollständig mit der KK erfolgte, der bei Mietwagenübergabe abzugebende Voucher stellt in dem Sinne weder ein Zahlungsmittel noch einen -ersatz dar.

Ebeneso wenig nutzt das Beispiel von magellan dem OP, auch hier ist immer von der vollständigen Bezahlung mit der KK die Rede (von der Ausnahme der Meilenzahlung mal abgesehen).

Dennoch für den OP: Die Hoffnung stirbt zuletzt, ich würde es auch ausstreiten.

Good luck
wsvfan55

Ich bin vom Hintergrund her Anwalt (wenn auch seit einigen Jahren nicht mehr als solcher tätig), meine Gründe, warum ich denke, dass der OP Recht bekommen wird, habe ich in vorherigen Posts ja schon dargestellt. Die angeführten Urteile sind m.E. alle auf den vorliegenden Fall kaum anwendbar, sondern man muss sich auf den konkreten Fall konzentrieren und da halte ich in Anbetracht des Sachverhalts die Chancen des OP für sehr gut.
 

tyrolean

Erfahrenes Mitglied
18.03.2009
5.790
877
Bayern & Tirol
450€ werden mit der CC bezahlt. Versicherungsschutz (y)
Werden jetzt 350€ mit der CC bezahlt und 100€ mit einem Universalgutschein, besteht kein Versicherungsschutz.

P.S.: Meine Erklärungen hier sind als Privatperson "dreschen" geschrieben und nicht als Vertreter einer der Organisationen :idea:.

Und was ist wenn der Gutschein mit der CC vorher gekauft wurde?

Was ist wenn ich einen 100€ Gutschein bekommen habe, da vorher irgendetwas schief gelaufen ist? Sehe ich als Rabatt!
 

jock1234567890

Erfahrenes Mitglied
12.08.2009
314
2
Freiburg
Und was ist wenn der Gutschein mit der CC vorher gekauft wurde?

Was ist wenn ich einen 100€ Gutschein bekommen habe, da vorher irgendetwas schief gelaufen ist? Sehe ich als Rabatt!


Ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Selbst mit einer Rechtsschutzversicherung muss man die Muße habe, sich im Zweifel vor Gericht mit der Versicherung auseinander zu setzen.
 

epericolososporgersi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
2.029
28
Ich würde es nicht drauf ankommen lassen. Selbst mit einer Rechtsschutzversicherung muss man die Muße habe, sich im Zweifel vor Gericht mit der Versicherung auseinander zu setzen.

Sehr interessant sind dann die Verfahren, in denen es darum geht, von der Rechtsschutzversicherung Rechtsschutz für die Klage gegen die Rechtsschutzversicherung zu erhalten. :rolleyes:
 

smeagol

Erfahrenes Mitglied
08.03.2009
1.057
448
münchen
aktueller stand chartis-case/ LH CC Vollkasko

folgenden stand kann ich jetzt vermelden;

ich habe die sixt-rechnung meiner anmietung nochmal unter meinem online account angefordert;
(gegenstand der zahlungsverweigerung seitens chartis war bisher der ausdruck des mobilen handgerätes bei abgabe des wagens)

dort steht eindeutig endbetrag 50,97 € der voucher ist zuvor in abzug gebracht worden und auch nicht als "bar-voucher" o.ä. ausgewiesen, sondern wie jede andere promo/rabatt eingerechnet.

ich denke damit sind meine chancen auf gute 100% gestiegen.
mein anwalt argumentiert folgerichtig das die bezahlung als vollständig im sinne der agb's erfolgte. "was bedeuted 'vollständige bezahlung' wenn nicht die begleichung des endbetrages???
anderenfalls werden wir die rechtmässigkeit der agb's in zweifel ziehen, da hier offensichtlich auslegungsmöglichkeiten bestehen, zum schaden/nachteil von versicherungsnehmern - wie in meinem fall.

alle meilenanmietungen, firmenrabatte und promo's könnten demnach ebenfalls von chartis so ausgelegt werden, das kein versicherungsschutz besteht - und das wäre ja völlig entgegen der zielrichtung marketing/kundenbindung/umsatzfocusierung der ausgebenden CC/ ergo LH!
 
Tch auch. Habe nicht den gesamten thread gelesen. ABER habt ihr schon einmal darüber nachgeacht, dass der Mensch am Counter von Sixt hätte darauf hinweisen müssen, dass bei Zahlung von Voucher und KK es im Schadensfall zu Problemen mit der Kasko-Vers der KK kommen könnte. Der Vermieter muss diese wissen und muss entsprechene sculen. Tut er es nicht handelkt er sich den Vorwurf des Organisationsverschulden ein. Sixt hat somit beim Vertragsschluss einen Fehler gemacht. Durch diesen Fahler ist ein Schaden in Höhe der Reparaturrechnung entstanden. Also rechnet man einfach auf mit dem Schaden der durch die Falschberatung einstanden ist auf.
Argument. Wäre ich auf ide Probleme mit der Vollkaskoversicherung aufmerksam gemacht worden, hätte ich den Voucher nicht eingesetzt, sonern voll über KK bezahlt. Der Versicherer hätte bezahlen müssen.
So müsste das gehen.
Wohl dem der eine RSV (Rechtsschutzversicherung) hat.
Was haltet ihr von diesen Gedanken?
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.280
1.103
Tch auch. Habe nicht den gesamten thread gelesen. ABER habt ihr schon einmal darüber nachgeacht, dass der Mensch am Counter von Sixt hätte darauf hinweisen müssen, dass bei Zahlung von Voucher und KK es im Schadensfall zu Problemen mit der Kasko-Vers der KK kommen könnte. Der Vermieter muss diese wissen und muss entsprechene sculen. Tut er es nicht handelkt er sich den Vorwurf des Organisationsverschulden ein. Sixt hat somit beim Vertragsschluss einen Fehler gemacht. Durch diesen Fahler ist ein Schaden in Höhe der Reparaturrechnung entstanden. Also rechnet man einfach auf mit dem Schaden der durch die Falschberatung einstanden ist auf.
Argument. Wäre ich auf ide Probleme mit der Vollkaskoversicherung aufmerksam gemacht worden, hätte ich den Voucher nicht eingesetzt, sonern voll über KK bezahlt. Der Versicherer hätte bezahlen müssen.
So müsste das gehen.
Wohl dem der eine RSV (Rechtsschutzversicherung) hat.
Was haltet ihr von diesen Gedanken?



Nichts, da der Vermieter die Bedinigungen Deiner Versicherung weder kennen kann nich muss.

BTW. RSV ist im Versicherungsbereich die Abkürzung für eine Restschuldversicherung.
 
Auf das nicht sehr freundliche "Nichts" kann ich nur antworten: "Doch". Der Vermieter fragt, ob Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden soll. Ich sage nein, weil ich eine LH Kreditkarte habe. Dann, so meine ich, wäre es schon Sache des Vermieters, genau nachzufragen.

Sies drum. Ohne Fantasie kommt man nicht wirklich weiter.
 

hlewen

Erfahrenes Mitglied
14.03.2009
763
3
43
Karlsruhe
Auf das nicht sehr freundliche "Nichts" kann ich nur antworten: "Doch". Der Vermieter fragt, ob Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden soll. Ich sage nein, weil ich eine LH Kreditkarte habe. Dann, so meine ich, wäre es schon Sache des Vermieters, genau nachzufragen.

Sies drum. Ohne Fantasie kommt man nicht wirklich weiter.
Ich bin der Meinung, der Versicherer muss nur nachzufragen, ob die Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden soll, falls diese beim gebuchten Tarif nicht beinhaltet ist. Wenn der Mieter dies dann ablehnt (z.B. weil er genug Cash hat um den Wagen zur Not bar zu bezahlen oder eine anderweitige Versicherung hat) ist die Sache für den Vermieter gelaufen. Natürlich hat der Vermieter auch ein Interesse daran, im Zweifelsfall nicht wegen Privatinsolvenz auf dem Schaden sitzen zu bleiben, aber alle Versicherungsagbs kann er schlecht auswendig kennen.

Als Service für den Kunden wäre es aber in der Tat nicht schlecht, eine Tabelle zu haben, wo die verschiedenen externen Versicherungen, z.B. der Kreditkarten mit dem jeweiligen angemieteten oder herausgegebenen Wagen abgeglichen werden. Dann könnte man im Zweifelsfall vor Ort noch auf einen anderen, kleinere/billigeren Wagen wechseln (nicht unbedingt im Interesse der Vermieter), oder die Vollkaskoversicherung dazu abschließen (sehr im Interesse der Vermieter).
 

paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
Auf das nicht sehr freundliche "Nichts" kann ich nur antworten: "Doch". Der Vermieter fragt, ob Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden soll. Ich sage nein, weil ich eine LH Kreditkarte habe. Dann, so meine ich, wäre es schon Sache des Vermieters, genau nachzufragen.

Sies drum. Ohne Fantasie kommt man nicht wirklich weiter.

Der Vermieter muss doch nicht hoch professionell prüfen, ob Deine Versicherung überhaupt relevant ist.
Er macht Dich auf die Risiken bemerkbar, bietet Dir ein allumfassendes Produkt, welches die Risiken auf 0 minimiert an - damit hat er seine Pflicht getan. Das steht auf jedem Zettel drauf, den Du von Sixt bekommst:
"Mieter wünscht nach erfolgter Beratung keine Vollkaskoversicherung"

Zumindest ist das bei mir so.
Ausschluss der Verantwortung nach erfolgter Beratung. So ist das!
 
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paulraum

Erfahrenes Mitglied
08.04.2009
2.477
13
ARN / ZRH
Natürlich hat der Vermieter auch ein Interesse daran, im Zweifelsfall nicht wegen Privatinsolvenz auf dem Schaden sitzen zu bleiben, aber alle Versicherungsagbs kann er schlecht auswendig kennen.

Sicher, nachvollziehbar. Aber für solche Fälle hat wohl jeder Vermieter noch eine Zusatzversicherung - für genau solche Fälle.

So ein Service wäre fein - aber wohl primär für den Kunden.
Der sollte sich aber wohl vorab informieren, was er da bucht/kauft/mietet - wie bei jedem Vertrag. Nicht drauf hoffe, dass ihn irgendwer noch mal zufällig über eventuelle Probleme/Risiken aufklärt.
 

hlewen

Erfahrenes Mitglied
14.03.2009
763
3
43
Karlsruhe
So ein Service wäre fein - aber wohl primär für den Kunden.
Der sollte sich aber wohl vorab informieren, was er da bucht/kauft/mietet - wie bei jedem Vertrag. Nicht drauf hoffe, dass ihn irgendwer noch mal zufällig über eventuelle Probleme/Risiken aufklärt.
Ja, aber selbst als aufgeklärter Kunde kann man da in die Falle laufen. Ich hatte hier ja schon von meiner letzten Anmietung erzählt. Ich wusste, dass 8/9 Sitzer nicht versichert sind, und habe dann so lange rumtelefoniert, bis man mir einen 7 Sitzer versprochen hat. Der Fahrzeugschein liegt im Fahrzeug, ist also bei Anmietung noch nicht kontrollierbar. In so einem Falle hätte ich schon erwartet, dass zumindest der Vermieter weiß, dass der Vaneo als 8 Sitzer eingetragen ist, und es Probleme geben könnte, da ich gesagt habe, dass nur bis einschließlich 7 Sitzer versichert sind. Und dass er mir dann etwas sagt. Naja, zum Glück ist ja wieder mal alles gut gegangen. Am liebsten sind mir Versicherungen, die ich nicht in Anspruch nehmen muss.
 

peter42

Moderator
Teammitglied
09.03.2009
13.280
1.103
Auf das nicht sehr freundliche "Nichts" kann ich nur antworten: "Doch". Der Vermieter fragt, ob Vollkaskoversicherung abgeschlossen werden soll. Ich sage nein, weil ich eine LH Kreditkarte habe. Dann, so meine ich, wäre es schon Sache des Vermieters, genau nachzufragen.

Sies drum. Ohne Fantasie kommt man nicht wirklich weiter.

Ich hatte das nichts ja begründet - dafür gibt es zuviele verschiedene Karten und Versicherungen - erbietet Dir seine an - Du lehnst diese ab und wirst auch auf dem Mietvertrag nochmals darüber informiert.
 
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B

BeFreeFlyFree

Guest
Hallo, bin ganz neu hier.
Zu dem Thema hätte ich an die Experten mal eine kleine Frage: Was ist wenn ich einen Flug komplett mit Meilen zahle, die ich durch den Einsatz der LH MC gesammelt habe.
Bin ich dann auch versichert oder nicht?!
 

Du bist Deutschland!

Erfahrenes Mitglied
28.04.2010
373
3
Hallo BeFreeFlyFree,
Du scheinst im falschen Thema zu sein ;) Resp. wo versichert? Hier geht es um die Mietwagenversicherung. Um diese in Anspruch zu nehmen, muss man keinen Flug in Meilen bezahlen oder buchen, sondern die LH-KK Gold Business Plus besitzen und für die Automiete einsetzen und mindestens 21 Jahre alt sein usw.
Oder was meinst Du? :)
 
B

BeFreeFlyFree

Guest
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hi,
ich habe die LH MC mit Biz Paket. Wollte nur wissen, ob die Versicherung auch gilt, wenn man 1. einen Flug kmplett mit Meilen, also auch die Märchensteuer etc, bezahlt und 2. eine Autoanmietung mit Meilen bezahlt.